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   BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12   

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BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12 (https://dejure.org/2013,28792)
BAG, Entscheidung vom 28.08.2013 - 10 AZR 323/12 (https://dejure.org/2013,28792)
BAG, Entscheidung vom 28. August 2013 - 10 AZR 323/12 (https://dejure.org/2013,28792)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Pfändungsfreies Einkommen - Berechnung - Unterhaltszahlungen

  • openjur.de

    Pfändungsfreies Einkommen; Berechnung; Unterhaltszahlungen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Pfändungsfreies Einkommen - Berechnung - Unterhaltszahlungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 850c Abs 1 S 2 ZPO, § 850c Abs 4 ZPO, § 559 Abs 2 ZPO, § 551 Abs 3 S 1 Nr 2 Buchst b ZPO, § 1360 BGB
    Pfändungsfreies Einkommen - Berechnung - Unterhaltszahlungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des pfändungsfreien Arbeitsentgelts; Klagebefugnis des in Insolvenz befindlichen Arbeitnehmers

  • Betriebs-Berater

    Pfändungsfreies Einkommen - Unterhaltszahlungen

  • rewis.io

    Pfändungsfreies Einkommen - Berechnung - Unterhaltszahlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des pfändungsfreien Arbeitsentgelts; Klagebefugnis des in Insolvenz befindlichen Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung des pfändungsfreien Arbeitsentgelts: Nur tatsächliche Unterhaltsleistungen an den Ehegatten sind zu berücksichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterhaltsverpflichtungen und die Berechnung des pfändungsfreien Einkommens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tatsächliche Unterhaltsleistungen an frühere Ehefrau sind bei Berechnung des pfändungsfreien Arbeitsentgelts zu berücksichtigen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Pfändungsfreies Einkommen - Berechnung - Unterhaltszahlungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tatsächliche Unterhaltsleistungen an frühere Ehefrau sind bei Berechnung des pfändungsfreien Arbeitsentgelts zu berücksichtigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung des Ehepartners bei der Berechnung des pfändungsfreien Arbeitsentgelts

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Auszüge)

    Berechnung des pfändungsfreien Einkommens bei Unterhaltszahlungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3532
  • NZA 2013, 1302
  • NZI 2013, 991
  • FamRZ 2014, 383
  • BB 2013, 2804
  • DB 2013, 2691
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.11.2011 - IX ZR 45/11

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12
    Unpfändbare Forderungen gehören demnach nicht zur Insolvenzmasse, sie sind dem Insolvenzverwalter nicht nach § 148 Abs. 1, § 80 Abs. 1 InsO zur Verwaltung übertragen (BGH 3. November 2011 - IX ZR 45/11 - Rn. 7; FK-InsO/Bornemann § 36 Rn. 14 ff.) .

    a) Im Verhältnis zwischen Ehegatten kommt es nicht darauf an, ob der Schuldner tatsächlich einen Geldbetrag für den Unterhalt des Ehegatten abzweigt; dieser ist schon dann zu berücksichtigen, wenn der Schuldner aufgrund beiderseitiger Verständigung angemessen zum Familienunterhalt beiträgt (§§ 1360, 1360a BGB) ; bei Ehegatten, die in häuslicher Gemeinschaft leben, ist grundsätzlich von gegenseitigen Unterhaltsleistungen, durch die die Kosten des Familienunterhalts gemeinsam bestritten werden, auszugehen (BGH 3. November 2011 - IX ZR 45/11 - Rn. 9; BAG 21. Januar 1975 - 5 AZR 200/74 - BAGE 27, 4) .

    c) Solange der Kläger mit seiner früheren Ehefrau in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, ist davon auszugehen, dass die Ehegatten nach §§ 1360, 1360a BGB einander Naturalunterhalt geleistet haben und die Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person im Rahmen von § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO zu berücksichtigen war (vgl. BGH 3. November 2011 - IX ZR 45/11 - Rn. 9) .

  • BAG, 21.01.1975 - 5 AZR 200/74

    Lohnpfändung: Berechnung des pfändbaren Teiles des Arbeitseinkommens

    Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12
    Der Schuldner muss den Unterhalt - freiwillig oder durch Beitreibung - tatsächlich leisten (allgemeine Meinung, BAG 21. Januar 1975 - 5 AZR 200/74 - BAGE 27, 4; 9. Dezember 1965 - 5 AZR 272/65 -; Stöber Forderungspfändung 15. Aufl. Rn. 1047; Stein/Jonas/Brehm ZPO 22. Aufl. § 850c Rn. 16 mwN) .

    a) Im Verhältnis zwischen Ehegatten kommt es nicht darauf an, ob der Schuldner tatsächlich einen Geldbetrag für den Unterhalt des Ehegatten abzweigt; dieser ist schon dann zu berücksichtigen, wenn der Schuldner aufgrund beiderseitiger Verständigung angemessen zum Familienunterhalt beiträgt (§§ 1360, 1360a BGB) ; bei Ehegatten, die in häuslicher Gemeinschaft leben, ist grundsätzlich von gegenseitigen Unterhaltsleistungen, durch die die Kosten des Familienunterhalts gemeinsam bestritten werden, auszugehen (BGH 3. November 2011 - IX ZR 45/11 - Rn. 9; BAG 21. Januar 1975 - 5 AZR 200/74 - BAGE 27, 4) .

  • BGH, 16.12.2010 - I ZR 161/08

    Satan der Rache

    Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12
    Es muss genau angegeben werden, aufgrund welchen Vortrags das Berufungsgericht zu welchen Tatsachenfeststellungen hätte gelangen müssen und dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren möglicherweise anders entschieden worden wäre (BAG 18. Januar 2007 - 8 AZR 250/06 - Rn. 27; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 321/06 - Rn. 37; 15. September 2009 - 3 AZN 404/09 - Rn. 14; zurückhaltender BAG 22. Mai 2012 - 1 AZR 94/11 - Rn. 23 unter Hinweis auf BGH 16. Dezember 2010 - I ZR 161/08 - Rn. 12; GMP/Müller-Glöge 8. Aufl. § 74 Rn. 59; GK-ArbGG/Mikosch Stand Juli 2013 § 73 Rn. 74, § 74 Rn. 68) .
  • BAG, 09.12.1965 - 5 AZR 272/65

    Festsetzung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens - Berücksichtigung der

    Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12
    Der Schuldner muss den Unterhalt - freiwillig oder durch Beitreibung - tatsächlich leisten (allgemeine Meinung, BAG 21. Januar 1975 - 5 AZR 200/74 - BAGE 27, 4; 9. Dezember 1965 - 5 AZR 272/65 -; Stöber Forderungspfändung 15. Aufl. Rn. 1047; Stein/Jonas/Brehm ZPO 22. Aufl. § 850c Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 321/06

    Arbeitszeitverringerung - dringende betriebliche Ablehnungsgründe -

    Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12
    Es muss genau angegeben werden, aufgrund welchen Vortrags das Berufungsgericht zu welchen Tatsachenfeststellungen hätte gelangen müssen und dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren möglicherweise anders entschieden worden wäre (BAG 18. Januar 2007 - 8 AZR 250/06 - Rn. 27; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 321/06 - Rn. 37; 15. September 2009 - 3 AZN 404/09 - Rn. 14; zurückhaltender BAG 22. Mai 2012 - 1 AZR 94/11 - Rn. 23 unter Hinweis auf BGH 16. Dezember 2010 - I ZR 161/08 - Rn. 12; GMP/Müller-Glöge 8. Aufl. § 74 Rn. 59; GK-ArbGG/Mikosch Stand Juli 2013 § 73 Rn. 74, § 74 Rn. 68) .
  • BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 250/06

    Schadensersatzanspruch einer Bank gegen einen Wertpapierhändler wegen

    Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12
    Es muss genau angegeben werden, aufgrund welchen Vortrags das Berufungsgericht zu welchen Tatsachenfeststellungen hätte gelangen müssen und dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren möglicherweise anders entschieden worden wäre (BAG 18. Januar 2007 - 8 AZR 250/06 - Rn. 27; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 321/06 - Rn. 37; 15. September 2009 - 3 AZN 404/09 - Rn. 14; zurückhaltender BAG 22. Mai 2012 - 1 AZR 94/11 - Rn. 23 unter Hinweis auf BGH 16. Dezember 2010 - I ZR 161/08 - Rn. 12; GMP/Müller-Glöge 8. Aufl. § 74 Rn. 59; GK-ArbGG/Mikosch Stand Juli 2013 § 73 Rn. 74, § 74 Rn. 68) .
  • LAG Düsseldorf, 26.01.2012 - 11 Sa 1004/11

    Pfändungsfreigrenzen in der Insolvenz; Bestimmung durch das Vollstreckungsgericht

    Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Januar 2012 - 11 Sa 1004/11 - aufgehoben.
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZN 404/09

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen LAG-Entscheidung nach Zurückverweisung

    Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12
    Es muss genau angegeben werden, aufgrund welchen Vortrags das Berufungsgericht zu welchen Tatsachenfeststellungen hätte gelangen müssen und dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren möglicherweise anders entschieden worden wäre (BAG 18. Januar 2007 - 8 AZR 250/06 - Rn. 27; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 321/06 - Rn. 37; 15. September 2009 - 3 AZN 404/09 - Rn. 14; zurückhaltender BAG 22. Mai 2012 - 1 AZR 94/11 - Rn. 23 unter Hinweis auf BGH 16. Dezember 2010 - I ZR 161/08 - Rn. 12; GMP/Müller-Glöge 8. Aufl. § 74 Rn. 59; GK-ArbGG/Mikosch Stand Juli 2013 § 73 Rn. 74, § 74 Rn. 68) .
  • BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 94/11

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen

    Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12
    Es muss genau angegeben werden, aufgrund welchen Vortrags das Berufungsgericht zu welchen Tatsachenfeststellungen hätte gelangen müssen und dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren möglicherweise anders entschieden worden wäre (BAG 18. Januar 2007 - 8 AZR 250/06 - Rn. 27; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 321/06 - Rn. 37; 15. September 2009 - 3 AZN 404/09 - Rn. 14; zurückhaltender BAG 22. Mai 2012 - 1 AZR 94/11 - Rn. 23 unter Hinweis auf BGH 16. Dezember 2010 - I ZR 161/08 - Rn. 12; GMP/Müller-Glöge 8. Aufl. § 74 Rn. 59; GK-ArbGG/Mikosch Stand Juli 2013 § 73 Rn. 74, § 74 Rn. 68) .
  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 244/84

    Abgrenzung einer mangelhaften von einer Falschlieferung bei Ankauf von Waren

    Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12
    Die pauschale Bezugnahme der Beklagten in der Berufungsbegründung auf den erstinstanzlichen Vortrag war deshalb zulässig; eine Partei ist nicht gehalten, alle Einwendungen nochmals im Einzelnen vorzutragen, die in der angefochtenen Entscheidung nicht berücksichtigt worden sind (BGH 18. September 1985 - VIII ZR 244/84 - zu VI der Gründe; Zöller/Heßler ZPO 29. Aufl. § 520 Rn.   40) .
  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO (in der Privatinsolvenz mit beantragter Restschuldbefreiung iVm. § 292 Abs. 1 Satz 3 InsO) gehören unpfändbare Forderungen nicht zur Insolvenzmasse, sie sind dem Insolvenzverwalter nicht nach § 148 Abs. 1, § 80 Abs. 1 InsO zur Verwaltung übertragen (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 323/12 - Rn. 11) .
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Weiter ist darzulegen, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, das Berufungsgericht also bei richtigem Verfahren möglicherweise anders entschieden hätte, sofern sich das nicht aus der Art des gerügten Verfahrensfehlers von selbst ergibt (vgl. BAG 28. August 2013 - 10 AZR 323/12 - Rn. 19; 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 82) .
  • BGH, 28.09.2017 - VII ZB 14/16

    Zwangsvollstreckung: Klarstellender Beschluss zur Nichtberücksichtigung eines

    Vielmehr ergibt sich bereits aus § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO, dass sich der unpfändbare Anteil des Arbeitseinkommens des Schuldners nur erhöht, wenn der Schuldner tatsächlich auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt leistet (vgl. BAG, NJW 2013, 3532 Rn. 14 m.w.N.).
  • BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22

    Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs

    tatsächlich leistet (vgl. BAG 28. August 2013 - 10 AZR 323/12 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 413/19

    Abmahnung eines Redakteurs - Anzeigepflicht Nebentätigkeit

    bb) Der Kläger hat entgegen den Anforderungen von § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO (vgl. hierzu statt vieler BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 712/15 - Rn. 23 f.; 21. Oktober 2014 - 3 AZR 1027/12 - Rn. 42; 28. August 2013 - 10 AZR 323/12 - Rn. 19) die Entscheidungserheblichkeit seines Vortrags nicht aufgezeigt.
  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 1027/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung einer Betriebsrente -

    Es muss genau angegeben werden, aufgrund welchen Vortrags das Berufungsgericht zu welchen Tatsachenfeststellungen hätte gelangen müssen und dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren möglicherweise anders entschieden worden wäre (vgl. statt vieler BAG 28. August 2013 - 10 AZR 323/12 - Rn. 19) .
  • BAG, 17.02.2016 - 10 AZR 600/14

    Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

    Dazu muss auch die Kausalität zwischen Verfahrensmangel und Ergebnis des Berufungsurteils dargelegt werden (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 323/14 - Rn. 8 mwN; 28. August 2013 - 10 AZR 323/12 - Rn. 19 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 2 Sa 426/17

    Pfändung von Arbeitseinkommen - Ehegattenunterhalt - verschleiertes

    Bei Ehegatten, die in häuslicher Gemeinschaft leben, ist grundsätzlich von gegenseitigen Unterhaltsleistungen, durch die die Kosten des Familienunterhalts gemeinsam bestritten werden, auszugehen ( BAG 28. August 2013 - 10 AZR 323/12 - Rn. 15, NZA 2013, 1302 ).

    Im Hinblick darauf, dass der Schuldner mit seiner Ehefrau, der Geschäftsführerin der Beklagten, in häuslicher Gemeinschaft lebt und dies auch im streitgegenständlichen Zeitraum der Fall war, ist davon auszugehen, dass die Ehegatten nach §§ 1360, 1360a BGB einander Naturalunterhalt geleistet haben und die Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person im Rahmen von § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO zu berücksichtigen ist ( BAG 28. August 2013 - 10 AZR 323/12 - Rn. 21, NZA 2013, 1302 ).

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12

    Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines

    Dazu muss bei einer auf § 286 ZPO gestützten Rüge genau angegeben werden, aufgrund welchen Vortrags das Berufungsgericht zu welchen Tatsachenfeststellungen hätte gelangen müssen und dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren möglicherweise anders entschieden worden wäre (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 323/12 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 02.05.2014 - 2 AZR 490/13

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

    Zudem muss die Kausalität zwischen Verfahrensmangel und Ergebnis des Berufungsurteils dargelegt werden (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 639/13 - Rn. 12; 28. August 2013 - 10 AZR 323/12 - Rn. 19 mwN) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 Sa 186/18

    Nachträgliche Geltendmachung von rückständigen Gehaltsansprüchen -

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 639/13

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 2 Sa 405/15

    Annahmeverzug - Beendigungszeitpunkt - Aufrechnung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 2 R 428/18

    Zuständigkeit - Prozessgericht - Vollstreckungsgericht

  • VGH Bayern, 01.10.2014 - 3 ZB 12.461

    Besoldungsrecht

  • ArbG Köln, 08.08.2019 - 14 Ca 5870/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.08.2014 - L 12 AL 60/14
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