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   BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 943/11   

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https://dejure.org/2014,5568
BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 943/11 (https://dejure.org/2014,5568)
BAG, Entscheidung vom 29.01.2014 - 6 AZR 943/11 (https://dejure.org/2014,5568)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 (https://dejure.org/2014,5568)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Vereinbarkeit eines tariflichen Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn mit Art. 3 Abs. 1 GG?

  • openjur.de

    Vereinbarkeit eines tariflichen Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn mit Art. 3 Abs. 1 GG?

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Vereinbarkeit eines tariflichen Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn mit Art. 3 Abs. 1 GG?

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 7 Abs 1 AGG, § 1 AGG, § 8 Abs 3 S 2 TVÜ-L, § 8 Abs 2 S 1 TVÜ-L
    Vereinbarkeit eines tariflichen Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn mit Art. 3 Abs. 1 GG?

  • IWW

    Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 4 Abs. 1 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten de... r Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 5 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 6 Abs. 1 S. 4 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 8 Abs. 2 S. 1, 2 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 8 Abs. 3 S. 1, 2 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 12 Abs. 5 S. 1 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) Anlage 2 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) § 14 Abs. 3 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) § 20 GG Art. 3 Abs. 1 GG Art. 9 Abs. 3 AGG § 1 AGG § 3 Abs. 1 S. 1 AGG § 3 Abs. 2 AGG § 7 Abs. 1 AGG § 7 Abs. 2 ArbGG § 72 Abs. 5 ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO § 256 Abs. 1 ZPO § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO § 551 Abs. 3 S. 1 Nr. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn gem. § 8 Abs. 3 S. 2 , Abs. 2 S. 1 TVÜ-Länder

  • rewis.io

    Vereinbarkeit eines tariflichen Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn mit Art. 3 Abs. 1 GG?

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn gem. § 8 Abs. 3 S. 2 , Abs. 2 S. 1 TVÜ-Länder

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn gem. § 8 Abs. 3 S. 2 , Abs. 2 S. 1 TVÜ-Länder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tariflicher Anspruch auf Höhergruppierungsgewinn im öffentlichen Dienst

  • Jurion (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 3 TVÜ-Länder verstößt als Besitzstandsregelung nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vereinbarkeit eines tariflichen Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn mit Art. 3 Abs. 1 GG?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 446
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12

    Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 943/11
    Fehlt zu einem Streitgegenstand ein Revisionsangriff, ist das Rechtsmittel unzulässig (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 13; 24. März 2011 - 6 AZR 691/09 - Rn. 17) .

    Die Klägerin war deshalb nicht gehalten, weitere objektiv gehäufte, auf die monatlichen Beträge des Höhergruppierungsgewinns gerichtete Leistungsklagen zu erheben (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 24) .

    Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (vgl. nur BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 38) .

    Sie brauchen nicht die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung zu finden (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 43; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 58) .

    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 44; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 59) .

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 45; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 60) .

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, handelt es sich schon tatbestandlich nicht um eine Benachteiligung iSv. § 7 Abs. 1 AGG (vgl. zB BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 49; 23. April 2013 - 1 AZR 916/11 - Rn. 15) .

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09

    Überleitung in den TV-BA - Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss

    Auszug aus BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 943/11
    bb) Art. 3 Abs. 1 GG untersagt zwar auch einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss, mit dem ein Personenkreis begünstigt und ein anderer Personenkreis von der Begünstigung ausgenommen wird (vgl. BVerfG 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11 - Rn. 21, BVerfGE 132, 72; 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 78, BVerfGE 126, 400; BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 16; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19) .

    cc) Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 79, BVerfGE 126, 400; BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19) .

    Die bei einer solchen Typisierung entstehenden unvermeidlichen Ungerechtigkeiten und Härten in einzelnen, besonders gelagerten Fällen, in denen die Interessenlage von derjenigen abweicht, die die Tarifvertragsparteien als typisch angenommen haben, sind hinzunehmen, wenn sie nicht besonders schwerwiegend sind und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 23; 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 28, BAGE 134, 160) .

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 943/11
    Sie brauchen nicht die sachgerechteste oder zweckmäßigste Regelung zu finden (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 43; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 58) .

    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 44; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 59) .

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 45; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 60) .

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 943/11
    bb) Art. 3 Abs. 1 GG untersagt zwar auch einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss, mit dem ein Personenkreis begünstigt und ein anderer Personenkreis von der Begünstigung ausgenommen wird (vgl. BVerfG 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11 - Rn. 21, BVerfGE 132, 72; 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 78, BVerfGE 126, 400; BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 16; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19) .

    cc) Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 79, BVerfGE 126, 400; BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19) .

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

    Auszug aus BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 943/11
    Letztlich ist § 3 Abs. 2 AGG eine spezialgesetzliche Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 319/09 - Rn. 27, BAGE 140, 83) .
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11

    Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 943/11
    Die differenzierende Maßnahme muss geeignet und erforderlich sein, um das legitime Ziel zu erreichen, und einen im Verhältnis zur Bedeutung des Ziels noch angemessenen Eingriff in die Rechte des Benachteiligten darstellen (vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - Rn. 42 mwN) .
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 350/10

    Stufenzuordnung - tarifliches Schlechterstellungsverbot

    Auszug aus BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 943/11
    Der im Haupt- und Hilfsverhältnis angestrebte feststellende Ausspruch ist trotz seiner nicht vollstreckbaren Wirkung geeignet, den Streit der Parteien über die gegenwärtigen und künftigen Ansprüche der Klägerin auf Höhergruppierungsgewinn beizulegen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu vermeiden (vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 350/10 - Rn. 12) .
  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Auszug aus BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 943/11
    bb) Art. 3 Abs. 1 GG untersagt zwar auch einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss, mit dem ein Personenkreis begünstigt und ein anderer Personenkreis von der Begünstigung ausgenommen wird (vgl. BVerfG 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11 - Rn. 21, BVerfGE 132, 72; 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 78, BVerfGE 126, 400; BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 16; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19) .
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

    Auszug aus BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 943/11
    Die bei einer solchen Typisierung entstehenden unvermeidlichen Ungerechtigkeiten und Härten in einzelnen, besonders gelagerten Fällen, in denen die Interessenlage von derjenigen abweicht, die die Tarifvertragsparteien als typisch angenommen haben, sind hinzunehmen, wenn sie nicht besonders schwerwiegend sind und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 23; 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 28, BAGE 134, 160) .
  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 691/09

    Objektive Klagehäufung - Bestimmtheit der Klage

    Auszug aus BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 943/11
    Fehlt zu einem Streitgegenstand ein Revisionsangriff, ist das Rechtsmittel unzulässig (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 13; 24. März 2011 - 6 AZR 691/09 - Rn. 17) .
  • BAG, 23.04.2013 - 1 AZR 916/11

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Benachteiligung von

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 639/13

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 770/11

    Bewährungsaufstieg aufgrund tariflicher Besitzstandsregelung

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 50/12

    Gewährung von Urlaub durch unwiderrufliche Freistellung

  • LAG Düsseldorf, 26.07.2011 - 8 Sa 300/11

    Auswirkungen des den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzenden Fehlens eines

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 741/15

    Herabgruppierung im TVöD (VKA) - Beginn Stufenlaufzeit

    Die Tarifgeschichte bestätigt dieses Tarifverständnis (vgl. zu diesem Auslegungskriterium: BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 - Rn. 32; 2. November 2016 - 10 AZR 615/15 - Rn. 41 f.; differenzierend in einem obiter dictum BAG 19. Oktober 2016 - 4 AZR 457/15 - Rn. 28) .
  • BAG, 16.10.2014 - 6 AZR 661/12

    Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Bund

    Das rechtfertigt die Annahme eines rechtlichen Interesses (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 - Rn. 26) .

    § 8 Abs. 3 Satz 2 iVm. Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Bund soll den Besitzstand von Beschäftigten wahren, die bei Fortgeltung des BAT aufgrund Bewährungsaufstiegs höhergruppiert worden wären, deren Aufstiegserwartung sich wegen der Einführung des TVöD aber nicht verwirklichte (vgl. BAG 17. April 2013 - 4 AZR 770/11 - Rn. 23; zu § 8 TVÜ-Länder BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 - Rn. 31, 41; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand Mai 2014 Teil B 2 § 8 TVÜ-Bund Rn. 1; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand April 2014 Teil IV/3 TVÜ-Bund Rn. 96) .

    Der Arbeitnehmer konnte durch den Höhergruppierungsgewinn eine neue individuelle Endstufe erreichen und damit dauerhaft eine höhere Vergütung erlangen als Arbeitnehmer, die ihren Bewährungsaufstieg bereits unter Geltung des BAT vollzogen hatten (vgl. Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand Mai 2014 Teil B 2 § 8 TVÜ-Bund Rn. 72; zu § 8 TVÜ-Länder BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 - Rn. 44) .

    An dem tariflichen Gesamtzusammenhang zeigt sich, dass die Tarifvertragsparteien den Regelungsgehalt des § 8 Abs. 3 TVÜ-Bund im Einzelnen ausgestaltet und der Besitzstandswahrung bewusst Grenzen gesetzt haben (vgl . zu § 8 TVÜ-Länder BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 - Rn. 33) .

    Tarifvertragsparteien sind berechtigt, soziale Besitzstände und tatsächliche Aussichten, die zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehen, durch tarifliche Besitzstandsregelungen zu schützen (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 - Rn. 41; 17. April 2013 - 4 AZR 770/11 - Rn. 31 mwN) .

    Es ist aber zu berücksichtigen, dass der fingierte Bewährungsaufstieg nach § 8 Abs. 3 Satz 2 iVm. Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Bund nicht ausschließlich mit Vorteilen für die betroffenen Arbeitnehmer verbunden ist (vgl. zu § 8 TVÜ-Länder BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 - Rn. 46; Kuner öAT 2014, 98) .

    Da die Überleitung in den TVöD vom System der Besitzstandswahrung ausgeht, müsste eine Anrechnungs- oder Abschmelzungsregelung nach der Ursache der Überkompensation unterscheiden, damit Arbeitnehmer, die von einem fingierten Bewährungsaufstieg profitieren, nicht wiederum gegenüber den von § 5 TVÜ-Bund begünstigten Arbeitnehmern benachteiligt würden (vgl . zu § 8 TVÜ-Länder BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 - Rn. 48) .

    Sie haben damit - wie zu Art. 3 Abs. 1 GG ausgeführt - ein legitimes Ziel mit verhältnismäßigen Mitteln verfolgt (vgl. zu § 8 TVÜ-Länder BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 - Rn. 54).

  • BAG, 26.04.2016 - 1 AZR 435/14

    Betriebsvereinbarung - Gleichbehandlung

    Fehlt zu einem Streitgegenstand ein Revisionsangriff, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit

    Die Beklagte hätte diesen Anspruch daher gesondert angreifen müssen, um die Revision insoweit zulässig zu machen (st. Rspr., vgl. nur BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 - Rn. 16) .
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

    aa) § 8 Abs. 3 Satz 2 iVm. Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder soll den Besitzstand von Beschäftigten wahren, die bei Fortgeltung des BAT aufgrund Bewährungsaufstiegs höhergruppiert worden wären, deren Aufstiegserwartung sich wegen der Einführung des TV-L aber nicht verwirklichte (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 - Rn. 31; 17. April 2013 - 4 AZR 770/11 - Rn. 23; Breier/Dassau/Kiefer/Thivessen TV-L Stand September 2012 Teil B 3 § 8 TVÜ-Länder Rn. 1; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand April 2011 Teil IV/3 TVÜ-Länder Rn. 255) .

    Auf diese Weise bleibt dem Betroffenen sein individueller Höhergruppierungsgewinn mindestens so lange erhalten, bis er auch nach dem neuen Entgeltsystem das gleiche Vergütungsniveau erreicht (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 - Rn. 41) .

  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 91/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

    Die differenzierende Maßnahme muss geeignet und erforderlich sein, um das legitime Ziel zu erreichen, und einen im Verhältnis zur Bedeutung des Ziels noch angemessenen Eingriff in die Rechte des Benachteiligten darstellen (BAG, 29.1.2014, 6 AZR 943/11; 15.11.2012, 6 AZR 359/11; zit. nach juris).

    Letztlich ist § 3 Abs. 2 AGG eine spezialgesetzliche Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG (BAG, 29.1.2014, 6 AZR 943/11; zit. nach juris).

    Sind die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, handelt es sich im Fall der mittelbaren Benachteiligung schon tatbestandlich nicht um eine Benachteiligung i.S.v. § 7 Abs. 1 AGG (BAG, 29.1.2014, 6 AZR 943/11; zit. nach juris).

  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

    Die differenzierende Maßnahme muss geeignet und erforderlich sein, um das legitime Ziel zu erreichen, und einen im Verhältnis zur Bedeutung des Ziels noch angemessenen Eingriff in die Rechte des Benachteiligten darstellen (BAG, 29.1.2014, 6 AZR 943/11; 15.11.2012, 6 AZR 359/11; zit. nach juris).

    Letztlich ist § 3 Abs. 2 AGG eine spezialgesetzliche Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG (BAG, 29.1.2014, 6 AZR 943/11; zit. nach juris).

    Sind die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, handelt es sich im Fall der mittelbaren Benachteiligung schon tatbestandlich nicht um eine Benachteiligung i.S.v. § 7 Abs. 1 AGG (BAG, 29.1.2014, 6 AZR 943/11; zit. nach juris).

  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 101/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

    Die differenzierende Maßnahme muss geeignet und erforderlich sein, um das legitime Ziel zu erreichen, und einen im Verhältnis zur Bedeutung des Ziels noch angemessenen Eingriff in die Rechte des Benachteiligten darstellen (BAG, 29.1.2014, 6 AZR 943/11; 15.11.2012, 6 AZR 359/11; zit. nach juris).

    Letztlich ist § 3 Abs. 2 AGG eine spezialgesetzliche Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG (BAG, 29.1.2014, 6 AZR 943/11; zit. nach juris).

    Sind die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, handelt es sich im Fall der mittelbaren Benachteiligung schon tatbestandlich nicht um eine Benachteiligung i.S.v. § 7 Abs. 1 AGG (BAG, 29.1.2014, 6 AZR 943/11; zit. nach juris).

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

    Sie hat sich mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils auseinanderzusetzen (vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 AZR 2/14 - Rn. 15; 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 - Rn. 16) .
  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 254/14

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt auf den

    Dies kommt auch durch § 8 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-Länder zum Ausdruck (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 943/11 - Rn. 33) .
  • BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 758/14

    Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten

  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 650/13

    Stufenaufstieg im TV-N Hessen

  • ArbG Köln, 09.09.2014 - 18 Ca 2638/14

    Anspruch des Versorgungsempfängers gegen den Träger der Insolvenzsicherung;

  • BAG, 11.12.2014 - 6 AZR 562/13

    Freistellung unter Inanspruchnahme des Guthabens auf einem Langzeitkonto -

  • LAG Baden-Württemberg, 07.02.2022 - 1 Sa 36/21

    Überleitung - Stationsleiter Pflege - AVR Caritas

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