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   BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 299/90   

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https://dejure.org/1990,9479
BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 299/90 (https://dejure.org/1990,9479)
BAG, Entscheidung vom 28.11.1990 - 4 AZR 299/90 (https://dejure.org/1990,9479)
BAG, Entscheidung vom 28. November 1990 - 4 AZR 299/90 (https://dejure.org/1990,9479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Beschaffungssachbearbeiters eines Großklinikums - Begriff des Arbeitsvorganges im tariflichen Sinne - Umfang des Begriffs der gründlichen und umfassenden Fachkenntnisse für die Tätigkeit eines Beschaffungssachbearbeiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 299/90
    V c BAT Fallgruppe 1 a aufbaut, ist im Einzelfall zunächst das Vorliegen der Merkmale der Ausgangsvergütungsgruppe und erst danach das Vorliegen der qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale der jeweils nächsthöheren Vergütungsgruppe zu prüfen (BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Ist der hierfür maßgebliche Sachverhalt unstreitig und sieht der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit des Angestellten die Tätigkeitsmerkmale der entsprechenden Vergütungsgruppe als erfüllt an, genügt insoweit eine pauschale Überprüfung (BAGE 29, 364 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 43, 250 = AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 6. Juni 1984, a.a.O.).

  • BAG, 08.11.1967 - 4 AZR 9/67

    Prüfung von Merkmalen - Gründliche Fachkenntnisse - Umfassende Fachkenntnisse -

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 299/90
    VI b Fallgruppe 1 nach der Breite, sondern auch eine Steigerung nach der Tiefe dar (BAG Urteil vom 8. November 1967 - 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 299/90
    Ist der hierfür maßgebliche Sachverhalt unstreitig und sieht der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit des Angestellten die Tätigkeitsmerkmale der entsprechenden Vergütungsgruppe als erfüllt an, genügt insoweit eine pauschale Überprüfung (BAGE 29, 364 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 43, 250 = AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 6. Juni 1984, a.a.O.).
  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 299/90
    Denn es ist rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit eines Angestellten im tariflichen Sinne nur einen Arbeitsvorgang bildet (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 277/89

    Eingruppierung: Abschluss einer sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 299/90
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit des Angestellten (vgl. BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 277/89 - AP Nr. 147 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83

    Eingruppierung von BAföG-Sachbearbeiter - Einteilung einer Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 299/90
    Ist der hierfür maßgebliche Sachverhalt unstreitig und sieht der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit des Angestellten die Tätigkeitsmerkmale der entsprechenden Vergütungsgruppe als erfüllt an, genügt insoweit eine pauschale Überprüfung (BAGE 29, 364 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 43, 250 = AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 6. Juni 1984, a.a.O.).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 299/90
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit des Angestellten (vgl. BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 277/89 - AP Nr. 147 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 299/90
    Denn es ist rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit eines Angestellten im tariflichen Sinne nur einen Arbeitsvorgang bildet (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 299/90
    Denn es ist rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit eines Angestellten im tariflichen Sinne nur einen Arbeitsvorgang bildet (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 299/90
    Denn es ist rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit eines Angestellten im tariflichen Sinne nur einen Arbeitsvorgang bildet (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 21 TaBV 2319/14

    Eingruppierung - Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütung

    Solange den an der Fixen Heißen Theke Beschäftigten sämtliche im Rahmen des Bedienens anfallenden Tätigkeiten zugewiesen sind und keine systematische Arbeitsteilung dergestalt vorgesehen ist, dass bestimmte Beschäftigte die bestellten Speisen zubereiten und anrichten und andere Beschäftigte diese herausgeben oder nur kassieren, kommt eine Aufteilung der Tätigkeit in selbstständig zu bewertende Einzeltätigkeiten nicht in Betracht (vgl. BAG vom 28.11.1990 - 4 AZR 299/90 - Rn. 18 zitiert nach juris, ZTR 1991, 251; vom 02.12.1992 - 4 AZR 140/92 - Rn. 42 zitiert nach juris, a. a. O., jeweils zu § 22 Abs. 2 BAT).

    Es handelt sich bei der Kassiertätigkeit vielmehr um eine Zusammenhangstätigkeit, die nicht getrennt von den übrigen im Rahmen des Bedienens anfallenden Tätigkeiten zu betrachten und zu bewerten ist (vgl. BAG vom 28.11.1990 - 4 AZR 299/90 - Rn. 18 zitiert nach juris, a. a. O., zu § 22 Abs. 2 BAT).

  • LAG Köln, 24.04.1991 - 7 Sa 1230/89

    Vorliegen von "gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen" gemäß Vergütungsgruppe V

    Der Tatbestand ergibt sich aus dem Urteil des Gerichts vom 28.2.1990 (Bl. 159 ff. d.GA.) und dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.11.1990 - 4 AZR 299/90 - (Bl. 181 ff. d.GA.).
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