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   BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14   

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https://dejure.org/2015,8774
BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14 (https://dejure.org/2015,8774)
BAG, Entscheidung vom 29.01.2015 - 2 AZR 280/14 (https://dejure.org/2015,8774)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 2 AZR 280/14 (https://dejure.org/2015,8774)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 622 Abs 2 S 1 Nr 7 BGB, § 622 Abs 4 S 2 BGB, § 622 Abs 5 S 3 BGB, § 140 BGB, § 4 S 1 KSchG
    Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich

  • IWW

    § 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB, § ... 622 BGB, § 622 Abs. 2 BGB, § 622 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 622 Abs. 5 Satz 3 BGB, § 622 Abs. 4 BGB, § 622 Abs. 2, Abs. 5 Satz 3 BGB, §§ 307 ff. BGB, § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 4 Abs. 3 TVG, § 134 BGB, § 139 BGB, § 140 BGB, § 7 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 6 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 17 Abs. 2 KSchG, § 17 Abs. 3 KSchG, § 174 Satz 1 BGB, § 35 Abs. 1 Satz 1 GmbHG, § 377 Abs. 3 ZPO, § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 441 Abs. 2 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 138 Abs. 3 ZPO, § 320 ZPO, § 26 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 19 BetrVG, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 1 ZPO, § 308 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Maßgebliche Kündigungsfrist bei vertraglicher Vereinbarung; Vorrang der gesetzlichen Regelung

  • rabüro.de

    BAG zum Verhältnis zwischen vertraglicher und gesetzlicher Kündigungsfrist

  • bag-urteil.com

    Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich

  • Betriebs-Berater

    Günstigkeitsvergleich bei vertraglicher und gesetzlicher Kündigungsfrist

  • rewis.io

    Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich

  • ra.de
  • RA Kotz

    Vorrang einer vertraglichen Kündigungsfrist gegenüber der gesetzlichen Kündigungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliche Kündigungsfrist bei vertraglicher Vereinbarung

  • rechtsportal.de

    Maßgebliche Kündigungsfrist bei vertraglicher Vereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt des Günstigkeitsvergleichs von vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitsrecht: Zum Verhältnis von vertraglicher und gesetzlicher Kündigungsfrist

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Vereinbarung von festen Kündigungsfristen: Günstigkeitsvergleich zwischen vertraglicher und gesetzlicher Regelung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abweichende vertragliche Kündigungsfristen - und der Günstigervergleich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Günstigkeitsvergleich bei abweichenden vertraglichen Kündigungsfristen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorrang der vertraglichen vor gesetzlicher Kündigungsfrist bei späterer Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich zwischen vertraglicher und gesetzlicher Regelung - Umdeutung - Rüge fehlerhafter Beweiswürdigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Längere vertragliche Kündigungsfrist

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Günstigkeitsvergleich zwischen vertraglicher und gesetzlicher Regelung bei der Kündigungsfrist

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Vorrang gesetzlicher Mindestkündigungsfristen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertragliche und gesetzliche Kündigungsfrist: Günstigkeitsvergleich

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Abweichende vertragliche Kündigungsfristen und der Günstigervergleich

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Günstigkeitsvergleich zwischen vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Kündigungsfrist ist günstiger?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 150, 337
  • NJW 2015, 2205
  • MDR 2015, 958
  • NZA 2015, 673
  • BB 2015, 1338
  • DB 2015, 1169
  • JR 2017, 189
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 469/00

    Kündigungsfrist und Kündigungstermin

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14
    Für den Günstigkeitsvergleich zwischen vertraglicher und gesetzlicher Regelung ist deshalb grundsätzlich ein Gesamtvergleich (auch Ensemble- oder Gruppenvergleich) vorzunehmen (vgl. BAG 4. Juli 2001 - 2 AZR 469/00 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 98, 205) .

    Eine isolierte Betrachtung der Kündigungsfrist kommt nur dann in Betracht, wenn die Parteien mit einer Beschränkung der Kündigungstermine besondere, eigenständige Ziele verfolgt haben (vgl. BAG 4. Juli 2001 - 2 AZR 469/00 - zu II 3 a der Gründe, aaO) .

    Dafür spricht, dass es sich bei den einzelnen Stufen des Gesetzes um jeweils selbständige Bestimmungen handeln dürfte (vgl. BAG 4. Juli 2001 - 2 AZR 469/00 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 98, 205 für die Prüfung, ob eine Abweichung von der - jeweiligen - gesetzlichen Regelung vorliegt) .

    c) Die einzelvertragliche Kombination einer kürzeren als der gesetzlich einschlägigen Kündigungsfrist mit eingeschränkten Kündigungsterminen (zB nur zum Quartals- oder Halbjahresende) setzt sich nicht schon dann gegen das Gesetz durch, wenn sie - wie hier in acht von zwölf Monaten - für die längere Zeit innerhalb eines Kalenderjahres den besseren Schutz gewährt (so aber Diller NZA 2000, 293, 296 mit ausführlichen Berechnungsbeispielen; vgl. tendenziell auch BAG 4. Juli 2001 - 2 AZR 469/00 - zu II 3 e der Gründe, BAGE 98, 205) .

    Der Zweck dieses temporären Bestandsschutzes würde nur unvollkommen verwirklicht, wenn die Anwendung einer bloß "tendenziell" günstigeren Regelung im konkreten Kündigungsfall zu einer das gesetzliche Mindestmaß unterschreitenden Frist führen könnte (so auch Lambrich Anm. zu BAG 4. Juli 2001 - 2 AZR 469/00 - EzA § 622 BGB nF Nr. 63) .

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14
    Eine Umdeutung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die zum 30. Juni 2013 erklärte Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam gälte (vgl. dazu BAG 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 30, BAGE 135, 255) .

    Entgegen der Ansicht der Klägerin hindert die Überzeugung des Arbeitgebers, er habe mit zutreffender Frist gekündigt, nicht die Annahme, er hätte bei Kenntnis der objektiven Fehlerhaftigkeit der seiner Kündigung beigelegten Frist das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen, sondern zum nächstzulässigen Termin beenden wollen (BAG 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 29, BAGE 135, 255) .

  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14
    Seine Feststellung hätte nur mit einem erfolgreichen Berichtigungsantrag nach § 320 ZPO beseitigt werden können (vgl. BAG 13. März 1964 - 1 AZR 100/63 - zu II 1 der Gründe; BGH 8. Januar 2007 - II ZR 334/04 - Rn. 11) .
  • BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63

    Besondere Vertrauensstellung - Stellung eines Geschäftsführers -

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14
    Seine Feststellung hätte nur mit einem erfolgreichen Berichtigungsantrag nach § 320 ZPO beseitigt werden können (vgl. BAG 13. März 1964 - 1 AZR 100/63 - zu II 1 der Gründe; BGH 8. Januar 2007 - II ZR 334/04 - Rn. 11) .
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 24/91

    Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen - Gruppenschutz

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14
    Soweit die Klägerin seine ordnungsgemäße Wahl bestritten hat, hat sie weder deren erfolgreiche Anfechtung analog § 19 BetrVG (vgl. BAG 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 69, 228) noch das Vorliegen solch schwerwiegender und offensichtlicher Gesetzesverstöße behauptet, dass ausnahmsweise von einer nichtigen Wahl auszugehen wäre (vgl. Fitting BetrVG 27. Aufl. § 26 Rn. 60) .
  • BGH, 27.09.2005 - VIII ZB 105/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungs- und der

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14
    Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass eine Unterschrift nicht immer vollständig identisch geleistet wird, sondern eine gewisse Variationsbreite aufweist (vgl. nur BGH 27. September 2005 - VIII ZB 105/04 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14
    Die Klägerin verkennt, dass es für die von § 286 Abs. 1 ZPO geforderte Überzeugung des Gerichts keiner absoluten Sicherheit bedarf, sondern ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit genügt, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (st. Rspr., vgl. BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 44; BGH 11. November 2014 - VI ZR 76/13 - Rn. 23) .
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14
    Im Übrigen ist nicht ersichtlich, warum die Beklagte vom Fehlen einer Empfangsvollmacht des Betriebsratsvorsitzenden und deshalb von einer nicht ordnungsgemäßen Einleitung des Anhörungsverfahrens hätte ausgehen müssen (zur Problematik vgl. BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - zu B I 1 a und B I 2 a bb der Gründe) .
  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14
    Gemäß § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO sind im Urteil lediglich die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gründe anzugeben (vgl. dazu BAG 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - Rn. 40) .
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14
    b) Die Zurückweisung der Kündigung gemäß § 174 Satz 1 BGB ging - unabhängig von der Frage ihrer Rechtzeitigkeit (vgl. dazu BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 126; 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, BAGE 140, 64) - ins Leere.
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 425/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit - Schwerbehindertenschutz

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 76/13

    Arzthaftungsprozess: Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit

  • BAG, 25.11.1970 - 4 AZR 534/69

    Teilzeitarbeitsverhältnisse - Einzelvertragliche Vereinbarung - Umgehung

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 3/05

    Haftung des Arbeitnehmers - Vertragliche Ausschlussfrist

  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 211/71

    Günstigkeitsprinzip - untertarifliche Auslösung

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2014 - 15 Sa 1552/13

    Günstigkeitsvergleich - Kündigungsfrist - Kündigungstermin

  • Drs-Bund, 11.05.1993 - BT-Drs 12/4902
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Dabei hat sich das Gericht mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit zu begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 280/14 - Rn. 30 mwN; BGH 11. November 2014 - VI ZR 76/13 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die betreffende Regelung günstiger ist oder nicht (sog. ambivalente Regelung), ist keine "Günstigkeit" iSv. § 4 Abs. 3 TVG gegeben (BAG 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - zu II 4 b der Gründe; 12. April 1972 - 4 AZR 211/71 - BAGE 24, 228; für den Vergleich einzelvertraglicher und gesetzlicher Kündigungsfristen zuletzt: BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 280/14 - Rn. 19; weiterhin Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 562; ErfK/Franzen 15. Aufl. TVG § 4 Rn. 40; Däubler/Deinert TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 690) .
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19

    Ordentliche Kündigung - Hausangestellte

    Die im Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung stellt keine unzulässige Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist dar (vgl. dazu BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 280/14 - Rn. 11 ff., BAGE 150, 337) .
  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 118/17

    Entgeltfortzahlung an Feiertagen

    Während § 4 Abs. 3 TVG von unmittelbar und zwingend geltenden Tarifbestimmungen abweichende vertragliche Abmachungen nur "zugunsten" des Arbeitnehmers zulässt und damit fordert, dass die mit dem Tarifvertrag kollidierende vertragliche Regelung "stets günstiger" ist (vgl. zum Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs. 3 TVG: BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 32, BAGE 151, 221; 20. September 2017 - 6 AZR 474/16 - Rn. 49; ebenso zum Günstigkeitsvergleich vertraglicher und gesetzlicher Kündigungsfristen BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 280/14 - Rn. 19, BAGE 150, 337) , eröffnet § 12 EFZG den Tarifvertragsparteien für die Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen einen weitergehenden Regelungsspielraum.
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

    Hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die betreffende Regelung günstiger ist oder nicht (sog. ambivalente Regelung), ist keine Günstigkeit gegeben (siehe für den Vergleich einzelvertraglicher und tarifvertraglicher Regelungen BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 29, aaO; für den Vergleich einzelvertraglicher und gesetzlicher Kündigungsfristen BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 280/14 - Rn. 19, BAGE 150, 337) .
  • LAG Hessen, 08.07.2022 - 14 Sa 355/22

    Nichtigkeit einer vertraglichen Kündigungsfrist bei Verstoß gegen die gesetzliche

    Ist im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist mit Kündigungstermin vereinbart, die aufgrund der Verlängerung der Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB (inzwischen) potentiell ungünstiger für den Arbeitnehmer ist, als die gesetzliche Kündigungsfrist, führt dies zur Nichtigkeit der vertraglichen Regelung nach § 134 BGB (BAG 29.1.2015 - 2 AZR 280/14 - BAGE 150, 337).

    Dies ergebe sich daraus, dass die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 29. Januar 2015 ( 2 AZR 280/14 ) nicht günstiger sei, als die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, die deshalb vorliegend Anwendung finde.

    Die Klägerin rügt, das Arbeitsgericht habe die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Januar 2015 ( 2 AZR 280/14 ) in unzulässiger Weise schematisch auf den vorliegenden Fall angewandt.

    Er verteidigt die angefochtene Entscheidung und vertritt die Auffassung, aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Januar 2015 (2 AZR 280/14) ergebe sich keineswegs, dass das Bundesarbeitsgericht die Ansicht vertrete, dass jeweils im Einzelfall zu entscheiden sei.

    Soweit die Berufung geltend macht, das Bundesarbeitsgericht habe in seiner Entscheidung vom 29 Januar 2015 ( 2 AZR 280/14 ) deutlich gemacht, dass sich die schematische Anwendung des nach dieser Entscheidung vorzunehmenden Günstigkeitsvergleichs verbiete, ist dies unzutreffend.

    a) Die insoweit im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltende Rechtslage, dass sich der Verwender nicht auf unwirksame vertragliche Klauseln berufen darf, gilt im Bereich einer entgegen § 622 Abs. 1,2 5 BGB unzulässig vereinbarten kürzeren als der gesetzlichen Kündigungsfrist nicht ( BAG 29. Januar 2015 -2 AZR 280/14- BAGE 150, 337 ).

  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung -

    Hierfür bedarf es keiner absoluten Sicherheit, sondern ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit genügt, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 280/14 - EzA BGB 2002, § 622 Nr. 12 = NZA 2015, 673).
  • LAG Düsseldorf, 05.04.2022 - 3 Sa 364/21

    Mittelfinger gegen Corona rechtfertigt keine fristlose Kündigung;

    Eine einheitliche, von der Dauer der Betriebszugehörigkeit unabhängige einzelvertragliche Kündigungsfrist genießt so lange Anwendungsvorrang, bis sie schließlich mit einer für den Arbeitnehmer günstigeren Frist gemäß der Stufenregelung des § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB kollidiert (offen gelassen von BAG 29.01.2015 - 2 AZR 280/14 - juris RN 17; siehe auch BAG 12.07.2007 - 2 AZR 699/05 - juris RN 40 und BAG 12.07.2007 - 2 AZR 492/05 - juris RN 41 für den Fall einer Kündigung, die entgegen der gesetzlichen Lage zwar mit längerer Frist, aber nicht zum gesetzlich vorgesehenen Termin ausgesprochen wird).
  • LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 7 Sa 495/15

    Auslegung des Arbeitsvertrages hinsichtlich der Dauer der Kündigungsfrist in der

    Eine individualvertragliche Vereinbarung längerer Kündigungsfristen als der in § 622 Abs. 1 bis 3 BGB vorgesehenen ist gemäß § 622 Abs. 5 S. 3 BGB zulässig (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.2015, 2 AZR 280/14, zitiert nach juris).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Lehrkraft ohne Lehrbefähigung

    Einen Berichtigungsantrag nach § 320 ZPO hat sie nicht angebracht (zu diesem Erfordernis vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 280/14 - Rn. 32; 19. November 2014 - 5 AZR 121/13 - Rn. 12 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 17.03.2022 - 13 Sa 363/21

    Arbeitsrecht Bestimmtheit einer Kündigungserklärung; Betriebsübergang;

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2022 - 3 Sa 365/21
  • LAG Düsseldorf, 16.08.2017 - 4 Sa 15/17

    Benachteiligung wegen des Alters; Auswahlverfahren; Entschädigung; objektive

  • ArbG Siegen, 05.03.2020 - 1 Ca 568/19
  • LAG Düsseldorf, 18.03.2021 - 3 Sa 365/21
  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 1009/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 988/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 1021/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 987/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 985/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 990/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 1000/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 998/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 973/17

    Wirksamkeit der Versetzung einer Flugbegleiterin; Besonderes Gewicht der

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 1039/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 983/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 997/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.08.2019 - 10 Ca 1439/19
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2017 - 2 Sa 509/16

    Probezeitkündigung: Ausspruch zur Unzeit - Umdeutung

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