Rechtsprechung
BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 371/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Überstundenvergütung - Pauschale Bezahlung von Überstunden - Vertrauensschutz bei Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes - Betriebliche Übung - Leistung von Bereitschaftsdienst - Regelmäßige Arbeitszeit bei der Feuerwehr - Europarechtliche Gesichtspunkte ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neuruppin, 20.06.2000 - 4 Ca 2805/99
- LAG Brandenburg, 23.01.2001 - 2 Sa 518/00
- BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 371/01
Wird zitiert von ...
- BAG, 29.01.2003 - 5 AZR 85/02
Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Überstundenpauschale - Beschäftigung als …
Weder die Arbeitgeberin noch die Arbeitnehmer wollten ersichtlich auf eine konkrete Abrechnung und Vergütung von Überstunden auf Dauer verzichten (so bereits Urteile vom 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - und - 5 AZR 371/01 - nv.).Aus der über Jahre andauernden Zahlung der Zulage durfte der Kläger nicht schließen, die Beklagte werde die Zahlung auf Dauer unabhängig von der tatsächlichen Rechtslage fortführen (ebenso bereits Urteile vom 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - und - 5 AZR 371/01 - nv.).
Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt ferner voraus, daß die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (Senat 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 148; 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - und - 5 AZR 371/01 - nv.).
Hiermit werden die Anforderungen an die Substantiierung auch nicht überspannt, sondern deswegen hoch angesetzt, weil elfstündige Arbeitsleistungen auf Grund der ständigen Wiederholung des Programms sehr unwahrscheinlich erscheinen (so bereits Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - sowie - 5 AZR 371/01 - nv.).