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   BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93   

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https://dejure.org/1993,166
BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93 (https://dejure.org/1993,166)
BAG, Entscheidung vom 29.07.1993 - 2 AZR 90/93 (https://dejure.org/1993,166)
BAG, Entscheidung vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 (https://dejure.org/1993,166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 2
    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626 Abs. 2
    Verdachtskündigung: Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung - Straftat - Anfangsverdacht

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verdachtskündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen, Verdacht strafbarer Handlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1675
  • NZA 1994, 171
  • BB 1993, 2455
  • BB 1994, 2455
  • DB 1994, 146
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83

    Vorliegen eines wichtigen Grundes bei einer außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93
    Ist z. B. eine Verdachtskündigung rechtskräftig für unwirksam erklärt worden, weil dem Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung die Verdachtsmomente länger als zwei Wochen bekannt waren, so kann der Arbeitgeber trotzdem später wegen erwiesener Straftat kündigen, wenn sich aufgrund weiterer Umstände, z. B. durch ein Strafurteil herausstellt, daß der Arbeitnehmer die Straftat tatsächlich begangen hat (BAGE 47, 307 = AP Nr. 19 zu § 626 BC.B Ausschlußfrist).

    Es ist deshalb in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, daß der Arbeitgeber grundsätzlich den Ausgang des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens bzw. des Strafverfahrens abwarten darf (BAG Urteil vom 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 - AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAGE 47, 307, 313 f. = AP, aaO., zu II 2 der Gründe; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 224; Ascheid, Beweislastfragen im Kündigungsschutzprozeß, S. 63; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 482).

    Jedenfalls wenn der Arbeitgeber vorher zwar Verdachtsmomente kannte, diese aber noch keine jeden vernünftigen Zweifel ausschließende sichere Kenntnis der Tatbegehung selbst begründeten, darf er den Ausgang des Strafverfahrens abwarten (BAGE 47, 307 = AP, aaO.).

    Ob der Arbeitgeber darüber hinaus, wie die Revision meint, trotz sicherer Kenntnis von den Tatumständen den Ausgang der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden einfach nur deshalb abwarten darf, um seine eigene strafrechtliche Bewertung durch eine möglichst umfassende Sachverhaltsaufklärung durch unabhängige, sachkundige staatliche Behörden nachprüfen zu lassen, hat die Rechtsprechung bisher dahinstehen lassen (BAGE 47, 307 = AP, aaO. und BAG Urteil vom 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 - AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist), wird aber in der Literatur weitgehend abgelehnt (Ascheid, aaO.; Stahlhacke/Preis, aaO.; Herschel, Anm. zu BAG AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

  • BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 29/75

    Ausschlußfrist - Strafbares Verhalten des Arbeitnehmers - Außerordentliche

    Auszug aus BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93
    Es ist deshalb in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, daß der Arbeitgeber grundsätzlich den Ausgang des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens bzw. des Strafverfahrens abwarten darf (BAG Urteil vom 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 - AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAGE 47, 307, 313 f. = AP, aaO., zu II 2 der Gründe; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 224; Ascheid, Beweislastfragen im Kündigungsschutzprozeß, S. 63; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 482).

    Ob der Arbeitgeber darüber hinaus, wie die Revision meint, trotz sicherer Kenntnis von den Tatumständen den Ausgang der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden einfach nur deshalb abwarten darf, um seine eigene strafrechtliche Bewertung durch eine möglichst umfassende Sachverhaltsaufklärung durch unabhängige, sachkundige staatliche Behörden nachprüfen zu lassen, hat die Rechtsprechung bisher dahinstehen lassen (BAGE 47, 307 = AP, aaO. und BAG Urteil vom 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 - AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist), wird aber in der Literatur weitgehend abgelehnt (Ascheid, aaO.; Stahlhacke/Preis, aaO.; Herschel, Anm. zu BAG AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

    Ist z. B. der Arbeitgeber grundsätzlich bereit, dem Arbeitnehmer seinen Fehltritt zu verzeihen, und sieht er lediglich eine Verurteilung des Arbeitnehmers zu einer Freiheitsstrafe als Kündigungsgrund an, so kann ihm nicht § 626 Abs. 2 BGB entgegengehalten werden, wenn er den Ausgang des Strafverfahrens abwartet (Herschel, Anm. zu AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

    Auszug aus BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93
    Andererseits soll aber die zeitliche Begrenzung nicht zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben oder den Kündigungsberechtigten veranlassen, ohne genügende Vorprüfung voreilig zu kündigen (BAGE 24, 99, 104 f. = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 2 a der Gründe).

    Sie ist allerdings nur solange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständlichen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (BAGE 24, 341, 346 f. = AP Nr. 3 zu § 626 ' BGB Ausschlußfrist, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 2 c der Gründe).

  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91

    Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

    Auszug aus BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93
    c) Wird die fristlose Kündigung wegen Verdachts einer strafbaren Handlung oder wegen einer Arbeitgeber als erwiesen angesehenen Straftat ausgesprochen (vgl. zur Unterscheidung zuletzt Senatsurteil vom 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - AP Nr. 23 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen), so gelten grundsätzlich die gleichen Erwägungen.
  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93
    Sie ist allerdings nur solange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständlichen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (BAGE 24, 341, 346 f. = AP Nr. 3 zu § 626 ' BGB Ausschlußfrist, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 2 c der Gründe).
  • BAG, 27.01.1972 - 2 AZR 157/71

    Ausschlußfrist - Verdacht strafbarer Handlung - Verdachtskündigung - Zulässigkeit

    Auszug aus BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93
    Andererseits soll aber die zeitliche Begrenzung nicht zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben oder den Kündigungsberechtigten veranlassen, ohne genügende Vorprüfung voreilig zu kündigen (BAGE 24, 99, 104 f. = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 2 a der Gründe).
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    (1) Zwar kann es Fälle geben, in denen der Arbeitgeber seinen Kündigungsentschluss untrennbar mit einem Werturteil verknüpft, das etwa mit einer strafgerichtlichen Verurteilung des Arbeitnehmers verbunden ist (vgl. BAG 26. September 2013 - 2 AZR 741/12 - Rn. 25; 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - zu II 1 c cc der Gründe) .
  • ArbG Köln, 17.06.2021 - 12 Ca 450/21

    Corona-Maskenverweigerung am Arbeitsplatz: Pauschales Attest reicht nicht - auch

    Auch grob fahrlässige Unkenntnis ist insoweit ohne Bedeutung (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - juris; BAG 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - juris; BAG 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - juris).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auch grob fahrlässige Unkenntnis ist insoweit ohne Bedeutung (Senat 28. Oktober 1971 - 2 AZR 32/71 - aaO; 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 31 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 4; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89; 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42; KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 319 mwN).
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