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   BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 459/87   

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https://dejure.org/1988,2349
BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 459/87 (https://dejure.org/1988,2349)
BAG, Entscheidung vom 29.06.1988 - 7 AZR 459/87 (https://dejure.org/1988,2349)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 459/87 (https://dejure.org/1988,2349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Beteiligungsrechte - Änderungskündigung - Personalrat - Mitbestimmung - Zustimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 79; LPersVG NRW § 79

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    LPVG Nordrhein-Westfalen, §§ 66, 7274; BGB §§ 626139
    Personalratsbeteiligung bei fristloser Änderungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 59, 132
  • NZA 1989, 364 (Ls.)
  • BB 1989, 1198
  • BB 1989, 634
  • DB 1989, 1090
  • JR 1989, 440
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 6.85

    Mitbestimmungsrecht - Arbeitsplatz-Gestaltung - Gegenstand - Umfang -

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 459/87
    Entgegen der Ansicht der Beklagten setzt sich der Senat mit der Entscheidung, daß bei einer außerordentlichen Änderungskündigung neben dem Anhörungsrecht des Personalrats nach § 74 LPVG NW auch das Mitbestimmungsrecht nach § 72 Abs. 1 LPVG NW zu beachten ist, nicht in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 6.85 - (BVerwGE 78, 47).

    Nur wenn sich aus dem Wortlaut, dem systematischen Zusammenhang oder der Entstehungsgeschichte von Beteiligungsvorschriften ergibt, daß der Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen, deren über den Geltungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes hinausgehende rahmenrechtliche Geltung aus § 104 Satz 3 BPersVG folgt, das stärkere Beteiligungsrecht nicht gewähren wollte, kann sich der Personalrat im Mitbestimmungsverfahren nicht darauf berufen (BVerwGE 78, 47, 51, 52).

  • BAG, 06.06.1958 - 1 AZR 26/58

    Verhandlung des Dienststellenleiters - Personalvertretung - Mündliche Verhandlung

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 459/87
    Für die ordentliche Änderungskündigung hat das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden, daß die Beteiligungsrechte des Personalrats sowohl hinsichtlich der Kündigung als solcher als auch hinsichtlich der erstrebten Änderung der Arbeitsbedingungen zu wahren sind und daß bei unterschiedlichen Beteiligungsrechten und Beteiligungsverfahren beide Beteilungsverfahren durchzuführen sind (BAG Urteil vom 6. Juni 1958 - 1 AZR 26/58 - AP Nr. 2 zu § 61 PersVG; BAG Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG).
  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76

    Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung -

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 459/87
    Für die ordentliche Änderungskündigung hat das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden, daß die Beteiligungsrechte des Personalrats sowohl hinsichtlich der Kündigung als solcher als auch hinsichtlich der erstrebten Änderung der Arbeitsbedingungen zu wahren sind und daß bei unterschiedlichen Beteiligungsrechten und Beteiligungsverfahren beide Beteilungsverfahren durchzuführen sind (BAG Urteil vom 6. Juni 1958 - 1 AZR 26/58 - AP Nr. 2 zu § 61 PersVG; BAG Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 459/87
    Zwar muß auch bei einer außerordentlichen Kündigung im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung stets geprüft werden, ob nicht zur Vermeidung einer außerordentlichen Beendigungskündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu anderen Bedingungen möglich ist; denn die außerordentliche Kündigung muß die unausweichlich letzte Maßnahme für den Kündigenden sein (BAGE 30, 309, 314 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB, zu III 2 b der Gründe).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Der Siebte Senat hat es im Urteil vom 29. Juni 1988 (- 7 AZR 459/87 - BAGE 59, 132 = AP Nr. 2 zu § 72 LPVG NW) ausdrücklich dahinstehen lassen, welche Auswirkungen die fehlende Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung auf das Änderungsangebot des Arbeitgebers bzw. die Änderungskündigung hat, weil nach § 72 LPVG NW auch wesentliche Änderungen des Arbeitsvertrags der Mitbestimmung unterliegen.
  • LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15

    Außerordentliche Kündigung des ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses eines

    Für den Fall der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung ist der Personalrat (lediglich) im Wege der Anhörung zu beteiligen (vgl. für das schwächere Anhörungsrecht BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 459/87, ZTR 1989, 199).
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