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   BAG, 28.08.1980 - 2 AZR 166/79   

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BAG, 28.08.1980 - 2 AZR 166/79 (https://dejure.org/1980,20557)
BAG, Entscheidung vom 28.08.1980 - 2 AZR 166/79 (https://dejure.org/1980,20557)
BAG, Entscheidung vom 28. August 1980 - 2 AZR 166/79 (https://dejure.org/1980,20557)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 28.08.1980 - 2 AZR 166/79
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. vor allem BAG [GS] 10, 65 [70 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu C der Gründe]) ist im Grundsatz die Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge zulässig.

    An die Stelle eines zu Unrecht befristeten ArbeitsVerhält nisses tritt ein ArbeitsVerhältnis auf unbestimmte Dauer (vgl. statt vieler BAG [GS] 10, 65 [70 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu C 3 der Gründe]; ferner BAG AP Nr. 33 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 4 der Gründe]).

  • BAG, 16.06.1976 - 2 AZR 630/74

    Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftliche Hilfskraft - Zulässigkeit -

    Auszug aus BAG, 28.08.1980 - 2 AZR 166/79
    Die Verträge müssen daher ihre sachliche Rechtfertigung so in sich tragen, daß sie die Kündigungs schutzvorschriften nicht beeinträchtigen (BAG AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu III 1 der Gründe]).

    Eine Befristung auf diesem Gebiet wirkt nicht objektiv funktions widrig, sondern ist schon deswegen sachgerecht, weil der von den Kündigungsschutzbestimmungen gewährleistete Bestandsschutz wegen des Fehlens des Dauerelements in diesen Verträgen vom Grundsatz her nicht beeinträchtigt wird (BAG AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II 2 der Gründe] und BAG AP Nr. 46 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 16.10.1957 - 4 AZR 257/55
    Auszug aus BAG, 28.08.1980 - 2 AZR 166/79
    Eine Rechtsverletzung liegt insoweit nur vor, wenn das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff verkannt oder unrichtig angewandt oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, oder wenn seine Bewertung des Sachverhalts wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG 2, 175 = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA; BAG 5, 38 = AP Nr. 27 zu § 3 TOA; BAG AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II 1 der Gründe]).
  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 28.08.1980 - 2 AZR 166/79
    Eine Rechtsverletzung liegt insoweit nur vor, wenn das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff verkannt oder unrichtig angewandt oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, oder wenn seine Bewertung des Sachverhalts wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG 2, 175 = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA; BAG 5, 38 = AP Nr. 27 zu § 3 TOA; BAG AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II 1 der Gründe]).
  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54

    Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober

    Auszug aus BAG, 28.08.1980 - 2 AZR 166/79
    Eine Rechtsverletzung liegt insoweit nur vor, wenn das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff verkannt oder unrichtig angewandt oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, oder wenn seine Bewertung des Sachverhalts wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG 2, 175 = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA; BAG 5, 38 = AP Nr. 27 zu § 3 TOA; BAG AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II 1 der Gründe]).
  • BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 36/60

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrkraft - Öffentliche Schule - Sachliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 28.08.1980 - 2 AZR 166/79
    Bei der Frage, ob sachliche Gründe für eine Befristung vorliegen, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die im Revisionsverfahren nur beschränkt nachprüfbar ist (BAG AP Nr. 20 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 2 a und b der Gründe]).
  • BAG, 03.07.1970 - 2 AZR 380/69

    Sachlich berechtigter Grund - Befristung von Arbeitsverhältnissen - Verlust des

    Auszug aus BAG, 28.08.1980 - 2 AZR 166/79
    An die Stelle eines zu Unrecht befristeten ArbeitsVerhält nisses tritt ein ArbeitsVerhältnis auf unbestimmte Dauer (vgl. statt vieler BAG [GS] 10, 65 [70 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu C 3 der Gründe]; ferner BAG AP Nr. 33 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 4 der Gründe]).
  • BAG, 25.01.1973 - 2 AZR 158/72

    Befristeter Arbeitsvertrag - Rundfunkanstalt - Reporter - Interviewer -

    Auszug aus BAG, 28.08.1980 - 2 AZR 166/79
    Eine Rechtsverletzung liegt insoweit nur vor, wenn das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff verkannt oder unrichtig angewandt oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, oder wenn seine Bewertung des Sachverhalts wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG 2, 175 = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA; BAG 5, 38 = AP Nr. 27 zu § 3 TOA; BAG AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II 1 der Gründe]).
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