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   BAG, 28.08.1991 - 7 AZR 317/90   

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https://dejure.org/1991,8568
BAG, 28.08.1991 - 7 AZR 317/90 (https://dejure.org/1991,8568)
BAG, Entscheidung vom 28.08.1991 - 7 AZR 317/90 (https://dejure.org/1991,8568)
BAG, Entscheidung vom 28. August 1991 - 7 AZR 317/90 (https://dejure.org/1991,8568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortsetzung eines befristeten Arbeitsverhältnisses nach zwischenzeitlicher Kündigung - Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Auslegung zusammenhängender vertraglicher Vereinbarungen - Verstoß gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89

    Arbeitsverhältnis: Befristung, mehrmalige - Zulässigkeit nach dem BeschFG -

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 AZR 317/90
    Zwar könnte die Befristung des Arbeitsvertrages der Parteien zum 16. Dezember 1988 nicht auf Art. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 1 BeschFG 1985 gestützt werden, wenn es sich nicht um eine einheitliche Neueinstellung ab 22. Oktober 1987 handelte, sondern die Klägerin mit Wirkung ab 9. Februar 1988 bei der Beklagten ohne hinreichenden zeitlichen Abstand erneut befristet eingestellt worden wäre (vgl. BAGE 63, 363, 370 = AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1985, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86

    Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG )

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 AZR 317/90
    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. statt vieler: Senatsurteil BAGE 57, 256, 265 = AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, zu III der Gründe; siehe auch BAGE 57, 231, 237 = AP Nr. 19 zu § 4 KSchG 1969, zu B I der Gründe).
  • BAG, 05.05.1988 - 2 AZR 795/87

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 AZR 317/90
    Insoweit hat das Revisionsgericht nur zu prüfen, ob die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung einer Willenserklärung bzw. der zu einem Vertrag führenden übereinstimmenden Willenserklärungen rechtlich möglich ist, nicht aber, ob diese Auslegung auch tatsächlich allein richtig ist (vgl. BAG Urteil vom 5. Mai 1988 - 2 AZR 795/87 - AP Nr. 8 zu § 1 AÜG, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 22.01.1990 - 19 (17) Sa 747/89

    Befristung; Ablauf der Kündigungsfrist; Zeitarbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 AZR 317/90
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. Januar 1990 - 19 (17) Sa 747/89 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 53/87

    Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages - Dreijährige

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 AZR 317/90
    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. statt vieler: Senatsurteil BAGE 57, 256, 265 = AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, zu III der Gründe; siehe auch BAGE 57, 231, 237 = AP Nr. 19 zu § 4 KSchG 1969, zu B I der Gründe).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwerbehinderten und schwangeren

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 AZR 317/90
    Zutreffend stellt das Landesarbeitsgericht darauf ab, ein Verstoß gegen Treu und Glauben setze zumindest voraus, daß der Arbeitgeber durch sein Verhalten bei dem Arbeitnehmer während der Dauer des Zeitvertrages objektiv den Vertrauenstatbestand gesetzt hat, sein Arbeitsverhältnis werde nach Fristablauf fortgesetzt, und der Arbeitgeber sich gleichwohl auf den Fristablauf stützt (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985, zu II 3 c der Gründe).
  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 204/87

    Umgehung einer Unkündbarkeitsregelung

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 AZR 317/90
    Zwar stellt es einen revisiblen Auslegungsfehler dar, wenn das Berufungsgericht eine eindeutige Willenserklärung entgegen ihrem Wortlaut auslegt (vgl. Senatsurteil BAGE 57, 1, 7 [BAG 16.10.1987 - 7 AZR 204/87] = AP Nr. 2 zu § 53 BAT, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 AZR 317/90
    Der bloße Eintritt der Schwangerschaft während des befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Unwirksamkeit der Befristung nicht zur Folge (vgl. BAG GS in BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 346/91

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Befristung eines

    Vielmehr hätte die Beklagte entweder bei Vertragsabschluß oder während der Dauer des Zeitvertrages objektiv einen Vertrauenstatbestand schaffen müssen (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985, zu II 3 c der Gründe; BAG Urteil vom 28. August 1991 - 7 AZR 317/90 -, n.v., zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 345/91
    Vielmehr hätte die Beklagte entweder bei Vertragsabschluß oder während der Dauer des Zeitvertrages objektiv einen Vertrauenstatbestand schaffen müssen (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985, zu II 3 c der Gründe; BAG Urteil vom 28. August 1991 - 7 AZR 317/90 -, n.v., zu II 3 b der Gründe).
  • VG Osnabrück, 06.10.2004 - 3 A 184/03

    Andauern; Anrechnung; Anrechnung von Erwerbseinkommen; Beschäftigungsverhältnis;

    Diese Rechtsprechung hat die ununterbrochene Fortsetzung eines Beschäftigungsverhältnisses angenommen, wenn die Parteien vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Vereinbarung getroffen haben, die nur die auflösenden Wirkung der Kündigung beseitigen sollte (vgl. BAG, U. v. 28.08.1991 - 7 AZR 317/90 -, zit. nach juris).
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