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   BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14   

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https://dejure.org/2016,44490
BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14 (https://dejure.org/2016,44490)
BAG, Entscheidung vom 28.09.2016 - 7 AZR 377/14 (https://dejure.org/2016,44490)
BAG, Entscheidung vom 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 (https://dejure.org/2016,44490)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Befristung - Leiharbeitnehmer - Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb nach Befristungsende

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Befristung - Leiharbeitnehmer - Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb nach Befristungsende

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 5 TzBfG, § 242 BGB
    Befristung - Leiharbeitnehmer - Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb nach Befristungsende

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 15 Abs. 5 TzBfG, § 4 KSchG, § 167 Abs. 1 BGB, § 17 Satz 1 TzBfG, § 625 BGB, § 242 BGB, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; Umfang der Darlegungslast im Arbeitsgerichtsprozess; Stillschweigende Verlängerung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf einer Befristung; Kenntnis des Vertragsarbeitgebers über Weiterarbeit des Leiharbeitnehmers nach ...

  • hensche.de

    Leiharbeit, Zeitarbeit, Befristung

  • bag-urteil.com

    Befristung - Leiharbeitnehmer - Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb nach Befristungsende

  • rewis.io

    Befristung - Leiharbeitnehmer - Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb nach Befristungsende

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung; Leiharbeitnehmer; Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb nach Befristungsende

  • rechtsportal.de

    BGB § 625
    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fortsetzung der Tätigkeit beim Entleiher nach Befristungsende: Kein unbefristeter Arbeitsvertrag mit Verleiher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Duldungsvollmacht und Anscheinsvollmacht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristetes Arbeitsverhältnis - und die Weiterarbeit nach Befristungsende

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlegungslast - und das Parteivorbringen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weiterarbeiten nach Befristungsende - und keine Befristungskontrollklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutzklage - und ihr Streitgegenstand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristetes Leiharbeitsverhältnis - und die Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb nach Befristungsende

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisionsbegründung - Sachrügen und Verfahrensrügen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung - Leiharbeitnehmer - Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb nach Befristungsende

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Monitoring von befristeten Verträgen wichtig

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung von befristeten Verträgen bei der Zeitarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 55
  • DB 2017, 315
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 98/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14
    (a) Arbeitgeber iSv. § 15 Abs. 5 TzBfG ist nicht jeder Vorgesetzte (vgl. zu § 625 BGB BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - zu B I der Gründe, BAGE 97, 78) , sondern der Arbeitgeber selbst.

    Seiner Kenntnis steht die Kenntnis der zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreter gleich (BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 197/06 - Rn. 26; 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - zu B I der Gründe, aaO; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 537/99 - zu B IV 4 der Gründe, BAGE 96, 155) .

  • BGH, 23.06.2016 - III ZR 308/15

    Haftung aus Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht über Innenprovisionen

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14
    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden (BAG 7. Juli 2015 - 10 AZR 416/14 - Rn. 29, BAGE 152, 108; 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - zu II b der Gründe; BGH 23. Juni 2016 - III ZR 308/15 - Rn. 18) .

    Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nur dann abgelehnt werden, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie "ins Blaue hinein" aufgestellt, mithin aus der Luft gegriffen ist, und sich somit als Rechtsmissbrauch darstellt (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 29, BAGE 149, 84; BGH 23. Juni 2016 - III ZR 308/15 - Rn. 18) .

  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14
    Ist die Rechtsabteilung der Universität generell für die Führung der arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten zuständig, muss sich der Rektor darüber hinaus die Kenntnisse des für die Prozessführung verantwortlichen Justiziars aus Schriftsätzen und der Wahrnehmung von Gerichtsterminen wie seine eigenen zurechnen lassen (BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 24) .
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12

    Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14
    Die revisionsrechtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob sich der Tatrichter gemäß dem Gebot des § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist, und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 989/12 - Rn. 37) .
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 738/11

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14
    Daher kann einer Kündigungsschutzklage nur stattgegeben werden, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung nicht bereits durch andere Beendigungstatbestände aufgelöst ist (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 738/11 - Rn. 9) .
  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14

    Drittschuldnerklage - Zulässigkeitsanforderungen

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14
    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden (BAG 7. Juli 2015 - 10 AZR 416/14 - Rn. 29, BAGE 152, 108; 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - zu II b der Gründe; BGH 23. Juni 2016 - III ZR 308/15 - Rn. 18) .
  • BGH, 10.01.2007 - VIII ZR 380/04

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein kaufmännisches

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14
    (1) Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt, und der Geschäftspartner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und auch verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde zu den vorgenommenen Erklärungen bevollmächtigt ist (BGH 22. Juli 2014 - VIII ZR 313/13 - Rn. 26, BGHZ 202, 158; 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04 - Rn. 19) .
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 749/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14
    Der Arbeitnehmer muss die vertragsgemäßen Dienste nach Ablauf der Vertragslaufzeit tatsächlich ausführen (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 15) .
  • LAG Hessen, 08.04.2014 - 15 Sa 766/13

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. April 2014 - 15 Sa 766/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 197/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    Auszug aus BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14
    Seiner Kenntnis steht die Kenntnis der zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreter gleich (BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 197/06 - Rn. 26; 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - zu B I der Gründe, aaO; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 537/99 - zu B IV 4 der Gründe, BAGE 96, 155) .
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 537/99

    Befristung nach dem BeschFG

  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14

    Befristung - Vertragsverlängerung - Schriftform - Fortsetzung der Tätigkeit nach

  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

  • BAG, 02.05.2014 - 2 AZR 490/13

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 146/13

    Zusätzliche Leistungen nach einer freiwilligen Betriebsvereinbarung -

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 346/10

    Unzulässigkeit der Revision - Anforderungen an eine ordnungsgemäße

  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

  • BGH, 22.07.2014 - VIII ZR 313/13

    Zum stillschweigenden Vertragsschluss durch Energieverbrauch

  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Schriftform

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto

    Der Revisionsführer muss darlegen, warum er die Begründung des Berufungsgerichts für unrichtig hält (vgl. etwa BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 11; 9. Dezember 2014 - 1 AZR 146/13 - Rn. 15) .
  • BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 479/17

    Arbeitsverhältnis durch Beschäftigung nach Berufsausbildung

    Die Regelungen in § 625 BGB und § 15 Abs. 5 TzBfG beruhen auf der Erwägung, die weitere Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - zu 4 a der Gründe, BAGE 107, 237; vgl. zuletzt zu § 15 Abs. 5 TzBfG BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 30 mwN) .
  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15

    Insolvenzkündigung vor Dienstantritt

    Eine Anscheinsvollmacht setzt voraus, dass der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters nicht kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und der Geschäftspartner annehmen durfte, der Vertretene kenne und billige das Handeln des Vertreters (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 25, 26) .
  • BAG, 09.02.2023 - 7 AZR 266/22

    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Urlaub

    Die Klagefrist für die Erhebung einer Befristungskontrollklage gemäß § 17 Satz 1 TzBfG findet keine Anwendung, wenn der Arbeitnehmer sich darauf beruft, das Arbeitsverhältnis gelte nach § 15 Abs. 5 TzBfG aF als auf unbestimmte Zeit verlängert (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 28) .

    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 30; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 24 mwN) .

    Arbeitgeber iSv. § 15 Abs. 5 TzBfG aF ist nicht jeder Vorgesetzte (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 31; vgl. zu § 625 BGB BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - zu B I der Gründe, BAGE 97, 78) , sondern der Arbeitgeber selbst.

    Seiner Kenntnis steht die Kenntnis der zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreter gleich (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 31 mwN) .

    Der Arbeitnehmer muss die vertragsgemäßen Dienste nach Ablauf der Vertragslaufzeit tatsächlich ausführen (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 30; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 15) .

    Sie beruht vielmehr auf der Erwägung, gerade die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines solchen stillschweigenden Parteiwillens (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 233/21

    Betriebsvereinbarung - Anscheinsvollmacht - unzulässiges Teilurteil - fehlender

    a) Eine Anscheinsvollmacht setzt voraus, dass der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und die andere Vertragspartei darauf vertraut hat oder vertrauen durfte, der Vertretene kenne und billige das Handeln des Vertreters (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 26 mwN; 23. Februar 2017 - 6 AZR 665/15 - Rn. 45, BAGE 158, 214; BGH 6. April 2017 - III ZR 368/16 - Rn. 35 mwN, BGHZ 214, 324) .
  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 3/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff

    Zudem muss die Kausalität zwischen Verfahrensmangel und Ergebnis des Beschwerdebeschlusses dargelegt werden (vgl. zur Revision: BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 12; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18

    Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der AVE VTV 2008

    Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf abgelehnt werden, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 21 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 04.01.2022 - 14 Sa 822/21

    Festlegung des Bewerberkreises für Vertretungsunterricht; Anforderungen an

    Eine Anscheinsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters nicht kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und der andere Teil annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln des Vertreters (BAG v. 05.12.2019 - 2 AZR 147/19; BAG v. 23.02.2017 - 6 AZR 665/15; BAG v. 28.09.2016 - 7 AZR 377/14; BAG v. 11.09.1984 - 3 AZR 33/82).
  • LAG Hamburg, 30.06.2022 - 3 Sa 19/21

    Gesetzliche Fiktion eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses nach § 15

    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (vgl. etwa BAG vom 28. September 2016, Az. 7 AZR 377/14, NZA 2017, 55 Rn. 30 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 10 Sa 1747/14

    Auch ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag wirkt nach § 4 Abs. 5

    Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nur dann abgelehnt werden, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie "ins Blaue hinein" aufgestellt, mithin aus der Luft gegriffen ist, oder wenn die Partei selbst nicht an die Richtigkeit ihrer Behauptungen glaubt und sich somit als Rechtsmissbrauch darstellt (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 377/14 - Rn. 21, NZA 2017, 55 [BAG 28.09.2016 - 7 AZR 377/14] ; BAG 7. Juli 2015 - 10 AZR 416/14 - Rn. 30, NZA 2015, 1533 [BAG 07.07.2015 - 10 AZR 416/14] ; speziell zum Sozial kassenverfahren im Baugewerbe BAG 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - Rn. 39, Juris).
  • ArbG Herne, 24.07.2019 - 5 Ca 205/19
  • LAG Sachsen, 13.06.2023 - 2 Sa 459/21

    Auslegung von Prozesserklärungen; Auslegung eines allgemeinen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 6 Sa 400/16

    Stufenklage - entgangene Liquidationseinnahmen eines Chefarztes - Auskunft und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 Sa 307/19

    Verjährung von Vergütungsansprüchen - positive Kenntnis - grob fahrlässige

  • LAG Düsseldorf, 02.05.2023 - 8 Sa 594/22

    Keine Zusage einer dauerhaften und bezahlten Freistellung

  • ArbG Hamburg, 11.05.2021 - 9 Ca 521/20

    Befristungskontrollklage - Projektbefristung - Verlängerung des

  • ArbG Düsseldorf, 02.03.2021 - 5 Ca 5323/20
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