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   BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09   

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https://dejure.org/2010,3882
BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09 (https://dejure.org/2010,3882)
BAG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 2 AZR 794/09 (https://dejure.org/2010,3882)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 794/09 (https://dejure.org/2010,3882)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem

  • openjur.de

    Ordentliche Kündigung; Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem

  • Bundesarbeitsgericht

    Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 104 Nr 2 BGB, § 131 Abs 1 BGB, § 141 Abs 1 BGB
    Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 104 Nr 2 BGB, § 131 Abs 1 BGB, § 141 Abs 1 BGB
    Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamwerden einer ordentliche Kündigung gegenüber Geschäftsunfähigem; Zugang beim gesetzlichen Vertreter; Faktische Kenntnisnahme durch den Betreuer; Automatisches Wirksamwerden der Willenserklärung mit dem Ende der Geschäftsunfähigkeit; Bestätigung einer nicht wirksam ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem

  • bag-urteil.com

    Ordentliche Kündigung - Wirksamer Zugang bei Geschäftsunfähigkeit

  • Betriebs-Berater

    Wirksamwerden einer Willenserklärung gegenüber Geschäftsunfähigem

  • rabüro.de

    Zum Zugang einer gegenüber einem Geschäftsunfähigen abgegebenen Kündigungserklärung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zugang einer Willenserklärung, Geschäftsunfähigkeit

  • rewis.io

    Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem

  • ra.de
  • rewis.io

    Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamwerden einer ordentliche Kündigung gegenüber Geschäftsunfähigem; Zugang beim gesetzlichen Vertreter; Faktische Kenntnisnahme durch den Betreuer; Automatisches Wirksamwerden der Willenserklärung mit dem Ende der Geschäftsunfähigkeit; Bestätigung einer nicht wirksam ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung eines geschäftsunfähigen Arbeitnehmers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung eines Geschäftsunfähigen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wirksamwerden einer Willenserklärung gegenüber Geschäftsunfähigem

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Kündigung gegenüber einem Geschäftsunfähigen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung eines Geschäftsunfähigen

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Geschäftsunfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 1 BGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 136, 131
  • NJW 2011, 872
  • MDR 2011, 986
  • NZA 2011, 340
  • FamRZ 2011, 717
  • BB 2011, 628
  • JR 2011, 367
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 177/77

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Vollstreckung aus einer

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09
    Danach ist für das Wirksamwerden einer empfangsbedürftigen Willenserklärung erforderlich, dass sie mit Willen des Erklärenden in Richtung auf den Empfänger in den Verkehr gelangt ist und der Erklärende damit rechnen konnte und gerechnet hat, sie werde - und sei es auf Umwegen - den von ihm bestimmten Empfänger erreichen (BGH 11. Mai 1979 - V ZR 177/77 - zu II 1 der Gründe, NJW 1979, 2032; 25. Februar 1983 - V ZR 290/81 - zu II der Gründe, WM 1983, 712; RGZ 170, 380, 382; PWW/Ahrens 5. Aufl. § 130 Rn. 6; MünchKommBGB/Einsele 5. Aufl. § 130 Rn. 13; Flume Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts Band 2 Das Rechtsgeschäft 4. Aufl. § 14 Anm. 2 S. 225; Soergel/Wolf 13. Aufl. § 130 Rn. 6; Reichold in jurisPK-BGB 4. Aufl. § 130 Rn. 5; Larenz/Wolf Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts 9. Aufl. § 26 Rn. 2) .

    Dies darf aber nicht mehr oder weniger zufällig, sondern muss zielgerichtet geschehen (BGH 11. Mai 1979 - V ZR 177/77 - aaO) .

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Ablauf der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09
    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (vgl. Senat 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 5 Nr. 17 = EzA KSchG § 5 Nr. 38; BGH 5. Dezember 1995 - XI ZR 70/95 - zu II 2 b aa der Gründe, NJW 1996, 918) .
  • BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75

    Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben - Wirksamkeitsvoraussetzung -

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09
    Dies ergebe sich zwingend aus deren gesetzlicher Vertretungsmacht, die durch § 131 BGB für den Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärungen konkretisiert werde (Senat 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A III 3 a, b der Gründe, AP BBiG § 15 Nr. 4 = EzA BBiG § 15 Nr. 3) .
  • LAG Berlin, 22.06.2006 - 18 Sa 385/06

    Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer unter Betreuung mit

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09
    Ein Zugang bei dem gesetzlichen Vertreter iSv. § 131 BGB sei dann gegeben, wenn dieser von der Erklärung tatsächlich Kenntnis erlange (LAG Hamm 20. Oktober 1974 - 3 Sa 881/74 - BB 1975, 282; Reichold in jurisPK-BGB 4. Aufl. Band 1 § 131 Rn. 7; so wohl auch LAG Berlin 22. Juni 2006 - 18 Sa 385/06 - zu II 2, 3 der Gründe) .
  • LG Berlin, 05.11.1981 - 61 S 198/81
    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09
    Die bloße Kenntnisnahme durch den gesetzlichen Vertreter reiche für einen Zugang nicht aus (LAG Schleswig-Holstein aaO; LG Berlin 5. November 1981 - 61 S 198/81 - MDR 1982, 321) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2008 - 2 Ta 45/08

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten,

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09
    (1) Überwiegend wird verlangt, dass die Willenserklärung an den gesetzlichen Vertreter gerichtet oder zumindest für diesen bestimmt und dass sie in seinen Bereich gelangt ist (BGH 13. April 1989 - V ZR 145/88 - BGHR BGB §   131 Abs. 1/Zugang 1; vgl. für § 131 Abs. 2 Satz 1 BGB: LAG Schleswig-Holstein 20. März 2008 - 2 Ta 45/08 - Rn. 11, LAGE BGB 2002 § 130 Nr. 6) .
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09
    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (vgl. Senat 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 5 Nr. 17 = EzA KSchG § 5 Nr. 38; BGH 5. Dezember 1995 - XI ZR 70/95 - zu II 2 b aa der Gründe, NJW 1996, 918) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 6 Sa 55/09

    Kündigungserklärung gegenüber einem Geschäftsunfähigem

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 2009 - 6 Sa 55/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 25.02.1983 - V ZR 290/81

    Abschluss eines Grundstückskaufvertrages mit einem Vertreter ohne

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09
    Danach ist für das Wirksamwerden einer empfangsbedürftigen Willenserklärung erforderlich, dass sie mit Willen des Erklärenden in Richtung auf den Empfänger in den Verkehr gelangt ist und der Erklärende damit rechnen konnte und gerechnet hat, sie werde - und sei es auf Umwegen - den von ihm bestimmten Empfänger erreichen (BGH 11. Mai 1979 - V ZR 177/77 - zu II 1 der Gründe, NJW 1979, 2032; 25. Februar 1983 - V ZR 290/81 - zu II der Gründe, WM 1983, 712; RGZ 170, 380, 382; PWW/Ahrens 5. Aufl. § 130 Rn. 6; MünchKommBGB/Einsele 5. Aufl. § 130 Rn. 13; Flume Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts Band 2 Das Rechtsgeschäft 4. Aufl. § 14 Anm. 2 S. 225; Soergel/Wolf 13. Aufl. § 130 Rn. 6; Reichold in jurisPK-BGB 4. Aufl. § 130 Rn. 5; Larenz/Wolf Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts 9. Aufl. § 26 Rn. 2) .
  • LAG Hamm, 20.12.1974 - 3 Sa 881/74

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses;

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09
    Ein Zugang bei dem gesetzlichen Vertreter iSv. § 131 BGB sei dann gegeben, wenn dieser von der Erklärung tatsächlich Kenntnis erlange (LAG Hamm 20. Oktober 1974 - 3 Sa 881/74 - BB 1975, 282; Reichold in jurisPK-BGB 4. Aufl. Band 1 § 131 Rn. 7; so wohl auch LAG Berlin 22. Juni 2006 - 18 Sa 385/06 - zu II 2, 3 der Gründe) .
  • BGH, 13.04.1989 - V ZR 145/88
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

  • BGH, 15.01.1987 - III ZR 222/85

    Umfang der Widerrufsbelehrung beim finanzierten Abzahlungskauf; Anwendung des

  • BSG, 22.11.1974 - 1 RA 251/73
  • RG, 08.02.1943 - III 111/42,(V 105/42)

    Kann der Schenker den Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks in einem

  • OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15

    Geschäftsunfähigkeit; Entreicherung; Informationspflichten des

    Der Zugang beim gesetzlichen Vertreter im Sinne von § 131 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die Willenserklärung nicht nur - zufällig - in dessen Herrschaftsbereich gelangt ist, sondern auch an ihn gerichtet oder zumindest für ihn bestimmt ist, denn es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Begriff "zugehen" eine andere Bedeutung haben sollte als in § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB (BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 794/09, [...] Rn. 24 ff., 33 ff.).

    Die Geschäftsunfähigkeit wird nicht nur bei der aktiven, sondern auch bei der passiven Teilnahme am Rechtsverkehr berücksichtigt (BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 794/09, [...] Rn. 32; Knothe in: Staudinger, BGB , 2012, Vorbemerkung zu §§ 104 - 115 Rn. 29).

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

    Sie muss mit Willen des Erklärenden in Richtung auf den gesetzlichen Vertreter in den Verkehr gelangt sein und der Erklärende muss damit gerechnet haben können und gerechnet haben, sie werde - und sei es auf Umwegen - den von ihm bestimmten Empfänger erreichen (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 794/09 - Rn. 24 f., 35, AP BGB § 131 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 131 Nr. 1 für den Zugang bei einem Geschäftsunfähigen) .
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

    a) Bei der Kündigung handelt es sich um ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft (BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 794/09 - Rn. 40, BAGE 136, 131; 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 12) .

    Dieses bleibt unvollständig und entfaltet keine Wirksamkeit, solange die Kündigungserklärung nicht gem. § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zugegangen ist (BAG 28.   Oktober 2010 - 2 AZR 794/09 - aaO ) .

  • LG Berlin, 23.07.2014 - 65 S 225/13

    Nicht aufgeräumte Wohnung ist kein Grund zur Kündigung!

    Eine gegenüber einem Geschäftsunfähigen abgegebene Willenserklärung geht dem gesetzlichen Vertreter i.S.v. § 131 Abs. 1 BGB nur zu, wenn sie nicht lediglich faktisch in dessen Herrschaftsbereich gelangt ist, sondern auch an ihn gerichtet oder zumindest für ihn bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss v. 13.04.1989- V ZR 145/99; BAGE 136, 131; LG Berlin, MDR 82, 321; LG Dresden, WuM 94, 377).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2010 - 6 Sa 204/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers

    Ein Revisionsverfahren wird unter dem AZ: 2 AZR 794/09 geführt.

    Über die Revision im Verfahren 2 AZR 794/09 ist noch nicht entschieden.

    Die Zulassung der Revision beruht auf der Tatsache, dass das Revisionsverfahren 2 AZR 794/09 mit eventuellen Auswirkungen auf das vorliegende Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

  • AG Kirchheim unter Teck, 16.10.2020 - 2 C 251/20

    Wann ist gesetzlichem Vertreter ein Mieterhöhungsverlangen zugegangen?

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine gegenüber einem Geschäftsunfähigen oder einem beschränkt Geschäftsfähigen abgegebene Willenserklärung im Sinne von § 131 BGB dem gesetzlichen Vertreter zugeht, wenn die Willenserklärung an den gesetzlichen Vertreter gerichtet oder zumindest für diesen bestimmt und sie in dessen Bereich gelangt ist (BGH, Beschluss vom 13.04.1989 - V ZR 145/88; BAG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 AZR 794/09, NJW 2011 872).

    Dieser Ansicht, derzufolge ein Zugang bei dem gesetzlichen Vertreter im Sinne von § 131 Abs. 1 BGB voraussetzt, dass die Willenserklärung nicht nur - zufällig - in dessen Herrschaftsbereich gelangt ist, sondern auch an ihn gerichtet oder zumindest für ihn bestimmt ist, ist zu folgen (vgl. ausführlich BAG, Urteil vom 28.10.2010 - aaO.).

  • SG Osnabrück, 16.03.2016 - S 22 AS 802/15

    Nichtanrechenbarkeit des Einkommens einer hilfebedürftigen Person auf die

    Anderenfalls kann sie diesem im Sinne von § 131 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht zugehen (BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010, 2 AZR 794/09, Wendtland in Beckscher Onlinekommentar, BGB, Bamberger/Roth, 37. Edition, 1.11.2015, § 131, Rn 4).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2014 - 21 Ta 1244/14

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH - Beendigung der Organmitgliedschaft -

    (2) Allerdings geht eine Willenserklärung nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB erst dann zu, wenn sie mit dem Willen des Erklärenden so in den Machtsbereich des Erklärungsempfängers gelangt, dass dieser unter normalen Verhältnissen und nicht nur zufällig die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BAG vom 28.10.2010 - 2 AZR 794/09 - Rn. 25, AP Nr. 1 zu § 131 BGB; BGH vom 21.01.2004 - XII ZR 210/00 - Rn. 13 f. zitiert nach juris, NJW 2004, 1320; vom 11.05.1979 - V ZR 177/77 - Rn. 12 zitiert nach juris, NJW 1979, 2032, jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 20 W 268/21

    Geschäftsunfähigkeit bei Aphasie

    Anderenfalls bliebe das Wirksamwerden einer Erklärung auf unabsehbare Zeit - im vorliegenden Fall acht Monate - in der Schwebe und könnte gegebenenfalls noch nach Jahren erfolgen, was mit der Sicherheit des Rechtsverkehrs nicht vereinbar wäre (vgl. BAGE 136, 131 Rn. 35).
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