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   BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84   

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BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 (https://dejure.org/1986,30)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 (https://dejure.org/1986,30)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 (https://dejure.org/1986,30)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufen eines Angestellten im öffentlichen Dienst auf die Vergütung von Angestellten bei anderen Behörden oder in anderen Bundesländern mit vergleichbaren Aufgaben - Auslegung der Tätigkeitsmerkmale - Verfassungskonformität der tariflichen Tätigkeitsmerkmale der ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Justitiabilität der Merkmale für technische Angestellte des BAT

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Eingruppierung: Angestellte mit flugtechnischen Aufgaben bei einem Luftamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 51, 59
  • NZA 1986, 751 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (568)Neu Zitiert selbst (55)

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84

    Eingruppierung: Sachbearbeiter zur Baupreisprüfung im Wirtschaftsdezernat der

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
    Dabei sieht es nach der ständigen, sowohl von den Instanzgerichten als auch den Tarifvertragsparteien anerkannten Rechtsprechung des Senats als "technische Angestellte" solche Angestellten an, deren rechtlich maßgebliche Tätigkeit eine technische Ausbildung bzw. technische Fachkenntnisse fordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG 46, 292, 302 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    III BAT Fallgruppe 2 fordern, wobei Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung des Angestellten unter einen Dezernenten unschädlich sein kann (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie BAG 36, 392, 399 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    III BAT Fallgruppe 2 - eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und damit besonders weitreichende, hohe Verantwortung zu fordern ist (vgl. das Urteil des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Zum Begriff der in der zuvor geschilderten Weise qualifizierten Verantwortung selbst hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, sie könne sich beispielsweise aus den Auswirkungen der Tätigkeit im Behördenapparat, leitenden Funktionen, aber auch der besonderen Schwierigkeit einzelner Aufgaben ergeben, sofern daraus bedeutsame Auswirkungen auf die Belange des Dienstherrn oder die Allgemeinheit bzw. die Lebensverhältnisse Dritter herzuleiten seien (vgl. BAG 1, 247, 249 = AP Nr. 5 zu § 3 TOA; BAG Urteile vom 22. November 1958 - 4 AZR 358/56 -, AP Nr. 45 zu § 3 TOA, vom 15. November 1961 - 4 AZR 227/61 -, AP Nr. 81 zu § 3 TOA, vom 25. Juli 1962 - 4 AZR 512/61 -, AP Nr. 91 zu § 3 TOA, und zuletzt das Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen), wobei der Senat bisher davon abgesehen hat, den tariflichen Begriff der Verantwortung selbst seinerseits zu definieren.

    Da es an einer entsprechenden Einschränkung durch die Tarifvertragsparteien fehlt, ist im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung daran festzuhalten, daß Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung des Angestellten unter einen Dezernenten unschädlich sein kann (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).

    Bei seiner Beurteilung wird das Landesarbeitsgericht auch die nichttechnischen Fachkenntnisse der Kläger im Verwaltungsbereich und in den einschlägigen Rechtsgebieten mitzuberücksichtigen haben (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dagegen verkennen umgekehrt auch die Kläger, daß sie daraus, wie bei anderen Behörden oder in anderen Bundesländern Angestellte mit vergleichbaren Aufgaben vergütet werden, keine Rechte herleiten können (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
    Alsdann ist nach gefestigter Senatsrechtsprechung die Prüfung anhand der qualifizierenden Merkmale der jeweils höheren Vergütungsgruppen vorzunehmen (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Nach denselben Grundsätzen hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 die Justitiabilität der qualifizierenden Merkmale der VergGr.

    Dabei hat der klagende Angestellte nämlich jeweils Tatsachen darzulegen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, aus denen der rechtliche Schluß möglich ist, daß von ihm "besondere Leistungen" im tariflichen Sinne erbracht werden (vgl. die Urteile des Senats BAG 34, 158, 166 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Andererseits bereitet es den jeweiligen Klägern, obwohl das rechtlich und tatsächlich möglich ist, oft erhebliche Schwierigkeiten, in der prozessual gebotenen Art und Weise Tatsachen insbesondere für qualifizierende tarifliche Tätigkeitsmerkmale vorzubringen (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAG 34, 158, 166 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    II a BAT Fallgruppe 8 (vgl. die Urteile des Senats BAG 38, 7, 16 = AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAG 36, 261, 273 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
    In seinem Urteil vom 6. Juni 1984 (- 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hat demgemäß der Senat im einzelnen ausgeführt, trotz der darin enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe (Bedeutung, Schwierigkeit, Verantwortung), die weitgehend den vorliegend heranzuziehenden entsprechen, seien die Tätigkeitsmerkmale der jeweiligen Fallgruppen 1 a der Vergütungsgruppen II a, I b und I a aus dem Teil I der Vergütungsordnung zum BAT justitiabel.

    Das kann, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. Juni 1984 (- 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975) näher ausgeführt hat, dazu führen, daß parallel gelagerte Sachverhalte von den Instanzgerichten unterschiedlich entschieden werden, ohne daß dies vom Revisionsgericht korrigiert werden kann.

    IV a BAT Fallgruppe 10 von einem Angestellten mit technischer Ausbildung bzw. einem Angestellten der zweiten Tarifalternative gefordert werden können (vgl. das Urteil des Senats vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Würden nämlich in solcher Weise die Anforderungen an die Tätigkeit des Angestellten nochmals in allgemeiner Weise gesteigert, so bestünde die Gefahr willkürlicher Subsumtionen im Sinne der dargelegten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Senatsrechtsprechung (vgl. das schon herangezogene Urteil des Senats vom 6. Juni 1984 (- 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
    Alsdann ist nach gefestigter Senatsrechtsprechung die Prüfung anhand der qualifizierenden Merkmale der jeweils höheren Vergütungsgruppen vorzunehmen (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    III BAT Fallgruppe 2, die das beklagte Land bei den Klägern als erfüllt ansieht, entweder eine künstlerische oder eine Spezialtätigkeit oder eine nochmalige zweimalige Qualifizierung, und zwar einmal aufgrund einer "besonders schwierigen Tätigkeit" und außerdem durch eine entsprechende Bedeutung des Aufgabengebietes, die sich beispielsweise aus dessen Größe, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie und den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben kann, wobei jeweils eine gewichtige Heraushebung gefordert wird (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Es wird weiter zu beachten haben, daß der tatrichterliche Beurteilungsspielraum auch die Befugnis umfaßt, darüber zu bestimmen, welche Tatsachen jeweils zur Begründung der einzelnen unbestimmten Rechtsbegriffe herangezogen werden (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84

    Bausachverständiger beim Finanzamt - Eingruppierung - Tariflücke - Technische

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
    Zwar hat der erkennende Senat grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten des öffentlichen Dienstes anhand des entsprechenden, von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriffes selbst zu bestimmen (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 - und 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Alsdann ist nach gefestigter Senatsrechtsprechung die Prüfung anhand der qualifizierenden Merkmale der jeweils höheren Vergütungsgruppen vorzunehmen (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    III BAT Fallgruppe 2, die das beklagte Land bei den Klägern als erfüllt ansieht, entweder eine künstlerische oder eine Spezialtätigkeit oder eine nochmalige zweimalige Qualifizierung, und zwar einmal aufgrund einer "besonders schwierigen Tätigkeit" und außerdem durch eine entsprechende Bedeutung des Aufgabengebietes, die sich beispielsweise aus dessen Größe, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie und den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben kann, wobei jeweils eine gewichtige Heraushebung gefordert wird (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
    Danach ist darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. die Urteile des Senats vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 149/84 -. zur Veröffentlichung vorgesehen und vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 -, AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei sieht es nach der ständigen, sowohl von den Instanzgerichten als auch den Tarifvertragsparteien anerkannten Rechtsprechung des Senats als "technische Angestellte" solche Angestellten an, deren rechtlich maßgebliche Tätigkeit eine technische Ausbildung bzw. technische Fachkenntnisse fordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG 46, 292, 302 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Obwohl sie auch nicht-technische und Rechtskenntnisse anzuwenden haben, sind solche Angestellte, wie schon das Arbeitsgericht mit Recht in seinem den Kläger zu 2 betreffenden Urteil näher ausführt, dennoch als technische und nicht als Verwaltungs-Angestellte im Sinne der Differenzierung des BAT anzusehen (vgl. das Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
    Das bestätigt beispielsweise auch die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinne des durch das ArbGG 1979 neueingeführten § 72 a ArbGG, bei der es zu einer praktikablen Begriffsbestimmung nicht einmal näherer etymologischer Untersuchungen zum Inhalt des Wortes "Bedeutung" bedurfte (vgl. BAG 32, 203, 209 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).

    Da bei ihrer Anwendung (Subsumtion) den Tatsachengerichten der bereits gewürdigte weite Beurteilungsspielraum eröffnet ist, hat sich, wie es schon der bisherigen gefestigten Senatsrechtsprechung entspricht, die entsprechende revisionsgerichtliche Überprüfung darauf zu erstrecken, aber auch darauf zu beschränken, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm dabei Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAG 46, 292, 306 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie das Urteil des Senats vom 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
    Weiter folgert das Bundesverfassungsgericht aus dem von ihm entwickelten Grundsatz, daß das gesamte staatliche Handeln für den Bürger einigermaßen voraussehbar und möglichst berechenbar sein muß, daß im Hinblick darauf auch gesetzliche Bestimmungen hinreichend klar und verständlich sein müssen (vgl. BVerfGE 20, 150, 158 ff.; 21, 245, 261; 31, 255, 264 [BVerfG 07.07.1971 - 1 BvR 775/66]sowie 26, 41, 42).

    Hiernach hat das Bundesverfassungsgericht sogar den im früheren Strafrecht vorkommenden Rechtsbegriff des "groben Unfugs" (§ 360 Abs. 1 Nr. 11 StGB a.F.) für hinreichend bestimmt und aufgrund der entsprechenden Definition durch die höchstrichterliche Rechtsprechung und die Rechtslehre für justitiabel erklärt, obwohl für den Bereich des Strafrechts Art. 103 Abs. 2 GG eine nähere gesetzliche Umschreibung des Straftatbestandes verlangt (vgl. BVerfGE 31, 255, 264 [BVerfG 07.07.1971 - 1 BvR 775/66]; 21, 245, 261 und 26, 37, 42).

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
    Weiter folgert das Bundesverfassungsgericht aus dem von ihm entwickelten Grundsatz, daß das gesamte staatliche Handeln für den Bürger einigermaßen voraussehbar und möglichst berechenbar sein muß, daß im Hinblick darauf auch gesetzliche Bestimmungen hinreichend klar und verständlich sein müssen (vgl. BVerfGE 20, 150, 158 ff.; 21, 245, 261; 31, 255, 264 [BVerfG 07.07.1971 - 1 BvR 775/66]sowie 26, 41, 42).

    Hiernach hat das Bundesverfassungsgericht sogar den im früheren Strafrecht vorkommenden Rechtsbegriff des "groben Unfugs" (§ 360 Abs. 1 Nr. 11 StGB a.F.) für hinreichend bestimmt und aufgrund der entsprechenden Definition durch die höchstrichterliche Rechtsprechung und die Rechtslehre für justitiabel erklärt, obwohl für den Bereich des Strafrechts Art. 103 Abs. 2 GG eine nähere gesetzliche Umschreibung des Straftatbestandes verlangt (vgl. BVerfGE 31, 255, 264 [BVerfG 07.07.1971 - 1 BvR 775/66]; 21, 245, 261 und 26, 37, 42).

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
    Gleichwohl vertritt das Bundesverfassungsgericht in zutreffender Einschätzung der komplexen Lebensverhältnisse der modernen Gesellschaft und einer ihren Bedürfnissen entsprechenden Rechtsordnung in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß den zuvor aufgezeigten Grundsätzen die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe und Generalklauseln durch den Gesetzgeber keineswegs entgegensteht (vgl. BVerfGE 3, 225, 243 [BVerfG 18.12.1953 - 1 BvL 106/53]; 13, 153, 161; 21, 73, 79 sowie 31, 255, 264 und Maunz/Dürig/Herzog/ Scholz, aaO, Rz 63).

    Das gilt nach den weiteren Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts sogar für die erheblich in die Rechts- und Individualsphäre des Bürgers eingreifenden Rechtsgebiete des Strafrechts und Steuerrechts (vgl. BVerfGE 4, 352, 357; 11, 234, 237; 13, 153, 160; 28, 175, 183 und 32, 346, 364).

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 409/84

    Eingruppierung eines Maschinenmeisters - Maschinenanlage - Grad der

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

  • BAG, 16.05.1979 - 4 AZR 680/77

    Leitung eines Gartenbaubezirkes - Arbeitsvorgang - Besondere Schwierigkeit -

  • BAG, 19.02.1959 - 4 AZR 358/56

    Handwerker - Vertretung eines Handwerkers - Zahlung einer Vertretungszulage

  • BAG, 15.11.1961 - 4 AZR 227/61

    Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit - Besonders verantwortliche Stellung

  • BAG, 25.07.1962 - 4 AZR 512/61

    Abschnittsführer - Krankenkassenabrechnung - Versorgungsamt - Besonders

  • BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 192/73

    Alternative Geltendmachung von Ansprüchen - Besondere Verantwortung - Verbrauch

  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 476/76

    Tätigkeitsmerkmale - Überwiegende Tätigkeit - Besonders verantwortungsvolle

  • BAG, 28.11.1979 - 4 AZR 6/78

    Gleichwertige Fähigkeiten - Wissenschaftliche Hochschulbildung -

  • BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 244/79

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung durch Arbeitgeber - Auszuübende

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • BAG, 13.01.1955 - 2 AZR 47/53

    Arbeitsverhältnis: Eingruppierung

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 239/79

    Angestellte m - Wissenschaftliche Forschungsaufgaben - Echte Aufbaufallgruppen -

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvL 120/53

    Verfassungsmäßigkeit eines besonderen Ehrenschutzes für Politiker

  • BVerfG, 03.04.1959 - 1 BvR 346/56

    Anspruch auf rechtliches Gehör beivorgeschriebener mündlicher Verhandlung

  • BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65

    Verletzung des Rückwirkungsverbots im Bundesrückerstattungsgesetz

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

  • BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 613/67

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 76/82

    Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum

  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81

    Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller

  • BAG, 10.10.1979 - 4 AZR 1029/77

    Eingruppierungsprozesse - Auszuübende Tätigkeit - Deutliche Darstellung -

  • BAG, 12.07.1972 - 4 AZR 372/71

    Gesamttätigkeit - Einheitliche Bewertung - Tätigkeiten in Kassen -

  • BAG, 18.08.1971 - 4 AZR 367/70

    Besonderes Maß der Verantwortung - Auswirkungen beim Behördenapparat -

  • BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 91/69

    Vergütungen - Löhne - Krankenbezüge - Urlaubsvergütungen - Urlaubslöhne -

  • BAG, 10.02.1982 - 4 AZR 393/79

    Vorprozeß - Vergütung - Rechtskraft

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

  • BAG, 13.12.1978 - 4 AZR 322/77

    Technischer Angestellter - Kernphysik- und Isotopenlabor - Technische

  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82

    Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82

    Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast

  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

    Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der

  • BAG, 26.02.1975 - 4 AZR 225/74

    Eingruppierung: Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Üblichkeit der geltend gemachten Vergütung für vergleichbare Tätigkeiten am gleichen Ort trägt der Arbeitnehmer (vgl. BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - zu 13 der Gründe, BAGE 51, 59) .
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Dabei kann Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung unter einen Vorgesetzten unschädlich sein (im Anschluß an das Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, unter teilweiser Aufgabe von BAG Urteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 = BAGE 36, 392, 399 [BAG 28.10.1981 - 4 AZR 244/79] = AP N.r 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 = AP Nr. 107 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob jeweils die qualifizierenden Anforderungen der höheren Vergütungsgruppen erfüllt werden (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    In seinem Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der erkennende Senat, nachdem das mit breiter Begründung vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf in Zweifel gezogen worden war, entschieden, daß die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung zum BAT des Teils I für technische Angestellte (VergGr. IV b BAT Fallgruppe 21, VergGr. IV a BAT Fallgruppe 10, VergGr. III BAT Fallgruppe 2 und VergGr. II a BAT Fallgruppe 8), obwohl darin in größerer Zahl und teilweise sogar kumuliert unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet werden, verfassungskonform und justitiabel sind.

    Der Senat hat jedoch sein Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - zum Anlaß genommen, seine bisherige Rechtsprechung zur Eingruppierung nach den Tätigkeitsmerkmalen des Teils I der Vergütungsordnung des BAT zu überprüfen.

    Aus den in dem Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - im einzelnen dargelegten Gründen ist im übrigen davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien mit dem Rechtsbegriff der "Verantwortung" bzw. der "besonders verantwortlichen Tätigkeit", womit inhaltlich dasselbe gemeint ist, nicht auf die jeweilige zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angestellten abstellen, auch nicht auf die sogenannte "politische Verantwortung".

    IV b BAT Fallgruppe 1 a darauf verzichten, konkrete Gründe für die Verantwortung des Angestellten zu normieren, ist im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung daran festzuhalten, daß Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung eines Angestellten unter Vorgesetzte unschädlich sein können und damit der Annahme der herausgehobenen Verantwortung nicht schlechthin entgegenstehen (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und die weiteren Urteile vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).

    IV b BAT Fallgruppe 1 a von einem Angestellten gefordert werden können (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und das weitere Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Demgemäß muß sich ihre Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, so daß eine Tätigkeit nicht deswegen als besonders schwierig im tariflichen Sinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden oder in sonstiger Weise unangenehmen äußeren Bedingungen geleistet werden muß (vgl. auch dazu das zuvor genannte Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und das weitere Urteil vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    IV b BAT Fallgruppe 1 a - die Auswirkungen bzw. die Tragweite der Tätigkeit des Angestellten - aus welchem Grund auch immer - deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sind (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Eine weitergehende revisionsgerichtliche Überprüfung des berufungsgerichtlichen Urteils findet angesichts des unbestimmten Rechtsbegriffes der Schwierigkeit der Tätigkeit und des tatrichterlichen Beurteilungsspielraumes nicht statt (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    IV a BAT Fallgruppe 1 a bzw. Fallgruppe 1 b aus einer Gesamtbetrachtung aller Arbeitsvorgänge gemäß § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT ergeben könnte (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 379/15

    Eingruppierung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit - EntgeltordnungTV-L

    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum BAT waren als "technische Angestellte" solche Angestellten anzusehen, deren rechtlich maßgebliche Tätigkeit eine technische Ausbildung bzw. technische Fachkenntnisse fordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. BAG 22. März 2000 - 4 AZR 116/99 - zu I 3 a der Gründe mwN; 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - zu 2 der Gründe mwN, BAGE 51, 59) .

    Zur Technik gehören alle Maßnahmen, Einrichtungen und Verfahren, die dazu dienen, die Erkenntnisse der Naturwissenschaften für den Menschen praktisch irgendwie nutzbar zu machen (BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - aaO unter Hinweis auf Meyers Enzyklopädisches Lexikon 9. Aufl. Band 32 Deutsches Wörterbuch S. 2572) .

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