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   BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12   

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BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12 (https://dejure.org/2015,29105)
BAG, Entscheidung vom 29.04.2015 - 7 ABR 102/12 (https://dejure.org/2015,29105)
BAG, Entscheidung vom 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 (https://dejure.org/2015,29105)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 Nr 5 BetrVG, § 77 Abs 3 BetrVG, § 33 Abs 1 BetrVG, § 20 Abs 2 BetrVG, § 75 BetrVG
    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstellung sog. Kommunikationsbeauftragter des Betriebsrats

  • bag-urteil.com

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

  • Betriebs-Berater

    Hilfspersonen des Betriebsrats sind keine zusätzliche Arbeitnehmervertretung

  • rewis.io

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung sog. Kommunikationsbeauftragter des Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Betriebsrat - und seine Hilfspersonen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kommunikationsbeauftragte des Betriebsrats

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Der Kommunikationsbeauftragte des Betriebsrats

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kommunikationsbeauftragte des Betriebsrats und ihre Rechtsstellung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kommunikationsbeauftragte des Betriebsrats - zusätzliche Arbeitnehmervertretung -

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Der Kommunikationsbeauftragte des Betriebsrats

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Die Kommunikationsbeauftragten und andere Hilfspersonen des Betriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 286
  • NZA 2015, 1397
  • BB 2015, 2739
  • JR 2018, 303
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12
    Welche Informations- und Kommunikationswege der Betriebsrat für zweckmäßig hält, ist von ihm nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zu B II 3 c aa der Gründe mwN, BAGE 92, 26) .

    Auch die sachgerechte Wahrnehmung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte ist ohne einen Informations- und Meinungsaustausch zwischen Betriebsrat und Belegschaft nicht denkbar (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 92, 26) .

  • BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97

    PC für den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12
    Die Vorschrift enthält jedoch entgegen der Ansicht der Antragsteller keinen Hinweis auf eine Standardausstattung (BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 91, 325) .

    Bei seiner Entscheidung, welche Hilfsmittel er benötigt, hat der Betriebsrat die berechtigten Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben und die Interessen des Arbeitgebers, insbesondere dessen Interesse an der Begrenzung seiner Kostenbelastung, angemessen zu berücksichtigen (vgl. etwa BAG 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - zu B 2 der Gründe; 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - zu B III 2 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12
    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht insbesondere aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO zugelassen, sowie dann, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. etwa BAG 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - Rn. 36) .
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12
    Die Vorschrift enthält nicht nur ein Überwachungsgebot, sondern verbietet zugleich Vereinbarungen, durch die Arbeitnehmer aufgrund der dort aufgeführten Merkmale benachteiligt werden (BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 19) .
  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12
    Eine gegen die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist unwirksam (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 45) .
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12
    Der Schluss der Anhörung in zweiter Instanz bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Beteiligten die Entscheidungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 19, BAGE 136, 334) .
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12
    Danach ist auch die Begünstigung einer bestimmten Wahlvorschlagsliste mit dem Ziel der Wahlbeeinflussung verboten (BGH 13. September 2010 - 1 StR 220/09 - BGHSt 55, 288; BAG 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 53, 385) .
  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12
    Danach ist auch die Begünstigung einer bestimmten Wahlvorschlagsliste mit dem Ziel der Wahlbeeinflussung verboten (BGH 13. September 2010 - 1 StR 220/09 - BGHSt 55, 288; BAG 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 53, 385) .
  • BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 5/96

    Verringerung der Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12
    Der in den genannten Normen enthaltene Minderheitenschutz ist kein allgemeines Prinzip des BetrVG (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 111, 269; 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96 - zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 40/96

    Staffelübersteigende Feststellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12
    Hilfspersonen sind keine Betriebsratsmitglieder und deshalb auf die vorgegebene Anzahl der Betriebsratsmitglieder und der Freistellungen nicht anzurechnen (vgl. BAG 12. Februar 1997 - 7 ABR 40/96 - zu B 3 der Gründe) .
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 10/04

    Betriebsrat - Entsendung - verkleinerter Gesamtbetriebsrat

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 58/03

    Betriebsratsmitglieder - Entsendung in Gesamtbetriebsrat

  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12

    Beauftragte des Betriebsrats - keine andere Arbeitnehmervertretungsstruktur und

  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12

    Wahlvorstand - Wirksamkeit der Errichtung - Amtszeit

  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12

    Antragsbefugnis - Unbestimmter Feststellungsantrag im Beschluss-verfahren

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12

    Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines

  • BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 75/11

    Betriebsrat - Antragsbefugnis - Normenkontrolle

  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09

    Feststellungsinteresse

  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74

    Ordnungsgemäße Beschlußfassung des Betriebsrats - Jugendvertretung -

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

  • BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 16/04

    Streikzeiten in betrieblichem Zeiterfassungssystem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 308/19

    Lohnfortzahlung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG - Umfang der Darlegungslast - Vergütung

    170 Der Betriebsrat ist bei der Beschaffung der notwendigen Informationen aber nicht auf den - gerichtlich durchsetzbaren - Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber beschränkt, denn § 80 Abs. 2 und 3 sowie § 37 Abs. 6 BetrVG enthalten insoweit keine abschließenden Regelungen (vgl. BAG 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 - ["Kommunikationsbeauftragter" des Betriebsrats]).
  • BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14

    Antragsbefugnis - Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen

    Ebenso wie das BetrVG oder das ArbGG dem einzelnen Betriebsratsmitglied kein abstraktes inhaltliches Normenkontrollrecht für vom Betriebsrat geschlossene Betriebsvereinbarungen einräumt (BAG 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 - Rn. 18, BAGE 151, 286) , kann es nicht ohne Betroffenheit in einer eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition in der Sache die Feststellung der Rechtmäßigkeit von Handlungen oder Entscheidungen des Betriebsrats verlangen.
  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht - abgesehen von den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO - aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen zugelassen, wenn sich der neue Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. etwa BAG 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 - Rn. 59, BAGE 151, 286; 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 37, aaO) .
  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens -

    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht insbesondere aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO zugelassen, sowie dann, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. etwa BAG 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 - Rn. 59) .
  • BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines

    Bei Antragserweiterungen und sonstigen Antragsänderungen hat das Bundesarbeitsgericht aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen zugelassen, wenn sich der neue Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. etwa BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 24; 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 - Rn. 59, BAGE 151, 286; 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 31; 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 37, BAGE 134, 62) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15

    Ausschluss aus dem Betriebsrat - Störung des Betriebsfriedens

    Der Betriebsrat muss die Möglichkeit haben, von sich aus mit der Belegschaft in Verbindung zu treten; der innerbetriebliche Dialog ist nicht auf die Durchführung von Betriebsversammlungen oder Sprechstunden beschränkt (BAG, Beschluss vom 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 - Rn. 34, juris = NZA 2015, 1397; BAG, Beschluss vom 09. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - BAGE 92, 26-35, Rn. 26, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - 21 TaBV 6/13

    Wirksamkeit - Betriebsratsbeschluss - Kommunikationsbeauftragter - Stimmabgabe

    Das gegen diese Entscheidung angestrengte Rechtsbeschwerdeverfahren ist derzeit beim Bundesarbeitsgericht anhängig (Az: 7 ABR 102/12).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 399/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

    Der Betriebsrat ist bei der Beschaffung der notwendigen Informationen aber nicht auf den - gerichtlich durchsetzbaren - Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber beschränkt, denn § 80 Abs. 2 und 3 sowie § 37 Abs. 6 BetrVG enthalten insoweit keine abschließenden Regelungen (vgl. BAG 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 - ["Kommunikationsbeauftragter" des Betriebsrats]).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17

    Konzernbetriebsrat - konstituierender Beschluss - Gemeinschaftsunternehmen -

    Das gilt beispielsweise für die Frage, welche Informations- und Kommunikationswege der Betriebsrat für zweckmäßig (BAG, Beschluss vom 29. April 2015 - 7 ABR 102/12) und welche Informationsmittel (BAG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08), Arbeitsbefreiungen (BAG, Urteil vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93) oder Schulungen (BAG, Beschluss vom 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94) er für erforderlich hält.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 400/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

    Der Betriebsrat ist bei der Beschaffung der notwendigen Informationen aber nicht auf den - gerichtlich durchsetzbaren - Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber beschränkt, denn § 80 Abs. 2 und 3 sowie § 37 Abs. 6 BetrVG enthalten insoweit keine abschließenden Regelungen (vgl. BAG 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 - ["Kommunikationsbeauftragter" des Betriebsrats]).
  • LAG Hessen, 02.12.2019 - 16 TaBV 14/19

    1. Es besteht kein Anspruch einer Gruppierung von Betriebsratsmitgliedern

  • LAG Hessen, 31.07.2017 - 16 TaBV 221/16

    Einzelne Betriebsratsmitglieder haben keine betriebsverfassungsrechtliche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2022 - 12 TaBVGa 1513/21

    Einstweilige Anordnung - Anrückzeit bei Rufbereitschaft - betriebliche

  • LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBV 215/17

    Nach § 40 Absatz 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 05.05.2022 - 3 BV 4/22

    Erfolgreiche Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 16 TaBVGa 172/18

    Kein eigener Raum für Minderheitenfraktion des Betriebsrats zum Abhalten von

  • ArbG Brandenburg, 27.04.2022 - 4 BV 34/21
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