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   BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79   

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BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79 (https://dejure.org/1982,1385)
BAG, Entscheidung vom 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79 (https://dejure.org/1982,1385)
BAG, Entscheidung vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 (https://dejure.org/1982,1385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstellungsbehörde - Verfassungstreue - Beurteilungsspielraum - Eignung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 235
  • NJW 1983, 782 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.12.1980 - 5 AZR 18/79

    Einstellungsbehörde - Einstellungsprozeß - Begründung der ablehnenden

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79
    Der Einstellungsbehörde muß dann zunächst Gelegenheit gegeben werden, sich erneut ein abschließendes Urteil über die Eignung des Bewerbers zu bilden (BAG 33, 43 und die Urteile des Fünften Senates vom 19. März 1980 - 3 AZR 794/78 - und vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 8 und 13 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Entscheidend ist stets, ob unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles bei "vernünftiger Würdigung" (BAG 34, 1, 19 und BAG Urteil vom 10. Dezember 1980, aaO) "begründete Zweifel" (BVerwGE 47, 330, 338) an der Verfassungstreue des Bewerbers bestehen, d. h. ob "gewichtige Anhaltspunkte" dafür gegeben sind, daß er nicht in der Lage und bereit sein wird, seine Pflichten im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erfüllen (BAG 28, 62, 78).

    Die Zweifel an der Bereitschaft, die politische Treuepflicht zu erfüllen, dürfen nicht nur theoretisch möglich, sondern müssen ernsthaft vertreten sein (BAG Urteil vom 10. Dezember 1980, aaO).

    Sind die von ihr behaupteten tatsächlichen Umstände nicht nachzuweisen, dann trägt sie die materielle Beweislast und unterliegt schon deshalb im Rechtsstreit (BVerwG, aaO; im Ergebnis auch BAG Urteil vom 10. Dezember 1980, aaO, zu B IV 2 der Gründe).

    bb) Auch der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat - wie es der Vorstellung des erkennenden Senates entspricht - unabhängig vom Beurteilungsspielraum der Behörde darauf ab gestellt, ob die festgestellten Umstände bei "vernünftiger Würdigung" Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers begründen (Urteil vom 10. Dezember 1980, aaO, zu B III 3 der Gründe).

    Erforderlich ist viel mehr eine aufgrund der politischen Überzeugung entwickelte erkennbare verfassungsfeindliche Einstellung gegenüber der demokratischen Grundordnung (BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG, zu C I 3 der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43, 50 - 51; 34, 1, 15 und BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 4 und III 4 der Gründe).

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79
    Wie jedoch die weitere Begründung des Landesarbeitsgerichts erkennen läßt, hat es an die Verfassungstreue damit keine geringeren Anforderungen stellen wollen, als die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (aaO) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG) verlangt.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. November 1980 (aaO) überzeugend dargelegt hat, reicht für Zweifel an der Verfassungstreue ein - zumeist schon auf fehlender Gelegenheit beruhender - nicht zu erbringender Nachweis eines bisherigen aktiven Eintretens für die freiheitlich-demokratische Grundordnung noch nicht aus, weil dem Bewerber vor seinem Eintritt in den öffentlichen Dienst noch keine gesteigerte Treuepflicht obliegt.

    Wie bereits dargelegt (vgl. oben unter II 2), ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1980 (aaO) im Rahmen der Sachverhaltsüberprüfung auch zu prüfen, ob die von der Einstel lungsbehörde dargelegten Tatsachen von "hinreichendem Gewicht" sind und bei "objektiver Betrachtungsweise" ernste Besorgnis an der Bereitschaft des Bewerbers zur Erfüllung der Verfassungstreue auslösen.

    cc) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. November 1980 (aaO) auf folgenden weiteren wichtigen Grundsatz hingewiesen: Wenn ein Bewerber aktiv für eine Vereinigung eintritt, die nicht nur der Verfassung widerstrei tende, sondern in nicht nur untergeordnetem Maße auch politische Ziele verfolgt, die auf dem Boden der freiheitlichdemokratischen Grundordnung stehen, kann das der Einstellungsbehörde in der Regel nur Anlaß zu weiteren Ermittlungen geben.

    AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG, zu C I 3 der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43, 50 - 51; 34, 1, 15 und BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 4 und III 4 der Gründe).

    e) Im übrigen darf das Gericht den Beurteilungsspielraum der Behörde nicht durch seine eigene Würdigung, insbesondere hinsichtlich der persönlichen Glaubwürdigkeit der Angaben des Bewerbers ersetzen (BVerfGE 39, 334, 353, 354; BVerwG Urteil vom 27. November 1980, aaO; BAG 33, 41, 51).

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79
    Der Einstellungsbehörde muß dann zunächst Gelegenheit gegeben werden, sich erneut ein abschließendes Urteil über die Eignung des Bewerbers zu bilden (BAG 33, 43 und die Urteile des Fünften Senates vom 19. März 1980 - 3 AZR 794/78 - und vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 8 und 13 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Der Fünfte Senat hat bereits in seinem Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - (BAG 33, 43, 53 ff.) entschieden, die Einstellungsbehörde dürfe bei der Verfassungsschutzbehörde Erkenntnisse über den Bewerber einholen und ihm solche Erkenntnisse auch Vorhalten.

    Ebenso ist es ein objektiv ungeeigneter Versuch des Bewerbers, Zweifel an seiner Verfassungstreue allein durch seine Erklärung auszuräumen, eine verfassungsfeindliche Einstellung könne ihm deswegen nicht vorgeworfen werden, weil er ebenso wie seine Partei seine (verfassungsfeindlichen) politischen Ziele nur auf verfassungsrechtlich zulässigem Wege erreichen wolle (BAG 33, 43, 52).

    Ob die Einstellungsbehörde von zutreffen den Anforderungen an die Treuepflicht des Bewerbers um eine Anstellung im Arbeitsverhältnis ausgegangen ist, kann als Rechtsfrage von den Gerichten voll nachgeprüft werden (BAG 33, 43, 50).

    AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG, zu C I 3 der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43, 50 - 51; 34, 1, 15 und BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 4 und III 4 der Gründe).

    Dieser Grundsatz wird aber durch den Vorbehalt eingeschränkt, daß sie die Einstellung eines Bewerbers nur dann ablehnen darf, wenn vernünftige Zweifel an seiner Eignung nicht ausgeräumt werden können (BAG 33, 43, 30).

  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79
    Sie ist nicht durch die spätere Rechtsprechung des Fünften Senates (vgl. BAG 34, 1) überholt, nach der eine Klage auf Einstellung in den öffentlichen Dienst nicht mit der Begründung abgewiesen werden darf, die erforderliche Zustimmung des Personalrates sei noch nicht beantragt worden.

    B. Die Klage ist auch gegenwärtig nach den Hauptanträgen der Klägerin begründet, weil sie gegen das beklagte Land einen Anspruch auf Einstellung als Erzieherin hat, der nur bei einer späteren berechtigten Verweigerung der Zustimmung durch den Personalrat nicht durchzusetzen wäre (BAG 34, 1, 13 f.).

    Entscheidend ist stets, ob unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles bei "vernünftiger Würdigung" (BAG 34, 1, 19 und BAG Urteil vom 10. Dezember 1980, aaO) "begründete Zweifel" (BVerwGE 47, 330, 338) an der Verfassungstreue des Bewerbers bestehen, d. h. ob "gewichtige Anhaltspunkte" dafür gegeben sind, daß er nicht in der Lage und bereit sein wird, seine Pflichten im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erfüllen (BAG 28, 62, 78).

    a) Der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 39, 334, 353) aufgestellte und vom Bundesarbeitsgericht (BAG 34, 1, 18 - 19) übernommene Grundsatz, bei der Entscheidung über die Eignung des Bewerbers gebe es weder für die Einstellungsbehörde (für die fehlende Gewähr) noch für den Bewerber (für die geforderte Gewähr) eine "Beweislast", betrifft nicht die tatsächlichen Grundlagen der Beurteilung der Eignung des Bewerbers, sondern nur die aufgrund eines be stimmten Sachverhaltes (einer Vielzahl von Beurteilungselementen) von der Einstellungsbehörde vorgenommene Eignungsprognose selbst (BVerwG Urteil vom 27. November 1980, AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG und im Ergebnis auch BAG 34, 1, 19 - insbes. Leitsatz 4).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79
    a) Der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 39, 334, 353) aufgestellte und vom Bundesarbeitsgericht (BAG 34, 1, 18 - 19) übernommene Grundsatz, bei der Entscheidung über die Eignung des Bewerbers gebe es weder für die Einstellungsbehörde (für die fehlende Gewähr) noch für den Bewerber (für die geforderte Gewähr) eine "Beweislast", betrifft nicht die tatsächlichen Grundlagen der Beurteilung der Eignung des Bewerbers, sondern nur die aufgrund eines be stimmten Sachverhaltes (einer Vielzahl von Beurteilungselementen) von der Einstellungsbehörde vorgenommene Eignungsprognose selbst (BVerwG Urteil vom 27. November 1980, AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG und im Ergebnis auch BAG 34, 1, 19 - insbes. Leitsatz 4).

    aa) Demgegenüber ist daran festzuhalten, daß der Einstellungsbehörde ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum bei der Gesamtabwägung (voraus schauenden Prognose) zusteht, ob unter Berücksichtigung der belastenden und der entlastenden Umstände, insbesondere auch des persönlichen Eindrucks und der Bewertung der Glaubwürdigkeit des Bewerbers die erforderliche Gewähr für seine Verfassungstreue vorliegt (BVerfGE 39, 334, 351 ff. = 23.

    e) Im übrigen darf das Gericht den Beurteilungsspielraum der Behörde nicht durch seine eigene Würdigung, insbesondere hinsichtlich der persönlichen Glaubwürdigkeit der Angaben des Bewerbers ersetzen (BVerfGE 39, 334, 353, 354; BVerwG Urteil vom 27. November 1980, aaO; BAG 33, 41, 51).

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79
    Die sogen, grundlegende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 31. März 1976 (BAG 28, 62) sei sehr bedenklich, weil sie mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht übereinstimme.

    1. Das Landesarbeitsgericht hat im Ausgangspunkt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG m. zust. Anm. von Scheuner) zutreffend angenommen, über das Recht auf gleichen Zugang könne dem Bewerber um ein öffentliches Amt nur in Ausnahmefällen aufgrund von Art. 33 Abs. 2 GG auch ein Anspruch auf Abschluß eines Arbeitsvertrages zuerkannt werden.

    Entscheidend ist stets, ob unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles bei "vernünftiger Würdigung" (BAG 34, 1, 19 und BAG Urteil vom 10. Dezember 1980, aaO) "begründete Zweifel" (BVerwGE 47, 330, 338) an der Verfassungstreue des Bewerbers bestehen, d. h. ob "gewichtige Anhaltspunkte" dafür gegeben sind, daß er nicht in der Lage und bereit sein wird, seine Pflichten im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erfüllen (BAG 28, 62, 78).

  • BAG, 06.02.1980 - 5 AZR 848/77

    Bewerberin - Einstellende Behörde - Angestellte Kunsterzieherin - Städtischer

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79
    I. Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in dem Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - (AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG - zu III der Gründe) einen sachlich gleichlautenden Klageantrag zur Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    In dem Urteil vom 6. Februar 1980 (aaO) hat es der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts zutreffend nicht für erforderlich gehalten, den begehrten Arbeitsplatz als Erzieherin im Antrag näher zu konkretisieren.

    Da beide Parteien ersichtlich davon ausgehen, daß die Klägerin in der Kindertagesstätte nicht nur kleinere Kinder zu betreuen, sondern weitergehende erzieherische Aufgaben wahrzunehmen hat, muß sie die Gewähr dafür bieten, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur' freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen (BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79
    Entscheidend ist stets, ob unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles bei "vernünftiger Würdigung" (BAG 34, 1, 19 und BAG Urteil vom 10. Dezember 1980, aaO) "begründete Zweifel" (BVerwGE 47, 330, 338) an der Verfassungstreue des Bewerbers bestehen, d. h. ob "gewichtige Anhaltspunkte" dafür gegeben sind, daß er nicht in der Lage und bereit sein wird, seine Pflichten im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erfüllen (BAG 28, 62, 78).
  • BAG, 19.03.1980 - 5 AZR 794/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Schulbehörde - Lehrereinstellung - Bewerbung -

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79
    Polemische und unsachliche Angriffe gegen den Staat, insbesondere gegen die fälschlich als Berufsverbot bezeichnete Einstellungsüberprüfung besagen nichts darüber, ob der so argumen tierende Bewerber darauf ausgeht, die verfassungsmäßige Ordnung zu stören (ebenso BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 794/78 - AP Nr. 8 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 27.78

    Beamtenbewerber - Prognose der Verfassungstreue - Verfassungsordnung -

    Auszug aus BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79
    Da nur aufgrund einer konkreten Würdigung das Eignungsurteil der Einstellungsbehörde auf Rechtsfehler geprüft werden kann, verletzt sie ihren Beurteilungsspielraum auch dann, wenn sie ihre Prognose nicht ausreichend begründet (BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 27.78 - AP Nr. 13 zu Art. 33 Abs. 2 GG) .
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 37.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung einer Eignungsbeurteilung des

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Würde man für alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes gleichmäßig und unabhängig von ihrer Funktion das Bestehen einer besonderen politischen Treuepflicht annehmen, so würden damit politische Grundrechte der Arbeitnehmer - die Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Freiheit, sich in einer Partei politisch zu betätigen (Art. 21 Abs. 1 GG)  - unnötig und unverhältnismäßig eingeschränkt (BAG 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - zu II 4 a und III 1 b der Gründe, BAGE 40, 1; 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - zu B IV 2 c der Gründe, BAGE 39, 235) .
  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

    An dieser auch schon früher vom Senat vertretenen Auffassung ist festzuhalten (vgl. dazu Senatsurteile vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - BAGE 39, 235, 253 = AP Nr. 17 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu IV 2 c der Gründe und vom 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - BAGE 40, 1, 8, 10 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79]= AP Nr. 18, aaO, zu II 4 a und III 1 b der Gründe).

    Das vom Kläger zu erwartende Maß an politischer Treuepflicht ergibt sich daher aus seiner Stellung und dem Aufgabenkreis, den er als Fernmeldehandwerker bei der Beklagten wahrzunehmen hat (vgl. BAGE 28, 62, 70 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 d der Gründe; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 1 b der Gründe; BAGE 39, 235, 253 = AP Nr. 17, aaO, zu B IV 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP, aaO, zu II 2 a cc der Gründe).

  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 144/81

    Mitgliedschaft - Verfassungstreue - Kriegsdienstgegner - Lehramtsbewerber

    Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß sich ein Anspruch auf Einstellung in den öffentlichen Dienst ausnahmsweise unmittelbar aus Art. 33 Abs. 2 GG ergeben kann, nämlich dann, wenn alle Voraussetzungen in der Person des Bewerbers für das erstrebte öffentliche Amt vorliegen und jede andere Entscheidung als die der Einstellung des Bewerbers nach den Verhältnissen des Einzelfalles rechtswidrig oder sonst ermessensfehlerhaft wäre (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; zuletzt Urteil des Senats vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - zur Veröffent1ichung vorgesehen).

    Wie der Senat im Urteil vom 29- Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) in Zusammenfassung und Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 12 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334) ausgeführt hat, sind - wie auch sonst nach den all gemeinen Grundsätzen - von den Einstellungsbehörden im Einstellungsprozeß die Tatsachen vorzutragen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können.

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Ziele der Vereinigung sich bereits aus gerichtsbekannten Programmen oder anderen programmatischen Äußerungen ergeben (BAG 28, 62, 75; BAG Urteil vom 29 Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Außer der Tatsache, daß die Klägerin aktiv für die Ziele der auch verfassungskonform zu interpretierenden DFG-VK eintritt, hat der beklagte Freistaat keine weiteren durch Tatsachen belegte Gründe oder Verhaltensweisen der Klägerin vorgetragen, die etwaige Zweifel an der Verfassungstreue begründen könnten (vgl. dazu BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - zur Veröffentlichung vor gesehen).

    Rückschlüsse auf ihre Einstellung zur Verfassung lassen sich aus ihren Unmutsäußerungen demnach nicht ohne weiteres ziehen (vgl. BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 794/78 - AP Nr. 8 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Daran ist festzuhalten (vgl. dazu auch schon die Senatsurteile vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - BAGE 39, 235, 253 = AP Nr. 17 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu IV 2 c der Gründe sowie vom 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - BAGE 40, 1, 8, 10 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79]= AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 4 a und III 1 b der Gründe).

    Das vom Kläger zu erwartende Maß an politischer Treuepflicht ergibt sich daher aus seiner Stellung und dem Aufgabenkreis, den er beim beklagten Land als Hauptschullehrer an der B schule in E wahrzunehmen hat (vgl. BAGE 28, 62, 70 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2, aa0, zu III 1 d der Gründe; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5, aa0, zu II 1 b der Gründe; BAGE 39, 235, 253 = AP Nr. 17, aa0, zu B IV 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 318/82
    Bei der Prüfung, ob dem Kläger ein Anspruch auf Einstellung in den Schuldienst des beklagten Landes zusteht, hat das Landesarbeitsgericht gleichfalls unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Arbeitsgerichts die Grundsätze zugrunde gelegt, die das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat (vgl. BAG 28, 62 = AP Nr. 2; BAG 36, 34 = AP Nr. 16; BAG Urteil vorn 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - AP Nr. 17; BAG Urteil vom 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - AP Nr. 1 8 , alle zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. grundlegend den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE 39, 334 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG sowie BAG 33, 43 = AP Nr. 6; BAG 36, 344 = AP Nr. 16; BAG Urteil vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - AP Nr. 17; BAG Urteil vom 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - AP Nr. 1 8 , alle zu Art. 33 Abs. 2 GG) gelten hier folgende Grundsätze: 1. Ob die Behörde im Einstellungsverfahren an die politische Treuepflicht des Bewerbers unter Berücksichtigung der von ihm konkret zu erfüllenden Aufgabe und des jeweils von ihm erstrebten Amtes die zutreffenden Anforderungen gestellt hat, ist eine Rechtsfrage.

    Eine solche pauschale Würdigung ist unzureichend und damit rechtsfehlerhaft, wie auch die Vorinstanzen richtig erkannt haben (vgl. BAG Urteil vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - AP Nr. 17 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B IV 2 d cc der Gründe).

    Die Einstellungsbehörde verletzt ihren Beurteilungsspielraum somit auch dann, wenn sie ihre Prognose nicht ausreichend begründet (vgl. BAG Urteil vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - AP Nr. 17, zu B IV 2 d der Gründe; BVerwGE 61, 194 = AP Nr. 13, zu II 3 der Gründe, beide zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 345/88

    Anspruch auf Einstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem auf drei

    Der Einstellungsbehörde steht ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum bei der Gesamtabwägung zu, ob der Bewerber bei Berücksichtigung der belastenden und der entlastenden Umstände, insbesondere auch des persönlichen Eindrucks und der Bewertung der Glaubwürdigkeit des Bewerbers die erforderliche Gewähr für die von ihm zu fordernde Verfassungstreue bietet (vgl. BAGE 39, 235, 253 = AP Nr. 17 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B IV 2 d, aa der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAGE 34, 1, 15 [BAG 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79] = AP Nr. 9 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B I 1 der Gründe; BAGE 33, 43, 50 f. = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 2 b der Gründe).

    Gerichtlich überprüfbar ist jedoch, ob die Einstellungsbehörde das Maß der zu fordernden politischen Treupflicht richtig erkannt, sie damit den gesetzlichen Rahmen ihres Beurteilungsspielraumes zutreffend angenommen hat, ob sie diesen Rahmen eingehalten hat, von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet und keine sachfremden Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. insbesondere BAGE 39, 235, 253 = AP, aaO, zu B IV 2 d,bb der Gründe).

    Sonst würden mit Hilfe dieser Tarifbestimmung die politischen Grundrechte von Angestellten des öffentlichen Dienstes, wie die Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) oder die Freiheit, sich in einer Partei politisch betätigen zu können (Art. 21 Abs. 1 GG), unnötig und unverhältnismäßig eingeschränkt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAGE 28, 62, 69 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe; siehe auch BAGE 39, 235, 253 = AP Nr. 17 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B IV 2 c der Gründe; BAGE 40, 1, 8, 10 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79]= AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 4 a und zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 2. März 1986 - 7 AZR 469/81 -, n. v.; BAGE 53, 137, 146 = AP Nr. 26 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 2 der Gründe; Urteil vom 28. September 1989 - 2 AZR 317/86 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter B I 3 a der Gründe).

  • BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Parteiämter - Kandidatur - DKP - Politische

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Zusammenhang mit der Beurteilung eines Beamtenbewerbers hinsichtlich der Gewähr der Verfassungstreue anerkannt, daß eine vom äußeren Eindruck abweichende verfassungskonforme "innere Einstellung" des Bewerbers nur dann eine zu seiner Entlastung geeignete Tatsache darstellt, wenn sie durch Rückschlüsse aus konkret nachprüfbaren Vorgängen festgestellt werden kann (BVerwGE 61, 176 [BVerwG 27.11.1980 - 2 C 38/79]; ebenso BAG, Urteil vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - <BAGE 39, 235>).
  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch

    Daran ist festzuhalten (vgl. schon die Senatsurteile vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - BAGE 39, 235, 253 = AP Nr. 17 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu IV 2 C der Gründe; sowie vom 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - BAGE 40, 1, 8, 10 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79]= AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 4 a und III b der Gründe).

    Das geht zu ihren Lasten (BAGE 39, 235 = AP Nr. 17 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BVerwG, 20.01.1987 - 1 D 114.85

    Beamtenrecht - Treuepflicht - DKP - Verfassungstreue - Internationale

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Zusammenhang mit der Beurteilung eines Beamtenbewerbers hinsichtlich der Gewähr der Verfassungstreue anerkannt, "daß eine vom äußeren Eindruck abweichende verfassungskonforme 'innere Einstellung' des Bewerbers nur dann eine zu seiner Entlastung geeignete Tatsache darstellt, wenn sie durch Rückschlüsse aus konkret nachprüfbaren Vorgängen festgestellt werden kann" (BVerwGE 61, 176 ; ebenso BAG, Urteil vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1039/79 - <BAGE 39, 235>).
  • BAG, 13.10.1988 - 6 AZR 144/85

    Abmahnung eines Lehrers wegen Kandidatur für die DKP - Auferlegung einer den

    Das insoweit zu erbringende Ausmaß der politischen Treuepflicht ist vielmehr je nach der von dem Angestellten ausgeübten Funktion zu differenzieren (BAGE 28, 62 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAGE 39, 235, 253 = AP Nr. 17 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAGE 54, 340, 345 = AP Nr. 27 zu Art. 33 Abs. 2 GG, jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 39, 334, 351 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG).
  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79

    Verfassungstreuepflicht eines Lehramtsanwärters

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 41/88

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

  • BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 19/90

    Wirksamkeit von qualitativen Besetzungsregeln

  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 3/80
  • LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23

    Personenbedingte Kündigung; mangelnde Eignung

  • LAG Berlin, 27.08.1991 - 11 Sa 30/91

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines vormaligen Obersten des Ministeriums

  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
  • BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 324/81
  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81
  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
  • BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1158/79
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