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   BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87   

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BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87 (https://dejure.org/1988,1235)
BAG, Entscheidung vom 29.06.1988 - 7 AZR 180/87 (https://dejure.org/1988,1235)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 180/87 (https://dejure.org/1988,1235)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 59, 93
  • NJW 1989, 549 (Ls.)
  • MDR 1988, 1083
  • NVwZ 1988, 1165
  • NZA 1989, 143 (Ls.)
  • BB 1988, 1675
  • JR 1989, 176
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 06.08.1970 - 2 AZR 427/69

    Forderung nach mehreren Unterschriften in der Gemeindeordnung beschränkt

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87
    Bei der außerordentlichen Kündigung, die die Beklagte gegenüber dem Kläger ausgesprochen hat, handelt es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung (vgl. insoweit zu gleichgelagerten Fällen auf derselben gesetzlichen Grundlage: BAG Urteil vom 6. August 1970 - 2 AZR 427/69 - AP Nr. 7 zu § 125 BGB; BAG Urteil vom 5. April 1978 - 4 AZR 567/76 -, nicht veröffentlicht).

    Geschäfte der laufenden Verwaltung im Sinne jener Bestimmung in Verb, mit § 80 Abs. 5 Satz 3 Nds.GemO sind solche, die weder auf die Eingehung noch auf die außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Gemeinde abzielen, sondern nur solche, die unter Fort bestand des bereits bestehenden und weiterhin bestehen bleibenden Arbeitsverhältnisses zu treffen sind, wie etwa Entscheidungen über Urlaubsgesuche, Dienstbefreiungen, Zubilligungen von Prämien und ähnlichem (vgl. dazu auch die insoweit zustimmende Anra. von H. P. Westermann zu AP Nr. 7 zu § 125 BGB).

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteile vom 6. August 1970 - 2 AZR 427/69 - AP Nr. 7 zu § 125 BGB mit auch insoweit zust. Anm. von H. P. Westermann; BAG Urteil vom 5. April 1978 - 4 AZR 567/76 -, nicht veröffentlicht).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Kündigungsstreitigkeiten entschieden, daß die angeführten Regelungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung sich insgesamt als Vertretungsregelungen erweisen (Urteile.vom 6. August 1970 - 2 AZR 427/69 - AP Nr. 7 zu § 125 BGB und vom 5. April 1978 - 4 AZR 567/76 -, n. v.).

  • BVerfG, 22.04.1958 - 2 BvL 32/56

    Hamburgisches Urlaubsgesetz

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87
    Das Arbeitsrecht werde aber nicht vom bürgerlich-rechtlichen Kodifikationsprinzip erfaßt, denn es habe sich als Ganzes - ein schließlich seiner Privatrechtsnormen - im Laufe der letzten Jahrzehnte zu einem selbständigen und eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt, das neben dem bürgerlichen Recht stehe (BVerfGE 7, 342).

    Denn das Arbeitsrecht einschließlich seiner Privatrechtsnormen hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte zu einem selbständigen, eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt, welches neben dem bürgerlichen Recht im Sinne des Art. 55 EGBGB steht (BVerfGE 7, 342, 347 f.; siehe auch: Soergel/Hartmann, BGB, 11. Aufl., Bd. 8 1983» Art. 55 EGBGB Rz 1; Staudinger/Merten/Kirchhof, BGB, 12. Aufl. 1985, Vorbem. zu Art. 55 bis 152 EGBGB Rz 20; Palandt/ Heinrichs, BGB, 47. Aufl. 1988, Art. 55 EGBGB Anm. 1; anderer Auffassung: Bötticher, RdA 1958, 361; MUnchKomm-Säcker, Art. 55 EGBGB Fn 3 ohne nähere Begründung und mit dem unzutreffenden Hinweis auf BAG AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens -

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87
    Der Bundesgerichtshof hat im Falle einer Verpflichtungserklärung einen Mangel der Vertretungsmacht darin erkannt, daß die Amtsbezeichnungen und das Dienstsiegel nicht beigefügt waren (Urteil vom 16. November 1978 - III ZR 81/77 - NJW 1980, 117, 118 m. w. N.).
  • BAG, 14.09.1984 - 7 AZR 528/83

    Rechtsmittelfrist - Rechtsmittelbelehrung - Jahresfrist

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87
    Im arbeitsgerichtlichen Verfahren beginnt mit Ablauf der Fünf- Monats-Frist der § § 516, 552 ZPO nicht die Beruf ungs- bzw. Revisionsfrist, sondern wegen des Fehlens der vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG (Senatsurteil vom 14. September 1984 - 7 AZR 528/83 - AP Nr. 3 zu § 9 ArbGG 1979 im Anschluß an BAG Beschluß vom 22. November 1966 - 4 AZR 402/66 - AP Nr. 14 zu § 9 ArbGG 1953).
  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 585/84

    Vertretungsmacht - Außerordentliche Kündigung - Genehmigung - Ausschlußfrist -

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87
    Andererseits hat der Senat in einer Entscheidung zu § 54 Abs. 3 Satz 2 GO NW ausdrücklich offengelassen, ob jene Bestim mung, nach der Arbeitsverträge und sonstige Erklärungen zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Angestellten und Arbeitern neben der Unterschrift des Gemeindedirektors oder seines Stellvertreters auch noch der Unterzeichnung durch einen weiteren vertretungsberechtigten Beamten oder Angestellten bedürfen, lediglich eine Einschränkung der Vertretungsbefugnis des Gemeindedirektors darstellt oder auch eine Formvorschrift; auch in jenem Fall führte das Fehlen der vorgeschriebenen zweiten Unterschrift zur Unwirksamkeit der streitbefangenen Kündigungserklärungen (Urteil vom 26. März 1986 - 7 AZR 585/84 - BAGE 51, 314, 317).
  • BAG, 22.11.1966 - 4 AZR 402/66

    Berufungsurteil - Zustellung innerhalb Frist - Verkündung - Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87
    Im arbeitsgerichtlichen Verfahren beginnt mit Ablauf der Fünf- Monats-Frist der § § 516, 552 ZPO nicht die Beruf ungs- bzw. Revisionsfrist, sondern wegen des Fehlens der vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG (Senatsurteil vom 14. September 1984 - 7 AZR 528/83 - AP Nr. 3 zu § 9 ArbGG 1979 im Anschluß an BAG Beschluß vom 22. November 1966 - 4 AZR 402/66 - AP Nr. 14 zu § 9 ArbGG 1953).
  • BAG, 26.02.1959 - 2 AZR 141/56

    Unrichtige Streitwertneufestsetzung - Bindungswirkung - Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87
    Im arbeitsgerichtlichen Verfahren beginnt mit Ablauf der Fünf- Monats-Frist der § § 516, 552 ZPO nicht die Beruf ungs- bzw. Revisionsfrist, sondern wegen des Fehlens der vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG (Senatsurteil vom 14. September 1984 - 7 AZR 528/83 - AP Nr. 3 zu § 9 ArbGG 1979 im Anschluß an BAG Beschluß vom 22. November 1966 - 4 AZR 402/66 - AP Nr. 14 zu § 9 ArbGG 1953).
  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 349/79
    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87
    Vielmehr ordnet hier allein § 57 Satz 1 BAT, dessen Bestimmungen unter den Parteien kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung gelten, die Schriftform für die KUndigungserklärung an (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 27. März 1981 - 7 AZR 349/79 -).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auch ist das Kündigungsschreiben nicht "gesiegelt" worden (vgl. BAG 29. Juni 1988 - 7 AZR 180/87 -BAGE 59, 93).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

    Soweit die Revision aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 1988 (- 7 AZR 180/87 - BAGE 59, 93 = AP Nr. 6 zu § 174 BGB) etwas anderes herleiten zu können glaubt, folgt dem der Senat nicht.

    In der Entscheidung (BAGE 59, 93, 102 = AP, aaO, zu II 5 b der Gründe) heißt es: "Der Bundesgerichtshof hat... indessen ungeklärt gelassen, ob das Dienstsiegel für sich allein oder nur zusammen mit der Amtsbezeichnung Ausgestaltung der inhaltlichen Erteilung der Vertretungsbefugnis ist, also zum Inhalt der Bevollmächtigung zählt, oder ob das Dienstsiegel nur ein äußeres Legitimationszeichen dafür darstellt, daß die unter ihrer Amtsbezeichnung handelnde natürliche Person tatsächlich derartige Vollmacht hat.".

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03

    Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht es auch nicht als Formvorschrift angesehen, wenn durch eine Vereinbarung die Übersendung einer Kündigung durch Einschreiben verlangt wird (20. September 1979 - 2 AZR 967/77 - AP BGB § 125 Nr. 8 = EzA BGB § 125 Nr. 5) oder landesrechtliche Regelungen die Beidrückung eines Dienstsiegels verlangen (29. Juni 1988 - 7 AZR 180/87 - BAGE 59, 93).
  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 107/91

    Kündigung durch Prokuristen ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde

    Ohne Erfolg verweist das Berufungsgericht schließlich für seine Auslegung des § 174 BGB auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 180/87 - (BAGE 59, 93 = AP Nr. 6 zu § 174 BGB).
  • BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88

    Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines

    Die Regelung der Zeichnungsbefugnis bzw. des Geschäftsverteilungsplans habe öffentlichen Charakter, d.h. der Staat handele hier "in seiner Eigentlichkeit", wie auch aus §§ 12, 14 VwVfG zu entnehmen sei; deshalb komme weder eine direkte noch eine analoge Anwendung des § 174 BGB - wie in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 180/87 - (auch zur Veröffentlichung vorgesehen) angenommen - in Betracht.

    Der Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, in welcher Form dies hier hätte geschehen können, z.B. durch Vorlage einer eigens ausgestellten Vollmacht des Behördenleiters, wie dies für Sachbearbeiter z.B. bei der Vertretung vor Gericht selbstverständlich ist, oder z.B. durch Vorlage der vom Senator für Wissenschaft und Arbeit verfügten "Regelung über die Zustimmungsbefugnis" oder etwa durch das Beidrücken eines Dienstsiegels (so BAG Urteil vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 180/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wie die Revision im übrigen übersieht, hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 180/87 -, aa0, eine Analogie nur insoweit für möglich gehalten, als der Vorlage einer Vollmachtsurkunde im Sinne des § 174 BGB das Dienstsiegel als Legitimationszeichen gleichgestellt wurde.

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95

    Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags - Anforderungen an die Darlegung

    Jedenfalls bei einer Stadt von der Größe der Beklagten (über 145.000 Einwohner) wird deshalb mit der Übertragung der Entscheidungsbefugnis der Abschluß von Aufhebungsverträgen zugleich zu einem Geschäft der laufenden Verwaltung (offengelassen in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil des Senats vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 91/95 - zu §§ 61 Abs. 5, 58 Abs. 4 NLO); § 63 Abs. 2 NGO findet entgegen der Ansicht der Revision keine Anwendung (so für alle Fälle der Entlassung Thiele, aaO, Erl. 5 Abs. 3; Krückhans, Anm. zu AP Nr. 6 zu § 174 BGB).
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 91/95

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Vertretungsbefugnis des Oberkreisdirektors

    Sie steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 180/87 - BAGE 59, 93 = AP Nr. 6 zu § 174 BGB mit Anmerkung von Krückhans), wonach es sich bei § 58 Abs. 2 NLO nicht um eine Formvorschrift - etwa im Sinne des § 125 BGB - sondern um eine Vertretungsregelung handelt (so entschieden zu der gleichlautenden Vorschrift der Niedersächsischen Gemeindeordnung).

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß eine Vorschrift wie § 58 Abs. 2 NLO keine Formvorschrift im Sinne des § 125 BGB darstellt, sondern daß eine Gesamtvertretungsbefugnis von Oberkreisdirektor und Landrat geregelt wird (BAG Urteil vom 29. Juni 1988, aaO; ferner Urteile vom 6. August 1970 - 2 AZR 427/69 - AP Nr. 7 zu § 125 BGB mit zust. Anm. von Westermann und BAG Urteil vom 5. April 1978 - 4 AZR 567/76 - nicht veröffentlicht; BGH Urteile vom 4. Dezember 1981 - V ZR 241/80 - NJW 1982, 1036 und vom 13. Oktober 1983 - III ZR 158/82 - NJW 1984, 606).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01

    Krankheitsbedingte Kündigung

    a) Nach der auch im öffentlichen Dienst anwendbaren Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 6) ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist.
  • LAG Hamm, 14.06.2013 - 10 Sa 18/13

    Außereheliche geschlechtliche Beziehung eines katholischen Kirchenmusikers

    Deshalb kann dahinstehen, ob es sich bei § 14 Satz 2 VermVerwG um ein Formerfordernis (vgl. ArbG Essen 15. Dezember 2006 - 2 Ca 3652/05 - KirchE 48, 476) oder eine Vertretungsregelung (vgl. BAG 29. Juni 1988 - 7 AZR 180/87 - ZTR 1988, 432; OLG Frankfurt 11. März 1997 - 11 U (Kart) 60/96 - juris) handelt.
  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90
    Insoweit gilt für den Bereich der Handwerkskammern, die nach § 105 Abs. 2 Nr. 5 HandwO in ihrer Satzung auch die Wahl des Vorstandes und seine Befugnisse regeln müssen, das gleiche wie für die entsprechenden Vorschriften in den Gemeindeordnungen über die gemeinsame Abgabe und Unterzeichnung von Verpflichtungserklärungen durch mehrere Vertretungsorgane (z.B. § 63 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung: Gemeindedirektor und Ratsvorsitzender), die ebenfalls nur Vertretungsregelungen enthalten (vgl. zu den gemeinderechtlichen Vorschriften BGH Urteil vom 15. Oktober 1983 - III ZR 158/82 - NJW 1984, 606; BAGE 59, 93, 100 f. = AP Nr. 6 zu § 174 BGB, zu III 5 a der Gründe).

    (ebenso BAGE 59, 93, 98 f. = AP, a.a.O.,; zu III 1 der Gründe).

  • LAG Niedersachsen, 07.10.1994 - 12 Sa 437/94

    Kündigung eines Angestellten der Vergütungsgruppe VI b BAT als Geschäft der

  • LAG Hamm, 10.06.2020 - 3 Sa 23/20

    Auslegung eines Klageantrags im Zusammenhang mit der Wahrung der Klagefrist bei

  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 337/91

    Arbeitsverhältnis: Begründung - mündlichen Einstellungszusage - Treu und Glauben

  • LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07

    Befugnis eines einem Personalleiter übergeordneten Bereichsleiters zur Erklärung

  • LAG Hessen, 07.12.2000 - 12 Sa 1986/99

    Kündigungeserklärung: Befugnis zum Ausspruch in einer Großstadt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2022 - 2 Sa 258/21

    Wiedereinstellungsanspruch - Zusage - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Zurückweisung

  • LAG München, 25.01.2005 - 6 Sa 489/03

    Tarifliche Unkündbarkeit

  • AG Pirmasens, 10.08.2018 - 1 IN 20/18

    Insolvenzeröffnung: Erfordernis der Vollmachtvorlage bei Stellung des

  • ArbG Naumburg, 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Oberbürgermeister

  • ArbG Essen, 15.12.2006 - 2 Ca 3652/05

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Erzieherin eines katholischen

  • LAG Hessen, 20.10.1988 - 9 Sa 1638/87

    Anspruch auf Feststellung der Wirksamkeit eines Arbeitsverhältnisses als

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