Rechtsprechung
BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen zwei Arbeitsverhältnissen
- openjur.de
Kündigung während der Wartezeit; kein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen zwei Arbeitsverhältnissen
- Judicialis
Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen zwei Arbeitsverhältnissen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung eines Lehrers während der Probezeit; Anforderungen an einen Lehrer bei der Erteilung des Unterrichts in den verschiedenen Schultypen und unterschiedlichen Klassenstufen; Entstehen eines erneuten Beurteilungsbedürfnisses bei dem Einsatz eines Lehrers in einem ...
- bag-urteil.com
Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen zwei Arbeitsverhältnissen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Münster, 12.05.2006 - 2 AZR 101/07
- ArbG Münster, 12.05.2006 - 4 Ca 167/06
- LAG Hamm, 30.11.2006 - 11 Sa 1039/06
- BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07
Wird zitiert von ... (23)
- BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11
Wartezeit - Leiharbeitnehmer
Wird etwa das Arbeitsverhältnis allein auf Veranlassung des Arbeitgebers für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum unterbrochen, so kann dieser sich in der Regel auf die von ihm selbst gesetzte Ursache nicht berufen (zu diesem aus § 162 BGB abgeleiteten Ansatz vgl. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 18; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 13, BAGE 123, 185) . - BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10
Kündigungsschutz - Wartezeit
So wäre es etwa vor diesem Ziel sachlich nicht zu begründen, ein Arbeitsverhältnis, das an einem - ohnehin arbeitsfreien - Wochenende auf Veranlassung des Arbeitgebers geendet hat, selbst bei Wiedereinstellung des Arbeitnehmers zu Beginn der darauffolgenden Woche als iSv. § 1 Abs. 1 KSchG unterbrochen anzusehen (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 88; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 13, BAGE 123, 185) .Dafür kommt es insbesondere auf Anlass und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (st. Rspr., bspw. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 88; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 13, BAGE 123, 185; grundlegend: 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - zu 3 d der Gründe, BAGE 28, 252) .
Je länger die Unterbrechung gedauert hat, desto gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (vgl. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 20, aaO; 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - zu II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49) .
- BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11
Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG - Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener …
Sinn und Zweck dieser "Wartezeit" ist es, den Parteien des Arbeitsverhältnisses für eine gewisse Zeit die Prüfung zu ermöglichen, ob sie sich auf Dauer binden wollen (vgl. zB BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 17; 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - zu B 1 b der Gründe, BAGE 116, 254) .b) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit ergibt, trägt der Arbeitnehmer (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 35; 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - zu B II 2 der Gründe) .
- LAG Düsseldorf, 10.05.2010 - 16 Sa 235/10
Unangemessene Benachteiligung durch Vertragsklausel zu Sonderzahlung und …
In sachlicher Hinsicht geht es darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (vgl. BVerfG vom 27.01.1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169;… BAG vom 28.06.2007 - 6 AZR 750/06, AP Nr. 27 zu § 307 BGB, Rn. 29; BAG vom 28.08.2008 - 2 AZR 101/07, juris Rn. 33) .Eine willkürliche Kündigung liegt nicht vor, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Kündigung besteht (…BAG vom 28.08.2003 - 2 AZR 333/02, - AP Nr. 17 zu § 242 BGB Kündigung, Rn. Nr. 17; BAG vom 28.08.2008 a. a. O. Rn. 35) .
Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, gilt der schlüssige Sachvortrag des Arbeitnehmers gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BAG vom 28.08.2008 a. a. O., Rn. 35).
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10
Kündigungsschutz - Wartezeit
So wäre es etwa vor diesem Ziel sachlich nicht zu begründen, ein Arbeitsverhältnis, das an einem - ohnehin arbeitsfreien - Wochenende auf Veranlassung des Arbeitgebers geendet hat, selbst bei Wiedereinstellung des Arbeitnehmers zu Beginn der darauffolgenden Woche als iSv. § 1 Abs. 1 KSchG unterbrochen anzusehen (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 88; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 13, BAGE 123, 185) .Dafür kommt es insbesondere auf Anlass und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (st. Rspr., bspw. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 88; 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - Rn. 13, BAGE 123, 185; grundlegend: 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - zu 3 d der Gründe, BAGE 28, 252) .
Je länger die Unterbrechung gedauert hat, desto gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (vgl. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 20, aaO; 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - zu II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49).
- BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 632/08
Anwendbarkeit des TVÜ-VKA
b) Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Rahmen von § 1 Abs. 1 KSchG und § 622 Abs. 2 BGB Unterbrechungen unschädlich sind, wenn zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsverhältnis ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (zu § 1 Abs. 1 KSchG vgl. Senat 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 58; zuletzt BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - zu § 622 BGB vgl. 18. September 2003 - 2 AZR 330/02 - AP BGB § 622 Nr. 62 = EzA BGB 2002 § 622 Nr. 2). - BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 664/12
Probezeitkündigung eines evangelischen Pfarrers im befristeten Arbeitsverhältnis
Sinn und Zweck dieser Wartezeit ist es, den Parteien des Arbeitsverhältnisses für eine gewisse Zeit die Prüfung zu ermöglichen, ob sie sich auf Dauer binden wollen (vgl. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 17) . - LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15
Wartezeitkündigung einer Lehrkraft - Zusammenrechnung mehrerer befristeter …
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Unterbrechungszeitraum bei Lehrern mit den Sommerferien deckungsgleich ist (vgl. BAG 28.08.2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 22).Eine Kündigung in der Wartezeit ist nicht willkürlich, wenn für sie ein irgendwie einleuchtender Grund besteht (vgl. BAG 28.08.2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 34, 35 mwN).
Die Wirksamkeit einer Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers setzt außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes in der Regel nicht voraus, dass dem Arbeitnehmer zuvor eine vergebliche Abmahnung erteilt worden ist (vgl. BAG 28.08.2008 - 2 AZR 101/07- Rn. 34, mwN).
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 7 Sa 569/09
Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - Wartezeit - Auflösungsantrag
Dabei kommt es insbesondere auf den Anlass und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (vgl. BAG v. 28.08.2008 - 2 AZR 101/07 - (n.v; in juris; BAG v. 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 23 = EzA SGB IX § 90 Nr. 2).Dieser besteht bei der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG darin, dass die Parteien in einem Arbeitsverhältnis als Dauerschuldverhältnis eine gewisse Zeit lang prüfen können, ob sie sich auf Dauer binden wollen (BAG v. 28.08.2008 - 2 AZR 101/07 - n.v.; v. 24.11.2005 - 2 AZR 614/04 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 19).
- ArbG Stuttgart, 27.08.2015 - 30 Ca 1611/15
Alleinentscheidung; zweiter Gütetermin; fehlender ehrenamtlicher Richter; …
Dabei kommt es insbesondere auf den Anlass und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (vgl. BAG vom 28.08.2008, 2 AZR 101/07, AE 2009, 57; 20.08.1998, 2 AZR 83/98, BAGE 89, 307).Der danach erforderliche enge sachliche Zusammenhang zwischen zwei Arbeitsverhältnissen kann jedoch daran scheitern, dass ein Lehrer vor und nach den Sommerferien in unterschiedlichen Schultypen (Gymnasium und Berufskolleg) und Klassenstufen eingesetzt worden ist (BAG vom 28.08.2008, 2 AZR 101/07, a.a.O.).
Während das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 28.08.2008 (2 AZR 101/07, a.a.O.) bei einem Einsatz an unterschiedlichen Schultypen insbesondere auch aufgrund des bestehenden differenzierten und anderen Lernangebots einen engen sachlichen Zusammenhang der an einem Gymnasium und an einem Berufskolleg erfolgten Einsätze eines Lehrers verneint hat, ist vorliegend zu berücksichtigen, dass die Klägerin jeweils an einem Gymnasium eingesetzt wurde.
- BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07
Anwendbarkeit des TVÜ-VKA
- LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11
Kündigung in der Probezeit - Arbeitsunfähigkeit aufgrund Arbeitsunfall
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 11 AL 27/19
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Widerruf - Zuverlässigkeit …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2018 - 5 Sa 220/18
Kündigung während der Wartezeit - Betriebsratsanhörung
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 18 Sa 2163/09
- SG Hannover, 02.07.2018 - S 43 AS 2003/18
Eine Unterbrechung durch Arbeitslosigkeit von bis zu einem Monat ist für das …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 2 Sa 97/16
Verhaltensbedingte Kündigung
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - 2 Sa 1667/09
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Erfüllung der Wartezeit; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 13 Sa 1285/10
Kündigung in einem Kleinbetrieb (hier: Massagesalon) wegen Verletzung einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2011 - 9 Sa 231/11
Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb - Ermittlung der Zahl …
- ArbG Stuttgart, 31.05.2016 - 5 Ca 165/16
Anhörung des Arbeitnehmers - Kündigung in der Wartezeit - Treuwidrigkeit
- LAG Hessen, 24.04.2012 - 12 Sa 330/11
Nichterreichen der gesetzlichen Wartezeit für den Kündigungsschutz
- ArbG Cottbus, 04.11.2009 - 5 Ca 811/09
Soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung aufgrund wiederholter …
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.