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   BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 49/96   

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https://dejure.org/1997,11305
BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 49/96 (https://dejure.org/1997,11305)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1997 - 2 AZR 49/96 (https://dejure.org/1997,11305)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 49/96 (https://dejure.org/1997,11305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Wegfall von Arbeitsaufgaben durch neue Bearbeitungstechniken - Berücksichtigung einer Sozialauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 49/96
    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II der Gründe; Senatsurteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II der Gründe).

    In einem solchen Fall führen sogenannte außerbetriebliche Faktoren zum Wegfall des Arbeitsplatzes in seiner bisherigen Ausgestaltung und stehen einer Weiterbeschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers in dem Betrieb entgegen (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - a.a.O., zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 13. März 1987 - 7 AZR 724/85 - BAGE 54, 248, 258 f. = AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu III 2 a der Gründe; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 485 f.).

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 49/96
    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II der Gründe; Senatsurteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II der Gründe).
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 49/96
    Im Kündigungszeitpunkt war der Kläger mit keinem der anderen Mitarbeiter vergleichbar, weil er nicht über entsprechende Programmier- und CAD-Kenntnisse verfügte; insoweit kam keine Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG in Betracht (vgl. auch Senatsurteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • LAG Hamm, 24.08.1995 - 4 Sa 2111/94

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung; Vorliegen

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 49/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. August 1995 - 4 Sa 2111/94 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 917/93

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 49/96
    Im Kündigungszeitpunkt war der Kläger mit keinem der anderen Mitarbeiter vergleichbar, weil er nicht über entsprechende Programmier- und CAD-Kenntnisse verfügte; insoweit kam keine Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG in Betracht (vgl. auch Senatsurteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85

    Ordentliche Kündigung bei Nebenbeschäftigung - Lehrer

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 49/96
    In einem solchen Fall führen sogenannte außerbetriebliche Faktoren zum Wegfall des Arbeitsplatzes in seiner bisherigen Ausgestaltung und stehen einer Weiterbeschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers in dem Betrieb entgegen (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - a.a.O., zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 13. März 1987 - 7 AZR 724/85 - BAGE 54, 248, 258 f. = AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu III 2 a der Gründe; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 485 f.).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 49/96
    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II der Gründe; Senatsurteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II der Gründe).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 49/96
    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II der Gründe; Senatsurteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II der Gründe).
  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

    Auszug aus BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 49/96
    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II der Gründe; Senatsurteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II der Gründe).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

    Ist dies der Fall und war sie auch nicht nach einer der Beklagten zumutbaren Fortbildung oder Umschulung des Klägers zu erreichen, so war eine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem vergleichbaren Arbeitsplatz nicht vorhanden (vgl. BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - aaO; 29. Januar 1997 - 2 AZR 49/96 - RzK I 5 c Nr. 82; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 559 und 724).
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 94/97

    Kündigung bei Wegfall eines leidensgerechten Arbeitsplatzes wegen betrieblicher

    Dies steht zudem in Übereinstimmung mit dem Urteil des Senats vom 29. Januar 1997 (- 2 AZR 49/96 - AuR 1997, 166), wonach im Fall der Anschaffung neuer Technik bei mangelnder Fähigkeit älterer Arbeitnehmer zur Einarbeitung ein betriebsbedingter Kündigungsgrund in Betracht kommt (vgl. auch Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, aaO, Rz 5).
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