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   BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88   

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BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88 (https://dejure.org/1988,1658)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1988 - 4 AZR 343/88 (https://dejure.org/1988,1658)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 (https://dejure.org/1988,1658)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 226 (Ls.)
  • BB 1989, 76
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87

    Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit bei fehlender Tarifzuständigkeit. -

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88
    Während das in älteren Fassungen des VerfTV jeweils in § 1 Abs. 2 in allgemeiner Weise zum Ausdruck gebracht worden war, wird seit der vorliegend heranzuziehenden Neufassung des VerfTV vom 19. Dezember 1983 in § 1 Abs. 2 der gesamte § 1 Abs. 2 BRTV-Bau wörtlich übernommen, so daß bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden auf den BRTV-Bau überhaupt nicht mehr zurückgegriffen zu werden braucht (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dabei stellt das Landesarbeitsgericht richtig und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats auf die zeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien ab (vgl. die Urteile des Senats vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.).

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 640/87

    Auslegung des § 1 des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub, den

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88
    Während das in älteren Fassungen des VerfTV jeweils in § 1 Abs. 2 in allgemeiner Weise zum Ausdruck gebracht worden war, wird seit der vorliegend heranzuziehenden Neufassung des VerfTV vom 19. Dezember 1983 in § 1 Abs. 2 der gesamte § 1 Abs. 2 BRTV-Bau wörtlich übernommen, so daß bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden auf den BRTV-Bau überhaupt nicht mehr zurückgegriffen zu werden braucht (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88
    Wie auch sonst im allgemeinen bürgerlichen Rechtsverkehr (vgl. BGHZ 56, 355, 361 sowie das weitere Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26. November 1974 - VI ZR 164/73 - NJW 1975, 533 [BGH 26.11.1974 - VI ZR 164/73], auch Palandt/Thomas, BGB, 47. Aufl., § 718 Anm. 4 a, von Gramm in RGR-Kommentar, 12. Aufl., § 714 Rz 9 und Ulmer in Münchener Kommentar, § 718 Rz 34) haften nämlich auch baugewerbliche Unternehmer, die ihren Betrieb in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft betreiben, nach den allgemeinen Rechtsgedanken der §§ 427, 431 BGB aus dem tariflichen Legalschuldverhältnis der Klägerin auf Auskunftserteilung gesamtschuldnerisch.
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85

    Klassifizierung eines Betriebs als dem "Säurebau" oder dem "Fliesenlegerhandwerk"

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88
    Dabei hat das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung die Frist zur Auskunftserteilung auf sechs Wochen festgesetzt und die zunächst geltend gemachte Entschädigungssumme, die der Höhe der verlangten Beiträge entspricht, um 20 v.H. ermäßigt (vgl. BAGE 48, 390, 398 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie das weitere Urteil des Senats vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88
    Nach der aufgrund einer entsprechenden, auch vorliegend zu berücksichtigenden Tarifänderung geltenden neuen Rechtsprechung des Senats fallen, wie das Landesarbeitsgericht weiter zutreffend ausführt, unter den BRTV-Bau und demgemäß auch unter den VerfTV diejenigen Betriebe, in denen überwiegend im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 genannte Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, ohne daß dann noch die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III der Tarifnorm zu überprüfen sind (vgl. BAGE 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie die weiteren Urteile des Senats vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und - 4 AZR 240/87 - AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, beide Urteile auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88
    Dabei hat das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung die Frist zur Auskunftserteilung auf sechs Wochen festgesetzt und die zunächst geltend gemachte Entschädigungssumme, die der Höhe der verlangten Beiträge entspricht, um 20 v.H. ermäßigt (vgl. BAGE 48, 390, 398 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie das weitere Urteil des Senats vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88
    Dabei stellt das Landesarbeitsgericht richtig und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats auf die zeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien ab (vgl. die Urteile des Senats vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.).
  • BAG, 08.10.1975 - 4 AZR 432/74

    Tarifverträge: Anwendungsbereich, Selbständige baugewerbliche Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88
    Dabei ist mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes den Begriff der Betriebsabteilung im Sinne seiner allgemeinen Bedeutung im Arbeitsrecht verwenden und demgemäß eine personelle Einheit, organisatorische Abgrenzbarkeit, eigene technische Betriebsmittel und einen selbständigen, spezifischen Zweck fordern (vgl. die Urteile des Senats vom 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - AP Nr. 82 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 8. Oktober 1975 - 4 AZR 432/74 - AP Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BGH, 26.11.1974 - VI ZR 164/73

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines motorsportlichen Wettbewerbs

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88
    Wie auch sonst im allgemeinen bürgerlichen Rechtsverkehr (vgl. BGHZ 56, 355, 361 sowie das weitere Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26. November 1974 - VI ZR 164/73 - NJW 1975, 533 [BGH 26.11.1974 - VI ZR 164/73], auch Palandt/Thomas, BGB, 47. Aufl., § 718 Anm. 4 a, von Gramm in RGR-Kommentar, 12. Aufl., § 714 Rz 9 und Ulmer in Münchener Kommentar, § 718 Rz 34) haften nämlich auch baugewerbliche Unternehmer, die ihren Betrieb in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft betreiben, nach den allgemeinen Rechtsgedanken der §§ 427, 431 BGB aus dem tariflichen Legalschuldverhältnis der Klägerin auf Auskunftserteilung gesamtschuldnerisch.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88
    Der Wortlaut dieser Tarifnorm, ihr Sinn und Zweck sowie der tarifliche Gesamtzusammenhang, die für die Tarifauslegung gleichbedeutend und gleichgewichtig maßgebend sind (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), verdeutlichen, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend folgert, daß grundsätzlich die Verlegung von Bodenbelägen nicht unter den Geltungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes fallen soll.
  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86

    Geltungsbereich des BRTV-Bau in einem Mischbetrieb

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 692/87

    Anspruch auf Vergütung bei Arbeitsausfall infolge eines gesetzlichen Feiertages -

  • LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15

    Bodenbelagsarbeiten werden nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau nur dann vom

    Zwischen beiden Aufgabenbereichen muss eine Verbindung bestehen, d.h. ein innerer, die Tarifregelung rechtfertigender Zusammenhang (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c bb der Gründe, Juris; BAG 28. September 1988-4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Tarifvertragsparteien haben in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau zum Ausdruck gebracht, dass ihnen die Gepflogenheiten im Baugewerbe geläufig sind, dass nämlich Unternehmen, die z.B. Estrich verlegen, häufig die Verlegung des Bodens mit übernehmen (vgl. BAG 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Das Bundesarbeitsgericht hat ausgesprochen, aus § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau folge, dass die Verlegung von Bodenbelägen grundsätzlich nicht unter den Geltungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes fallen soll (vgl. BAG 28. September 1988-4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • LAG Hessen, 05.11.2019 - 12 Sa 1304/18

    Für die Abgrenzung zwischen dem Bau- und dem Maler- und Lackierergewerbe kommt es

    Zwischen beiden Aufgabenbereichen muss eine Verbindung bestehen, d.h. ein innerer, die Tarifregelung rechtfertigender Zusammenhang (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c bb der Gründe, Juris; BAG 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Tarifvertragsparteien haben in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau zum Ausdruck gebracht, dass ihnen die Gepflogenheiten im Baugewerbe geläufig sind, dass nämlich Unternehmen, die z.B. Estrich verlegen, häufig die Verlegung des Bodens mit übernehmen (vgl. BAG 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Das Bundesarbeitsgericht hat ausgesprochen, aus § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau folge, dass die Verlegung von Bodenbelägen grundsätzlich nicht unter den Geltungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes fallen soll (vgl. BAG 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04

    Verlegung von Natursteinböden - Steinmetzhandwerk

    bb) Der Senat hat in einem Rechtsstreit, in dem es um die Verlegung von Doppelböden ging, darauf abgestellt, dass § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV eine solche Bodenverlegung meint, die dem Raumausstattergewerbe zuzurechnen ist (BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 45/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 245 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 112; ebenso bereits 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 98 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 41).
  • BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 657/88

    Tarifvertrag: Auslegung - Bodenbeschichtungen aus Kunststoff als bauliche

    Ist dies nicht der Fall, ist zu prüfen, ob die im Betrieb ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III von § 1 Abs. 2 Verfahrens-TV erfüllen (BAGE 55, 67 = AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Der Senat hat im Urteil vom 28. September 1988 (- 4 AZR 343/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausgeführt, daß das Verlegen von Bodenbelägen als typische Aufgabe des Raumausstattergewerbes anzusehen sei, die grundsätzlich nicht unter den Geltungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes falle.

    Unter Berücksichtigung des Urteils des Senats vom 28. September 1988 (aaO) steht das Verlegen von Bodenbelägen - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat - nur dann in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen, wenn beide Aufgaben nach der Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben, insbesondere aufgrund einheitlicher Auftragserteilung, zusammengehören, einander bedingen und insgesamt der Errichtung, Vollendung, Instandsetzung oder Änderung von Bauten oder Bauwerken dienen.

  • LAG Hessen, 20.07.2011 - 18 Sa 1475/10

    Bodenbelagsarbeiten - Beiträge nach dem Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

    Bodenbeschichtungs- und Bodenbelagsarbeiten fallen nur unter § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau, wenn sie nicht nur in Zusammenhang mit baulichen Tätigkeiten erbracht werden, sondern die Belagsarbeiten und die baulichen Tätigkeiten einander bedingen (s. BAG 28.09.1988 - 4 AZR 343/88).

    Diese müssen in einer "Verbindung" zu den Bodenbelagsarbeiten stehen, also bei Ausführung durch denselben Betrieb nach der Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben, insbesondere aufgrund einheitlicher Auftragerteilung, zusammengehören, einander bedingen und insgesamt der Errichtung oder Instandsetzung eines Bauwerkes dienen (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).

    Nach der angeführten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ) genügt für § 1 Abs. 2 Abschn. V Ziffer Nr. 38 VTV nicht, dass die dort erfassten Bodenbelagsarbeiten nur in einem Zusammenhang oder gar nur bei Gelegenheit mit anderen baulichen Leistungen erbracht werden.

  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 175/02

    Baugewerbe - Stahlbiege- und -flechtarbeiten - Armierung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann von einer "Verbindung" der Bauarbeiten mit solchen der Fußbodenverlegung nur gesprochen werden, wenn diese und die sonstigen baulichen Leistungen bei Ausführung durch denselben Betrieb nach der Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben, insbesondere auf Grund einheitlicher Auftragserteilung, zusammengehören, einander bedingen und insgesamt der Errichtung oder Vollendung von Bauten oder Bauwerken oder auch ihrer Instandsetzung oder Änderung dienen (BAG 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 98 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 41).
  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88

    Tarifvertrag - Beitragspflichtigkeit zu den Sozialkassen des Baugewerbes -

    In der vorliegend anzuwendenden Neufassung des VerfTV ist in § 1 Abs. 2 der gesamte § 1 Abs. 2 BRTV-Bau wörtlich übernommen worden, so daß bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden auf den BRTV-Bau überhaupt nicht mehr zurückgegriffen zu werden braucht (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dabei stellt das Landesarbeitsgericht mit Recht auf die zeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien ab (vgl. die Urteile des Senats vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01

    Verlegung von Doppelböden als bauliche Leistung

    Das Verlegen von Bodenbelägen steht dann in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen, wenn beide Aufgaben nach der Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben, insbesondere auf Grund einheitlicher Auftragserteilung, zusammengehören, einander bedingen und insgesamt der Errichtung, Vollendung, Instandsetzung und Veränderung von Bauten oder Bauwerken dienen (BAG 7. April 1993 - 10 AZR 696/92 - nv.; 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 98 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 41).
  • OLG Köln, 21.12.2016 - 17 U 42/15

    Schadensersatzansprüche eines unterlegenen Bieters wegen Ausschließung vom

    Zwischen beiden Aufgabenbereichen muss eine Verbindung bestehen, d.h. ein innerer, die Tarifregelung rechtfertigender Zusammenhang (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c bb der Gründe, Juris; BAG 28. September 1988-4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).".
  • LAG Hessen, 07.12.2018 - 10 Sa 555/18

    Keine tarifliche Abgrenzungsregelung zwischen Tätigkeiten von Betrieben des

    Zwischen beiden Aufgabenbereichen muss eine Verbindung bestehen, d.h. ein innerer, die Tarifregelung rechtfertigender Zusammenhang (vgl. BAG 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - zu II 3 c bb der Gründe, Juris; BAG 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 - AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .
  • LAG Hessen, 08.05.2006 - 16 Sa 1644/05

    Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im

  • LAG Hessen, 29.11.1993 - 16 Sa 954/93

    Ermittlung des Geltungsbereichs von Bautarifverträgen; Verlegen von Bodenbelägen

  • BAG, 22.06.1994 - 10 AZR 656/93

    Verlegung von PVC-Bahnen in Schwimmbädern, Garagen und auf Balkonen ;

  • LAG Hessen, 06.02.2013 - 12 Sa 1873/10

    Beitrags- und Auskunftsklage aus Sozialkassenverfahren; Beitrags- und

  • LAG Berlin, 19.10.2000 - 1 Sa 566/00

    Tarifgeltung: Baugewerbe - Verlegung von Doppelböden

  • BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 727/00
  • BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 566/00
  • BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 410/89
  • LAG Hessen, 29.03.1993 - 16 Sa 1774/92

    Klage gegen den Arbeitgeber auf Erteilung von Auskünfte nach Maßgabe der

  • ArbG Stendal, 11.12.2009 - 2 Ca 229/09

    Bürgenhaftung des Hauptunternehmers für die Mindestlohnansprüche der beim

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