Rechtsprechung
   BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44170
BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12 (https://dejure.org/2013,44170)
BAG, Entscheidung vom 29.08.2013 - 2 AZR 721/12 (https://dejure.org/2013,44170)
BAG, Entscheidung vom 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 (https://dejure.org/2013,44170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,44170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz

  • openjur.de

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung; anderweitiger freier Arbeitsplatz; Darlegungslast

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz - Darlegungslast

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 2 Nr 1 Buchst b KSchG, § 1 Abs 2 S 4 KSchG
    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz - Darlegungslast

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess betreffend eine betriebsbedingte Kündigung

  • bag-urteil.com

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz

  • Betriebs-Berater

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz

  • rewis.io

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz - Darlegungslast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess betreffend eine betriebsbedingte Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung: Abgestufte Darlegungslast für anderweitigen freien Arbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung, anderweitiger freier Arbeitsplatz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1615
  • BB 2014, 628
  • DB 2014, 666
  • NZA-RR 2014, 325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12
    Auf diese Weise wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Kündigungsrecht normativ konkretisiert (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 29; 12. August 2010 - 2 AZR 558/09 - Rn. 20) .

    Als "frei" sind grundsätzlich nur solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 29; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 24, BAGE 140, 169) .

    Dem steht es gleich, wenn ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei wird (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 650/05 - Rn. 24) .

    Erst daraufhin muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine solche Beschäftigung nicht möglich war (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 30; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 28) .

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12
    Dementsprechend hätte die Beklagte konkret darlegen müssen, welchen Hinweis das Landesarbeitsgericht ihr hätte geben sollen und wie sie darauf reagiert, insbesondere welchen tatsächlichen Vortrag sie gehalten oder welche für die Entscheidung erheblichen rechtlichen Ausführungen sie gemacht hätte (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 10; 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 13, BAGE 128, 13) .
  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12
    Dementsprechend hätte die Beklagte konkret darlegen müssen, welchen Hinweis das Landesarbeitsgericht ihr hätte geben sollen und wie sie darauf reagiert, insbesondere welchen tatsächlichen Vortrag sie gehalten oder welche für die Entscheidung erheblichen rechtlichen Ausführungen sie gemacht hätte (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 10; 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 13, BAGE 128, 13) .
  • LAG Bremen, 25.04.2012 - 2 Sa 13/11

    Verhaltensbedingte Kündigung - Diebstahlverdacht - Arbeitszeitbetrug

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 25. April 2012 - 2 Sa 13/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12
    Offenbleiben kann deshalb auch, welche Anstrengungen der Arbeitgeber zur Ermöglichung einer Weiterbeschäftigung zu unternehmen hat, wenn ein freier Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht (zur Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbeitnehmer im Rahmen zumutbarer organisatorischer Änderungen umzusetzen vgl. BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 48, BAGE 137, 164) .
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 500/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12
    Besteht eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit nur zu geänderten Arbeitsbedingungen, ist der Arbeitgeber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verpflichtet, dem Arbeitnehmer den freien Arbeitsplatz zur Vermeidung einer Beendigungskündigung im Wege der Änderungskündigung anzubieten (BAG 3. April 2008 - 2 AZR 500/06 - Rn. 12; 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 114, 243).
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 558/09

    Änderungskündigung zur Anpassung des Arbeitsorts nach Dienststellenverlegung

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12
    Auf diese Weise wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Kündigungsrecht normativ konkretisiert (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 29; 12. August 2010 - 2 AZR 558/09 - Rn. 20) .
  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 650/05

    Betriebsbedingte Kündigung - "freier" Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12
    Dem steht es gleich, wenn ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei wird (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 650/05 - Rn. 24) .
  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12
    Als "frei" sind grundsätzlich nur solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 29; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 24, BAGE 140, 169) .
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12
    Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist deshalb auch ohne Widerspruch des Betriebsrats im Rahmen der Generalklausel des § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG zu berücksichtigen (BAG 21. September 2000 - 2 AZR 385/99 - zu B IV 2 a der Gründe; 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - zu C III 3 der Gründe, BAGE 46, 191) .
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 157/22

    "in der Regel" beschäftigte Arbeitnehmer iSv. § 17 KSchG

    Ein bloß vorübergehender Arbeitsmangel ist aber kein Indiz für den Wegfall eines Arbeitsplatzes (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 - Rn. 26; 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 21) .
  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer

    (1) Eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG ist dem Arbeitgeber selbst bei Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes nur möglich, wenn der Arbeitnehmer dem Anforderungsprofil der freien Stelle - sei es auch erst nach einer dem Arbeitgeber zumutbaren Umschulung oder Fortbildung - entspricht (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 - Rn. 18) .

    (2) Dabei unterliegt die Gestaltung des Anforderungsprofils grundsätzlich der nur auf offenbare Unsachlichkeit zu überprüfenden unternehmerischen Disposition des Arbeitgebers (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 - Rn. 18) .

  • LAG Hessen, 30.12.2013 - 17 Sa 745/13

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

    Eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist hierbei auch ohne etwaigen Widerspruch des zuständigen Betriebsrats zu berücksichtigen (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 - Volltext: juris; BAG 02. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 142; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 76) .

    Als frei sind hierbei grundsätzlich nur solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind oder die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei werden (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 - aaO; BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 197) .

    Dies setzt voraus, dass der Arbeitnehmer über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt und - ggf. unter Berücksichtigung angemessener Einarbeitungs-, Fortbildungs- oder Umschulungszeiten - den Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes genügen kann (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 - aaO; BAG 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 130) .

    Die Gestaltung des Anforderungsprofils unterliegt hierbei der grundsätzlich nur auf offenbare Unsachlichkeit und Willkür zu überprüfenden unternehmerischen Disposition des Arbeitgebers (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 - aaO; BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 191) .

    Erst daraufhin muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine solche Beschäftigung nicht möglich ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 - aaO; BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - aaO; BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 196) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht