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BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 416/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 28.09.1983 - 9 Ca 367/82
- LAG Hamburg, 11.04.1984 - 4 Sa 131/83
- BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 416/84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54
Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung
Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 416/84
Im Revisionsverfahren ist grundsätzlich nur zu prüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, d.h. ob ein bestimmter Sachverhalt ohne die besonderen Umstände des Einzelfalls geeignet ist, einen wichtigen Grund zu bilden, ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (vgl. BAG 2, 207 = AP Nr. 5 zu § 626 BGB; BAG 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; seitdem ständige Rechtsprechung). - BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54
Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung …
Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 416/84
Im Revisionsverfahren ist grundsätzlich nur zu prüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, d.h. ob ein bestimmter Sachverhalt ohne die besonderen Umstände des Einzelfalls geeignet ist, einen wichtigen Grund zu bilden, ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (vgl. BAG 2, 207 = AP Nr. 5 zu § 626 BGB; BAG 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; seitdem ständige Rechtsprechung). - BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78
Inhalt der Abmahnung
Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 416/84
Die Beklagte hat den Kläger jedenfalls in ihren Schreiben vom 14. Juni 1982 und vom 18. Juni 1982 hinreichend deutlich auf die Verletzung der Arbeitspflicht hingewiesen und damit den Hinweis verbunden, daß der Bestand des Arbeitsverhältnisses bei Fortsetzung der Arbeitsverweigerung gefährdet sei (vgl. BAG Urteil vom 18., Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung). - BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83
Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 416/84
Deshalb ist hier bei der Zu mutbarkeitsfrage die ohne den besonderen Kündigungsschutz gegebene ordentliche Kündigungsfrist zugrunde zu legen (Senatsurteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83 zu § 626 BGB, zu 11 1 a der Gründe). - BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77
Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im …
Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 416/84
Daher ist es unerheblich, daß der rechtskräftig gewordene Beschluß des Oberverwaltungsgerichts H vom 6. August 1984 erst nach der Verkündung des Berufungsurteils in der vorliegenden Sache ergangen ist (vgl. BGHZ 77, 338, 340 ff.).