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   BAG, 28.08.2007 - 1 ABR 70/06   

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https://dejure.org/2007,2323
BAG, 28.08.2007 - 1 ABR 70/06 (https://dejure.org/2007,2323)
BAG, Entscheidung vom 28.08.2007 - 1 ABR 70/06 (https://dejure.org/2007,2323)
BAG, Entscheidung vom 28. August 2007 - 1 ABR 70/06 (https://dejure.org/2007,2323)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Zuweisung von Arbeitnehmern zu betrieblichen "workshops"; "Abstellung" von Arbeitnehmern zu einem "workshop" als mitbestimmungspflichtige Versetzung; Möglichkeit einer prozessrechtlichen Verwirkung von Mitbestimmungsrechten in besonderen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Workshop - mitbestimmungspflichtig

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei Zuweisung von Arbeitnehmern zu betrieblichen "Workshops"

  • Judicialis

    BetrVG § 95 Abs. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 1 § 95 Abs. 3
    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Versetzungsbegriff; Mitbestimmung bei Teilnahme an zweitägigen betriebsinternen "workshops"

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 99 Abs. 1 § 95 Abs. 3
    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Versetzungsbegriff; Mitbestimmung bei Teilnahme an zweitägigen betriebsinternen "workshops"

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzungsbegriff ? Anordnung der Teilnahme an zweitägigen betriebsinternen ?workshops? ist keine Versetzung ? Änderung der Umstände bei Erbringung der Tätigkeit nicht erheblich ? Keine Verwirkung von Mitbestimmungsrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 188
  • BB 2008, 396
  • DB 2008, 70
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Auszug aus BAG, 28.08.2007 - 1 ABR 70/06
    Die Zustimmung der Arbeitgeberin gilt auf Grund rügeloser Einlassung gem. § 87 Abs. 2 Satz 3 2. Halbs. ArbGG iVm. § 81 Abs. 3 Satz 2 ArbGG als erteilt (vgl. BAG 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - BAGE 67, 236, zu B I 3 der Gründe mwN).

    Unerheblich ist ferner, ob die Teilnahme freiwillig oder obligatorisch ist (BAG 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - BAGE 67, 236, zu B II 2 b aa der Gründe).

  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs - Versetzung nach §

    Auszug aus BAG, 28.08.2007 - 1 ABR 70/06
    Dem Arbeitnehmer wird ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen, wenn sich das Gesamtbild seiner bisherigen Tätigkeit so verändert, dass sich die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine "andere" darstellt (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - Rn. 33, AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 5; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - BAGE 112, 251, zu B I 1 b der Gründe).

    Es können weitere Elemente hinzutreten, die die Arbeitsaufgaben inhaltlich-funktional bestimmen und sich etwa aus der mit ihnen verbundenen Verantwortung ergeben (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - aaO mwN).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

    Auszug aus BAG, 28.08.2007 - 1 ABR 70/06
    Dem Arbeitnehmer wird ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen, wenn sich das Gesamtbild seiner bisherigen Tätigkeit so verändert, dass sich die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine "andere" darstellt (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - Rn. 33, AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 5; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - BAGE 112, 251, zu B I 1 b der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 30.08.2006 - 12 TaBV 51/06

    Abstellung zu "Workshops" als Versetzung?

    Auszug aus BAG, 28.08.2007 - 1 ABR 70/06
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. August 2006 - 12 TaBV 51/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82

    Versetzungsbegriff des BetrVG

    Auszug aus BAG, 28.08.2007 - 1 ABR 70/06
    Erforderlich ist deshalb, dass die eingetretene Änderung über solche sich im normalen Schwankungsbereich haltenden Veränderungen hinausgeht und zur Folge hat, dass die Arbeitsaufgabe oder die Tätigkeit eine "andere" wird (BAG 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 8, zu B 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

    Auszug aus BAG, 28.08.2007 - 1 ABR 70/06
    Er kann auf dieses weder verzichten noch darf er einen seiner Mitwirkung unterfallenden Regelungsgegenstand der einseitigen Festlegung durch den Arbeitgeber überlassen (BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - BAGE 106, 204, zu II 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 27/98

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 28.08.2007 - 1 ABR 70/06
    Selbst wenn dennoch eine prozessrechtliche Verwirkung von Mitbestimmungsrechten in besonderen Ausnahmefällen in Frage kommen sollte (vgl. BAG 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 - BAGE 93, 75, zu B I 2 der Gründe), fehlt es hier an einer treuwidrig verspäteten Rechtsausübung.
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

    Erforderlich ist, dass die eingetretene Änderung über solche im üblichen Schwankungsbereich liegenden Veränderungen hinausgeht und zur Folge hat, dass die Arbeitsaufgabe oder die Tätigkeit eine "andere" wird (BAG 28. August 2007 - 1 ABR 70/06 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 53 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 6 mwN).
  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Das mag sie im Vergleich zu der des "Professional" als eine "andere" erscheinen lassen; darauf ob sie angenehmer oder vorteilhafter für den "Professional" ist, kommt es nicht an (vgl. BAG 28. August 2007 - 1 ABR 70/06 - Rn. 16 mwN, AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 53 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 6).

    Mit einem entsprechenden Einsatz wäre dann keine Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs verbunden (BAG 28. August 2007 - 1 ABR 70/06 - Rn. 17, aaO.).

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 5/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    Weder kann der Betriebsrat auf die Ausübung eines Mitbestimmungsrechts verzichten (BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - zu II 2 der Gründe, BAGE 106, 204) noch kann das Mitbestimmungsrecht verwirken (BAG 28. August 2007 - 1 ABR 70/06 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 4/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    Weder kann der Betriebsrat auf die Ausübung eines Mitbestimmungsrechts verzichten (BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - zu II 2 der Gründe, BAGE 106, 204) noch kann das Mitbestimmungsrecht verwirken (BAG 28. August 2007 - 1 ABR 70/06 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung -

    Allerdings kann aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) folgen, dass eine Betriebspartei sich nicht mehr auf die Rechtsunwirksamkeit bestimmter Vorgänge berufen kann (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 494/99 - BAGE 96, 78, zu B I 5 b der Gründe; zur davon zu unterscheidenden Frage der Verwirkung des Rechts des Betriebsrats, sich auf das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts zu berufen vgl. BAG 28. August 2007 - 1 ABR 70/06 - DB 2008, 70, zu B II 1 e der Gründe).
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 3/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    Weder kann der Betriebsrat auf die Ausübung eines Mitbestimmungsrechts verzichten (BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - zu II 2 der Gründe, BAGE 106, 204) noch kann das Mitbestimmungsrecht verwirken (BAG 28. August 2007 - 1 ABR 70/06 - Rn. 14 mwN) .
  • ArbG Köln, 21.02.2008 - 1 BV 166/07

    Zusätzliche Freistellung nach § 38 BetrVG

    Wenngleich dadurch weder von der Antragstellerin - nicht anders als bei dem jahrelangen Untätigbleiben des Betriebsrats bei der einseitigen Durchführung von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen seitens des Arbeitgebers ohne seine vorherige Beteiligung (vgl. BAG, Urteil vom 28.08.2007 - 1 ABR 70/06, BB 2008, 396) - auf ihr Beratungsrecht verzichtet wurde, noch insoweit eine diesbezügliche sog. betriebliche Übung entstanden ist (vgl. BAG, Beschluss vom 19.02.2002 - 1 ABR 26/01, NZA 2002, 1300, 1302, wonach das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung auf die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses beschränkt sei und die betriebsverfassungsrechtlichen Beziehungen der Betriebsparteien damit nicht gestaltet werden könnten), hat die Antragstellerin mit ihrem Untätigbleiben nach Kenntniserlangung von der einseitig erfolgten Freistellung bei ihrem Betriebsrat einen Vertrauenstatbestand geschaffen, auf Grund dessen der Betriebsrat - und somit der Antragsgegner bei der Beschlussfassung über die Freistellung des Beteiligten zu 3. am 28.08.2007 - berechtigterweise davon ausgehen konnte, dass bis zu einer Beseitigung dieses Vertrauenstatbestandes durch die Antragstellerin von dieser sein - gesetzwidriges - Verhalten hingenommen wird.
  • ArbG Potsdam, 23.03.2016 - 3 BV 26/15

    Versetzung - Beantragung der Aufhebung durch Betriebsrat - Untätigkeit

    Es besteht in Rechtsprechung und Literatur weitgehend Einigkeit, dass materielle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach BetrVG nicht verwirken können, da auf solche nicht verzichtet werden kann (so z.B.: BAG vom 14.12.1999 - 1 ABR 27/98 - NZA 2000, S. 783 unter B.2 der Gründe; BAG vom 28.08.2007 - 1 ABR 70/06 - NZA 2008, S. 188 unter B.II.1.e) der Gründe).

    Davon ausgenommen wird in den genannten Entscheidungen ausdrücklich die Möglichkeit, dass eine "prozessrechtliche Verwirkung von Mitbestimmungsrechten in besonderen Ausnahmefällen in Frage kommen" kann (BAG 14.12.1999, a.a.O. und BAG vom 28.08.2007, a.a.O. unter Bezug auf BAG vom 14.12.1999; vgl. aber auch dazu: LAG Schleswig-Holstein vom 04.03.2008 - 2 Ta BV 42/07-, NZA-RR 2008, S. 414 unter II.2) der Gründe), wenngleich in den genannten Entscheidungen eine solche prozessuale Verwirkung mangels Zeit- oder Umstandsmoment - letztlich fehlender Unzumutbarkeit für die in Anspruch genommenen Arbeitgeber sich noch auf die Begehren einzlassen - verneint wurden.

    Es bleibt anzumerken, dass die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.08.2007 (Aktenzeichen 1 ABR 70/06 -, a.a.O.) die prozessrechtliche Verwirkung deshalb verneint hatte, weil im dortigen Sachverhalt nicht ersichtlich war, weshalb sich die Arbeitgeberseite auch nach längerem Nichtgeltendmachen von Mitbestimmungsrechten nunmehr nicht auf eine Klärung des Bestehens eines Mitbestimmungsrechts einlassen sollte.

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2008 - 2 TaBV 42/07

    Arbeitszeit, Arbeitszeiterfassungsgerät, Arbeitgeber, Unterlassung, Verstoß,

    Die materiell-rechtliche Verwirkung von Mitbestimmungsrechten ist grundsätzlich ausgeschlossen (BAG Beschluss vom 28.8.2007 - 1 ABR 70/06 - DB 2008, 70).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2019 - 3 TaBV 30/18

    Änderung der Stellung in der betrieblichen Organisation (Versetzung)

    Erforderlich ist, dass die eingetretene Änderung über solche im üblichen Schwankungsbereich liegenden Veränderungen hinausgeht und zur Folge hat, dass die Arbeitsaufgabe oder die Tätigkeit eine "andere" wird (BAG 17.06.2008 - 1 ABR 38/07; 28. August 2007 - 1 ABR 70/06 - juris).

    77 Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG 17.06.2008 - 1 ABR 38/07; 28. August 2007 - 1 ABR 70/06 - juris).

  • LAG Köln, 01.07.2008 - 9 TaBV 78/07

    Umgruppierung; ERA; AT-Angestellte

  • LAG Düsseldorf, 29.02.2008 - 9 TaBV 91/07

    Versetzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2019 - 3 TaBV 30/18

    Versetzung - Zustimmung Betriebsrat - unterschiedlicher Arbeitsbereich

  • LAG Hessen, 29.01.2013 - 4 TaBV 202/12

    Einstellung eines Leiharbeitnehmers - Unterrichtung des Betriebsrats über

  • ArbG Dortmund, 08.05.2014 - 3 Ca 5453/13

    Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers als Teil des allgemeinen

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2012 - 7 TaBV 55/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats; Zuweisung einer Serviceposition an einen Purser

  • LAG München, 21.02.2008 - 4 TaBV 56/07

    Unterlassungsantrag

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2016 - 5 TaBV 53/15

    Versetzung, Aufhebung der Versetzung, Betriebsrat, Mitbestimmung, Arbeitsbereich,

  • LAG Hessen, 23.08.2012 - 5 TaBV 27/12

    Aufhebung - Durchführungspflicht - Umgruppierung - Versetzung

  • LAG Hessen, 23.08.2012 - 5 TaBV 49/12

    Aufhebung - Durchführungspflicht - Umgruppierung - Versetzung

  • LAG Hessen, 23.08.2012 - 5 TaBV 48/12

    Aufhebung - Durchführungspflicht - Umgruppierung - Versetzung

  • LAG Hessen, 23.08.2012 - 5 TaBV 42/12

    Aufhebung - Durchführungspflicht - Umgruppierung - Versetzung

  • LAG Hessen, 23.08.2012 - 5 TaBV 37/12

    Aufhebung - Durchführungspflicht - Umgruppierung - Versetzung

  • LAG Hessen, 29.01.2008 - 4 TaBV 259/07

    Versetzung - Zustimmungsersetzung

  • ArbG Stuttgart, 25.07.2013 - 17 BV 37/13

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Vernetzung via VPN

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2016 - 4 TaBV 17/15

    Mitwirkungsrecht des Personalrats - Verwirkung - Übertragung einer höher zu

  • LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 TaBV 181/14

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Bestellung einer Fachkraft für

  • VGH Bayern, 24.07.2023 - 17 P 22.2143

    Ausschluss der Mitbestimmung des Personalrats - Funktionszulage als Bestandteil

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