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   BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12   

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https://dejure.org/2013,44170
BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12 (https://dejure.org/2013,44170)
BAG, Entscheidung vom 29.08.2013 - 2 AZR 721/12 (https://dejure.org/2013,44170)
BAG, Entscheidung vom 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 (https://dejure.org/2013,44170)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz

  • openjur.de

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung; anderweitiger freier Arbeitsplatz; Darlegungslast

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 2 Nr 1 Buchst b KSchG, § 1 Abs 2 S 4 KSchG
    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz - Darlegungslast

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess betreffend eine betriebsbedingte Kündigung

  • bag-urteil.com

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz

  • Betriebs-Berater

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz

  • rewis.io

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz - Darlegungslast

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz - Darlegungslast)

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung: Abgestufte Darlegungslast für anderweitigen freien Arbeitsplatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess betreffend eine betriebsbedingte Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung, anderweitiger freier Arbeitsplatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1615
  • BB 2014, 628
  • DB 2014, 666
  • NZA-RR 2014, 325
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer

    (1) Eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG ist dem Arbeitgeber selbst bei Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes nur möglich, wenn der Arbeitnehmer dem Anforderungsprofil der freien Stelle - sei es auch erst nach einer dem Arbeitgeber zumutbaren Umschulung oder Fortbildung - entspricht (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 - Rn. 18) .

    (2) Dabei unterliegt die Gestaltung des Anforderungsprofils grundsätzlich der nur auf offenbare Unsachlichkeit zu überprüfenden unternehmerischen Disposition des Arbeitgebers (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 - Rn. 18) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14

    Kündigung, fristlos, Maklerbetreuerin, Außendienstmitarbeiter, Trunkenheit,

    Sodann hat der Arbeitgeber eingehend zu erläutern, aus welchen Gründen eine solche Beschäftigung nicht möglich war (BAG, Urt. v. 29.08.2013 - 2 AZR 721/12 -, Rn. 19, juris; BAG, Urt. v. 25.10.2012 - 2 AZR 552/11 -, Rn. 30, juris).
  • LAG Hessen, 30.12.2013 - 17 Sa 745/13

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

    Eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist hierbei auch ohne etwaigen Widerspruch des zuständigen Betriebsrats zu berücksichtigen (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 - Volltext: juris; BAG 02. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 142; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 76) .

    Als frei sind hierbei grundsätzlich nur solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind oder die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei werden (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 - aaO; BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 197) .

    Dies setzt voraus, dass der Arbeitnehmer über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt und - ggf. unter Berücksichtigung angemessener Einarbeitungs-, Fortbildungs- oder Umschulungszeiten - den Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes genügen kann (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 - aaO; BAG 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 130) .

    Die Gestaltung des Anforderungsprofils unterliegt hierbei der grundsätzlich nur auf offenbare Unsachlichkeit und Willkür zu überprüfenden unternehmerischen Disposition des Arbeitgebers (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 - aaO; BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 191) .

    Erst daraufhin muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine solche Beschäftigung nicht möglich ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 - aaO; BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - aaO; BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 196) .

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