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   BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 541/91   

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https://dejure.org/1992,2063
BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 541/91 (https://dejure.org/1992,2063)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1992 - 10 AZR 541/91 (https://dejure.org/1992,2063)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 541/91 (https://dejure.org/1992,2063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Versäumnisurteil - Vollstreckungsgegenklage - Erfüllung einer Auskunftsverpflichtung - Anforderungen an die Erfüllung der tariflichen Auskunftsverpflichtung - Bedeutung einer Fristsetzung nach § 61 Abs. 2 ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 767; ArbGG § 61 Abs. 2; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
    Erfüllung einer Auskunftsverpflichtung: Geltendmachung durch Vollstreckungsgegenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 520
  • BB 1993, 224
  • DB 1993, 1479
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 396/89

    Auskunftsanspruch - Fortgeltung - Umwandlung

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 541/91
    Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts wird bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung und zur Zahlung einer Entschädigung für den Fall der Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung innerhalb der vom Gericht bestimmten Frist nach Maßgabe des § 61 Abs. 2 ArbGG die Frist auch noch durch die Zustellung des den Rechtsstreit beendenden Urteils in Lauf gesetzt (BAG Urteil vom 4. Oktober 1989 - 4 AZR 396/89 - BAGE 63, 91, mit zustimmenden Anmerkungen von Schwab, AR-Blattei, D, Zwangsvollstreckung E 47 und Schreiber, SAE 1991, 78).

    Damit würde in den Rechtsmittelinstanzen die Grundlage für eine Verurteilung zur Zahlung der Entschädigung entfallen, wenn sich der Auskunftsanspruch nach Ablauf einer erstinstanzlich gesetzten Frist schon endgültig in den Entschädigungsanspruch "umwandeln" würde (vgl. BAGE 63, 91).

    Ansonsten käme der erstinstanzlich vorläufig vollstreckbaren Verurteilung eine rechtskraftgleiche Wirkung zu, die mit den allgemeinen Grundsätzen des Zivilprozeßrechts und dem Wesen der Rechtskraft, die nicht vor Erledigung eines zulässigen Rechtsmittels eintreten kann, unvereinbar wäre (vgl. BAGE 63, 91).

  • LAG Hessen, 23.09.1991 - 16 Sa 655/91

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Versäumnis-Urteil;

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 541/91
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. September 1991 - 16 Sa 655/91 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18

    Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der AVE VTV 2008

    Er kann die Handlung innerhalb der gesetzten Frist vornehmen oder die Frist ablaufen lassen und schuldet dann nur noch die Entschädigungssumme (BAG 28. Oktober 1992 - 10 AZR 541/91 - zu II 3 b der Gründe; Schwab/Weth/Tiedemann 5. Aufl. ArbGG § 61 Rn. 54) .

    Er kann jedoch auch nach Ablauf der vom Arbeitsgericht gesetzten Frist noch erfüllt werden (BAG 28. Oktober 1992 - 10 AZR 541/91 - zu II 3 b der Gründe) .

  • BGH, 23.06.2023 - V ZR 158/22

    Verurteilung zu einer Entschädigung nach § 510b ZPO ; Materiell-rechtliche

    Insbesondere ergibt sich hieraus nicht, dass bereits aus prozessrechtlichen Gründen mit dem Fristablauf eine automatische Umwandlung des Leistungsanspruchs in einen Entschädigungsanspruch eintritt (vgl. BAG, NZA 1993, 520, 521 zu der Parallelvorschrift des § 61 Abs. 2 ArbGG).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

    Baugewerbe - Auskunftsklage

    Dies kann der Schuldner noch im Wege der Zwangsvollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) geltend machen (BAG 4. Oktober 1989 - 4 AZR 396/89 - BAGE 63, 91; 28. Oktober 1992 - 10 AZR 541/91 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 8 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 17).
  • LAG Berlin, 16.05.2006 - 6 Ta 771/06

    vollstreckbare Ausfertigung

    Während ohne den Eintritt dieser Bedingung kein Prozessvergleich als Vollstreckungstitel i.S.d. § 794 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO zustande gekommen ist, gibt die Erteilung der verlangten Auskunft dem Schuldner lediglich noch eine Möglichkeit zur Abwendung der Vollstreckung des bereits titulierten Entschädigungsanspruchs, und dies sogar noch nach Ablauf der im Urteil für die Auskunftserteilung gesetzten Frist (dazu BAG, Urteil vom 28.10.1992 - 10 AZR 541/91 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 8 zu II1 der Gründe).
  • LAG Hessen, 10.06.2009 - 18 Sa 2187/08

    Erfüllung der Meldepflicht gegenüber ZVK-Bau

    § 767 Abs. 2 ZPO steht dem nicht entgegen, da die Erfüllung erst nach Schluss der Verhandlung eingetreten sein kann (vgl. BAG Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 541/91 - NZA 1993, 520; Zöller-Herget, ZPO, 26. Aufl., § 510 b ZPO Rz 11.).

    Zu diesem Zeitpunkt war die im Urteil bestimmte 6-wöchige Frist abgelaufen, so dass neben den nicht mehr vollstreckbaren Anspruch auf Auskunft der Anspruch der Beklagten auf Zahlung der Entschädigungssumme nach § 61 Abs. 2 Satz 2 ArbGG getreten war (vgl. BAG Urteil vom 28. Oktober 1992- 10 AZR 541/91 - NZA 1993, 520).Die Beklagte hat die verspätete Auskunft des Klägers nicht an Erfüllungs statt gem. § 364 Abs. 1 BGB angenommen.

  • LAG Hessen, 30.04.1996 - 15 Sa 1521/95

    Auskunft: Schadensersatz bei nicht fristgerechter Erteilung

    Jedenfalls gegen den Willen des Gläubigers kann er damit dann nicht mehr auf die Verpflichtung zur Vornahme der Handlung zurückgreifen und nunmehr, trotz abgelaufener Frist diese noch erfüllen und damit den Entschädigungsanspruch zu Fall bringen (im Ergebnis ebenso BAG, Urteil vom 04. Oktober 1989 - 4 AZR 396/89 -, AP Nr. 9 zu § 61 ArbGG 1979; BAG, Urteil vom 28.10.1992 - 10 AZR 541/91 -, AP Nr. 8 zu § 61 ArbGG 1979).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.09.1999 - 4 Sa 33/99

    Altersruhegeld, Konkurs, Anspruch gegen die Konkursmasse im Konkursverfahren bei

    Zur Ordnungsgemäßheit der Begründung gehört, dass allein das Durchlesen des erstinstanzlichen Urteils und der Berufungsbegründung genügt, um klarzustellen, welche Angriffe erhoben werden (BAG, Urteil vom 29. Juli 1992 - 4 AZR 512/91 - AP Nr. 157 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau = EzA § 4 TVG BauindustrieNr. 64; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Februar 1981 - IVb ZB 505/81 - APNr. 34 zu § 519 ZPO).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.04.1995 - 4 Sa 140/94
    Zur Ordnungsgemäßheit der Begründung gehört, daß allein das Durchlesen des erstinstanzlichen Urteils und der Berufungsbegründung genügt, um klarzustellen, welche Angriffe erhoben werden (BAG, Urteil vom 29.7.1992 - 4 AZR 512/91 - AP Nr. 157 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau = EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 64; vgl. auch BGH AP Nr. 34 zu § 519 ZPO).
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