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   BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76   

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BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76 (https://dejure.org/1977,201)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1977 - 4 AZR 743/76 (https://dejure.org/1977,201)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 (https://dejure.org/1977,201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des Kinderzuschlages - Gerichtliche Billigkeitsprüfung - Überprüfungsrecht des Revisionsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1978, 212
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76
    Nach seinem Wortlaut, nach seinem Sinn und Zweck und insbesondere nach der unstreitig langjährig mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktizierten Tarifübung ist daher § 17 MTV NWR dahin auszulegen, daß sich die Höhe der Kinderzuschläge aus der jeweils gültigen, von dem Beklagten einseitig zu erlassen den KinderzusdiLagsordnung ergeben soll (vgl. BAG 18, 278 [2833 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung; BAG 8, 245 [248] = AP Nr. 2 zu § 2 TOA und AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifliche Übung; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7 Aufl., Bd. II/1, S. 36o; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Bd. II, S. 222; Wiedemann-Stumpf, TVG, 5» Aufl., § 1 Anm. 4o6 ff.).
  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 423/60

    Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber im betriebsratslosen Betrieb

    Auszug aus BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76
    Dabei ist davon auszugehen, daß die dem Beklagten eingeräumte Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen keineswegs nur eine einzigmögliche Regelung gestattet, sondern einen bis an die Grenzen der Billigkeit heranreichenden Ermessens- und Gestaltungsspielraum eröffnet, wobei die einseitige Leistungsbestimmung immer dann der Billigkeit entspricht, wenn sie alle wesentlichen Umstände und die Interessenlage beider Seiten angemessen berücksichtigt (vgl. BAG 11, 318 C3251 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BGHZ 18, 149 [152]; Larenz, Lehrbuch des Schuld rechts, Allgemeiner Teil, Io. Aufl., S. 63; Neumann-Duesberg, JZ 1952, 7°5 [7o7]; Soergel-Siebert, BGB, aaO, § 315 Rdnr. 6).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76
    Dabei ist davon auszugehen, daß die dem Beklagten eingeräumte Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen keineswegs nur eine einzigmögliche Regelung gestattet, sondern einen bis an die Grenzen der Billigkeit heranreichenden Ermessens- und Gestaltungsspielraum eröffnet, wobei die einseitige Leistungsbestimmung immer dann der Billigkeit entspricht, wenn sie alle wesentlichen Umstände und die Interessenlage beider Seiten angemessen berücksichtigt (vgl. BAG 11, 318 C3251 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BGHZ 18, 149 [152]; Larenz, Lehrbuch des Schuld rechts, Allgemeiner Teil, Io. Aufl., S. 63; Neumann-Duesberg, JZ 1952, 7°5 [7o7]; Soergel-Siebert, BGB, aaO, § 315 Rdnr. 6).
  • BAG, 04.10.1972 - 4 AZR 475/71

    Höherwertige Tätigkeit - Vorübergehende Ausübung - Persönliche Zulage -

    Auszug aus BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76
    Da Jedoch der Antrag auch in die Zukunft gerichtet ist, zwischen den Parteien daher bezüglich des Kinderzuschlages rechnerische Schwierigkeiten nicht auszuschließen sind, vor liegend ersichtlich die erhobene Feststellungsklage auch den zwischen den Parteien streitigen Komplex insgesamt erledigen wird und zudem der Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts auch ein Feststellungsurteil als für sich verbindlich ansehen und erfüllen wird, ist die erhobene Feststellungsklage nach § 256 ZPO zulässig (vgl.BAG 24, 452 [454] = AP Nr. 2 zu § 24 BAT sowie AP Nr. 4 zu § ?o BAT und AP Nr. 3 zu § 42 BAT).
  • BAG, 15.12.1976 - 4 AZR 531/75

    Arbeitsentgelt: Zulässigkeit bargeldloser Auszahlung

    Auszug aus BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76
    Außerdem können diese Grundsätze bei einseitiger Leistungsbestimmung begrifflich schon deshalb nicht zur Anwendung kommen, weil von einer "Geschäftsgrundlage" in aller Regel nur dann gesprochen werden kann, wenn von mehreren Vertragskontrahenten ein Rechtsgeschäft abgeschlossen wird (vgl. Beuthien-Hadding, BGB, § 242 Anm. 3» Palandt, BGB, 35 Aufl., § 242 Anm. 6 c und Soergel- Siebert, aaO, § 242 Rdnr. 365 ff.) Daher kann es vorliegend auch nicht darauf ankommen, ob und inwieweit diese Grundsätze bezüglich normativer Regelungen in Tarifverträgen herangezogen werden können (vgl. Urteil des Senats vom 15. Dezember 1976 - 4 AZR 531/75 [demnächst] AP Nr. 1 zu § 36 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes -

    Auszug aus BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76
    da sich vorliegend die einseitige Bestimmung der Höhe des Kinderzuschlages durch den Arbeitgeber für alle Arbeitsverhältnisse im Bereiche des Beklagten auswirkt und daher in ihrer rechtlichen Bedeutung typischen Arbeitsverträgen, Satzungen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichkommt (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § A- TVG Nachwirkung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie BAG AP Nr. 29 zu § 2 TVG, ebenfalls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 02.12.1959 - 4 AZR 400/58

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit - Röntgenassistentin - Rahmentarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76
    Nach seinem Wortlaut, nach seinem Sinn und Zweck und insbesondere nach der unstreitig langjährig mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktizierten Tarifübung ist daher § 17 MTV NWR dahin auszulegen, daß sich die Höhe der Kinderzuschläge aus der jeweils gültigen, von dem Beklagten einseitig zu erlassen den KinderzusdiLagsordnung ergeben soll (vgl. BAG 18, 278 [2833 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung; BAG 8, 245 [248] = AP Nr. 2 zu § 2 TOA und AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifliche Übung; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7 Aufl., Bd. II/1, S. 36o; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Bd. II, S. 222; Wiedemann-Stumpf, TVG, 5» Aufl., § 1 Anm. 4o6 ff.).
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    aa) Der Vierte Senat hatte in einer Entscheidung vom 28. September 1977 (- 4 AZR 743/76 -) angenommen, dem Revisionsgericht stehe bei der gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB gegenüber der landesarbeitsgerichtlichen Entscheidung ein unbeschränktes Überprüfungsrecht zu.

    Die für den Vierten Senat in der Entscheidung vom 28. September 1977 (- 4 AZR 743/76 -) maßgebenden Gründe tragen jedenfalls für individuelle Weisungen nicht, sodass dahinstehen kann, ob diese in anderen Fällen der Anwendung des § 315 BGB von Bedeutung sein können.

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    aa) Der Vierte Senat hatte in einer Entscheidung vom 28. September 1977 (- 4 AZR 743/76 -) angenommen, dem Revisionsgericht stehe bei der gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB gegenüber der landesarbeitsgerichtlichen Entscheidung ein unbeschränktes Überprüfungsrecht zu.

    Die für den Vierten Senat in der Entscheidung vom 28. September 1977 (- 4 AZR 743/76 -) maßgebenden Gründe tragen jedenfalls für individuelle Weisungen nicht, sodass dahinstehen kann, ob diese in anderen Fällen der Anwendung des § 315 BGB von Bedeutung sein können.

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (vgl. BAG Urteil vom 28. November 1984, aaO, zu A II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06

    Fortbildung - Rückzahlungsklausel - Tarifvorbehalt - Mitbestimmung - Personalrat

    Er erfasst deshalb nur Zuwendungen, die wegen der individuellen Bedürftigkeit des Arbeitnehmers gewährt werden (vgl. BAG 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 4 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 3 zu § 65 Abs. 1 Buchst. a LPVG NRW idF vom 28. Mai 1958; Jacobi/Küssner/Meerkamp Personalvertretungsgesetz für Rheinland-Pfalz Stand März 2007 § 80 Nr. 33).
  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 633/88

    Arbeitgeber: Direktionsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst des

    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (BAGE 47, 238, 249 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A II 2 der Gründe; ferner Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/86 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Die Grundsätze der Billigkeit sind gewahrt, wenn alle wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt sind (vgl. statt vieler nur BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, m.w.N.).
  • BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 950/94

    Anspruch eines angestellten Kraftfahrers auf Vergütung der Zeit einer

    Die Konkretisierung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, m.w.N.; BAG Urteil vom 3. November 1985 - 5 AZR 115/83 - n.v.).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Es ist eine im Tarifrecht zwar nicht häufig anzutreffende, aber bekannte Erscheinung, daß die Tarifvertragsparteien gewisse Arbeitsbedingungen nicht abschließend und in allen Einzelheiten festlegen, sondern nur Rahmenbestimmungen aufstellen und deren Konkretisierung auf den Arbeitgeber (oder einen Dritten) übertragen (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier; BAG 30, 281, 289 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG 36, 59, 63 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 91, 296; aus früherer Zeit: Hueck/Nipperdey, Arbeitsrecht, 7. Aufl., II/1, § 15 II 10, S. 287 f. - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (vgl. nur BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, Bl. 3, m.w.N.).

    Bei Bestehen einer bestimmten tarifrechtlichen Regelung ist für eine betriebliche Übung gleichen Inhalts kein Raum (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, Bl. 4 R).

  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 -, zu A II 2; ferner BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, Bl. 3, m.w.N.).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 619/82
    Es ist eine im Tarifrecht zwar nicht häufig anzutreffende, aber bekannte Erscheinung, daß die Tarifvertragsparteien gewisse Arbeitsbedingungen nicht abschließend und in allen Einzelheiten festlegen, sondern nur Rahmenbestimmungen aufstellen und deren Konkretisierung auf den Arbeitgeber (oder einen Dritten) über tragen (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. !| zu U TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG Urteil vom 25, Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu 5 611 BGB Croupier? BAG 30, 281, 289 = AP Nr. 6 zu 5 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG 36, 59, 63 AP Nr. 3 zu R 1 TVG Tarifverträge; Bundesbahn; Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Pz 91, 296; aus früherer Zeit: Hueck/Nipperdey, Arbeitsrecht, 7. Aufl., II/1, § 15 II 10, S. 287 f. - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (vgl. nur BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu 5 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, Bl. 3, m.w.N.).

    Bei Bestehen einer bestimmten tarifrechtlichen Regelung ist für eine betriebliche Übung gleichen Inhalts kein Raum (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Mr. 4 zu 5 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, Bl. 4 R ) .

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 195/83

    Tarifliches Bestimmungsrecht und Arbeitszeitänderung

  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 589/84

    Anspruch auf Fortzahlung eines ungekürzten Essenzuschusses - Bestehen einer

  • BAG, 13.11.1985 - 5 AZR 115/83

    Streitigkeit über den Umfang der Arbeitszeit sowie über die Rechtswirksamkeit

  • BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 516/84

    Tarifliches Bestimmungsrecht und Arbeitszeitänderung - Umfang der wöchentlichen

  • BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 116/83

    Verkürzung und Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit - Wirksamkeit einer

  • BAG, 13.11.1985 - 5 AZR 97/83

    Streitigkeit über den Umfang der Arbeitszeit sowie über die Rechtswirksamkeit

  • BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 358/82

    Zulässigkeit des Streitgegenstandes bei einer Feststellungsklage auf Feststellung

  • BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 319/82
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 731/76

    Saarländischer Rundfunk - Geltungsbereich des Manteltarifvertrages - Tarifliche

  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87

    Revision - Schiedvertrag

  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

  • BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77

    Ortskrankenkassen - Dienstordnungsangestellte - Arbeitnehmer - Regelung der

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 266/90

    Anspruch auf Arbeitszeitermäßigung zur Kinderbetreuung

  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 670/84

    Essenszuschuss und Mitbestimmung des Personalrats - Vorliegen

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 45/83
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 369/83

    Supermarkt - Eingruppierung einer Kassiererin - Lebensmittel-Supermarktes -

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91

    Honoraranspruch eines arbeitnehmerähnlichen Redakteurs

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZN 617/94

    Divergenzrevision - Heranziehung einer jüngeren Entscheidung

  • BAG, 20.01.1988 - 4 AZR 489/87

    Kostenübernahmeanspruch einer Angestellten der amerikanischen Streitkräften in

  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 731/85

    Essenmarkenzuschuss und Mitbestimmung des Personalrats - Fehlen

  • BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 206/93

    Möglichkeit der einseitigen Einschränkung des Aufgabenbereichs aufgrund

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 21/83
  • BAG, 04.05.1993 - 3 AZR 625/92

    Fortführung einer Mitgliedschaft bei einer Pensionskasse

  • BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 97/82

    Zustimmung zur Annahme eines Vermächtnisses

  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 107/92

    Vergütung für das Spielen eines ungewöhnlichen Instruments

  • BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 254/94

    Beschäftigungsanspruch einer Fleischbeschautierärztin

  • BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88

    Vereinbarung bzgl. einer Tronc-Vergütungsregelung für Angestellte in Spielbanken

  • LAG Sachsen, 30.12.1994 - 6 Sa 6440/93

    Vergütungsgruppe; Eingruppierung; BAT; Tätigkeitsmerkmal; Tarifvertrag; TdL-

  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 325/87

    Mehrarbeit: Ausgleich von Bereitschaftsdienst in Freizeit

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 153/83
  • BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 573/88

    Lohnzuschläge - Arbeiten in blindgängerverseuchtem Gelände

  • BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 184/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 13.12.1989 - 5 AZR 543/88

    24-stündige Arbeitszeitanordnung für teilzeitbeschäftigtes Krankenpflegepersonal

  • BAG, 24.05.1978 - 4 AZR 769/76

    Unfallrente - Gesetzliche Unfallversicherung - Tariflücke - Tarifliche

  • BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76

    Bedenken gegen Amtsführung - Verwaltungsangestellter - Fristlose Entlassung -

  • BAG, 04.04.1990 - 4 AZR 9/90

    Abgrenzung zwischen einer Bestimmung mit Tarifcharakter und einem unbeachtlichen

  • LAG Sachsen, 30.12.1994 - 6 Sa 406/93

    Anspruch auf tarifliche Eingruppierung einer in der DDR ausgebildeten Lehrerin;

  • LAG Sachsen, 30.12.1994 - 6 Sa 407/93

    Anspruch auf Eingruppierung einer in der DDR ausgebildeten Lehrerin; Einstufung

  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 223/92

    Vergütung bei verschiedenwertiger Tätigkeit in der Metallindustrie -

  • BAG, 27.02.1980 - 4 AZR 229/78
  • BAG, 01.10.1986 - 4 AZR 483/85
  • BAG, 15.07.1986 - 1 AZR 168/85

    Anspruch auf Zahlung eines Kantinenzuschusses

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 56/83
  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 693/85
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