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   BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14   

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BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14 (https://dejure.org/2016,50915)
BAG, Entscheidung vom 28.09.2016 - 7 AZR 248/14 (https://dejure.org/2016,50915)
BAG, Entscheidung vom 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 (https://dejure.org/2016,50915)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 BetrVG, § 37 Abs 3 S 3 Halbs 2 BetrVG, § 37 Abs 3 S 1 BetrVG, § 78 S 2 BetrVG
    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 37 Abs. 3 BetrVG, § 78 Satz 2, § 78 Satz 2 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 37 Abs. 1 BetrVG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 38 Abs. 1 BetrVG, § 37 BetrVG, § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BetrVG, § 38 BetrVG, § 5 Abs. 1 MTV, § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 1 BetrVG, § 37 Abs. 3 Satz 3 BetrVG, § 37 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; Freistellung von der Arbeit für sachgerechte Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben; Entfall der Verpflichtung zur Arbeitsleistung bei Freistellung als Betriebsratsmitglied; Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit aus ...

  • bag-urteil.com

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto

  • Betriebs-Berater

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit durch ein freigestelltes Betriebsratsmitglied

  • rewis.io

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Freigestelltes Betriebsratsmitglied; Arbeitszeitkonto; Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • datenbank.nwb.de

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Ausgleich für außerhalb der Arbeitszeit erbrachte Betriebsratstätigkeit?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisionsbegründung im Arbeitsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - und sein Arbeitszeitkonto

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto - Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    BAG zu Betriebsrat und Überstunden-Ausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 335
  • BB 2017, 244
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12

    Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14
    Beide Freistellungen sollen ausschließlich die sachgerechte Wahrnehmung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben sicherstellen (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 19; 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81 - zu 2 der Gründe, BAGE 42, 405) .

    Das ist die gesetzliche Rechtsfolge der Freistellung (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 20 mwN) .

    Daher haben auch freigestellte Betriebsratsmitglieder ein Interesse daran, ihre Anwesenheit im Betrieb zu dokumentieren, weshalb der Arbeitgeber verpflichtet ist, auch diesen die Teilnahme an dem in einer Betriebsvereinbarung geregelten Arbeitszeiterfassungssystem zu ermöglichen (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 16) .

  • BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14
    Der dort geregelte Freizeitausgleich für die außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit betrifft lediglich die Folgen einer aus betriebsbedingten Gründen notwendigen Abweichung von dem Grundsatz, dass Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit stattzufinden hat (BAG 28. Mai 2014 - 7 AZR 404/12 - Rn. 20; 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn.   29 mwN, BAGE 134, 233) .

    Ein von dem Grundsatz des unentgeltlichen Ehrenamts abweichender gesetzlicher Regelungsplan, dass Freizeitopfer durch die Zahlung einer angemessenen Vergütung auszugleichen wären, liegt darin nicht (BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 29, aaO) .

  • BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81

    Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14
    Beide Freistellungen sollen ausschließlich die sachgerechte Wahrnehmung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben sicherstellen (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 19; 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81 - zu 2 der Gründe, BAGE 42, 405) .

    Soweit ein Betriebsratsmitglied nicht in diesem Sinne im Umfang seiner Arbeitszeit Betriebsratstätigkeit erbringt, kann dies zu Abzügen vom Arbeitsentgelt führen, weil eine Freistellung nicht für Betriebsratstätigkeit genutzt wurde und deshalb der Anspruch auf Arbeitsentgelt ohne berufliche Arbeitsleistung entfällt (vgl. BAG 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81 - BAGE 42, 405) .

  • BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 401/14

    Betriebsratsmitglied - Nachtarbeitszuschläge - Verschiebung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14
    Das Ehrenamtsprinzip wahrt die innere und äußere Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 396/15

    Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses - vertragliche Verlängerung der

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14
    aa) Eine Rechtsausübung kann gemäß § 242 BGB unzulässig sein, wenn sich eine Partei damit in Widerspruch zu ihrem eigenen vorausgegangenen Verhalten setzt und für die andere Partei ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 396/15 - Rn. 37 mwN) .
  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08

    Betriebsratsmitglied - Rechtsanwaltskosten - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14
    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 13.07.1994 - 7 AZR 477/93

    Antrittsgebühr als Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14
    Diese Vorschrift ist als wesentlicher Teil des gesetzlich geregelten Ehrenamtsprinzips und der Konzeption der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern in § 37 BetrVG zwingend und kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abgeändert werden, Regelungen zur Durchführung der Vorschrift müssen sich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des § 37 BetrVG halten (vgl. zu § 37 Abs. 2 BetrVG BAG 13. Juli 1994 - 7 AZR 477/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 77, 195; Fitting 28. Aufl. § 37 Rn. 4; ErfK/Koch 16. Aufl. § 37 BetrVG Rn. 1; Weber GK-BetrVG 10. Aufl. § 37 Rn. 8, 77) .
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 146/13

    Zusätzliche Leistungen nach einer freiwilligen Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14
    Der Revisionsführer muss darlegen, warum er die Begründung des Berufungsgerichts für unrichtig hält (vgl. etwa BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 11; 9. Dezember 2014 - 1 AZR 146/13 - Rn. 15) .
  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15

    Arbeitszeitkonto - tarifliches Beschäftigungsverbot an Vorfesttagen

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14
    aa) Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben" bzw. in ein Arbeitszeitkonto Stunden "einzustellen", ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (vgl. BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12

    Betriebsratstätigkeit - Abgeltung

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14
    Der dort geregelte Freizeitausgleich für die außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit betrifft lediglich die Folgen einer aus betriebsbedingten Gründen notwendigen Abweichung von dem Grundsatz, dass Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit stattzufinden hat (BAG 28. Mai 2014 - 7 AZR 404/12 - Rn. 20; 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn.   29 mwN, BAGE 134, 233) .
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14

    Befristung - Leiharbeitnehmer - Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 346/10

    Unzulässigkeit der Revision - Anforderungen an eine ordnungsgemäße

  • LAG Hamburg, 27.02.2014 - 7 Sa 57/13
  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 11/17

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    Ein von dem Grundsatz des unentgeltlichen Ehrenamts abweichender gesetzlicher Regelungsplan, dass Freizeitopfer durch die Zahlung einer angemessenen Vergütung auszugleichen wären, liegt darin nicht (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 37 mwN) .
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 205/15

    Anpassung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

    Regelungen zur Durchführung der Vorschrift müssen sich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des § 37 BetrVG halten ( vgl. zu § 37 Abs. 3 BetrVG: BAG 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 33; zu § 37 Abs. 2 BetrVG: BAG 13. Juli 1994 - 7 AZR 477/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 77, 195; Fitting 28. Aufl. § 37 Rn. 4; Weber GK-BetrVG 10. Aufl. § 37 Rn. 8) .
  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 829/16

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Freizeitausgleich -

    Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben" bzw. in ein Arbeitszeitkonto Stunden "einzustellen", ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 21; 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 14 mwN, BAGE 155, 310) .

    Der dort geregelte Freizeitausgleich für die außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit betrifft lediglich die Folgen einer aus betriebsbedingten Gründen notwendigen Abweichung von dem Grundsatz, dass Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit stattzufinden hat (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 37; 28. Mai 2014 - 7 AZR 404/12 - Rn. 20; 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 29 mwN, BAGE 134, 233) .

  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG 26. September 2018 - 7 AZR 829/16 - Rn. 12; 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 16, BAGE 158, 31; 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 21; 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 14 mwN, BAGE 155, 310) .
  • LAG Bremen, 03.07.2018 - 1 Sa 147/17

    Rechtstellung eines Betriebsratsmitglieds

    Zu berücksichtigen ist dabei aber auch, dass § 37 Abs. 3 BetrVG zwingendes Recht ist und weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abgeändert werden kann und Regelungen zur Durchführung der Vorschrift sich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des § 37 BetrVG halten müssen (BAG v. 28.09.2016, 7 AZR 248/14).

    Insoweit untersagt § 78 S. 2 BetrVG, wonach Mitglieder des Betriebsrats wegen ihrer Betriebsratstätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden dürfen, eine von der Rechtsordnung gedeckte Ungleichbehandlung nicht (BAG v. 28.09.2016, a.a.O.).b) Bei Zugrundelegung der vorgenannten Grundsätze ergibt sich, dass dem Kläger als teilzeitbeschäftigtem Ersatzmitglied des Betriebsrats die Arbeitsbefreiung in dem beantragten Umfang gemäß § 37 Abs. 3 S. 1 BetrVG zusteht.

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 613/16

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    Ein von dem Grundsatz des unentgeltlichen Ehrenamts abweichender gesetzlicher Regelungsplan, dass Freizeitopfer durch die Zahlung einer angemessenen Vergütung auszugleichen wären, liegt darin nicht (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 37 mwN) .
  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16

    Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses-

    Das Ehrenamtsprinzip wahrt die innere und äußere Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15 - Rn. 24; 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 44; 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 29 mwN, BAGE 148, 299; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, BAGE 144, 85) .
  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 397/17

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG 26. September 2018 - 7 AZR 829/16 - Rn. 12; 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 16, BAGE 158, 31; 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 21; 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 14 mwN, BAGE 155, 310) .
  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 4 TaBV 11/20

    Syndikusanwalt - Prozessbevollmächtigter - Betriebsratsmitglieder - Freistellung

    c. Zu berücksichtigen ist zudem, dass der Freistellungsanspruch nach § 38 BetrVG dazu dient, dem Betriebsrat eine ordnungsgemäße Durchführung und sachgerechte Wahrnehmung seiner Aufgaben zu ermöglichen (BAG vom 19.05.1983, 6 AZR 290/81, Rn. 8 der Gründe; BAG vom 10.07.2013, 7 ABR 22/12, Rn. 19 der Gründe; BAG vom 28.09.2016, 7 AZR 248/14, Rn. 29 der Gründe; LAG BadenWürttemberg vom 14.12.2016, 4 TaBV 10/16, Rn. 82, jeweils zitiert nach juris; Fitting u.a., a.a.O., § 38 Rn. 30).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2021 - 7 TaBV 9/20

    Zustimmungsersetzung - außerordentliche Kündigung - freigestellter

    Dementsprechend entfällt auch der Anspruch auf Leistung von Arbeitsentgelt ohne berufliche Arbeitsleistung, wenn die Freistellung nicht in diesem Sinn im Umfang der Arbeitszeit für Betriebsratstätigkeit genutzt wurde (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 30; 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 20 mwN.; 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81 - Rn. 8; LAG Rheinland-Pfalz 24. Oktober 2017 - 8 TaBV 19/17 - Rn. 48 , jeweils juris; Fitting u. a., BetrVG, 30. Aufl.2020, BetrVG § 38 Rn. 79 mwN.).
  • LAG München, 01.08.2017 - 7 Sa 948/16

    Freistellung; Urlaubsanrechnung

  • ArbG Stuttgart, 07.04.2017 - 26 Ca 1506/16

    Bildungszeit - Bildungsurlaub - politische Bildung - Begriff - Zugänglichkeit für

  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 11 BV 66/19

    Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts

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