Rechtsprechung
   BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,250
BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71 (https://dejure.org/1971,250)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1971 - 2 AZR 15/71 (https://dejure.org/1971,250)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 (https://dejure.org/1971,250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1972, 1189
  • DB 1972, 489
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufklärungsrüge; Arbeitsverhältnis: Kündigung aus

    Auszug aus BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71
    gewesen ist, berücksichtigt werden, weil es sich dabei nicht um völlig neue, erst nach der Kündigung eingetretene Tatsachen handelt, sondern um Umstände, die die früheren Vorgänge, die dem Bekl. einen Grund zur fristlosen Kündigung gegeben haben, weiter aufhellen (vgl. BAG 2, 245 [257] = AP Nr. 1 zu § 67 HGB).
  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 346/63

    Ordentliche Kündigung - Außerordentliche Kündigung - Außerordentliche befristete

    Auszug aus BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71
    Umstände sich aus dem unstreitigen Sachverhalt ergeben (vgl. BAG AP Nr. 7 zu § 13 KSchG und BAG 16, 89 = AP Nr. 3 zu § 133b GewO), ist die angefochtene Entscheidung auch insoweit zutreffend, als sie die Berufung gegen die Schadenersatzklage zurückgewiesen hat.
  • BAG, 08.08.1963 - 5 AZR 395/62

    Erschwerung des fristlosen Kündigungsrechts

    Auszug aus BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71
    Aufgrund der zwingenden Natur der Vorschrift über die fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde kann das Recht zur fristlosen Kündigung zwar in zumutbarer Weise erschwert (vgl. BAG 14, 294 = AP Nr. 2 zu § 626 Kündigungserschwerung), aber nach einhelliger Auffassung (vgl. Hueck-Nipperdey, Lehrb. des ArbR, 7. Aufl., 1. Band S. 596 mit weiteren Nachw. sowie Bleistein, a.a.O., S. 87) nicht von vornherein für bestimmte Tatsachen, die an sich einen wichtigen Grund i.S. des § 626 BGB darstellen, völlig ausgeschlossen werden.
  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71
    Wie der Senat in der Entscheidung vom 19.6.1967 (2 AZR 287/66 = BAG 19, 351 = AP Nr. 1 zu § 124 GewO) nämlich näher dargelegt hat, bedarf es bei Pflichtverletzungen des Arbeitgebers, die sich im Leistungsbereich des Arbeitsverhältnisses auswirken, vor Ausspruch der fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer im allg. einer vorherigen vergebl.
  • BAG, 11.06.1959 - 2 AZR 334/57

    Kündigungserklärung - Zurechnung als zugegangen - Inhalt

    Auszug aus BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71
    Wenn das LAG aufgrund dieser Umstände die am 11.9.1969 gefallene Äußerung des Bekl., für ihn sei Schluss, als Ausspruch der fristlosen Kündigung gewürdigt hat, dann sind dabei Auslegungsgrundsätze nicht verletzt (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 130 BGB und AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Sie können allenfalls als Grundlage für eine weitere Kündigung oder einen Auflösungsantrag nach §§ 9, 10 KSchG dienen (Senat 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - zu II 2 d der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 62 = EzA BGB § 626 nF Nr. 9; 15. Dezember 1955 - 2 AZR 228/54 - zu III der Gründe, BAGE 2, 245) .

    (b) Nachträglich eingetretene Umstände können nach der Rechtsprechung des Senats für die gerichtliche Beurteilung allerdings insoweit von Bedeutung sein, wie sie die Vorgänge, die zur Kündigung geführt haben, in einem neuen Licht erscheinen lassen (Senat 13. Oktober 1977 - 2 AZR 387/76 - zu III 3 d der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 74 Nr. 3; 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - zu II 2 d der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 62 = EzA BGB § 626 nF Nr. 9; 15. Dezember 1955 - 2 AZR 228/54 - zu III der Gründe, BAGE 2, 245).

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    (b) Es tritt hinzu, dass das Recht zur - hier vorrangig erklärten - außerordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrags gemäß § 626 BGB im Voraus weder verzicht- noch erheblich erschwerbar und eine gegenteilige Regelung nach § 134 BGB nichtig ist (BAG 15. März 1991 - 2 AZR 516/90 - zu II 2 d aa der Gründe; 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - zu II 2 b der Gründe; 18. Dezember 1961 - 5 AZR 104/61 - zu 1 der Gründe) .
  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

    Seine gegenteilige Rechtsansicht stützt das Landesarbeitsgericht zu Unrecht auf die in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - AP Nr. 57 zu § 626 BGB, vom 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP Nr. 62 zu § 626 BGB , vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung und vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht