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   BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 382/95   

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BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 382/95 (https://dejure.org/1996,5001)
BAG, Entscheidung vom 29.02.1996 - 6 AZR 382/95 (https://dejure.org/1996,5001)
BAG, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 382/95 (https://dejure.org/1996,5001)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Bundesangestelltentarifs Ost (BAT-O) auf der Rentenversicherung der Angestellten unterliegende Beschäftigte bei Begründung des Arbeitsverhältnisses im Beitrittsgebiet - Räumlicher und zeitlicher Anwendungsbereich des Bundesangestelltentarifs Ost (BAT-O) und ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 1 Abs. 1b; BAT-O § 1 Abs. 1b
    Tarifkonkurrenz: BAT-O - BAT bei Abordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 922/94

    BAT - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 382/95
    Nach § 5 des Arbeitsvertrages bestimmt sich das Arbeitsverhältnis nach BAT-O. Diese Vereinbarung zwischen dem beklagten Land und dem Kläger ist als typische Vereinbarung dahingehend auszulegen, daß auf das Arbeitsverhältnis die tariflichen Bestimmungen Anwendung finden sollen, die bei Tarifgebundenheit gelten würden (BAG Urteil vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 27 zu § 23 a BAT; Urteil vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 1 Abs. 1 BAT-O einschränkend dahingehend auszulegen, daß der BAT-O so lange keine Anwendung findet, wie der Angestellte im räumlichen Geltungsbereich des BAT tätig ist (BAG Urteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O, vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 - AP Nr. 2 zu § 1 TVAng Bundespost und - 6 AZR 614/94 - AP Nr. 1 zu § 1 BMT-G II und vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Eine nachträgliche zeitliche Begrenzung ist grundsätzlich unerheblich (BAG Urteil vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Einer Entscheidung dazu, ob zeitlich oder sachlich begrenzte Abordnungen mit einer Dauer von, wie vorliegend, vier Jahren überhaupt geeignet sein können, die Geltung des BAT und des Vergütungstarifvertrages auszuschließen, oder ob dies allenfalls bei kurzzeitigen, befristeten Entsendungen in den Geltungsbereich des BAT, z.B. zur Einarbeitung oder zur Fortbildung, in Betracht kommt, wie der Senat im Urteil vom 1. Juni 1995 (a.a.O.) erwogen hat, bedarf es deshalb auch aus Anlaß dieses Falles nicht.

  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 329/94

    TV Ang-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 382/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 1 Abs. 1 BAT-O einschränkend dahingehend auszulegen, daß der BAT-O so lange keine Anwendung findet, wie der Angestellte im räumlichen Geltungsbereich des BAT tätig ist (BAG Urteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O, vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 - AP Nr. 2 zu § 1 TVAng Bundespost und - 6 AZR 614/94 - AP Nr. 1 zu § 1 BMT-G II und vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Schwerpunkt der Tätigkeit bestimmt sich danach, an welchem Arbeitsplatz mindestens die Hälfte der Arbeitszeit geleistet wird (BAG Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 - a.a.O.).

  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 614/94

    BMT-G-O - Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 382/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 1 Abs. 1 BAT-O einschränkend dahingehend auszulegen, daß der BAT-O so lange keine Anwendung findet, wie der Angestellte im räumlichen Geltungsbereich des BAT tätig ist (BAG Urteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O, vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 - AP Nr. 2 zu § 1 TVAng Bundespost und - 6 AZR 614/94 - AP Nr. 1 zu § 1 BMT-G II und vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 588/93

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 382/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet begründet, wenn es einen räumlichen Bezug zum Beitrittsgebiet aufweist, der gegenwärtig noch besteht (BAG Urteil vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - AP Nr. 1 zu § 1 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 324/94

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 382/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 1 Abs. 1 BAT-O einschränkend dahingehend auszulegen, daß der BAT-O so lange keine Anwendung findet, wie der Angestellte im räumlichen Geltungsbereich des BAT tätig ist (BAG Urteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O, vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 - AP Nr. 2 zu § 1 TVAng Bundespost und - 6 AZR 614/94 - AP Nr. 1 zu § 1 BMT-G II und vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 382/95
    Nach § 5 des Arbeitsvertrages bestimmt sich das Arbeitsverhältnis nach BAT-O. Diese Vereinbarung zwischen dem beklagten Land und dem Kläger ist als typische Vereinbarung dahingehend auszulegen, daß auf das Arbeitsverhältnis die tariflichen Bestimmungen Anwendung finden sollen, die bei Tarifgebundenheit gelten würden (BAG Urteil vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 27 zu § 23 a BAT; Urteil vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Berlin, 12.04.1995 - 10 Sa 141/94

    Tarifgeltung: Abordnung - BAT oder BAT-O

    Auszug aus BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 382/95
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 12. April 1995 - 10 Sa 141/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 475/96

    TV Arb-O - räumlicher Geltungsbereich

    Der Senat hat angenommen, daß dieser im Beitrittsgebiet liegt, wenn der Arbeitnehmer seine tägliche Arbeit dort beginnt und beendet und mindestens während der Hälfte seiner Arbeitszeit dort arbeitet (BAGE 79, 215, 218 = AP Nr. 1 zu § 1 BMT-G II, zu II 2 c der Gründe; BAGE 79, 218, 224 = AP Nr. 2 zu § 1 TV Ang Bundespost, zu III der Gründe; BAGE 81, 207, 209 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O, zu I 1 a der Gründe; Senatsurteil vom 16. November 1995 - 6 AZR 366/95 - n.v., zu I 1 der Gründe; vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 382/95 - n.v., zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 10/96

    BAT-O - Tätigkeit im Geltungsbereich des BAT

    Sie führte jedoch nicht zu einer Verlagerung des für die Tarifanwendung maßgebenden Schwerpunktes des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 382/95 - n.v.).
  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 515/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

    Dieser liegt im Beitrittsgebiet, wenn der Arbeitnehmer seine tägliche Arbeit dort beginnt und beendet und er mindestens während der Hälfte seiner Arbeitszeit dort arbeitet (BAGE 79, 215, 218 = AP Nr. 1 zu § 1 BMT-G II, zu II 2 c der Gründe; BAGE 79, 218, 224 = AP Nr. 2 zu § 1 TV Ang Bundespost, zu III der Gründe; BAGE 81, 207, 209 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O, zu I 1 a der Gründe; BAG Urteile vom 16. November 1995 - 6 AZR 366/95 - n.v., zu I 1 der Gründe; vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 382/95 - n.v., zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 504/98

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Dieser liegt im Beitrittsgebiet, wenn der Arbeitnehmer seine tägliche Arbeit dort beginnt und beendet und er mindestens während der Hälfte seiner Arbeitszeit dort arbeitet (BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 614/94 - BAGE 79, 215, 218, zu II 2 c der Gründe; 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 - BAGE 79, 218, 224, zu III der Gründe; 16. November 1995 - 6 AZR 366/95 - nv., zu I 1 der Gründe; 29. Februar 1996 - 6 AZR 382/95 - nv., zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 529/95

    Tarifkonkurrenz: BAT und BATO bei Abordnung

    § 1 Abs. 1 BAT-O ist einschränkend dahingehend auszulegen, daß der BAT-O solange keine Anwendung findet, wie der Angestellte im räumlichen Geltungsbereich des BAT tätig ist, weil der Arbeitnehmer während dieser Zeit seine Arbeitsleistung nicht auf Dauer im Beitrittsgebiet erbringt (vgl. BAG Urteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O; vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 - AP Nr. 2 zu § 1 TV Ang Bundespost und - 6 AZR 614/94 - AP Nr. 1 zu § 1 BMT-G II, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und zuletzt BAG Urteile vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 -, a.a.O., und vom 18. Januar 1996 - 6 AZR 355/95 -, n.v. sowie vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 382/95 -, n.v.).
  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 238/97
    Der Senat hat angenommen, daß dieser im Beitrittsgebiet liegt, wenn der Arbeitnehmer seine tägliche Arbeit dort beginnt und beendet und mindestens während der Hälfte seiner Arbeitszeit dort arbeitet ( BAGE 79, 215, 218 = AP Nr. 1 zu § 1 BMT-G II, zu II 2 c der Gründe; BAGE 79, 218, 224 = AP Nr. 2 zu § 1 TV Ang Bundespost, zu III der Gründe; BAGE 81, 207, 209 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O, zu I 1 a der Gründe; Senatsurteil vom 16. November 1995 - 6 AZR 366/95 - n.v., zu I 1 der Gründe; vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 382/95 - n.v., zu II 2 der Gründe).
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