Rechtsprechung
   BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 587/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3763
BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 587/04 (https://dejure.org/2005,3763)
BAG, Entscheidung vom 28.09.2005 - 10 AZR 587/04 (https://dejure.org/2005,3763)
BAG, Entscheidung vom 28. September 2005 - 10 AZR 587/04 (https://dejure.org/2005,3763)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes auf Zahlung von Beiträgen zu den Sozialkassen des Baugewerbes; Personelle, räumliche und organisatorische Abgrenzung der Abteilung "Fliesenverlegung" von der Abteilung "Fliesenhandel"; Definition der Begriffe "Betrieb" ...

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; VTV vom 12. November 1986 idF vom 11. Februar 1991 § 1 Abs.... 2 Abschnitt V Nr. 14; ; VTV vom 12. November 1986 idF vom 11. Februar 1991 § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Unterabs. 1 Satz 2; ; VTV vom 12. November 1986 idF vom 11. Februar 1991 § 45 Abs. 1; ; VTV vom 12. November 1986 idF vom 11. Februar 1991 § 47; ; VTV idF vom 19. Mai 1992 § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 15; ; VTV idF vom 10. September 1992 § 48 Abs. 1; ; VTV idF vom 10. September 1992 § 50

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der selbstständigen Betriebsabteilung im Baugewerbe: Bloße betriebsinterne Spezialisierung der Art, dass getrennte Arbeitsgruppen jeweils bestimmte Aufgaben versehen, nicht ausreichend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV; Prozessrecht: Gegenrügen des Revisionsbeklagten - Baugewerbe; selbständige Betriebsabteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 736
  • NZA-RR 2006, 392 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Mit Gegenrügen kann der Revisionsbeklagte vermeiden, dass ihm Feststellungen des Berufungsgerichts schaden, wenn das Revisionsgericht der Auffassung des Revisionsklägers zustimmt (BAG 28. September 2005 - 10 AZR 587/04 - zu III 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 278 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 123).
  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10

    Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz

    Diese dienen dazu, ungünstige Feststellungen des Landesarbeitsgerichts, die nach dessen Rechtsauffassung für den Revisionsbeklagten keine Bedeutung hatten, ihm aber unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Revisionsgerichts zum Nachteil gereichen können, zu beseitigen (vgl. BAG 28. September 2005 - 10 AZR 587/04 - zu III 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 278 = EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 123) .
  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

    Die Klägerin war als Revisionsbeklagte nicht gehindert, wegen einer Verletzung der Hinweispflicht durch das Landesarbeitsgericht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht eine auf § 139 Abs. 3 ZPO gestützte Verfahrensrüge ("Gegenrüge") zu erheben (vgl. BAG 28. September 2005 - 10 AZR 587/04 - zu III 3 a der Gründe; BGH 6. Oktober 2015 - KZR 87/13 - Rn. 39; Musielak/Voit/Ball 13. Aufl. ZPO § 551 Rn. 12; MüKoZPO/Krüger 4. Aufl. § 551 Rn. 20) .
  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 578/10

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage -

    Sie hat damit inhaltlich eine Gegenrüge erhoben (vgl. zur Gegenrüge BAG 28. September 2005 - 10 AZR 587/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 278 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 123; GMP/Müller-Glöge ArbGG 7. Aufl. § 74 Rn. 109; Zöller/Heßler ZPO 29. Aufl. § 557 Rn. 12) .
  • LAG Hessen, 23.05.2008 - 10 Sa 533/07

    Betonsteingewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Tarifauslegung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist eine Betriebsabteilung ein räumlich, personell und organisatorisch vom Gesamtbetrieb abgegrenzter Betriebsteil, der mit eigenen technischen Mitteln einen eigenen Betriebszweck verfolgt, der auch nur ein Hilfszweck sein kann (BAG 28.09.2005 10 AZR 587/04 AP Nr. 278 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    In einem solchen Fall ist in der Regel die Voraussetzung einer nach außen hin deutlich erkennbaren personellen, räumlichen und organisatorischen Abgrenzung vom Gesamtbetrieb erfüllt (BAG 28.09.2005 - 10 AZR 587/04 - a. a. O.).

  • LAG Hessen, 23.05.2008 - 10 Sa 532/07

    Betonsteingewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Tarifauslegung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist eine Betriebsabteilung ein räumlich, personell und organisatorisch vom Gesamtbetrieb abgegrenzter Betriebsteil, der mit eigenen technischen Mitteln einen eigenen Betriebszweck verfolgt, der auch nur ein Hilfszweck sein kann (BAG 28.09.2005 10 AZR 587/04 AP Nr. 278 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    In einem solchen Fall ist in der Regel die Voraussetzung einer nach außen hin deutlich erkennbaren personellen, räumlichen und organisatorischen Abgrenzung vom Gesamtbetrieb erfüllt (BAG 28.09.2005 - 10 AZR 587/04 - a. a. O.).

  • LAG Berlin, 15.09.2006 - 8 Sa 2023/05

    Bereicherungsausgleich bei Beitragsforderungen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG vom 28.09.2005 - 10 AZR 587/04 - EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 123 m.w.N.), der sich das Berufungsgericht anschließt, ist als eine selbständige Betriebsabteilung i. S. d. § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Unterabsatz 1 Satz 2 VTV ein räumlich, personell und organisatorisch vom Gesamtbetrieb abgegrenzter Betriebsteil anzusehen, der mit eigenen technischen Betriebsmitteln einen eigenen Betriebszweck verfolgt und über eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung und einen besonders ausgeprägten spezifischen arbeitstechnischen Zweck verfügt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht