Rechtsprechung
BAG, 29.06.2011 - 5 AZR 186/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung - Chefarztvergütung
- openjur.de
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel; Tarifsukzession; ergänzende Vertragsauslegung; Chefarztvergütung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB, § 2 Abs 1 TVÜ-VKA, § 4 Abs 1 TVÜ-VKA
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung - Chefarztvergütung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch des Chefarztes eines nicht tarifgebundenen Krankenhauses auf Vergütung nach dem TV-Ärzte/VKA aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung der Anwendbarkeit des BAT-West
- rewis.io
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung - Chefarztvergütung
- Bundesarbeitsgericht
(Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung - Chefarztvergütung)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Brandenburg, 04.06.2009 - 1 Ca 840/08
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 19 Sa 1681/09
- BAG, 29.06.2011 - 5 AZR 186/10
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10
Eingruppierung eines Klinischen Chemikers
Einen allgemeinen Grundsatz, ein Vorgesetzter sei stets höher zu vergüten als die ihm unterstellten Beschäftigten, gibt es im Arbeitsrecht ebenso wenig wie ein Abstandsgebot (BAG 29. Juni 2011 - 5 AZR 186/10 - Rn. 32; 9. Juni 2010 - 5 AZR 696/09 - Rn. 31, NZA 2011, 109) . - BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10
Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
Für die ergänzende Vertragsauslegung ist deshalb das tarifrechtliche Prinzip der Spezialität ohne Belang, sofern sich nicht aus dem Regelungsplan des Vertrages Gegenteiliges ergibt (BAG 29. Juni 2011 - 5 AZR 186/10 - Rn. 30, KHE 2011/126) . - LAG Düsseldorf, 11.03.2013 - 9 Sa 30/13
Arbeitsentgelt (Equal Pay); Vertrauensschutz des Verleihers bei Unklarheit der …
Für eine Bezugnahmeklausel ist zu verlangen, dass die Bezugnahmeklausel selbst eindeutig und aus sich heraus verständlich ist (BAG v. 09.06.2010 - 5 AZR 637/09, BB 2010, 2692; BAG v. 29.06.2011 - 5 AZR 186/10, juris).Wie gesehen ist für eine Bezugnahmeklausel zu verlangen, dass die Bezugnahme selbst eindeutig und aus sich heraus verständlich ist (BAG v. 09.06.2010 - 5 AZR 637/09, BB 2010, 2692; BAG v. 29.06.2011 - 5 AZR 186/10, juris).
Sie müssen selbst eindeutig und aus sich heraus verständlich sein (BAG v. 09.06.2010 - 5 AZR 637/09, BB 2010, 2692; BAG v. 29.06.2011 - 5 AZR 186/10, juris).
Es ist zu fragen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG v. 14.12.2011 - 4 AZR 179/10, juris; BAG v. 29.6.2011 - 5 AZR 186/10, juris; BAG v. 9.6.2010 - 5 AZR 696/09, NZA 2011, 109; BAG v. 25.4.2007 - 5 AZR 627/06, BAGE 122, 182).
- LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1585/12
Arbeitsentgelt (Equal Pay); Fehlender Vertrauensschutz des Verleihers
Für eine Bezugnahmeklausel ist zu verlangen, dass die Bezugnahmeklausel selbst eindeutig und aus sich heraus verständlich ist (BAG v. 09.06.2010 - 5 AZR 637/09, BB 2010, 2692; BAG v. 29.06.2011 - 5 AZR 186/10, juris).Wie gesehen ist für eine Bezugnahmeklausel zu verlangen, dass die Bezugnahme selbst eindeutig und aus sich heraus verständlich ist (BAG v. 09.06.2010 - 5 AZR 637/09, BB 2010, 2692; BAG v. 29.06.2011 - 5 AZR 186/10, juris).
- BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 148/10
Eingruppierung eines Klinischen Chemikers - Nichtanwendbarkeit des § 41 Nr 7 TV-L …
Einen allgemeinen Grundsatz, ein Vorgesetzter sei stets höher zu vergüten als die ihm unterstellten Beschäftigten, gibt es im Arbeitsrecht ebenso wenig wie ein Abstandsgebot (BAG 29. Juni 2011 - 5 AZR 186/10 - Rn. 32; 9. Juni 2010 - 5 AZR 696/09 - Rn. 31, NZA 2011, 109) . - BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 393/10
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT - ergänzende Vertragsauslegung
Für die ergänzende Vertragsauslegung ist deshalb das tarifrechtliche Prinzip der Spezialität ohne Belang, sofern sich nicht aus dem Regelungsplan des Vertrages Gegenteiliges ergibt (BAG 29. Juni 2011 - 5 AZR 186/10 - Rn. 30, KHE 2011/126) . - BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 395/10
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT - ergänzende Vertragsauslegung
Für die ergänzende Vertragsauslegung ist deshalb das tarifrechtliche Prinzip der Spezialität ohne Belang, sofern sich nicht aus dem Regelungsplan des Vertrages Gegenteiliges ergibt (BAG 29. Juni 2011 - 5 AZR 186/10 - Rn. 30, KHE 2011/126) . - LAG Köln, 31.08.2011 - 9 Sa 511/11
Auslegung des Arbeitsvertrags; Bezugnahme auf die jeweils gültigen Tarifverträge …
Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (vgl. zuletzt: BAG, Urteil vom 29. Juni 2011 - 5 AZR 186/10 - ).Es entspricht zudem der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass Bezugnahmen im Arbeitsvertrag auf anderweitige normative Regelungen in der Regel dynamisch zu verstehen sind (vgl. BAG, Urteil vom 29. Juni 2011 - 5 AZR 186/10 - ).