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   BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06   

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https://dejure.org/2008,1452
BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06 (https://dejure.org/2008,1452)
BAG, Entscheidung vom 29.01.2008 - 3 AZR 42/06 (https://dejure.org/2008,1452)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 3 AZR 42/06 (https://dejure.org/2008,1452)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung - Geschäftsgrundlage

  • openjur.de

    Überbrückungsversorgung; Neuregelung; Betriebsratsbeteiligung; Geschäftsgrundlage

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht bei bestehender Anpassungsmöglichkeit der Rechtsvorgängerin der Beklagten als Arbeitgeberin unter dem Gesichtspunkt der Störung der Geschäftsgrundlage; Störung der Geschäftsgrundlage durch Änderungsvereinbarung des Arbeitsvertrags zur Gewährung von ...

  • Judicialis

    BetrVG § 2 Abs. 1; ; BetrVG § 28 Abs. 1; ; BetrVG § 50 Abs. 1; ; BetrVG § 58 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BGB § 313

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsverfassungsrecht; Arbeitsvertragsrecht - Überbrückungsversorgung; Neuregelung; Betriebsratsbeteiligung; Geschäftsgrundlage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen: Mitbestimmungspflicht, unabhängig von Rechtsgrundlage ? Entstehung einer Unterversorgung in der betrieblichen Altersversorgung aufgrund beabsichtigten Abbaus einer Überversorgung führt zur Störung der Geschäftsgrundlage ? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 400 (Ls.)
  • NZA 2009, 81
  • DB 2008, 1980
  • NZA-RR 2008, 469
 
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Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf

    Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06
    Der Zweck der gesetzlichen Mitbestimmung des Betriebsrats, dem einzelnen Arbeitnehmer einen verlässlichen Schutz zu vermitteln, würde nicht erreicht, wäre es dem Arbeitgeber gestattet, bestehende Regelungen einseitig oder durch individualrechtliche Vereinbarungen rechtswirksam umzugestalten (BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - AP BetrAVG § 3 Nr. 13 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 9, zu III 3 der Gründe).

    In derartigen Fällen trägt der Arbeitgeber als Anspruchsgegner die Beweislast für Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer auf bestehende Ansprüche wirksam verzichtet hat (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - AP BetrAVG § 3 Nr. 13 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 9, zu V 2 der Gründe).

    Das wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn der Kläger die Beklagte lange im Unklaren über die Wirksamkeit der Änderungsregelung gelassen hätte und es dadurch der Beklagten nicht mehr möglich wäre, umfassend zur ordnungsgemäßen Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens vorzutragen (vgl. für die Verteilung der Beweislast bei einem den Pensionssicherungsverein betreffenden Fall BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - AP BetrAVG § 3 Nr. 13 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 9, zu V 2 der Gründe).

    Für das Gegenteil kann im Ergebnis nicht die Entscheidung des Senats vom 21. Januar 2003 (- 3 AZR 30/02 - AP BetrAVG § 3 Nr. 13 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 9, zu V 2 der Gründe) angeführt werden.

    Dass er die streitbefangene Neuregelung überhaupt unterschrieben hat, führt für sich genommen nicht dazu, dass er mit der Geltendmachung betriebsverfassungsrechtlicher Mängel ausgeschlossen ist (BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - AP BetrAVG § 3 Nr. 13 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 9, zu IV der Gründe).

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06
    Diese Bestimmung hat jedoch die frühere Rechtslage lediglich ohne wesentliche Änderungen modifiziert (BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294, zu A III 1 der Gründe).

    Ansprüche aus Störung der Geschäftsgrundlage führen nicht zu weiter- 63 gehenden Rechten, als es durch die Anpassung an die Grundlagen der ursprünglichen Vereinbarung geboten ist (vgl. BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294, zu A III 2 c der Gründe; 18. Februar 2003 - 9 AZR 136/02 - BAGE 105, 100, zu I 2 c bb (2) der Gründe).

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 136/02

    Anpassung einer Ruhestandsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06
    Die genannten Änderungen des Sozialversicherungsrechts sind deshalb im Rahmen der die Übergangszeit zwischen dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und dem 65. Lebensjahr betreffenden Regelung als Störung der Geschäftsgrundlage anzusehen (vgl. auch BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 136/02 -BAGE 105, 100, zu I 2 c bb der Gründe).

    Ansprüche aus Störung der Geschäftsgrundlage führen nicht zu weiter- 63 gehenden Rechten, als es durch die Anpassung an die Grundlagen der ursprünglichen Vereinbarung geboten ist (vgl. BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294, zu A III 2 c der Gründe; 18. Februar 2003 - 9 AZR 136/02 - BAGE 105, 100, zu I 2 c bb (2) der Gründe).

  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06
    Dies gilt auch dann, wenn - was hier in Betracht kommt - die Rechtsvorgängerin der Beklagten als Arbeitgeberin eine Anpassung ohnehin unter dem Gesichtspunkt der Störung der Geschäftsgrundlage hätte verlangen können, weil auch dann mehrere Lösungen möglich bleiben (vgl. BAG 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312, zu B der Gründe).

    Eine derartige Planwidrigkeit führt wegen der damit verbundenen Zweckverfehlung zu einer Störung der Geschäftsgrundlage (vgl. für die planwidrige Überversorgung zB BAG 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312, zu B II 3 a der Gründe).

  • BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; abweichende Vereinbarung von der

    Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06
    Nach § 58 Abs. 1 BetrVG löst dies grundsätzlich die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats aus, weil sich bei vernünftiger Würdigung eine sachliche Notwendigkeit für eine einheitliche Regelung innerhalb des Konzerns ergibt (ebenso für die gleichgelagerte Problematik der Zuständigkeit eines Gesamtbetriebsrats BAG 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I und II der Gründe).

    Sollte ein Konzernbetriebsrat nicht gebildet worden sein, wäre wegen der konzerneinheitlichen Regelung der Gesamtbetriebsrat der S GmbH nach § 50 Abs. 1 BetrVG zuständig gewesen (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I 1 und 2 der Gründe).

  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90

    Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit

    Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06
    die Angelegenheit mit der vorherigen Zustimmung des zuständigen Betriebsverfassungsorgans geregelt wird (vgl. BAG 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kurzarbeit Nr. 1, zu IV 2 der Gründe).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06
    Dies ist unzulässig (vgl. BAG 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 -BAGE 90, 194, zu B II 2 a bb der Gründe).
  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 183/92

    Mitbestimmung bei Anrechnung von Prämienerhöhungen

    Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06
    Die Regelung sieht - anders als § 99 BetrVG - keine Fristen vor, nach deren fruchtlosem Ablauf die Zuständigkeit des Betriebsrats fingiert wird (vgl. BAG 10. November 1992 - 1 AZR 183/92 - BAGE 71, 327, zu II 4 c der Gründe).
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06
    Dabei darf er, soweit - wie hier - eine Regelung mit kollektivem Bezug vorliegt, typisierend und pauschalierend sowie unter Berücksichtigung von Generalisierungen handeln, nicht aber die Versorgungsordnung umstrukturieren und veränderte Gerechtigkeitsvorstellungen verwirklichen (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 357/97 - BAGE 89, 279, zu II 4 b der Gründe).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

    Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06
    Es muss eine - wenngleich formlose - schuldrechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande kommen (BAG 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 88 Nr. 1, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05

    Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01

    Änderung von Versorgungsregelungen

  • BAG, 28.08.2007 - 1 ABR 70/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 484/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 494/99

    Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

  • BGH, 13.02.2006 - II ZR 62/04

    Rechtsstellung eines an einer GmbH beteiligten stillen Gesellschafters; Pflichten

  • BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04

    Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • LAG Hessen, 21.09.2005 - 8 Sa 827/04

    Mitbestimmung - Überbrückungsgeld

  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

  • LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20

    Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen

    Die Ausübung der Mitbestimmung als "Vetorecht", wie es in § 99 Abs. 2 und 3 BetrVG für die personelle Einzelmaßnahme beschrieben ist, kommt nicht in Betracht (BAG v. 29.01.2008, 3 AZR 42/06 Rn. 34).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erwecken konnten, er werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass der Verpflichtete sich darauf verlassen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 42/06 - Rn. 53, AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 14).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - 21 TaBV 843/13

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - widersprüchliches Verhalten -

    Danach kann es einer Betriebspartei auch verwehrt sein, sich auf die Rechtsunwirksamkeit bestimmter Vorgänge zu berufen, wenn sich das Berufen im Einzelfall als rechtsmissbräuchlich und damit als unzulässig darstellt (vgl. BAG vom 29.01.2008 - 3 AZR 42/06 -, AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Rz. 50 zitiert nach juris; vom 18.10.2000 - 2 AZR 494/99 -, AP Nr. 49 zu § 15 KSchG 1969 Rz. 52 ff. zitiert nach juris).
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