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   BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73   

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https://dejure.org/1974,285
BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73 (https://dejure.org/1974,285)
BAG, Entscheidung vom 29.03.1974 - 1 ABR 27/73 (https://dejure.org/1974,285)
BAG, Entscheidung vom 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 (https://dejure.org/1974,285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahlanfechtungsbefugnis - Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste - Gewerkschaft - Wegfall des Wahlrechts - Wehrdienst

  • dgb.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Wer ist im Einzelnen wahlberechtigt oder nicht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 26, 107
  • NJW 1974, 1526 (Ls.)
  • BB 1974, 837
  • DB 1974, 1342
  • DB 1974, 1680
  • DB 1974, 731
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64

    Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73
    Diese Prüfung ist im Rahmen eines Beschlußverfahrens mit dem Ziel der Fest stellung der Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl an erster Stelle durchzuführen (BAG. 15, 235 [236] ® AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG; BAG 16, 1 [6] » AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG).

    Mängel der Wahl nicht so erheblich sind, daß selbst der Anschein einer Betriebs rat swahl nicht mehr vorliegen würde (vgl. BAG 16, 1 [6] = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 24.05.1965 - 1 ABR 1/65

    Angabe des Anfechrungsgegenrs bei Wahlanfechtung - Inhalt des Anfechtungsantrags

    Auszug aus BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73
    Es genügt, daß die Antragsschrift innerhalb der Prist beim Arbeitsgericht eingeht, wenn - wie hier - deren Zustellung an den Betriebs rat demnächst erfolgt und die Antragsschrift zugleich ein schlüssiges Anfechtungsvorbringen enthält (vgl. BAG 17, 165 [168 ff £ ] » AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG} Dietz-Richardi, BetrVG, 5. Aufl., § 19 Anm.25).
  • BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61

    Beachtung von Wahlanfechtungsgründen von Amts wegen - Prüfungspflicht des

    Auszug aus BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73
    Zwar haben die Gerichte für Arbeits sachen grundsätzlich allen Mängeln einer Betriebsratswahl nachzugehen und zwar selbst dann, wenn ein Anfechtungs grund im Laufe des Verfahrehs fallen gelassen wird (BAG AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG} BAG 12, 244 - AP Nr. 10 zu § 13 BetrVG} BAG 16, 8 - AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG} BAG 22, 38 â- AP Nr. 17 zu § 18 BetrVG).
  • BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 3/69

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsverfassungsrechtlicher Tatbestand -

    Auszug aus BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73
    Zwar haben die Gerichte für Arbeits sachen grundsätzlich allen Mängeln einer Betriebsratswahl nachzugehen und zwar selbst dann, wenn ein Anfechtungs grund im Laufe des Verfahrehs fallen gelassen wird (BAG AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG} BAG 12, 244 - AP Nr. 10 zu § 13 BetrVG} BAG 16, 8 - AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG} BAG 22, 38 â- AP Nr. 17 zu § 18 BetrVG).
  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 2/64

    Leitung verschiedener Steigerreviere - Fahrsteiger - Steinkohlebergbau -

    Auszug aus BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73
    Zwar haben die Gerichte für Arbeits sachen grundsätzlich allen Mängeln einer Betriebsratswahl nachzugehen und zwar selbst dann, wenn ein Anfechtungs grund im Laufe des Verfahrehs fallen gelassen wird (BAG AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG} BAG 12, 244 - AP Nr. 10 zu § 13 BetrVG} BAG 16, 8 - AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG} BAG 22, 38 â- AP Nr. 17 zu § 18 BetrVG).
  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73
    Die Grenzen zwischen Arbeitsvertrag, Dienstvertrag und unter Umständen auch Werkvertrag können aber in Grenzfällen fließend sein} eine Abgrenzung kann, dann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzel falles getroffen werden (vgl. BAG 19, 324 « AP Nr. 6 zu § 6 1 1 BGB Abhängigkeit; vgl« auch § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Dadurch unterscheidet sich ein in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindlicher Arbeitnehmer von anderen Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnisse ruhen, zB während der Elternzeit oder der Ableistung eines Wehr- oder Zivildienstes (BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - BAGE 26, 107 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 2, zu II 4 c der Gründe; 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62 = AP BErzGG § 15 Nr. 1 = EzA BErzGG § 16 Nr. 1; 31. Mai 1989 - 7 AZR 574/88 - AP BetrVG 1972 § 44 Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 44 Nr. 9; 25. Oktober 2000 - 7 ABR 18/00 - BAGE 96, 163 = AP BetrVG (1952) § 76 Nr. 32 = EzA BetrVG § 76 Nr. 16, zu B 3 c der Gründe).
  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Änderung der Wählerliste

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Anfechtungsberechtigung überhaupt von einem rechtzeitigen Einspruch des anfechtenden Arbeitnehmers gegen die Richtigkeit der Wählerliste nach § 4 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Dezember 2001 (Wahlordnung - WO) abhängen kann (ablehnend wohl BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 26, 107; offengelassen von BAG 14. November 2001 - 7 ABR 40/00 - zu B II 2 der Gründe sowie BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B II 5 b der Gründe, BAGE 72, 161 zu § 4 WO 1953) .

    Erforderlich und ausreichend ist es, wenn innerhalb der Anfechtungsfrist ein betriebsverfassungsrechtlich erheblicher Grund vorgetragen wird, der möglicherweise die Anfechtung rechtfertigt (vgl. BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - zu II 3 der Gründe, BAGE 26, 107; 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - zu II der Gründe, aaO; 24. Mai 1965 - 1 ABR 1/65 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 17, 165; Fitting 28. Aufl. § 19 Rn. 36; Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 19 Rn. 94; Thüsing in Richardi BetrVG 15. Aufl. § 19 Rn. 57) .

  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auch das Wahlrecht der Honorarkräfte bei Betriebsratswahlen hängt nach §§ 7, 5 Abs. 1 BetrVG nur von der nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Kriterien zu beurteilenden Arbeitnehmereigenschaft (vgl. BAGE 26, 107, 115 = AP Nr. 2 zu § 19 BetrVG 1972, zu II 5 der Gründe) und nicht von der Arbeitszeitdauer ab.

    Auch das Wahlrecht der Honorarkräfte bei Betriebsratswahlen hängt nach §§ 7, 5 Abs. 1 BetrVG nur von der nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Kriterien zu beurteilenden Arbeitnehmereigenschaft (vgl. BAGE 26, 107, 115 = AP § 19 BetrVG 1972 Nr. 2 [zu II 5] und nicht von der Arbeitszeitdauer ab.

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