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   BAG, 29.01.1960 - 1 AZR 200/58   

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https://dejure.org/1960,498
BAG, 29.01.1960 - 1 AZR 200/58 (https://dejure.org/1960,498)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1960 - 1 AZR 200/58 (https://dejure.org/1960,498)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1960 - 1 AZR 200/58 (https://dejure.org/1960,498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bürger der Bundesrepublik - Verpflichtung im Arbeitsvertrag - Zeitschrift - Freiheitlich demokratischer Rechtsstaat - Unrechtsregime des Nazismus - Urlaubserteilung - Antritt des Urlaubs - Beendigung des Urlaubs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 123 § 142; GewO § 123

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 9, 1
  • NJW 1960, 1734
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Ob dennoch bei unvorhersehbaren und "zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen" (BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 367/91 - RzK I 6 a Nr. 82; vgl. auch 9. Februar 1982 - 1 AZR 567/79 - AP BUrlG § 11 Nr. 16 = EzA BUrlG § 1 Nr. 18; 29. Januar 1960 - 1 AZR 200/58 - AP GewO § 123 Nr. 12; KR-Fischermeier 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 452; Dersch/Neumann aaO § 7 Rn. 37, 38) ein solcher Anspruch bestehen könnte, bedarf keiner Erörterung des Senats.
  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 367/91

    Wichtiger Grund- Darlegungs- und Beweislast bei Rechtfertigungsgründen

    Dabei muß es sich um zwingende Notwendigkeiten handeln, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen (Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl., § 7 Rz 37, 38; vgl. auch BAG Urteil vom 29. Januar 1960 - 1 AZR 200/58 - AP Nr. 12 zu § 123 GewO).
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83

    Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot -

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bereits in seinem Urteil vom 29. Januar 1960 (- 1 AZR 200/58 - BAG 9, 1 = AP Nr. 12 zu § 123 GewO) entschieden, "kein Bürger der Bundesrepublik (könne) nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet sein, für eine Zeitschrift, die den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat angreift oder das blutbefleckte Gewalt- und Unrechtsregime des Nazismus verherrlicht oder verharmlost, auch nur im geringsten tätig zu werden.
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 404/99

    Urlaubserteilung und vereinbartes Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Ob dennoch bei unvorhersehbaren und "zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen" (BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 367/91 - R zK 1 6 a Nr. 82; vgl. auch 9. Februar 1982 - 1 AZR 567/79 - AP BUrIG § 1 1 Nr. 16 = EzA BUrIG § 1 Nr. 18; 29. Januar 1960 - 1 AZR 200/58 - AP GewO § 123 Nr. 12; vgl. KR-Fischermeier 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 452; Dersch/Neumann BUrIG 8. Aufl. § 7 Rn. 37, 38) ein solcher Anspruch bestehen könnte, bedarf keiner Erörterung des Senats.
  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15

    Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer

    der Sache nach wohl auch BAG 9, 1.1990 - 3 AZR 319/88 - AP § 1 BetrAVG Wartezeit Nr. 23 = EzA § 1 BetrAVG Nr. 54 = NZA 1990, 526 = (Formel vom "Ausscheiden") [2 a. - "Juris"-Rn. 17]: "Nach dem Wortlaut von § 1 Versorgungsordnung erhalten Betriebsangehörige ... beim Ausscheiden infolge Invalidität eine Betriebsrente.

    Danach kommt es nur auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an".S. der Sache nach wohl auch BAG 9, 1.1990 - 3 AZR 319/88 - AP § 1 BetrAVG Wartezeit Nr. 23 = EzA § 1 BetrAVG Nr. 54 = NZA 1990, 526 = (Formel vom "Ausscheiden") [2 a. - "Juris"-Rn. 17]: "Nach dem Wortlaut von § 1 Versorgungsordnung erhalten Betriebsangehörige ... beim Ausscheiden infolge Invalidität eine Betriebsrente.

    100) S. der Sache nach wohl auch BAG 9, 1.1990 - 3 AZR 319/88 - AP § 1 BetrAVG Wartezeit Nr. 23 = EzA § 1 BetrAVG Nr. 54 = NZA 1990, 526 = (Formel vom "Ausscheiden") [2 a. - "Juris"-Rn. 17]: "Nach dem Wortlaut von § 1 Versorgungsordnung erhalten Betriebsangehörige ... beim Ausscheiden infolge Invalidität eine Betriebsrente.

  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61

    Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen eines Beamten

    Es läßt sich auch nicht die Auffassung vertreten, daß ein Beamter stets bösgläubig sei, wenn er sich trotz Entlassung weiter besolden lasse (so allerdings - beiläufig - Bettermann in JZ 1960 S. 545 [BAG 29.01.1960 - 1 AZR 200/58]; vgl. dagegen Hamburgisches OVG in NJW 1961 S. 1692 [OVG Hamburg 24.11.1960 - OVG Bf. II 56/60]).

    Der Senat befindet sich insoweit jedenfalls im Ergebnis in Übereinstimmung mit der wohl herrschenden Auffassung (vgl. Bett ermann in JZ 1960 S. 545 [BAG 29.01.1960 - 1 AZR 200/58]; Eyermann-Fröhler, VwGO, 3. Aufl., § 80 RdNr. 62; Ule, Verwaltungsgerichtsbarkeit, § 80 VwGO, Erl. II 4; Hamburgisches OVG in NJW 1961 S. 1692 und OVG Münster in DÖD 1962 S. 212; vgl. auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vollziehung von Steuerbescheiden einerseits, von Steuerarresten andererseits in NJW 1963 S. 853 [BGH 31.01.1963 - III ZR 138/61] mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1983 - 2 (3) Sa 353/82

    Klage eines Arbeitnehmers (Drucker) gegen die vom Arbeitgeber ausgesprochene

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  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 342/79
    2. An die festgesetzte Urlaubszeit sind sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer gebunden, d.h. zur Änderung bzw. Verlegung des festgelegten Urlaubszeitpunktes bedarf es daher grundsätzlich einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (BAG vom 29. Januar 1960 - 1 AZR 200/58 - BAG 9, 1 = AP Nr. 12 zu § 123 GewO; Boldt/Röhsler, aaO, § 7 Rz. 39; Dersch/Neumann, aaO, § 7 Rz. 36, 39, jeweils m.w.N.).

    Senat gem. § 561 Abs. 2 ZPO bindenden Feststellungen des Landesarbeitsgerichts lag auch unstreitig keine Zwangs- oder Notlage vor, die das Verlangen des Klägers auf Vorverlegung des Urlaubstermins unabvi/eislich erforderlich gemacht und gerechtfertigt hätte (BAG vom 29. Januar 1960 - 1 AZR 200/58 - BAG 9, 1 r AP Nr. 12 zu § 123 GewO; BAG vom 12. Oktober 1961 - 5 AZR 423/60 - BAG 11, 318 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).

  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60

    Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses -

    Das ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Im Urlaubsrecht gilt vorbehaltlich besonderer gesetzlicher kollektivrechtlicher oder einzelvertraglicher Bestimmungen die Regel., daß der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubsantritts und damit den Zeitpunkt der Fälligkeit des Urlaubsanspruehs bestimmt (BAG 9, 1 [5]; Nikisch, Arbeitsrecht, 1. Band.. 3 . Auf 1 , S 526 und S. 53; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch, 6 . Auf 1 ", 1, Band S. 407 mit weiteren Fundstellen); der Arbeitgeber muß dabei die Wünsche des Arbeitnehmers und einen etwaigen Urlaubsplan berücksichtigen; abweichend von der Grundregel des § 271 BGB wird also dabei der Zeitpunkt der Leistung des Arbeitgebers durch diesen selbst im Rahmen des § 315 BGB bestimmt.
  • BAG, 09.02.1982 - 1 AZR 567/79

    Zahlung des Urlaubsentgelts während eines Streiks

    Ein einmal erteilter Urlaub kann nur in Ausnahmefällen einseitig widerrufen werden (BAG AP Nr. 12 zu § 123 GewO).
  • LAG Hessen, 18.03.1997 - 9 Sa 1675/96

    Fristlose Kündigung wegen Antritts eines genehmigten, aber widerrufenen Urlaubs;

  • BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63

    Arbeitslohn in Geld - Offen erkennbare Sachbezüge - Verdeckte Sachbezüge -

  • BAG, 25.04.1963 - 5 AZR 398/62

    Bürovorsteher eines Rechtsanwaltes - Bürovorstehertätigkeit - Veruntreuungen von

  • BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 604/80
  • BVerwG, 07.09.1962 - VI B 10.62

    Rechtsmittel

  • ArbG Regensburg, 30.03.2001 - 6 Ca 15/01

    Verwirkung des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Feststellung der Unwirksamkeit

  • BAG, 31.10.1961 - 4 AZR 391/60

    Kanzleitätigkeit - Vergütungsgruppen der TO A - Tätigkeit eines Kanzleivorstehers

  • ArbG Frankfurt/Main, 30.07.1998 - 2 Ga 169/98

    Einsweilige Verfügung auf Freistellung von der Arbeit; Nachträglicher Widerruf

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