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   BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 589/11   

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BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 589/11 (https://dejure.org/2012,37695)
BAG, Entscheidung vom 29.08.2012 - 10 AZR 589/11 (https://dejure.org/2012,37695)
BAG, Entscheidung vom 29. August 2012 - 10 AZR 589/11 (https://dejure.org/2012,37695)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Sozialkassenbeitrag bei pauschal versteuerter Vergütung (§ 40a EStG)

  • openjur.de

    Sozialkassenbeitrag bei pauschal versteuerter Vergütung; § 40a EStG

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Sozialkassenbeitrag bei pauschal versteuerter Vergütung - § 40a EStG

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialkassenbeitrag bei pauschal versteuerter Vergütung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sozialkassenbeitrag bei pauschal versteuerter Vergütung (§ 40a EStG) - Mindestlohn im Baugewerbe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2013, 1308
  • NZA-RR 2013, 392
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06

    Sozialkassenverfahren - Darlegung der Beitragshöhe

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 589/11
    Die Verweisung auf das Lohnsteuerrecht in § 18 Abs. 4 Buchst. a VTV betrifft jedoch nur die Höhe, nicht aber den Grund für die Beitragsforderung (BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25, NZA-RR 2007, 300; zu § 2 VTV aF BAG 20. Oktober 1982 - 4 AZR 1211/79 - BAGE 40, 262) .

    Für die Höhe der Beitragsforderung ist vielmehr allein der vom Arbeitgeber geschuldete und nicht der vom Arbeitgeber tatsächlich geleistete Arbeitslohn maßgebend (ebenso zu § 18 Abs. 4 Buchst. a Alt. 1 VTV: BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - aaO) .

    Richtete sich die Beitragshöhe nach dem tatsächlich gezahlten und versteuerten Bruttoarbeitslohn, könnte sich der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen vollständig oder teilweise entziehen, indem er seinen Arbeitnehmern keinen oder einen niedrigeren als den geschuldeten Lohn zahlte (BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25, NZA-RR 2007, 300) .

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, nach der die Einzugsstellen berechtigt sind, Beitragsforderungen unter Heranziehung der tariflichen Normalarbeitszeit und der tariflichen Mindestlöhne zu berechnen und einzuziehen, ohne dass es darauf ankommt, dass die Arbeitnehmer die so berechneten Mindestlöhne beanspruchen oder tatsächlich erhalten (BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25 mwN, NZA-RR 2007, 300; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 -) .

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 517/10

    Baugewerbe - Beiträge zur Urlaubskasse

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 589/11
    Ein solches Ergebnis widerspräche dem Willen der Tarifvertragsparteien, durch Erhebung der Sozialkassenbeiträge die Finanzierung der tariflich festgelegten Leistungen sicherzustellen (vgl. nur BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 -) .

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, nach der die Einzugsstellen berechtigt sind, Beitragsforderungen unter Heranziehung der tariflichen Normalarbeitszeit und der tariflichen Mindestlöhne zu berechnen und einzuziehen, ohne dass es darauf ankommt, dass die Arbeitnehmer die so berechneten Mindestlöhne beanspruchen oder tatsächlich erhalten (BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25 mwN, NZA-RR 2007, 300; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 -) .

  • BAG, 20.10.1982 - 4 AZR 1211/79

    Urlaub - Lohnausgleich - Zusatzversorgung - Baugewerbe - Entstehung von

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 589/11
    Die Verweisung auf das Lohnsteuerrecht in § 18 Abs. 4 Buchst. a VTV betrifft jedoch nur die Höhe, nicht aber den Grund für die Beitragsforderung (BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25, NZA-RR 2007, 300; zu § 2 VTV aF BAG 20. Oktober 1982 - 4 AZR 1211/79 - BAGE 40, 262) .
  • BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 167/08

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 589/11
    Bei dem tariflichen Mindestlohn im Baugewerbe handelt es sich - wie grundsätzlich bei jedem Arbeitslohn (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 1 AZR 167/08 - Rn. 14 mwN, AP EStG § 38 Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 4)  - um eine Bruttovergütung (ErfK/Schlachter 12. Aufl. § 5 AEntG Rn. 3; Däubler/Lakies TVG 3. Aufl. Anhang 2 zu § 5 TVG, § 5 AEntG Rn. 9) .
  • BAG, 27.07.2011 - 10 AZR 484/10

    Zulage wegen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 589/11
    a) Bereits der Wortlaut der Vorschrift, von dem bei der Tarifauslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 27. Juli 2011 - 10 AZR 484/10 - Rn. 14, ZTR 2011, 676) , legt ein solches Verständnis nahe.
  • BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 589/11
    Der Begriff "Arbeitslohn" iSd. § 40a EStG bestimmt sich - ebenso wie der "Arbeitslohn" iSd. § 38 ff. EStG - gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG und § 2 LStDV (Blümich/Thürmer EStG 115. Aufl. § 40a Rn. 23; vgl. zu § 40 EStG auch BFH 25. Mai 2000 -  VI R 195/98  - zu 2 der Gründe, BFHE 192, 299) .
  • BFH, 20.07.2000 - VI R 10/98

    Lohnsteuer für Trinkgelder im Pauschalierungsverfahren

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 589/11
    Die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer ist aber in beiden Besteuerungsverfahren im Grundsatz identisch (vgl. zu § 40 Abs. 1 EStG BFH 20. Juli 2000 - VI R 10/98 - zu 2 der Gründe; Schmidt/Krüger EStG § 40 Rn. 24) .
  • LAG Hessen, 01.06.2011 - 18 Sa 1847/10

    Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft - Berücksichtigung der pauschalierten

    Auszug aus BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 589/11
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Juni 2011 - 18 Sa 1847/10 - aufgehoben.
  • BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Maßgeblich ist jeweils der "Arbeitslohn" iS des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG und § 2 LStDV (BAG Urteil vom 29.8.2012 - 10 AZR 589/11 - Juris RdNr 23) .
  • BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 806/14

    Berechnung von Sozialkassenbeiträgen - vermutete Schwarzgeldabrede

    a) Allerdings ist als "Bruttolohn" im Sinne von § 18 Abs. 4 VTV nicht nur die vom Arbeitgeber tatsächlich gezahlte, sondern auch die von ihm geschuldete Vergütung anzusehen (vgl. BAG 29. August 2012 - 10 AZR 589/11 - Rn. 15 ff.) .

    Der Arbeitgeber kann sich seiner Beitragspflicht gegenüber dem Kläger auch nicht dadurch entziehen, dass er eine - gemessen an der Vereinbarung mit seinem Arbeitnehmer - zu niedrige Vergütung zahlt (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25) oder eine niedrigere als die nach gesetzlichen oder für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen tariflichen Regelungen geschuldete Vergütung vereinbart (vgl. BAG 29. August 2012 - 10 AZR 589/11 - Rn. 20) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 18 Sa 1425/17

    Zulässigkeit der Erhebung von Beitragszahlungen zum Sozialkassenverfahren im

    Allerdings ist als "Bruttolohn" im Sinne von § 18 Abs. 4 VTV nicht nur die vom Arbeitgeber tatsächlich gezahlte, sondern auch die von ihm geschuldete Vergütung anzusehen (vgl. BAG 29. August 2012 - 10 AZR 589/11 - Rn. 15 ff.).

    Der Arbeitgeber kann sich seiner Beitragspflicht gegenüber dem Kläger auch nicht dadurch entziehen, dass er eine - gemessen an der Vereinbarung mit seinem Arbeitnehmer - zu niedrige Vergütung zahlt (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - Rn. 25) oder eine niedrigere als die nach gesetzlichen oder für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen tariflichen Regelungen geschuldete Vergütung vereinbart (vgl. BAG 29. August 2012 - 10 AZR 589/11 - Rn. 20).

  • LAG Hessen, 22.07.2015 - 18 Sa 1252/14

    Ermittlung des Bruttolohns zur Berechnung der Sozialkassenbeiträge in der

    Der Verweis auf das Lohnsteuerrecht in § 15 Abs. 4 VTV betrifft nur die Höhe, nicht aber den Grund für die Beitragsforderung ( BAG Urteil vom 29. August 2012 - 10 AZR 589/11 - AP Nr. 343 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 14. Februar 2007 - 10 AZR 63/06 - NZA-RR 2007, 300 ).

    Da der Verweis auf das Lohnsteuerrecht in § 15 Abs. 4 lit. a VTV lediglich die Höhe, nicht den Grund der Beitragsforderung betrifft, kommt es nur auf den "zu versteuernden" Bruttoarbeitslohn an ( s. zu § 18 Abs. 4 VTV: BAG Urteil vom 29. August 2012 - 10 AZR 589/11 - AP Nr. 343 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, Rz. 17 f. ).

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