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   BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96   

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BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96 (https://dejure.org/1997,1203)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1997 - 2 AZR 472/96 (https://dejure.org/1997,1203)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 472/96 (https://dejure.org/1997,1203)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 131
  • NJW 1997, 1940
  • ZIP 1997, 603
  • MDR 1997, 578
  • NZA 1997, 485
  • BB 1997, 843
  • DB 1997, 831
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 09.03.1978 - 3 AZR 577/76

    Persönlich haftende Gesellschafter - OHG - KG - Schwiegersohn - Ungewöhnlich

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    "Handelt der zur Geschäftsführung befugte Gesellschafter einer bürgerlich rechtlichen Gesellschaft beim Abschluß eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages mit der Vertragspartnerin in kollusivem Zusammenwirken zu Lasten der Gesellschaft, und konnte oder mußte die Vertragspartnerin dies erkennen, so kann sie sich auf die Wirksamkeit des Vertrages nicht berufen (im Anschluß an BAG Urteil vom 9. März 1978 - 3 AZR 577/76 - AP Nr. 1 zu § 126 HGB).«.

    bb) Zutreffend weist allerdings die Revision darauf hin, daß sich eine Gesellschaft das rechtsgeschäftliche Handeln ihres (vertretungsberechtigten) Gesellschafters nicht unter allen Umständen zurechnen lassen muß; handelt der Vertreter vorsätzlich gegen die Interessen der Gesellschaft und geschieht das unter so verdächtigen Begleitumständen, daß der Vertragspartner - hier die Klägerin - die Überschreitung der Geschäftsführungsbefugnis und die unlauteren Absichten des Vertreters - hier des Beklagten zu 2) - erkannte oder sie hätte erkennen müssen, so gilt die Berufung auf einen solchen Vertrag als unzulässige Rechtsausübung und genießt nicht den Schutz der Rechtsordnung (BAG Urteil vom 9. März 1978 - 3 AZR 577/76 - AP Nr. 1 zu § 126 HGB, zu I 3 der Gründe, m.w.N.; BGH Urteil vom 27. März 1985 - BGHZ 94, 132 = NJW 1985, 2409, 2410; BGH Urteil vom 19. Mai 1980 - II ZR 241/79 - WM 1980, 953, 954; siehe auch Soergel/Leptien, BGB, 12. Aufl., § 177 Rz 18, 19; Schlegelberger-Karsten Schmidt, HGB, 5. Aufl., § 126 Rz 21, 22, m.w.N.; Baumbach/Hopt, HGB, 29. Aufl., § 126 Rz 11).

  • BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84

    Verrechnungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    bb) Zutreffend weist allerdings die Revision darauf hin, daß sich eine Gesellschaft das rechtsgeschäftliche Handeln ihres (vertretungsberechtigten) Gesellschafters nicht unter allen Umständen zurechnen lassen muß; handelt der Vertreter vorsätzlich gegen die Interessen der Gesellschaft und geschieht das unter so verdächtigen Begleitumständen, daß der Vertragspartner - hier die Klägerin - die Überschreitung der Geschäftsführungsbefugnis und die unlauteren Absichten des Vertreters - hier des Beklagten zu 2) - erkannte oder sie hätte erkennen müssen, so gilt die Berufung auf einen solchen Vertrag als unzulässige Rechtsausübung und genießt nicht den Schutz der Rechtsordnung (BAG Urteil vom 9. März 1978 - 3 AZR 577/76 - AP Nr. 1 zu § 126 HGB, zu I 3 der Gründe, m.w.N.; BGH Urteil vom 27. März 1985 - BGHZ 94, 132 = NJW 1985, 2409, 2410; BGH Urteil vom 19. Mai 1980 - II ZR 241/79 - WM 1980, 953, 954; siehe auch Soergel/Leptien, BGB, 12. Aufl., § 177 Rz 18, 19; Schlegelberger-Karsten Schmidt, HGB, 5. Aufl., § 126 Rz 21, 22, m.w.N.; Baumbach/Hopt, HGB, 29. Aufl., § 126 Rz 11).
  • BGH, 21.06.1968 - V ZR 32/65

    Gewährleistungsansprüche bei Kenntnis des Mangels

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    Dies ist anzunehmen, wenn der Vertreter im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht ein Rechtsgeschäft abschließt, zu dessen Vornahme ihn der Vollmachtgeber - wie hier die Beklagten - veranlaßt hat (so auch BGHZ 38, 65, 68; 50, 364, 368; MünchKomm-Schramm, 3. Aufl., § 166 BGB Rz 38, 40; Palandt/Heinrichs, BGB, 56. Aufl., § 166 Rz 11; Staudinger/Schilken, BGB, 13. Aufl., § 166 Rz 26; Soergel/Leptien, BGB, 12. Aufl., § 166 Rz 28).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Vertragslehrers ohne pädagogische Ausbildung -

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    Daraus ergibt sich die oben im Tatbestand des Revisionsgerichts wiedergegebene Beurteilungsgrundlage, ohne daß noch erörtert werden muß, ob und gegebenenfalls welche punktuellen Feststellungen sich den Entscheidungsgründen des Landesarbeitsgerichts entnehmen lassen, die einen - wenn auch unvollständigen - Tatbestand im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO enthalten könnten (vgl. dazu Senatsurteile vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32, 38 = AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C I 2 a der Gründe und vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 251/94 -, nicht veröffentlicht).
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86

    Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    Zwar ist § 138 Abs. 1 BGB neben § 123 BGB anwendbar (BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP Nr. 33 zu § 123 BGB; ebenso Senatsurteil vom 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281 = AP Nr. 37, aaO).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    Daraus ergibt sich die oben im Tatbestand des Revisionsgerichts wiedergegebene Beurteilungsgrundlage, ohne daß noch erörtert werden muß, ob und gegebenenfalls welche punktuellen Feststellungen sich den Entscheidungsgründen des Landesarbeitsgerichts entnehmen lassen, die einen - wenn auch unvollständigen - Tatbestand im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO enthalten könnten (vgl. dazu Senatsurteile vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32, 38 = AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C I 2 a der Gründe und vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 251/94 -, nicht veröffentlicht).
  • BGH, 19.05.1980 - II ZR 241/79

    Vergütungsansprüche für Baubetreuungstätigkeiten - Förderungswürdigkeit eines

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    bb) Zutreffend weist allerdings die Revision darauf hin, daß sich eine Gesellschaft das rechtsgeschäftliche Handeln ihres (vertretungsberechtigten) Gesellschafters nicht unter allen Umständen zurechnen lassen muß; handelt der Vertreter vorsätzlich gegen die Interessen der Gesellschaft und geschieht das unter so verdächtigen Begleitumständen, daß der Vertragspartner - hier die Klägerin - die Überschreitung der Geschäftsführungsbefugnis und die unlauteren Absichten des Vertreters - hier des Beklagten zu 2) - erkannte oder sie hätte erkennen müssen, so gilt die Berufung auf einen solchen Vertrag als unzulässige Rechtsausübung und genießt nicht den Schutz der Rechtsordnung (BAG Urteil vom 9. März 1978 - 3 AZR 577/76 - AP Nr. 1 zu § 126 HGB, zu I 3 der Gründe, m.w.N.; BGH Urteil vom 27. März 1985 - BGHZ 94, 132 = NJW 1985, 2409, 2410; BGH Urteil vom 19. Mai 1980 - II ZR 241/79 - WM 1980, 953, 954; siehe auch Soergel/Leptien, BGB, 12. Aufl., § 177 Rz 18, 19; Schlegelberger-Karsten Schmidt, HGB, 5. Aufl., § 126 Rz 21, 22, m.w.N.; Baumbach/Hopt, HGB, 29. Aufl., § 126 Rz 11).
  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAGE 75, 77 = AP Nr. 38, aaO) kann außer dem Arbeitsvertrag auch ein Aufhebungsvertrag durch Anfechtung gemäß § 123 Abs. 1 BGB beendet werden.
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    Zwar ist § 138 Abs. 1 BGB neben § 123 BGB anwendbar (BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP Nr. 33 zu § 123 BGB; ebenso Senatsurteil vom 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281 = AP Nr. 37, aaO).
  • BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 413/92

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - Verfahrensmangel

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
    Unabhängig davon war jedoch von Amts wegen zu prüfen (siehe auch BAG Urteil vom 21. April 1993 - 5 AZR 413/92 - EzA § 543 ZPO Nr. 8), welcher Tatbestand der Beurteilung des Revisionsgerichts gemäß § 561 Abs. 1 Satz 1 ZPO unterliegt.
  • BGH, 10.10.1962 - VIII ZR 3/62

    Zurechnung der Kenntnis des Vertreters in Fällen gesetzlicher Vertretung

  • BGH, 11.12.1995 - II ZR 220/94

    Einwendungen eines ausgeschlossenen Komplementärs gegen die Inanspruchnahme für

  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 Sa 299/08

    Elternzeit/Elternteilzeit

    Sie kann aber auch in dem Verschweigen von Tatsachen bestehen, sofern der Erklärende zur Offenbarung der fraglichen Tatsache verpflichtet ist (z. B. BAG 29.01.1997 - 2 AZR 472/96 - NZA 1997, 485, 486).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2020 - 5 Sa 4/19

    Außerordentliche Kündigung - kollusives Zusammenwirkens bei einem

    Handelt ein Vertretungsorgan beim Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages mit der Vertragspartnerin in kollusivem Zusammenwirken zu Lasten der Gesellschaft, und konnte oder musste die Vertragspartnerin dies erkennen, so kann sie sich auf die Wirksamkeit des Vertrages nicht berufen (BAG, Urteil vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 472/96 - Rn. 26, juris = NJW 1997, 1940; BAG, Urteil vom 09. März 1978 - 3 AZR 577/76 - Rn. 26, juris = AP Nr. 1 zu § 126 HGB; vgl. LAG Thüringen, Urteil vom 09. November 2017 - 3 Sa 139/17 - Rn. 40, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Januar 2010 - 10 Sa 1851/09 - Rn. 34, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2009 - 11 Sa 147/09

    Vertretung einer GmbH durch einen abberufenen Geschäftsführer - Publizität des

    Die Berufung auf einen solchen Vertrag gilt als unzulässige Rechtsausübung und genießt nicht den Schutz der Rechtsordnung (BAG, Urteil vom 29.01.1997, 2 AZR 472/96).
  • LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10

    Anfechtung eines zweiten Arbeitsvertrags wegen Täuschung über den beruflichen

    Grundsätzlich muss sich die Täuschung auf objektiv nachprüfbare Umstände beziehen, während subjektive Werturteile nicht genügen (vgl. BAG vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 472/96, AP Nr. 43 zu § 123 BGB).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Vereinbarung zu Lasten Dritter - kollusives

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Vereinbarungen, welche Angestellte, Bevollmächtigte oder sonstige Vertreter einer Partei im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum eigenen Vorteil "hinter dem Rücken" des Geschäftsherrn und zu dessen Schaden treffen, gegen die guten Sitten verstoßen und nichtig sind (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 2009 - 11 Sa 147/09; BAG, Urteil vom 29. Januar 1997, 2 AZR 472/96; OLG Hamm, Urteil vom 18. November 1996 - 31 U 42/96; BGH, Urteil vom 25. Juni 1986 - IVa ZR 234/84).
  • LAG Hessen, 07.07.2006 - 3 Sa 1546/05

    Darlegungslast - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs - Geschäftsunfähigkeit -

    Es genügt, dass der Bevollmächtigte im Rahmen der Vollmacht zu einem bestimmten Rechtsakt schreitet, zu dessen Vornahme ihn der Vollmachtgeber veranlassen wollte (BAG 29. Januar 1997 - 2 AZR 472/96 - zu II. 2. b) d.Gr.; BGH 10. Oktober 1962 - VIII ZR 3/62 - BGHZ 38, 65, 68).
  • LAG Brandenburg, 16.10.1997 - 3 Sa 196/97

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages nach bereits erklärter Kündigung;

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2014 - 5 Sa 69/14

    Gemeinschaftsbetrieb - Arbeitgebergruppe - Betriebsübergang

    Nach dieser ist das Rechtsgeschäft nur anfechtbar und nicht gemäß § 138 BGB nichtig, wenn seine Anstößigkeit ausschließlich auf einer unzulässigen Willensbeeinflussung durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung beruht (vgl. BAG 29.01.1997 - 2 AZR 472/96 - AP BGB § 123 Nr. 43; BGH 07.06.1988 - IX ZR 245/86 - NJW 1988, 2599; jeweils mwN).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 10 LA 254/07

    Versagung der Betriebsprämie 2005 wegen grober Fahrlässigkeit des Antragstellers

    Denn der Regelung des § 166 Abs. 2 BGB, die hinsichtlich des Merkmals "auf Weisung" weit auszulegen ist (Ellenberger, in: Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 166 Rn. 11; BAG, Urt. v. 29.1.1997 - 2 AZR 472/96 -, NJW 1997 -1940 [1941]), liegt es als Gesetzeszweck zugrunde zu verhüten, dass durch die Bevollmächtigung eines arglosen Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsaktes umgangen wird (BGH, Urt. v. 10.10.1962 - VIII ZR 3/62 -, BGHZ 38, 65 [70]).
  • LAG Köln, 18.01.2005 - 9 (11) Sa 1075/04

    Aufhebungsvertrag - sittenunwidrig - Benachteiligung des Arbeitgebers -

    In einem solchen Fall stellt sich die Berufung auf den Vertrag als unzulässige Rechtsausübung des Klägers dar, die nicht den Schutz der Rechtsordnung genießt (vgl. BAG, Urteil vom 9. März 1978 - 3 AZR 577/76 - und vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 472/96 - BGH, Urteil vom 27. März 1985 - VIII ZR 5/84 -, NJW 1985, S. 2409 f.).
  • ArbG Hagen, 10.07.2019 - 2 Ga 20/19

    Missbrauch der Vertretungsmacht, kollusives Zusammenwirken, Konkurrenztätigkeit

  • LAG Hessen, 06.05.1997 - 9 TaBV 187/96

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zu der beabsichtigten

  • LAG Hessen, 04.07.2000 - 9 Sa 2207/99

    Anforderungen an die Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Irrtums oder

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