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   BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 1005/13   

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https://dejure.org/2015,15623
BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 1005/13 (https://dejure.org/2015,15623)
BAG, Entscheidung vom 29.01.2015 - 2 AZR 1005/13 (https://dejure.org/2015,15623)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 2 AZR 1005/13 (https://dejure.org/2015,15623)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordentliche Änderungskündigung - und der tarifvertragliche Rationalisierungsschutz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche, betriebsbedingte Änderungskündigung - Auslegung eines Tarifvertrags über Rationalisierungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 523
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 25/11

    Überflüssige Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 1005/13
    Mit Blick auf den Streitgegenstand der Änderungsschutzklage ist dabei ggf. zu klären, ob es im Streitfall einer Änderungskündigung für die angestrebte Versetzung des Klägers auf die Stelle in Bonn überhaupt bedurfte (vgl. zum Problem der "überflüssigen" Änderungskündigung: BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 29; 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 - Rn. 20; zur Beachtlichkeit von Gründen, die zur Unwirksamkeit der Kündigungserklärung führen, auch bei Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 38) .
  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 1005/13
    Mit Blick auf den Streitgegenstand der Änderungsschutzklage ist dabei ggf. zu klären, ob es im Streitfall einer Änderungskündigung für die angestrebte Versetzung des Klägers auf die Stelle in Bonn überhaupt bedurfte (vgl. zum Problem der "überflüssigen" Änderungskündigung: BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 29; 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 - Rn. 20; zur Beachtlichkeit von Gründen, die zur Unwirksamkeit der Kündigungserklärung führen, auch bei Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 38) .
  • LAG Hessen, 25.06.2013 - 15 Sa 924/12
    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 1005/13
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2013 - 15 Sa 924/12 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21. März 2012 - 22 Ca 4653/11 - abgeändert und festgestellt hat, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen gemäß dem Kündigungsschreiben der Beklagten vom 29. September 2011 rechtsunwirksam ist.
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 1005/13
    Mit Blick auf den Streitgegenstand der Änderungsschutzklage ist dabei ggf. zu klären, ob es im Streitfall einer Änderungskündigung für die angestrebte Versetzung des Klägers auf die Stelle in Bonn überhaupt bedurfte (vgl. zum Problem der "überflüssigen" Änderungskündigung: BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 29; 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 - Rn. 20; zur Beachtlichkeit von Gründen, die zur Unwirksamkeit der Kündigungserklärung führen, auch bei Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 38) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 Sa 215/21

    Stationierungsstreitkräfte - Änderungskündigung - Wiederholungskündigung

    Der Änderungsschutzantrag ist nicht schon mit Blick auf den Streitgegenstand unwirksam, weil es im Streitfall einer Änderungskündigung für die angestrebte Versetzung des Klägers nicht bedurft hätte (vgl. zum Problem der "überflüssigen" Änderungskündigung: BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 1005/13 - Rn. 22, mwN; 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 - Rn. 19 ff.; 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 29, jeweils zitiert nach juris).
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