Rechtsprechung
BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 1 S 1 BDSG 1990, § 286 ZPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, § 626 Abs 1 BGB
Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv - IWW
§ 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 286 ZPO, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, § 32 Abs. 1 BDSG, § 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, § 138 Abs. 3, § 286, § 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 1 Abs. 3 GG, § 1 Abs. 1 BDSG, § 1 Abs. 2 BDSG, § 3 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 7, § 32 Abs. 2 BDSG, § 3 Abs. 1 BDSG, § 3 Abs. 3 BDSG, § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 27 Abs. 1 BDSG, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG, § 28 BDSG, § 32 BDSG, § 32 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 BDSG, Art. 5, Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46/EG, RL 95/46/EG, Art. 7 der RL 95/46/EG, Art. 7 RL 95/46/EG, Art. 3 Abs. 1 RL 95/46/EG, Art. 3 RL 95/46/EG, Art. 7 Buchst. f RL 95/46/EG, Art. 2 Buchst. b RL 95/46/EG, Art. 5 RL 95/46/EG, Art. 2 Buchst. c RL 95/46/EG, Richtlinie 98/59/EG, Art. 8 EMRK, § 275 Abs. 1a Satz 3 SGB V, § 561 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 280 Abs. 1 BGB
- Wolters Kluwer
Konkurrenztätigkeit während des Arbeitsverhältnisses als Grund für eine außerordentliche Kündigung; Erschleichen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als Grund für eine außerordentliche Kündigung; Zulässigkeit von Eingriffen der Datenverarbeitung in das Recht auf ...
- Betriebs-Berater
Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv - Beschäftigtendatenschutz
- datenschutz.eu
Überwachung durch Detektiv
- hensche.de
Datenschutz, Überwachung, Persönlichkeitsrecht, Arbeitnehmerdatenschutz
- bag-urteil.com
Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv
- online-und-recht.de
Überwachung durch Detektiv
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Konkurrenztätigkeit während des Arbeitsverhältnisses als Grund für eine außerordentliche Kündigung
- datenbank.nwb.de
Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Zulässigkeit der Überwachung durch Detektiv bei konkretem Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Kein datenschutzrechtlicher Verstoß bei Mitarbeiterüberwachung mit konkretem Verdacht
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit und Zulässigkeit der Überwachung durch einen Detektiv
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Datenschutzrecht: Heimliche Überwachung von Mitarbeitern ohne Verdacht auf Straftaten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Außerordentliche Kündigung - aufgrund der Überwachung durch einen Detektiv
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Überwachung durch Detektiv zur Aufdeckung eines konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann zulässig sein
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv - Beschäftigtendatenschutz
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Detektiveinsatz bei Verdacht einer schweren Pflichtverletzung des Arbeitnehmers erlaubt
- dreher-partner.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung - Verstoß gegen Wettbewerbsverbot Überwachung des Arbeitnehmers
- datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)
Überwachung eines Mitarbeiters durch Detektiv zulässig
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Überwachung eines Arbeitnehmers durch einen Detektiv bei Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung zulässig
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Verdeckte Überwachung ist zulässig
- hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)
§ 32 BDSG: Beschäftigtendatenschutz
- arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)
Verdeckte Compliance-Ermittlungen im Arbeitsverhältnis
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers erlaubt Detektiv-Einsatz des Arbeitgebers
- fgvw.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung - Überwachung durch einen Detektiv
- esche.de (Kurzinformation)
Detektiveinsatz beim Verdacht einer schweren Pflichtverletzung gebilligt
Besprechungen u.ä. (3)
- anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Überwachung von Arbeitnehmern durch Detektive - was ist zulässig?
- lutzabel.com , S. 5 (Entscheidungsbesprechung)
Einsatz von Privatdetektiven zur Überwachung von Arbeitnehmern
- taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)
Vorgetäuschte Erkrankung und Konkurrenztätigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 22.10.2015 - 8 Ca 28/15
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15
- BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16
Papierfundstellen
- BAGE 159, 278
- NJW 2017, 2853
- ZIP 2017, 1873
- ZIP 2017, 74
- MDR 2018, 40
- NZA 2017, 1179
- BB 2017, 2099
- BB 2017, 2364
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (35)
- BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16
Wegen der nach Art. 1 Abs. 3 GG gegebenen Bindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte und der Verpflichtung zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93 , BVerfGE 117, 202) hat das Gericht zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 18; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 3, BAGE 156, 370; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21) .Sie ordnen für sich genommen jedoch nicht an, dass unter ihrer Missachtung gewonnene Erkenntnisse oder Beweismittel bei der Feststellung des Tatbestands im arbeitsgerichtlichen Verfahren vom Gericht nicht berücksichtigt werden dürften (BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 17; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 2, BAGE 156, 370) .
Sofern nach § 32 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 BDSG zulässig erhobene Daten den Verdacht einer Pflichtverletzung begründen, dürfen sie für die Zwecke und unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG auch verarbeitet und genutzt werden (vgl. BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 40; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 37 f.) .
(a) § 32 BDSG sollte nach dem Willen des Gesetzgebers die von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze des Datenschutzes im Beschäftigungsverhältnis nicht ändern, sondern lediglich zusammenfassen (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses BT-Drs. 16/13657 S. 20; BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 22; 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 75, BAGE 151, 1) .
Ausreichend, um weitere Aufklärungsmaßnahmen zu rechtfertigen, wäre insofern bereits ein auf konkrete Tatsachen gestützter "einfacher" Verdacht gewesen (zu § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG BAG 22. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 25) .
- BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem …
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16
Die Bestimmung kodifiziert ebenso wie Satz 2 der Norm die von der Rechtsprechung aus dem verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht ( Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG ) abgeleiteten allgemeinen Grundsätze zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 29; BT-Drs. 16/13657 S. 21) .(bb) Der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers muss auch im Rahmen von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 81, 15; 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 53, 226 ) .
Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 , BAGE 148, 26 ; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) .
- BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93
Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16
Dabei nimmt die Gesetzesbegründung zur Konkretisierung des Maßstabs der Erforderlichkeit einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten zur Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 1986 (- 5 AZR 660/85 - BAGE 53, 226) und 7. September 1995 (- 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15) Bezug.Es muss ein Zusammenhang mit der Erfüllung der vom Arbeitnehmer geschuldeten vertraglichen Leistung, seiner sonstigen Pflichtenbindung oder mit der Pflichtenbindung des Arbeitgebers bestehen ( BAG 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c aa der Gründe, aaO) .
(bb) Der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers muss auch im Rahmen von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 81, 15; 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 53, 226 ) .
- BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen …
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16
cc) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, bei der Observation des Klägers durch einen Detektiv im Juni 2015 im Auftrag der Beklagten habe es sich um Datenerhebung iSv. § 3 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 7, § 32 Abs. 2 BDSG gehandelt (vgl. BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13 - Rn. 23) .Einschränkungen des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten können gerechtfertigt sein, wenn sie denen entsprechen, die im Rahmen von Art. 8 EMRK geduldet werden (EuGH 9. November 2010 - C-92/09 und C-93/09 - [Volker und Markus Schecke] Rn. 52, Slg. 2010, I-11063; BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13 - Rn. 20 f.) .
Zwar müssen im Falle einer attestierten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründete Zweifel an der Richtigkeit der ärztlichen Bescheinigung bestehen, um einen aufklärungsbedürftigen Verdacht des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit annehmen zu können (vgl. BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13 - Rn. 25) .
- BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15
Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16
Wegen der nach Art. 1 Abs. 3 GG gegebenen Bindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte und der Verpflichtung zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93 , BVerfGE 117, 202) hat das Gericht zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 18; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 3, BAGE 156, 370; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21) .Sie ordnen für sich genommen jedoch nicht an, dass unter ihrer Missachtung gewonnene Erkenntnisse oder Beweismittel bei der Feststellung des Tatbestands im arbeitsgerichtlichen Verfahren vom Gericht nicht berücksichtigt werden dürften (BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 17; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 2, BAGE 156, 370) .
Sofern nach § 32 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 BDSG zulässig erhobene Daten den Verdacht einer Pflichtverletzung begründen, dürfen sie für die Zwecke und unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG auch verarbeitet und genutzt werden (vgl. BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 40; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 37 f.) .
- BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13
Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16
Die Vorschrift soll hinsichtlich der Eingriffsintensität damit vergleichbare Maßnahmen erfassen (BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 75, BAGE 151, 1) .(a) § 32 BDSG sollte nach dem Willen des Gesetzgebers die von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze des Datenschutzes im Beschäftigungsverhältnis nicht ändern, sondern lediglich zusammenfassen (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses BT-Drs. 16/13657 S. 20; BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 22; 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 75, BAGE 151, 1) .
- BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16
Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (…BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 , BAGE 148, 26 ; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) .Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist gewahrt, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (BVerfG 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - zu B I 2 b dd der Gründe, BVerfGE 115, 320 ; BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - aaO) .
- EuGH, 24.11.2011 - C-468/10
ASNEF - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7 …
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16
Art. 7 RL 95/46/EG sieht eine erschöpfende und abschließende Liste der Fälle vor, in denen eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig ist (EuGH 24. November 2011 - C-468/10 und C-469/10 - [ASNEF] Rn. 30, Slg. 2011, I-12181) .Die Mitgliedstaaten dürfen nach Art. 5 RL 95/46/EG in Bezug auf die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten daher keine anderen als die in Art. 7 RL 95/46/EG aufgezählten Grundsätze einführen und auch nicht durch zusätzliche Bedingungen die Tragweite der sechs in Art. 7 RL 95/46/EG vorgesehenen Grundsätze verändern (EuGH 19. Oktober 2016 - C-582/14 - [Breyer] Rn. 57; 24. November 2011 - C-468/10 und C-469/10 - [ASNEF] Rn. 33, 34 und 36) .
- EGMR, 05.10.2010 - 420/07
Vereinbarkeit einer vom Arbeitgeber angeordneten und durch eine Detektei …
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16
Diese Rechtsprechung steht mit Art. 8 Abs. 1 EMRK im Einklang (EGMR 5. Oktober 2010 - 420/07 - EuGRZ 2011, 471) .Diesen Anforderungen genügt der vom Senat herangezogene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (EGMR 5. Oktober 2010 - 420/07 - EuGRZ 2011, 471) .
- BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85
Personenbezoge Daten - Speichern - Personalfragebogen - Fragebogen
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16
Dabei nimmt die Gesetzesbegründung zur Konkretisierung des Maßstabs der Erforderlichkeit einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten zur Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 1986 (- 5 AZR 660/85 - BAGE 53, 226) und 7. September 1995 (- 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15) Bezug.(bb) Der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers muss auch im Rahmen von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 81, 15; 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 53, 226 ) .
- BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit
- BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08
Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
Automatisierte Kennzeichenerfassung
- EuGH, 19.10.2016 - C-582/14
Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben, …
- EuGH, 11.12.2014 - C-212/13
Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung …
- BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10
Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement - …
- EuGH, 09.11.2010 - C-92/09
Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über …
- BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09
Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten
- EuGH, 10.12.2009 - C-323/08
Rodríguez Mayor u.a. - Vorabentscheidungsverfahren - Schutz der Arbeitnehmer - …
- BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 226/08
Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten - Kostenfestsetzungsverfahren
- EuGH, 04.05.2009 - C-92/09
Volker und Markus Schecke - Verbindung
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
- EuGH, 20.05.2003 - C-465/00
DIE WEITERGABE VON EINKOMMENSDATEN VON ARBEITNEHMERN ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN …
- BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02
Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung
- EuGH, 06.11.2003 - C-101/01
Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet
- BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03
Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15
Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast
- BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15
Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am …
- BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08
Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit
- BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12
Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot
- BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 71.83
Halterauskunft - Allgemeines Datenschutzrecht - Berechtigtes Interesse - …
- BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05
Vaterschaftsfeststellung
- BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93
Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15
Beweisverwertungsverbot - Detektiveinsatz bei Verdacht von Wettbewerbsverstößen
- BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot
Wegen der nach Art. 1 Abs. 3 GG bestehenden Bindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte und der Verpflichtung zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93 , BVerfGE 117, 202) hat das Gericht zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 21; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 18; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 3, BAGE 156, 370; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21) .Ist allerdings die Datenverarbeitung gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer nach den Vorschriften des BDSG zulässig, liegt insoweit keine Verletzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und am eigenen Bild vor (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 22) .
(1) Bei dem verdeckten Einsatz eines Keyloggers wird der betroffene Arbeitnehmer in der Befugnis, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu befinden, beschränkt, indem er zum Ziel einer nicht erkennbaren - systematischen - Beobachtung durch den Arbeitgeber gemacht wird und dadurch auf sich beziehbare Daten über sein Verhalten preisgibt, ohne die Überwachung oder gar den mit ihr verfolgten Verwendungszweck zu kennen (für die automatisierte Erhebung öffentlich zugänglicher Informationen vgl. BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 ua. - Rn. 67, BVerfGE 120, 378 ; für die Observation durch einen Detektiv außerhalb des Betriebsgeländes vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 24) .
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht allein den Schutz der Privat- und Intimsphäre, sondern trägt in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch den informationellen Schutzinteressen desjenigen Rechnung, der sich in die (Betriebs-)Öffentlichkeit begibt (für die Videoüberwachung vgl. BVerfG 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 - Rn. 39, BVerfGK 10, 330; BVerwG 25. Januar 2012 - 6 C 9/11 - Rn. 25, BVerwGE 141, 329; für die Observation durch einen Detektiv vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 24) .
Zur Durchführung gehört die Kontrolle, ob der Arbeitnehmer seinen Pflichten nachkommt (Gola/Schomerus BDSG 12. Aufl. § 32 Rn. 16; Grimm JM 2016, 17, 19) , zur Beendigung iSd. Kündigungsvorbereitung (…dazu Grimm, aaO) die Aufdeckung einer Pflichtverletzung, die die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 26) .
Sofern nach § 32 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 BDSG zulässig erhobene Daten den Verdacht einer solchen Pflichtverletzung begründen, dürfen sie für die Zwecke und unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG auch verarbeitet und genutzt werden (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 40; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 37 f., BAGE 156, 370) .
Der Arbeitgeber darf deshalb alle Daten speichern und verwenden, die er benötigt, um die ihm obliegende Darlegungs- und Beweislast in einem potentiellen Kündigungsschutzprozess zu erfüllen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO; Stamer/Kuhnke in Plath BDSG § 32 Rn. 149; HWK/Lembke 7. Aufl. § 32 BDSG Rn. 15) .
Die Vorschrift soll hinsichtlich der Eingriffsintensität damit vergleichbare Maßnahmen erfassen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 27; 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 75, BAGE 151, 1) .
cc) § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG entfaltet keine "Sperrwirkung" dergestalt, dass eine anlassbezogene Datenerhebung durch den Arbeitgeber ausschließlich zur Aufdeckung von Straftaten zulässig wäre und sie nicht nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein könnte (ausführlich BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 28 ff.) .
Allerdings muss der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers auch im Rahmen von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem - dort gleichfalls verankerten - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 32; 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 81, 15; 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 53, 226 ) .
Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO;… 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 , BAGE 148, 26 ; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) .
Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Angemessenheit) ist gewahrt, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (BVerfG 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - zu B I 2 b dd der Gründe, BVerfGE 115, 320 ; BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO;… 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - aaO) .
Eine entsprechende verdeckte Ermittlung "ins Blaue hinein", ob ein Arbeitnehmer sich pflichtwidrig verhält, ist auch nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG unzulässig (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO) .
Andererseits genügt der vom Senat herangezogene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dem durch die Richtlinie sowie Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (dazu EuGH 11. Dezember 2014 - C-212/13 - [Rynes] Rn. 28) und Art. 8 EMRK (dazu EuGH 9. November 2010 - C-92/09 und C-93/09 - [Volker und Markus Schecke] Rn. 52, Slg. 2010, I-11063; BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13 - Rn. 20 f.) garantierten Schutzniveau für die von einer Datenerhebung Betroffenen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 38; EGMR 5. Oktober 2010 - 420/07 - EuGRZ 2011, 471) .
Demgegenüber kann eine Datenerhebung, die weder der Aufdeckung von Straftaten iSd. § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG noch sonstigen Zwecken des Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG dient, "zur Wahrung berechtigter Interessen" iSv. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG zulässig sein (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 25; Gola/Schomerus BDSG 12. Aufl. § 32 Rn. 2, 45 f.) .
- BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18
Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot
War die betreffende Maßnahme nach den Vorschriften des BDSG aF zulässig, liegt insoweit keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und am eigenen Bild vor (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 17, BAGE 159, 380; 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 22, BAGE 159, 278) .Der Arbeitgeber darf deshalb grundsätzlich alle Daten speichern und verwenden, die er benötigt, um die ihm obliegende Darlegungs- und Beweislast in einem potenziellen Rechtsstreit um die Wirksamkeit einer Kündigung und/oder das Bestehen von Schadensersatzansprüchen zu erfüllen (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 28, BAGE 159, 380; 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 26, BAGE 159, 278) .
- BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19
Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs
Der Observation eines Arbeitnehmers durch einen Detektiv sind rechtliche Grenzen gesetzt, denn hierbei handelt es sich um Datenverarbeitung, die nur in den Grenzen des § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig ist (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 23, BAGE 159, 278; 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13 - Rn. 23 jeweils noch zu § 32 Abs. 1 BDSG aF; Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 53 Rn. 24 mwN) .
- BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18
Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot
(3) § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG aF entfaltet keine "Sperrwirkung" dergestalt, dass eine anlassbezogene Datenerhebung durch den Arbeitgeber ausschließlich zur Aufdeckung von Straftaten zulässig wäre und sie nicht nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG aF zulässig sein könnte (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 30, BAGE 159, 380; ausführlich BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 28 ff., BAGE 159, 278) .So dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich erwarten, dass besonders eingriffsintensive Maßnahmen nicht ohne einen durch Tatsachen begründeten Verdacht einer Straftat oder schweren Pflichtverletzung ergriffen werden und insbesondere nicht "ins Blaue hinein" oder wegen des Verdachts bloß geringfügiger Verstöße eine heimliche Überwachung und ggf. "Verdinglichung" von ihnen gezeigter Verhaltensweisen erfolgt (für die verdeckte Videoüberwachung vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 28, BAGE 156, 370; für die verdeckte Observation durch einen Detektiv vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 26 ff., BAGE 159, 278; für ein verdecktes Keylogging vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 30, BAGE 159, 380) .
- LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 442/17
Arbeitnehmerdatenschutz - Mobiltelefonnummer - Abmahnung - Persönlichkeitsrecht - …
Die Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung darf keine übermäßige Belastung für den/die Arbeitnehmer/in darstellen und muss der Bedeutung des Informationsinteresses des/der Arbeitgebers/in entsprechen (so zum vergleichbar, teilweise identisch wie § 79 Abs. 1 ThürBG formuliertem § 32 BDSG: BAG 29.6.2017 - 2 AZR 597/16, NZA 2017, 1179 mwN.). - LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Das Vorliegen eines wichtigen Grundes iSv. § 626 Abs. 1 BGB ist in zwei Stufen zu prüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. bspw. BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16, Rn. 13, NZA 2017, 1179 [1180]; BAG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04, NZA 2006, 98 ff.). - BAG, 28.03.2019 - 8 AZR 421/17
Offene Videoüberwachung - Beweisverwertungsverbot - Zulässigkeit der …
Dabei gehört zur Durchführung die Kontrolle, ob der Arbeitnehmer seinen Pflichten nachkommt, zur Beendigung iSd. Kündigungsvorbereitung die Aufdeckung einer Pflichtverletzung, die die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 28, BAGE 159, 380; 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 26, BAGE 159, 278) . - LAG Köln, 07.02.2020 - 4 Sa 329/19
Arbeitszeitbetrug durch private Nutzung von Internet und E-Mails Fristlose …
aa) Das Vorliegen eines wichtigen Grundes iSv. § 626 Abs. 1 BGB ist in zwei Stufen zu prüfen (vgl. bspw. BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16, Rn. 13, NZA 2017, 1179, 1180; BAG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04, NZA 2006, 98 ff.). - LAG Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 21 Sa 48/17
Verwertung von Zufallsfunden - Verwertungsverbot in einer Betriebsvereinbarung - …
Sie regeln, in welchem Umfang im Anwendungsbereich des Gesetzes Eingriffe durch öffentliche oder nicht öffentliche Stellen im Sinne des § 1 Abs. 2 BDSG in diese Rechtspositionen zulässig sind (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 in NZA 2017, 1179 Rn 21, 22 mwN).Sofern nach § 32 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 BDSG zulässig erhobene Daten den Verdacht einer Pflichtverletzung begründen, dürfen sie für die Zwecke und unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG auch verarbeitet oder genutzt werden (BAG vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 aaO Rn 26 mwN).
Der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers muss auch im Rahmen von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (zum Vorigen: BAG vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 aaO Rn 28, 29, 32).
- BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22
Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen
b) Aus der Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung des Prozessrechts, insbesondere von § 138 Abs. 3 ZPO, können sich abweichende Anforderungen an die Darlegungslast wegen einer Verletzung des gemäß Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Partei ergeben (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 16, BAGE 159, 380; 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 21, BAGE 159, 278) . - BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19
Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz
- BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 413/19
Abmahnung eines Redakteurs - Anzeigepflicht Nebentätigkeit
- LAG Baden-Württemberg, 21.04.2020 - 19 Sa 46/19
Arbeitnehmerhaftung - Schadensersatz - Ermittlungskosten
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 9 Sa 584/20
Arbeitszeitbetrug - verhaltensbedingte Kündigung - Überwachung Detektiv
- OVG Saarland, 14.12.2017 - 2 A 662/17
Videoüberwachung des Verkaufsraums einer Apotheke
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 10 Sa 469/18
Außerordentliche Kündigung - Verdachtskündigung - Verdacht einer Straftat - …
- LAG Düsseldorf, 12.04.2018 - 11 Sa 319/17
Außerdienstliche Straftat rechtfertigt keine fristlose Kündigung
- LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18
Wohnraummiete: Erlangung der Informationen des Vermieters zum Kündigungsgrund auf …
- ArbG Herne, 10.12.2021 - 5 Ca 1495/21
Einzelfallentscheidung zur außerordentlichen Kündigung; Detektivkosten
- LAG Düsseldorf, 26.04.2023 - 12 Sa 18/23
Heimliche Detektivüberwachung; immaterieller Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO ; …
- LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 444/17
Arbeitnehmerdatenschutz - Mobiltelefonnummer - Abmahnung - Persönlichkeitsrecht - …
- LAG Hessen, 18.10.2021 - 16 Sa 380/20
Fristlose Kündigung bei Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit
- ArbG Aachen, 22.04.2021 - 8 Ca 3432/20
Außerordentliche Kündigung wegen Datenschutzverstoß und Verletzung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 371/18
Versetzung an einen anderen Arbeitsort
- OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 4 U 111/21
Anspruch auf Vergütung für Reinigungsarbeiten; Nachweise über die Zahlung des …
- LAG Nürnberg, 27.07.2021 - 7 Sa 359/20
Kündigung - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Erschütterung des Beweiswertes - …
- LAG Sachsen, 06.07.2023 - 4 Sa 73/23
Elektronische Arbeitszeitüberwachung (Drehkreuz mit Transponder); …
- LAG Köln, 10.12.2020 - 8 Sa 491/20
Außerordentliche Kündigung; Verdachtskündigung; vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
- LAG Köln, 15.04.2020 - 4 Ta 55/20
Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung nach außerordentlicher Kündigung; …
- LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18
Kündigung eines Wohnraummietvertrags: Hinreichend erhebliche Pflichtverletzung …
- LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20
Fristlose Kündigung wegen Rückgabe eines verschmutzten und beschädigten …
- LAG Köln, 22.05.2020 - 4 Sa 5/20
Außerordentliche Verdachtskündigung; öffentlicher Dienst; Vorteilsnahme; Anhörung …
- LAG Köln, 13.03.2020 - 4 Sa 704/18
Kleinbetrieb; fristlose Kündigung; Beleidigung ("Du fettes Schwein"); Drohung; …
- ArbG Braunschweig, 15.09.2022 - 7 Ca 87/22
Kündigungsschutzklage eines Kirchenmusikers der evangelisch-lutherischen …
- LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19
Fristlose Tatkündigung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Zerstörung …
- ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19
Aufhebungsvertrag - Anfechtung - widerrechtliche Drohung mit fristloser Kündigung …
- LAG Hessen, 08.08.2018 - 13 Sa 1237/17
Hat die Arbeitnehmerin bei Einstellung dem Arbeitgeber gegenüber Mitteilung über …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2021 - 2 Sa 153/20
Außerordentliche Kündigung - Beleidigung - Bedrohung - Abmahnungserfordernis
- VG Meiningen, 22.01.2018 - 3 P 50004/16
Ersetzung der Zustimmung der Personalvertretung zu einer außerordentlichen …
- LAG Nürnberg, 29.11.2022 - 1 Sa 250/22
Außerordentliche Kündigung - Genesungswidriges Verhalten - Auflösungsvertrag
- ArbG Aachen, 24.09.2020 - 8 Ca 3432/20
Außerordentliche Kündigung wegen Datenschutzverstoß und Verletzung des …
- LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17
Wirksamkeit zweier Kündigungen und Streit über Weiterbeschäftigung und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2017 - 7 Sa 407/16
Außerordentliche Kündigung einer Eisverkäuferin - Umgehung des Bonsystems - …
- LAG Hamm, 30.03.2023 - 18 Sa 1048/22
Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Verletzung der Rücksichtnahmepflicht …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2022 - 8 Sa 194/20
Außerordentliche Kündigung - Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 44/21
Anfechtung - Eigenkündigung - Auswertung einer Videoüberwachung
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2020 - 5 Sa 123/19
Außerordentliche Kündigung - Erschleichen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 406/17
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Privattätigkeiten während …
- LAG Hamm, 28.05.2020 - 15 Sa 2008/19
Blindkopien dienstlicher E-Mails als Kündigungsgrund Weiterleitung dienstlicher …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2022 - 1 Sa 484/21
Außerordentliche Verdachtskündigung - Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit
- LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 244/20
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung; Bedrohung; Beleidigung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2022 - 2 Sa 54/22
Außerordentliche Kündigung - Schmähkritik
- ArbG Hagen, 08.06.2021 - 4 Ca 2177/20
- ArbG Herne, 14.11.2019 - 4 Ca 1297/19
Verstoß gegen Rücksichtnahmepflicht wegen Weiterleitung dienstlicher E-Mails an …
- ArbG Köln, 05.02.2020 - 3 Ca 4785/19
- ArbG Iserlohn, 21.06.2018 - 4 Ca 2109/17
Beendigung des Arbeitsverhältnisses von jedem Vertragsteil durch Kündigung aus …
- ArbG Braunschweig, 01.02.2022 - 7 Ca 191/21
Kein Frühstück am Drive-in-Schalter: fristlose Kündigung