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   BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1158/79   

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BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1158/79 (https://dejure.org/1982,15893)
BAG, Entscheidung vom 29.07.1982 - 2 AZR 1158/79 (https://dejure.org/1982,15893)
BAG, Entscheidung vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1158/79 (https://dejure.org/1982,15893)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1158/79
    Wie der Senat in der am selben Tage verhandelten und entschiedenen Sache - 2 AZR 1093/79 - (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) in Zusammenfassung und Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334) aus geführt hat, sind - wie auch sonst nach den allgemeinen Grundsätzen - von der Einstellungsbehörde im Einstellungsprozeß die Tatsachen vor zutragen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können.

    An einen angestellten Lehrer sind grundsätzlich die gleichen Maßstäbe hinsichtlich Inhalt und Umfang der politischen Treuepflicht bzw. Verfassungstreue anzulegen, wie an einen beamteten Lehrer (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 471/79 - AP Nr. 7 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 35 Abs. 2 GG).

    nicht zu vereinbarende Ziele verfolgt (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9« Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    3. Mitgliedschaften und Aktivitäten in politischen Parteien oder Organisationen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung sind an sich geeignet, Zweifel an der aktiven Verfassungstreue und damit an der Eignung eines Bewerbers für ein öffentliches Amt zu begründen (vgl. BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 34, 1 = AP Nr. 9 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG und das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des Senats vom 15- Juli 1982 - 2 AZR 887/79 -) Obschon die Mitgliedschaft in einer derartigen Partei oder Organisation entsprechende Rückschlüsse auf das zu er wartende Verhalten des Bewerbers zuläßt, darf sich die Einstellungsbehörde gleichwohl nicht allein auf die Prüfung solcher formaler Merkmale beschränken und allein hiermit eine Ablehnung des Bewerbers rechtfertigen.

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1158/79
    Der Klageantrag ist hinreichend i.S. von § 253 Abs. 2 ZPO bestimmt, da sich die Bedingungen des von der Klägerin erstrebten Anstellungsvertrages ohne weiteres aus dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes und den ergänzenden Rechtsvorschriften ergehen (BAG 28, 62, 65 f . ; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 55 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - AP Nr. 16 zu Art. 53 Abs. 2 GG, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht bei der Prüfung, ob der Klägerin ein Anspruch auf Einstellung in den Schuldienst des beklagten Landes zusteht, auch von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat (BAG 28, 62; BAG Urteil vom 9 Dezember 1981 - aaO; BAG Urteil vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1095/79 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    An einen angestellten Lehrer sind grundsätzlich die gleichen Maßstäbe hinsichtlich Inhalt und Umfang der politischen Treuepflicht bzw. Verfassungstreue anzulegen, wie an einen beamteten Lehrer (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 471/79 - AP Nr. 7 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 35 Abs. 2 GG).

    nicht zu vereinbarende Ziele verfolgt (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9« Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1158/79
    Der Klageantrag ist hinreichend i.S. von § 253 Abs. 2 ZPO bestimmt, da sich die Bedingungen des von der Klägerin erstrebten Anstellungsvertrages ohne weiteres aus dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes und den ergänzenden Rechtsvorschriften ergehen (BAG 28, 62, 65 f . ; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 55 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - AP Nr. 16 zu Art. 53 Abs. 2 GG, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Bei der Prüfung, ob in diesem Sinne ein Bewerber geeignet ist und den Anforderungen an die politische Treuepflicht genügt, steht der Einstellungsbehörde ein Beurteilungsspielraum zu, zumal nur sie die politische Entscheidung treffen kann, wie die aus der Einstellung des Bewerbers zu erwartenden Risiken für die auch von ihr zu wahrende verfassungsmäßige Ordnung unseres Staates einzuschätzen sind (BAG 3i 1 = AP Nr. 9 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Wie der Senat in der am selben Tage verhandelten und entschiedenen Sache - 2 AZR 1093/79 - (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) in Zusammenfassung und Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334) aus geführt hat, sind - wie auch sonst nach den allgemeinen Grundsätzen - von der Einstellungsbehörde im Einstellungsprozeß die Tatsachen vor zutragen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können.

    3. Mitgliedschaften und Aktivitäten in politischen Parteien oder Organisationen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung sind an sich geeignet, Zweifel an der aktiven Verfassungstreue und damit an der Eignung eines Bewerbers für ein öffentliches Amt zu begründen (vgl. BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 34, 1 = AP Nr. 9 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG und das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des Senats vom 15- Juli 1982 - 2 AZR 887/79 -) Obschon die Mitgliedschaft in einer derartigen Partei oder Organisation entsprechende Rückschlüsse auf das zu er wartende Verhalten des Bewerbers zuläßt, darf sich die Einstellungsbehörde gleichwohl nicht allein auf die Prüfung solcher formaler Merkmale beschränken und allein hiermit eine Ablehnung des Bewerbers rechtfertigen.

  • BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 512/79

    Politische Treuepflicht - Angestellter Lehranwärter - Übertragenes Amt

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1158/79
    Der Klageantrag ist hinreichend i.S. von § 253 Abs. 2 ZPO bestimmt, da sich die Bedingungen des von der Klägerin erstrebten Anstellungsvertrages ohne weiteres aus dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes und den ergänzenden Rechtsvorschriften ergehen (BAG 28, 62, 65 f . ; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 55 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - AP Nr. 16 zu Art. 53 Abs. 2 GG, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    An die Verfassungs treue eines im Stadium der Ausbildung befindlichen Lehrers - und der Vorbereitungsdienst zum Zwecke der Ablegung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen ist Ausbildungsstätte i.S. des Art. 12 Abs. 1 GG (VO vom 21. Januar 1981, GBl Baden-Württemberg S. 81) - sind vielmehr geringere Anforderungen zu stellen (BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - aaO, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    nicht zu vereinbarende Ziele verfolgt (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9« Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Damit steht das formale und allgemeine Bekenntnis der DKP zum Grundgesetz und seinen demokratischen Prinzipien nach wie vor in einem unauflösbaren Widerspruch zu den politischen Zielen dieser Partei (vgl. BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BAG, 10.12.1980 - 5 AZR 18/79

    Einstellungsbehörde - Einstellungsprozeß - Begründung der ablehnenden

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1158/79
    Der Klageantrag ist hinreichend i.S. von § 253 Abs. 2 ZPO bestimmt, da sich die Bedingungen des von der Klägerin erstrebten Anstellungsvertrages ohne weiteres aus dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes und den ergänzenden Rechtsvorschriften ergehen (BAG 28, 62, 65 f . ; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 55 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - AP Nr. 16 zu Art. 53 Abs. 2 GG, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sie kann deshalb nur darauf hin überprüft werden, ob die Einstellungsbehörde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob sie ihre Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (BVerfGE 39» 334 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG 33» 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27- November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Wie der Senat in der am selben Tage verhandelten und entschiedenen Sache - 2 AZR 1093/79 - (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) in Zusammenfassung und Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334) aus geführt hat, sind - wie auch sonst nach den allgemeinen Grundsätzen - von der Einstellungsbehörde im Einstellungsprozeß die Tatsachen vor zutragen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können.

    An einen angestellten Lehrer sind grundsätzlich die gleichen Maßstäbe hinsichtlich Inhalt und Umfang der politischen Treuepflicht bzw. Verfassungstreue anzulegen, wie an einen beamteten Lehrer (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 471/79 - AP Nr. 7 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 35 Abs. 2 GG).

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1158/79
    Sie kann deshalb nur darauf hin überprüft werden, ob die Einstellungsbehörde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob sie ihre Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (BVerfGE 39» 334 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG 33» 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27- November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Wie der Senat in der am selben Tage verhandelten und entschiedenen Sache - 2 AZR 1093/79 - (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) in Zusammenfassung und Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334) aus geführt hat, sind - wie auch sonst nach den allgemeinen Grundsätzen - von der Einstellungsbehörde im Einstellungsprozeß die Tatsachen vor zutragen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können.

    3. Mitgliedschaften und Aktivitäten in politischen Parteien oder Organisationen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung sind an sich geeignet, Zweifel an der aktiven Verfassungstreue und damit an der Eignung eines Bewerbers für ein öffentliches Amt zu begründen (vgl. BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 34, 1 = AP Nr. 9 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG und das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des Senats vom 15- Juli 1982 - 2 AZR 887/79 -) Obschon die Mitgliedschaft in einer derartigen Partei oder Organisation entsprechende Rückschlüsse auf das zu er wartende Verhalten des Bewerbers zuläßt, darf sich die Einstellungsbehörde gleichwohl nicht allein auf die Prüfung solcher formaler Merkmale beschränken und allein hiermit eine Ablehnung des Bewerbers rechtfertigen.

  • BAG, 06.02.1980 - 5 AZR 848/77

    Bewerberin - Einstellende Behörde - Angestellte Kunsterzieherin - Städtischer

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1158/79
    An einen angestellten Lehrer sind grundsätzlich die gleichen Maßstäbe hinsichtlich Inhalt und Umfang der politischen Treuepflicht bzw. Verfassungstreue anzulegen, wie an einen beamteten Lehrer (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 471/79 - AP Nr. 7 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 35 Abs. 2 GG).

    3. Mitgliedschaften und Aktivitäten in politischen Parteien oder Organisationen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung sind an sich geeignet, Zweifel an der aktiven Verfassungstreue und damit an der Eignung eines Bewerbers für ein öffentliches Amt zu begründen (vgl. BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 34, 1 = AP Nr. 9 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG und das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des Senats vom 15- Juli 1982 - 2 AZR 887/79 -) Obschon die Mitgliedschaft in einer derartigen Partei oder Organisation entsprechende Rückschlüsse auf das zu er wartende Verhalten des Bewerbers zuläßt, darf sich die Einstellungsbehörde gleichwohl nicht allein auf die Prüfung solcher formaler Merkmale beschränken und allein hiermit eine Ablehnung des Bewerbers rechtfertigen.

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 471/79

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Freiheitlich demokratische Grundordnung -

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1158/79
    An einen angestellten Lehrer sind grundsätzlich die gleichen Maßstäbe hinsichtlich Inhalt und Umfang der politischen Treuepflicht bzw. Verfassungstreue anzulegen, wie an einen beamteten Lehrer (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 471/79 - AP Nr. 7 zu Art. 35 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 35 Abs. 2 GG).

    Der Bewerber darf nicht anstreben, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder gar zu beseitigen (BAG Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 471/79 - AP Nr. 7 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9 Dezember 1981 - 3 AZR 512/79 - aaO, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1158/79
    Wie der Senat in der am selben Tage verhandelten und entschiedenen Sache - 2 AZR 1093/79 - (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) in Zusammenfassung und Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334) aus geführt hat, sind - wie auch sonst nach den allgemeinen Grundsätzen - von der Einstellungsbehörde im Einstellungsprozeß die Tatsachen vor zutragen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können.
  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79

    Verfassungstreuepflicht eines Lehramtsanwärters

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1158/79
    Bei diesen der Klägerin vorgehaltenen Aktivitäten handelt es sich jedoch um solche, die aus der Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in der DKP folgen (vgl. zu diesen Aktivitäten das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil des Senats vom 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 -).
  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 887/79

    Lehramt - Bewerber - Mitgliedschaft - Verfassungstreue

  • BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79

    Einstellungsbehörde - Verfassungstreue - Beurteilungsspielraum - Eignung

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