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   BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 139/88   

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BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 139/88 (https://dejure.org/1988,6384)
BAG, Entscheidung vom 29.06.1988 - 4 AZR 139/88 (https://dejure.org/1988,6384)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 4 AZR 139/88 (https://dejure.org/1988,6384)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung bei Durchführung von Heimaufsicht im Sinne von Abschnitt VII des Jugendwohlfahrtsgesetzes - Eingruppierung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) bei einem Angestellten des Landessozialamtes - Auswirkung einer Rücknahme der Berufung in erster ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 139/88
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. BAGE 51, 59, 65; 51, 282, 287; 51, 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    V b Fallgruppe 1 a, IV b Fallgruppe 1 a, IV a Fallgruppe 1 a und III Fallgruppe 1 b BAT aufeinander aufbauen, so daß zunächst das Vorliegen der Anforderungen der Ausgangsfallgruppe und im weiteren die Erfüllung der qualifizierenden Anforderungen der höheren Vergütungsgruppe zu überprüfen seien (BAGE 51, 59, 71; 51, 282, 292 = AP Nr. 115 und 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das Landesarbeitsgericht geht vom zutreffenden Rechtsbegriff aus, indem es darauf abstellt, daß die besondere Schwierigkeit der Tätigkeit die Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Angestellten, also an sein fachliches Können und seine Erfahrung, betrifft (vgl. BAGE 51, 282, 298 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 139/88
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. BAGE 51, 59, 65; 51, 282, 287; 51, 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    V b Fallgruppe 1 a, IV b Fallgruppe 1 a, IV a Fallgruppe 1 a und III Fallgruppe 1 b BAT aufeinander aufbauen, so daß zunächst das Vorliegen der Anforderungen der Ausgangsfallgruppe und im weiteren die Erfüllung der qualifizierenden Anforderungen der höheren Vergütungsgruppe zu überprüfen seien (BAGE 51, 59, 71; 51, 282, 292 = AP Nr. 115 und 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 139/88
    Insoweit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob der Rechtsbegriff verkannt, gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist oder die Bewertung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72a ArbGG 1979; BAG Urteil vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 139/88
    Insoweit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob der Rechtsbegriff verkannt, gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist oder die Bewertung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72a ArbGG 1979; BAG Urteil vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 139/88
    Das Landesarbeitsgericht geht vom zutreffenden Rechtsbegriff aus, indem es darauf abstellt, daß die besondere Schwierigkeit der Tätigkeit die Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Angestellten, also an sein fachliches Können und seine Erfahrung, betrifft (vgl. BAGE 51, 282, 298 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 139/88
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. BAGE 51, 59, 65; 51, 282, 287; 51, 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 21.01.1976 - 4 AZR 126/75

    Sozialarbeiter - Angestellten mit fürsorgerischen Aufgaben ohne staatliche

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 139/88
    In Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung geht das Landesarbeitsgericht ferner davon aus, daß die Tätigkeitsmerkmale des Teils II, Abschnitt G, Unterabschnitt I der Anlage 1 a zum BAT für Angestellte, die keine Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sind, auch dann nicht entsprechend heranzuziehen sind, wenn sie die im Abschnitt G, Unterabschnitt I genannten Tätigkeiten ausüben (BAG Urteil vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 126/75 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 06.10.1965 - 4 AZR 189/64

    Krankentransportfahrer - Feuerwehrtechnischer Dienst - Brandschutz -

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 139/88
    In Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung geht das Landesarbeitsgericht ferner davon aus, daß die Tätigkeitsmerkmale des Teils II, Abschnitt G, Unterabschnitt I der Anlage 1 a zum BAT für Angestellte, die keine Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sind, auch dann nicht entsprechend heranzuziehen sind, wenn sie die im Abschnitt G, Unterabschnitt I genannten Tätigkeiten ausüben (BAG Urteil vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 126/75 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96

    Feststellungsinteresse für die Eingruppierungsklage - Anfechtung des

    Diesem Ziel dienen alle in der VPOB niedergelegten und von dem Kläger unter Ziff. 3-11 der Tätigkeitsdarstellung aufgezeigten Tätigkeiten (vgl. auch BAG Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einer Gleichstellungsbeauftragten, Arbeitsergebnis: bei lebensnaher Betrachtungsweise die Erfüllung der in § 6 a Abs. 4 GemO NW vorgegebenen Aufgaben; BAG Urteil vom 29. Juni 1988 - 4 AZR 139/88 - ZTR 1988, 463, hinsichtlich eines Sachbearbeiters, der im Rahmen der Heimaufsicht nach §§ 78, 78 a und 79 JWG eingesetzt wird).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2007 - 6 Sa 279/05

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin in der Kindertagesstättenaufsicht

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 29.06.1988 (4 AZR 139/88 - ZTR 1988, 463) die dem mit der Heimaufsicht betrauten Angestellten übertragene Tätigkeit und damit auch die Prüfung vor Ort als einen großen Arbeitsvorgang angesehen.
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