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   BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 354/89   

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https://dejure.org/1990,14953
BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 354/89 (https://dejure.org/1990,14953)
BAG, Entscheidung vom 29.03.1990 - 2 AZR 354/89 (https://dejure.org/1990,14953)
BAG, Entscheidung vom 29. März 1990 - 2 AZR 354/89 (https://dejure.org/1990,14953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung des Probeheuerverhältnisses - Umdeutung zu kurz bemessener Frist in angemessene Frist - Widerspruchslose Weiterarbeit - Wirksamkeit der Probezeitvereinbarung - Fortsetzung wegen befristeter Weiterbeschäftigung für eine Reise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.07.1973 - 2 AZR 209/73

    Divergenzrevision - Kündigungsfrist - Gesetzliche Mindestfrist -

    Auszug aus BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 354/89
    Dabei ist zunächst davon auszugehen, daß die Parteien den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als solches gewollt hätten (so auch BAG Urteil vom 10. Juli 1973 - 2 AZR 209/73 - AP Nr. 13 zu § 622 BGB).

    Eine derartige Annahme entspricht auch der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung bei unwirksamer Vereinbarung einer zu kurz bemessenen Kündigungsfrist (so BAGE 23, 393 = AP Nr. 11 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis, m. zust. Anm. von A. Hueck; BAG Urteil vom 10. Juli 1973 - 2 AZR 209/73 - AP, aaO; KR-Hillebrecht, aaO, § 622 BGB Rz 75, m.w.N.).

  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 789/78

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 354/89
    Wesentlich ist nur, daß - wie hier - die Probezeit deutlich Vertragsinhalt geworden ist (BAGE 36, 229 = AP Nr. 61 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; KR-Hillebrecht, aaO, § 620 BGB Rz 152).
  • BAG, 22.07.1971 - 2 AZR 344/70

    Kündigung in der Probezeit

    Auszug aus BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 354/89
    Eine derartige Annahme entspricht auch der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung bei unwirksamer Vereinbarung einer zu kurz bemessenen Kündigungsfrist (so BAGE 23, 393 = AP Nr. 11 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis, m. zust. Anm. von A. Hueck; BAG Urteil vom 10. Juli 1973 - 2 AZR 209/73 - AP, aaO; KR-Hillebrecht, aaO, § 622 BGB Rz 75, m.w.N.).
  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufklärungsrüge; Arbeitsverhältnis: Kündigung aus

    Auszug aus BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 354/89
    Es ist ferner nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (vgl. dazu KR-Hillebrecht, § 620 Rz 43, 44) nicht zu beanstanden, wenn die Parteien auch im befristeten Heuerverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit eine Kündigungsmöglichkeit vorsehen (so schon BAGE 2, 245 = AP Nr. 1 zu § 67 HGB mit zust. Anm. von A. Hueck; KR-Wolf, aaO, Grunds. Rz 360).
  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 283/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

    bb) Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen entgegen § 139 BGB aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des gesamten Arbeitsvertrags führt (vgl. ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 611a Rn. 342 ff. mwN; als selbstverständlich vorausgesetzt in BAG 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - zu II 4 der Gründe, BAGE 66, 220; ausdrücklich BAG 29. März 1990 - 2 AZR 354/89 - zu II 2 a der Gründe [zu Kündigungsfristen]; 19. Mai 1982 - 5 AZR 466/80 - zu III der Gründe, BAGE 39, 67 [zu einer vereinbarten Kürzungsmöglichkeit von Sonderzahlungen bei Krankheit]; 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - zu 2 a der Gründe, BAGE 33, 220 [zur nichtigen Befristungsabrede]; 13. März 1975 - 5 AZR 199/74 - zu II 3 b der Gründe [im Ausbildungsverhältnis]; grundlegend schon BAG 10. Mai 1957 - 1 AZR 249/56 - zu VI der Gründe, BAGE 4, 274 [zu einer sog. Zölibatsklausel]) .
  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 286/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

    bb) Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen entgegen § 139 BGB aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des gesamten Arbeitsvertrags führt (vgl. ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 611a Rn. 342 ff. mwN; als selbstverständlich vorausgesetzt in BAG 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - zu II 4 der Gründe, BAGE 66, 220; ausdrücklich BAG 29. März 1990 - 2 AZR 354/89 - zu II 2 a der Gründe [zu Kündigungsfristen]; 19. Mai 1982 - 5 AZR 466/80 - zu III der Gründe, BAGE 39, 67 [zu einer vereinbarten Kürzungsmöglichkeit von Sonderzahlungen bei Krankheit]; 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - zu 2 a der Gründe, BAGE 33, 220 [zur nichtigen Befristungsabrede]; 13. März 1975 - 5 AZR 199/74 - zu II 3 b der Gründe [im Ausbildungsverhältnis]; grundlegend schon BAG 10. Mai 1957 - 1 AZR 249/56 - zu VI der Gründe, BAGE 4, 274 [zu einer sog. Zölibatsklausel]) .
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