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   BAG, 28.11.1968 - 5 AZR 133/68   

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https://dejure.org/1968,687
BAG, 28.11.1968 - 5 AZR 133/68 (https://dejure.org/1968,687)
BAG, Entscheidung vom 28.11.1968 - 5 AZR 133/68 (https://dejure.org/1968,687)
BAG, Entscheidung vom 28. November 1968 - 5 AZR 133/68 (https://dejure.org/1968,687)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 21, 230
  • NJW 1969, 1048 (Ls.)
  • MDR 1969, 425
  • DB 1968, 2224
  • DB 1969, 354
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.03.1968 - 5 AZR 270/67

    Erholungsurlaub - Teilurlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 28.11.1968 - 5 AZR 133/68
    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. März 1968 - 5 AZR 27Ö/67- - (demnächst in AP Nr. 5 zu § 5 BUrlG) näher dargelegt; er hat dort her vorgehoben, daß der gesetzliche Teilurlaub in rechtlicher Hinsicht Erholungsur1aub in der auch sonst für das Bundesurlaubsgesetz maßgeblichen Bedeutung sei.
  • BAG, 05.10.1967 - 5 AZR 119/67

    Gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers - Tarifliche Regelungen - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 28.11.1968 - 5 AZR 133/68
    mäßigkeitseruägungen gewesen, die hier den Gesetzgeber zur Einräumung von Teilurlaubsansprüchen bewogen haben (vgl» zuletzt das Urteil des Senats vom 5» Oktober 1967 - 5 AZR 119/67 - = AP Nro 10 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87

    Urlaub: Entstehen von Teilurlaubsansprüchen, Bruchteile von Urlaubstagen

    Bruchteile von Urlaubstagen, die nicht nach § 5 Abs. 2 BUrlG aufgerundet werden müssen, sind entsprechend ihrem Umfang dem Arbeitnehmer durch Befreiung von der Arbeitspflicht zu gewähren oder nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abzugelten (Aufgabe von BAG Urteil vom 28. November 1968 5 AZR 133/68 = BAGE 21, 230 = AP Nr. 6 zu § 5 BUrlG und BAG Urteil vom 17. März 1970 5 AZR 540/69 = AP Nr. 8 zu § 5 BUrlG).

    Damit hat es sich an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den Urteilen vom 28. November 1968 (BAGE 21, 230 = AP Nr. 6 zu § 5 BUrlG) und vom 17. März 1970 (- 5 AZR 540/69 - AP Nr. 8 zu § 5 BUrlG) angeschlossen.

  • LAG Hamburg, 21.09.2015 - 8 Sa 46/14

    Anspruch auf Teilurlaubstage

    In dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht die noch im Urteil vom 28.11.1968 (5 AZR 133/68 = BAGE 21, 230) vertretene Auffassung, auf das sich die Berufung ganz wesentlich stützt, ausdrücklich aufgegeben.

    Das Urteil vom 28.11.1968 (5 AZR 133/68 = BAGE 21, 230) hat sich recht klar gegen einen Teilurlaubsanspruch ausgesprochen.

  • LAG Hamm, 09.12.2010 - 16 Sa 1209/10

    Abgeltung eines Resturlaubsanspruchs aus der Arbeitsphase bei Langzeiterkrankung

    Möglicherweise haben allerdings die Tarifvertragsparteien die Änderung der Rechtsprechung, die mit der zitierten Entscheidung einherging, nicht wahrgenommen, sondern an einer mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.11.1968 begründeten Rechtsprechung festgehalten (5 AZR 133/68, DB 1969, 354).
  • LAG Hamm, 02.12.2010 - 16 Sa 1097/10

    Tariflicher Mehrurlaub

    Jedenfalls wird der Gestaltungswille der Tarifvertragsparteien, die an der mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.11.1968 begründeten Rechtsprechung (5 AZR 133/68, DB 1969, 354) festgehalten haben, deutlich.
  • BFH, 08.01.1969 - I R 21/68

    Vertraglicher Urlaubsanspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte

    Eine Abgeltung des Urlaubs in Geld widerspricht dem Zweck des Urlaubs, dem Arbeitnehmer Erholung zu gewähren, und ist deshalb verboten, es sei denn, daß der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann (Hueck-Nipperdey, Grundriß des Arbeitsrechts, 4. Aufl., S. 97; Schelp-Herbst, Bundesurlaubsgesetz, Kommentar, § 7 Anm. 95; Urteil des Bundesarbeitsgerichts 5 AZR 133/68 vom 28. November 1968, Der Betrieb 1969 S. 354).
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