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   BAG, 28.11.1966 - 3 AZR 203/66   

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BAG, 28.11.1966 - 3 AZR 203/66 (https://dejure.org/1966,603)
BAG, Entscheidung vom 28.11.1966 - 3 AZR 203/66 (https://dejure.org/1966,603)
BAG, Entscheidung vom 28. November 1966 - 3 AZR 203/66 (https://dejure.org/1966,603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klageänderung - Wettbewerbsabrede - Unterlassung des verbotenen Wettbewerbs - Leistung von Schadensersatz - Verletzung des Unterlassungsanspruchs - Leistungsklage - Rechtsschutzinteresse - Schadenersatzfolgeprozesse - Stufenklage - Feststellungsklage

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot, Unterlassungsklage, Leistungsklage, Auskunftspflicht des AN

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 19, 130
  • NJW 1967, 1876
  • NJW 1967, 1877
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 04.10.1920 - IV 222/20

    Zulässigkeit einer Klageänderung; Ansprüche auf Rechenschaftsablegung und

    Auszug aus BAG, 28.11.1966 - 3 AZR 203/66
    Es ist vielmehr nur erforderlich, daß er insoweit unverändert bleibt, als es sich nicht um den Komplex der später eingetretenen Veränderung des ursprünglich geforderten Gegenstandes und nicht um den Komplex der Tatsachen handelt, die sich über das daraus resultierende Schadenersatz begehren verhalten (RG Warn Rspr» 1911 Nr. 203; 1918 Nr» 25-; RGZ 8 8, 55 [58,59,60]; 100, 95 [96/973; RU JV 1927, 84-3 N r . 8 [844]; Stein-Jonas, ZPO, Bd» I, 18. Aufl., § 268 Anm. V 3 zu N. 6 8, 69; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeß rechts, 9» Aufl., 1961, § 100 I 3 b S. 488; auch Baumbach- Lauterbach, ZPO, 29. Aufl., 1966, § 268 Anm. 2 D; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 14.10.1927 - VII 122/27

    Sicherungsübereignung

    Auszug aus BAG, 28.11.1966 - 3 AZR 203/66
    Dies ist aus folgenden Gründen zu bejahen: b) Die herrschende Ansicht meint, die in § 268 Nr» 3 ZPO genannte Veränderung müsse nach Klageerhebung eingetreten sein (RGZ 118, 209 [210]; Stein-Jnnas, aaO, § 268 Anm. V 3 zu I. 70 mit Nachx/eisen).
  • RG, 26.02.1909 - II 445/08

    Klagänderung.

    Auszug aus BAG, 28.11.1966 - 3 AZR 203/66
    Teilweise (St ein-Jonas, aaO, § 268 Anm« V 3 zu No 71; Baurabach-Lauterbach, aaO, § 268 Anm« 2 D; RGZ 70, 337 [338]) wird die weitergehende Ansicht vertreten, es genüge auch eine vor Klageerhebung eingetretene Veränderung dann, wenn sie dem Kläger erst nach ' ... Klageerhebung bekannt wird; das sei aber wiederum ausgeschlossen, wenn die Veränderung dem Kläger vor Klageerhebung hätte bekannt sein müssen (vgl RGZ 70, 337 [338])o Rosenberg, aaO, § 100 I 5 b S. 488 vertritt die noch weitergehende Ansicht, alle diese Unterscheidungen seien den Gesetz fremd und es genüge die Veränderung nach Entstehung des geltend gemachten Anspruchs».
  • BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71

    Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot

    1 a) Falls der Kläger in dem Handelszweig seiner früheren Arbeitgeberin, der Beklagten, noch während bestehendem Arbeitsverhältnis, das heißt: vor dem 1» Juni 1970, ohne deren Einwilligung Geschäfte gemacht hat, ist er der Beklagten zum Ersatz, des daraus entstandenen Schadens verpflichtet» Das folgt aus der allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers, die für kaufmännische Angestellte in § 60 Abs» 1 HGB Ausdruck gefunden hat (BAG AP Nr» 7 zu § 611 BGB 'l'reucpflicht zu III 3 der Gründe/) ° In der Rechtsprechung ist in Ausweitung der gesetzlich geregelten Auskunftspflicht der Grundsatz entwickelt worden, daß derjenige, der einem anderen gegenüber vertraglich verpflichtet ist, Wettbewerb zu unterlassen, diesem Auskunft schuldet, sobald er ihm erheblichen Anlaß gegeben hat, zu vermuten, er habe, seine Vertragspflicht verletzt» In ähnlicher "Weise wird auch sonst eine Auskunftspflicht anerkannt, wenn aufgrund eines bestehenden Rechtsverhältnisses einem Beteiligten Ansprüche erwachsen können, die er ohne vorherige Auskunft nicht geltend zu machen vermag» Voraussetzung der Auskunftspflicht ist lediglich, daß der Berechtigte die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs darlegt» (Ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl» . BAG 19, 130 /"141 f» 7 = AP Nr. 1 zu § 268 ZPO /" zu A II 4 b der Gründe /; AP Nr» 13 zu § 242 BGB Auskunftspflicht /""zu 2 d der Gründe 7 mit weiteren Nachweisen; AP Nr» 5 zu § 60 HGB / zu I 5 der Gründe 7; vgl» z»B» auch Lüderitz, Ausforschungsverbot und Auskunftsanspruch bei Verfolgung privater Rechte, Recht und Staat, Heft 319/320, 1966 S» 32 ff»; Palandt-Heinrichs, BGB, 31° Aufl», §§ 259/261, Bern» 2 d" ) 71.

    wissen bezüglich des gesamten Schadens, der ihr dadurch entstanden sein soll, daß der Kläger vor dem Io Juni 1970 in ihrem Handelszweig für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte angebahnt oder getätigt hat» Den Schaden hat die Beklagte auf etwa 300=000,- DH geschätzt» Io Diese Feststellungsklage ist unzulässig« a) Es kann dahinstehen, ob einer Klage auf Feststellung eines Schadenersatzanspruchs immer schon dann das Rechtsschutzintcresse abgesprochen werden muß, wenn das Klageziel im Wege der Stufenklage nach § 251- ZPO verfolgt werden kann» Dafür könnten die Erwägungen in zwei Urteilen des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs sprechen (BAG 19, 130 /~140 ffo y = AP Nro 1 zu § 268 ZF0 /"zu A II 7, das für einen vergleichbaren Feststellungsantrag das Rechtsschutzinteresse und damit die Zulässigkeit verneint; kritische Ann. dazu von Bötticher, AP aaO /"zu II 7; im Ergebnis zu stimmende Anm. von Baumgärtel, SAE 1968, 51- f°, /"zu 2 7; BGH LH Nr. 12 zu § 123 BGB / zu IY der Gründe 7; vgl» ferner BGH LH Nr» 6 zu § 251- ZPO, das allerdings einen Fall betrifft, in dem eine Stufenklage bereits erhoben war)» Anderer seits hat der Bundesgerichtshof in GRUR I960, 193 /"196 zu 3 J eine Klage auf Feststellung der Schadenersatzpflicht wegen Wettbeuerbsverstoßes verbunden mit einer Auskunftsklage für zulässig erklärt, obgleich die damalige Klägerin auch Stufen klage hätte erheben können (zustimmend Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 10» Aufl", Einl» UWG, Rd Nr» 330)o.

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Zur Beschäftigung für eine zurückliegende Zeit kann ein Arbeitgeber ebenso wenig verurteilt werden, wie ein Arbeitnehmer zur Unterlassung von Wettbewerb nach Ablauf der Karenzzeit (vgl. BAG Urteil vom 28. November 1966 - 3 AZR 203/66 - AP Nr. 1 zu § 268 ZP0, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Grundsätzlich kann zwar eine Partei aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit die ursprünglich auf die Feststellung eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses aufgewendeten Mühen für die Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses verwerten, soweit eine für künftige Verfahren erhebliche Frage rechtskräftig geklärt wird (BAG Urteil vom 28. November 1966 - 3 AZR 203/66 - AP Nr. 1 zu § 268 ZPO).
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2020 - 11 Sa 1023/18

    Stufenklage bei Wettbewerbsverstößen

    Allgemein anerkannt ist, dass eine Stufenklage des Arbeitgebers in Betracht kommt, wenn er die Verletzung eines Wettbewerbsverbots und die entstandenen Schäden nicht selbst aufklären kann (vgl. BAG, Urteil vom 28.11.1966 - 3 AZR 203/66 - Juris; Bauer/Diller, Wettbewerbsverbote, 7. Auflage, 2015, Rn. 865; Wieczorek/Schütze-Assmann, ZPO, 4. Auflage, 2013, § 254 Rn. 13).
  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 301/79

    Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten - Arbeitsvorgang - Beratung von Studenten

    Damit ist auch nach dem Grundsatz der Prozeß wirtschaftlichkeit die vorliegende Feststellungsklage sinnvoller als eine Leistungsklage (vgl. auch BAG 19, 130 = AP Nr. 1 zu § 268 ZPO).
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90

    Feststellungsantrag auf Bestehen eines vergangenen Rechtsverhältnisses

    Soweit der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts das Feststellungsinteresse in Fällen bejaht hat, in denen der Arbeitgeber nach Ablauf der Karenzzeit seinen Antrag im Revisionsverfahren von Unterlassung auf Feststellung umgestellt hatte (BAGE 19, 130, 144 = AP Nr. 1 zu § 268 ZPO; BAGE 22, 215, 218 = AP Nr. 10 zu § 75 b HGB; BAG Urteil vom 26. Januar 1973 - 3 AZR 233/72 - AP Nr. 4 zu § 75 HGB), ging es dort darum, dem Arbeitgeber eine Grundlage für spätere Ansprüche auf Schadenersatz zu verschaffen.

    In der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 28. November 1966 (BAGE 19, 130, 144 = AP Nr. 1 zu § 268 ZPO) ist nur über einen Antrag auf Unterlassung von Wettbewerb gestritten worden.

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05

    Wettbewerbsverbot: Schadensersatzanspruch wegen Konkurrenztätigkeit eines

    In der konkreten Konstellation kann deshalb offen bleiben, ob das Feststellungsinteresse für eine Klage auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht aus einem Wettbewerbsverbot fehlt, wenn eine Leistungsklage - und sei es auch nur in Form einer Stufenklage nach § 254 ZPO - erhoben werden könnte (dafür sprechen sich zwei schon etwas ältere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts aus: BAG 28.11.1966 - 3 AZR 203/66 - AP ZPO § 268 Nr. 1, zu A II 4 b der Gründe mit Anm. Bötticher, und BAG 12.05.1972 - 3 AZR 401/71 - AP HGB § 60 Nr. 6, zu B der Gründe mit Anm. Fenn) .
  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 429/95

    Feststellungsinteresse bei vergangenem Rechtsverhältnis

    Grundsätzlich kann zwar eine Partei aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit die ursprünglich auf die Feststellung eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses aufgewendeten Mühen für die Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses verwerten, soweit eine für künftige Verfahren erhebliche Frage rechtskräftig geklärt wird (BAG Urteil vom 28. November 1966 - 3 AZR 203/66 - AP Nr. 1 zu § 268 ZPO; BAGE 74, 201 [BAG 21.09.1993 - 9 AZR 580/90] = AP Nr. 22 zu § 256 ZPO 1977).
  • BAG, 26.01.1973 - 3 AZR 233/72

    Kündigung - Aufhebung des Arbeitsverhältnisses - Wettbewerbsverbot -

    Der Übergang zur Feststellungsklage ist auch in der Revisionsinstanz noch zulässig und geboten (BAG 19, 130 /""14 ff. 7 = AP Nr. 1 zu § 268 ZPO / zu B 4 a der Gründe 7; seither ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil des Senats vom 16. Juli 1971 - 3 AZR 389-/70 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen /""zu I der Gründe 7).
  • BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Hochbesoldete -

    1» Die Klägerin konnte in der Revisionsinstanz anstelle des Unterlassungsantrages Feststellung erbitten, daß der Beklagte in den ersten beiden Jahren nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Wettbewerbstätigkeit aus üben durfte; denn ihr ursprünglich gestellter Unterlassungsantrag hätte ohne Prüfung der zugrui doliegendon Rechtsbeziehungen wegen des inzwischen eingetretenen Fristablaufs abgewiesen werden müssen» Um dieses Ergebnis zu vermeiden, war der Übergang zür Feststellungsklage nach § 268 Nr» 2 ZPO zulässig und geboten» An dem Tatsachenstoff hat sich nichts geändert; die Klägerin hat lediglich ihre frühere Leistungsklage beschränkt» Das für den umgestellten Klageantrag vorauszusetzende Feststellungsinteresse ist gegeben, weil auf diese \7eise die Unter las sungspflicht des Beklagten als Grundlage einer Schadensersatzverpflichtung des Beklagten rechtskräftig festgestellt werden kann» (Ständige Rechtsprechung des Senats, vgl» BAG 19, 130 £"144 ff»/ = AP Nr» 1 zu § 268 ZPO i "zu B 7;â- AP Nr». 20 zu § 153 f GewO /" zu 2 7 und Nr» 22 zu § 74 HGB £ "zu Iljf.) 2o Der weitere Antrag der Klägerin auf FestStellung, daß der Beklagte ihr allen aus der Wettbewerbstätigkeit erwachsenen Schaden .ersetzen müsse, ist unzulässig; er ist wirtschaftlich auf dasselbe wie der erste Antrag gerichtet, so daß es am Rechtsschutzinteresse fehlte Mehr als eine Entscheidung über die Unterlassungspflicht kann die Klägerin mit einer Feststellung der Schadenersatzpflicht nicht erreicheno.
  • LAG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - 17 Sa 33/15

    Allgemeiner Feststellungsantrag - Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses

  • BAG, 23.02.1984 - 6 AZR 135/81

    Sonderurlaub - Arbeitstag - Jugendpflege - Jugendwohlfahrt - Werktag

  • BAG, 16.01.1970 - 3 AZR 429/68

    Mitarbeiterverhältnis - Wettbewerbsverbot - Konkurrenzklausel

  • BAG, 06.12.1968 - 3 AZR 251/67

    Handlungsgehilfe - Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

  • LAG Hamm, 28.10.1998 - 4 Sa 2180/96

    Umwandlung in eine ordentliche Kündigung ; Erledigung der Hauptsache im

  • LAG Hamm, 04.12.2000 - 17 Sa 871/00

    Rechtliches Interesse an einer alsbaldigen arbeitsgerichtlichen Feststellung ;

  • BAG, 19.05.1967 - 3 AZR 295/66

    Wettbewerbsabrede - Wettbewerbstätigkeit - Unterlassungklage -

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