Rechtsprechung
   BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 374/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4949
BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 374/95 (https://dejure.org/1996,4949)
BAG, Entscheidung vom 29.02.1996 - 6 AZR 374/95 (https://dejure.org/1996,4949)
BAG, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 374/95 (https://dejure.org/1996,4949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschließbarkeit von Beihilfen zur dauernden Anstaltsunterbringung von behinderten Arbeitnehmerkindern durch den Arbeitgeber bei privatrechtlich ausgestalteter Rechtsform - Entfallen der Beihilfefähigkeit bei Leistungen in Gestalt von Sachleistungen des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfeanspruch wegen Kosten der Unterbringung und Verpflegung eines volljährigen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.07.1993 - 6 AZR 685/92

    Nachrang der Sozialhilfe gegenüber dem Beihilfeanspruch

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 374/95
    Das Landesarbeitsgericht ist insoweit und auch hinsichtlich der Höhe des Beihilfeanspruchs im Ergebnis den Ausführungen des Senats im Urteil vom 15. Juli 1993 (BAGE 73, 333 = AP Nr. 2 zu Nr. 1 Beihilfevorschriften) gefolgt.

    Wie der Senat im einzelnen im Urteil vom 15. Juli 1993 (a.a.O.) ausgeführt hat, sind die Voraussetzungen einer Sachleistung i.S.v. § 5 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 BhV nicht gegeben, weil der Sozialhilfeträger dem Beihilfeberechtigten die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt hat.

    Wie der Senat im Urteil vom 15. Juli 1993 (a.a.O.) im einzelnen ausgeführt hat, folgt aus §§ 85 Nr. 1, 28 BSHG keine Durchbrechung des Grundsatzes des Nachrangs der Sozialhilfe, wenn dem Unterhaltsverpflichteten ein Beihilfeanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber zusteht.

    Zwar konnte der LVR nicht den Beihilfeanspruch des Klägers auf sich überleiten, weil der Kläger wegen der Volljährigkeit seines Sohnes nicht zu den in § 28 BSHG genannten Personen gehört, dies führt aber, wie der Senat im einzelnen im Urteil vom 15. Juli 1993 (a.a.O.) ausgeführt hat, nicht dazu, dem Sozialhilfeträger die Inanspruchnahme des Klägers als Unterhaltspflichtigen zu verwehren.

    Soweit der Senat im Urteil vom 15. Juli 1993 (aaO) erwogen hat, ob sich im Anschluß an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1992 (- 2 C 12.90 - n.v.) eine Minderung des Beihilfeanspruchs bei Beschränkung der Inanspruchnahme des Unterhaltsverpflichteten auf einen bestimmten Betrag ergeben könne, bedarf es insoweit keiner weiteren Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

    Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus dem Urteil BAG - 15.07.1993 - AZ: 6 AZR 685/92 (BAGE 73, 333 = AP Nr. 2 zu Nr. 1 Beihilfevorschriften) zum Beihilfeanspruch eines unterhaltsverpflichteten Angehörigen zur dauernden Anstaltsunterbringung eines volljährigen behinderten Kindes bei Gewährung von Sozialhilfe.

  • BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94

    Beihilfe bei Eingliederungshilfe des Sozialhilfeträgers an erwachsene behinderte

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 374/95
    Diese Auffassung steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 20, 44, 45; Urteil vom 30. März 1995 - 2 C 5.94 - ZTR 1995, 476).

    Die Leistungen des Sozialhilfeträgers für die dauernde Anstaltsunterbringung des volljährigen behinderten Sohnes des Klägers dienen demselben Zweck wie die Beihilfegewährung nach § 9 Abs. 1 BhV (vgl. BVerwG Urteil vom 30. März 1995 - 2 C 5.94 - a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. März 1995 - 2 C 5.94 - a.a.O.) entspricht dies auch der rechtsähnlichen gesetzlichen Regelung der erweiterten Hilfe gemäß § 43 Abs. 2 BSHG für noch nicht 21 jährige Behinderte, für die den in § 28 BSHG genannten Personen die Aufbringung der Mittel nur für die Kosten des Lebensunterhalts zuzumuten ist.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. März 1995 - 2 C 5.94 - a.a.O.), der sich der Senat anschließt, schließt die "Sollvorschrift" des § 91 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BSHG deshalb die Überleitung des Unterhaltsanspruchs in Höhe der beihilfefähigen Aufwendungen und seine Geltendmachung in Höhe der zu gewährenden Beihilfe nicht aus.

    Das Bundesverwaltungsgericht geht nämlich in seinem Urteil vom 30. März 1995 (aaO) davon aus, daß der Beihilfeanspruch der Höhe nach auch bei einer auf die Beihilfe beschränkten Inanspruchnahme durch den Sozialhilfeträger nicht berührt wird.

  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 12.90

    Krankenhilfe als Sachleistung für Beamte nach dem Sozialhilfegesetz (BSHG)

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 374/95
    Soweit der Senat im Urteil vom 15. Juli 1993 (aaO) erwogen hat, ob sich im Anschluß an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1992 (- 2 C 12.90 - n.v.) eine Minderung des Beihilfeanspruchs bei Beschränkung der Inanspruchnahme des Unterhaltsverpflichteten auf einen bestimmten Betrag ergeben könne, bedarf es insoweit keiner weiteren Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 268.63

    Begriff der Sachleistungen - Umfang der Alimentationspflicht - Grundsatz des

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 374/95
    Diese Auffassung steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 20, 44, 45; Urteil vom 30. März 1995 - 2 C 5.94 - ZTR 1995, 476).
  • BGH, 01.10.1991 - VI ZR 334/90

    Auswirkung der Bewilligung von Sozialhilfe auf den Unterhaltsersatzanspruch

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 374/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 115, 228, 230 [BGH 01.10.1991 - VI ZR 334/90] m.w.N.) mindert die Sozialhilfe die Unterhaltsbedürftigkeit nicht, da sie nur subsidiären Charakter hat.
  • BAG, 18.01.1983 - 3 AZR 520/80

    Beihilfeanspruch - Vertragliche Verweisung auf BAT - Anstellungsvertrag -

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 374/95
    Zwar wäre der Beklagte insbesondere auch im Hinblick auf seine privatrechtliche Rechtsform befugt gewesen, die Gewährung von Beihilfen für bestimmte Fälle auszuschließen (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1983 - 3 AZR 520/80 - AP Nr. 2 zu § 40 BAT).
  • LAG Köln, 30.03.1995 - 10 Sa 717/94

    Beihilfeanspruch wegen Kosten der Unterbringung und Verpflegung eines

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 374/95
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30. März 1995 - 10 Sa 717/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 165/96

    Erledigung der Hauptsache durch Tod einer Partei - Voraussetzungen eines

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 374/95 - n.v., zu II 1 d der Gründe; BAG Urteil vom 15. Juli 1993 - 6 AZR 685/92 - BAGE 73, 333 = AP Nr. 2 zu Nr. 1 Beihilfevorschriften, zu II 1 e der Gründe; BVerwG Urteil vom 30. März 1995 - 2 C 5.94 - BVerwGE 98, 106, 108).

    Auch dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 15. Juli 1993 und 29. Februar 1996, aaO) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. März 1995, aaO).

    Der Senat ist im Urteil vom 29. Februar 1996 (aaO, zu II 3 der Gründe) im Anschluß an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 1995 (aaO) davon ausgegangen, daß die Beihilfeansprüche weder dem Grunde noch der Höhe nach dadurch berührt werden, daß der Sozialhilfeträger den Beihilfeberechtigten nicht auf den vollen Umfang der entstandenen Aufwendungen, sondern nur beschränkt auf die zu gewährende Beihilfe in Anspruch genommen hat.

  • BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 854/95

    Einordnung von Werkstattgebühren als Aufwendungen für Unterbringungskosten -

    Nach der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 15. Juli 1993 (- 6 AZR 685/92 - BAGE 73, 333 = AP Nr. 2 zu Nr. 1 Beihilfevorschriften), die im Urteil vom 29. Februar 1996 (- 6 AZR 374/95 - nicht veröffentlicht) bestätigt wurde, sowie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. März 1995 - 2 C 5.94 - ZTR 1995, 476) entstehen für den Beihilfeberechtigten Aufwendungen, wenn er vom Sozialhilfeträger zulässigerweise in Anspruch genommen wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht