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   BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 428/60   

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https://dejure.org/1961,149
BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 428/60 (https://dejure.org/1961,149)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1961 - 2 AZR 428/60 (https://dejure.org/1961,149)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1961 - 2 AZR 428/60 (https://dejure.org/1961,149)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Allgemeiner Kündigungsschutz - Leitende Personen - Betriebsleiter - Geschäftsführer - Erteilte Vollmacht - Rechtsstreitigkeiten vor ArbG - Abschluß von Vergleichen - Einstellungsbefugnis - Entlassungsbefugnis - Private Wirtschaft - Kündigungsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 11, 278
  • NJW 1962, 73
  • MDR 1962, 164
  • DB 1961, 1651
 
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Wird zitiert von ... (57)

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    a) Das Landesarbeitsgericht hat zwar im Ausgangspunkt zutreffend angenommen, daß bei Störungen im Leistungsbereich regelmäßig vor Ausspruch einer Kündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich ist (vgl. BAG 19, 351 [354] = AP Nr. 1 zu § 124 GewO [zu II der Gründe]; BAG 11, 278 [287 f.] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung [zu III 4 der Gründe]; BAG AP Nr. 57 zu § 626 BGB [zu II 6 der Gründe]; BAG AP Nr. 62 zu § 626 BGB [zu II 2 d der Gründe]; BAG AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltens bedingte Kündigung [zu 4 c der Gründe]).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Ein nur eng umgrenzter Personenkreis genügt nicht (so bereits zu § 12 c KSchG 1951 BAG 28. September 1961 - 2 AZR 428/60 - BAGE 11, 278, 284).
  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

    Der Arbeitgeber konnte das Arbeitsverhältnis wegen Erreichens einer Altersgrenze wirksam nur unter den Voraussetzungen des § 1 KSchG kündigen (vgl. dazu BAG Urteil vom 28. September 1961 - BAGE 11, 278 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung).
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