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BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 808/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
- openjur.de
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 29.08.2013, 2 AZR 809/12.
- rechtsprechung-im-internet.de
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- bag-urteil.com
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
- rewis.io
- Bundesarbeitsgericht
(Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1
Betriebsbedingte Kündigung; freier Arbeitsplatz - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Solingen, 03.02.2012 - 3 Ca 1016/11
- LAG Düsseldorf, 05.07.2012 - 15 Sa 485/12
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 808/12
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Düsseldorf, 24.05.2016 - 3 Sa 735/15
Unkündbarkeit in Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag ( § 17 Nr. 3 MTV für das …
Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG…, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - aaO; BAG, Urteil vom 29.08.2013 - 2 AZR 808/12 -, AP Nr. 202 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung). - LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 3 Sa 467/15
Regelungssperre; Öffnungsklausel
Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG…, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - aaO; BAG, Urteil vom 29.08.2013 - 2 AZR 808/12 -, AP Nr. 202 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung). - ArbG Bonn, 06.04.2016 - 5 Ca 2292/15
Soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung; Dringendes betriebliches …
Das Merkmal der "Dringlichkeit" der betrieblichen Erfordernisse konkretisiert den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ("ultima-ratio-Prinzip"), aus dem sich ergibt, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer eine beiden Parteien objektiv mögliche und zumutbare Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Bedingungen anbieten muss (…vgl. grundlegend BAG , Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 244/04 -, Rn. 15, juris; zuletzt BAG , Urteil vom 29. August 2013 - 2 AZR 808/12 -, Rn. 21, juris). - LAG Nürnberg, 14.08.2014 - 6 Sa 563/13
Kündigung - Betriebsratsmitglied - Betriebsschließung
Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass er in einem anderen Betrieb des Arbeitgebers zu beschäftigen ist, so muss er entsprechende freie Arbeitsplätze benennen, muss er dartun, wie er sich diese anderweitige Beschäftigung vorstellt (BAG vom 25.10.2012, 2 AZR 552/11; BAG vom 29.08.2013, 2 AZR 808/12, jeweils zitiert nach juris).