Rechtsprechung
BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers - Recht auf freie Meinungsäußerung
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Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers; Recht auf freie Meinungsäußerung
- Bundesarbeitsgericht
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers - Recht auf freie Meinungsäußerung
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§ 9 Abs 1 S 2 KSchG, § 15 Abs 3 S 1 KSchG, Art 5 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers - Recht auf freie Meinungsäußerung - JLaw (App) | www.prinz.law
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Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers - Recht auf freie Meinungsäußerung
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Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
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Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers - Recht auf freie Meinungsäußerung
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KSchG § 9 Abs. 1 S. 2; KSchG § 15 Abs. 3 S. 1
Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers; Recht auf freie Meinungsäußerung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers - Recht auf freie Meinungsäußerung
Verfahrensgang
- ArbG München, 13.07.2010 - 14 Ca 17608/09
- LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
- LAG München, 22.12.2014 - 9 Sa 162/14
Papierfundstellen
- NZA 2014, 660
- BB 2014, 690
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (27)
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
Es ist nach seiner Konzeption ein Bestandsschutz- und kein Abfindungsgesetz (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 41, BAGE 140, 47; 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 20) .Entscheidend ist, ob die objektive Lage die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit gefährdet ist (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 42, BAGE 140, 47; 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 21, jeweils mwN) .
Auf deren Grundlage ist zu fragen, ob in der Zukunft eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zu erwarten ist (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 41, BAGE 140, 47; 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 20) .
c) Soweit in einem laufenden Gerichtsverfahren - etwa im Kündigungsschutzprozess - Erklärungen abgegeben werden, ist zu berücksichtigen, dass diese durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 22; 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 12) .
Parteien dürfen nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - aaO mwN) .
In einem solchen "Kampf um das Recht" war dem Kläger auch die Behauptung möglicherweise ehrverletzender Tatsachen erlaubt, soweit es aus seiner Sicht darauf ankommen konnte (vgl. BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 der Gründe; BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 29) .
- BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10
Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
Es ist nach seiner Konzeption ein Bestandsschutz- und kein Abfindungsgesetz (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 41, BAGE 140, 47; 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 20) .Entscheidend ist, ob die objektive Lage die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit gefährdet ist (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 42, BAGE 140, 47; 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 21, jeweils mwN) .
Auf deren Grundlage ist zu fragen, ob in der Zukunft eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zu erwarten ist (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 41, BAGE 140, 47; 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 20) .
Das Revisionsgericht kann aber nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag zutreffend erkannt und bei Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt und gewürdigt hat (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 43, BAGE 140, 47; 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 33) .
- BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte …
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
Falsche Tatsachenbehauptungen sind nicht vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG umfasst (BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 19) .Dasselbe gilt für Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen, sofern sie durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind (BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 18; 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 - Rn. 21) .
Im Rahmen der Abwägung fällt die Richtigkeit des Tatsachengehalts, der dem Werturteil zugrunde liegt, ins Gewicht (BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 19; 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 94, 1) .
- BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05
Schmähkritik und Zitate
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
Dasselbe gilt für Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen, sofern sie durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind (BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 18; 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 - Rn. 21) .Die Meinungsfreiheit muss jedoch regelmäßig dann zurücktreten, wenn sich das in der Äußerung enthaltene Werturteil als Formalbeleidigung oder Schmähkritik erweist (BVerfG 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 - Rn. 23; 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - zu C III 2 der Gründe, BVerfGE 93, 266) .
Anders als Werturteile sind Tatsachenbehauptungen daher grundsätzlich dem Beweis zugänglich (BVerfG 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 - Rn. 21; 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 - zu B II 1 b der Gründe, BVerfGE 90, 241) .
- BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
Parteien dürfen zur Verteidigung von Rechten schon im Hinblick auf den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) alles vortragen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann (BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 der Gründe) .In einem solchen "Kampf um das Recht" war dem Kläger auch die Behauptung möglicherweise ehrverletzender Tatsachen erlaubt, soweit es aus seiner Sicht darauf ankommen konnte (vgl. BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 der Gründe; BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 29) .
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
Die Meinungsfreiheit muss jedoch regelmäßig dann zurücktreten, wenn sich das in der Äußerung enthaltene Werturteil als Formalbeleidigung oder Schmähkritik erweist (BVerfG 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 - Rn. 23; 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - zu C III 2 der Gründe, BVerfGE 93, 266) .Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die den Betroffenen jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (vgl. BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - aaO;… BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 17, aaO; BGH 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - zu II 4 a der Gründe) .
- BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08
Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen …
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
Die im Wahlaufruf enthaltenen Äußerungen fallen damit sämtlich in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG und hätten mit den ggf. betroffenen Grundrechten der Beklagten - insbesondere Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG 8. September 2010 - 1 BvR 1890/08 - Rn. 25 mwN) - in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden müssen.Dabei wird es genau prüfen müssen, in welchen eigenen Rechtspositionen sich die Beklagte als verletzt sieht und ob diese grundrechtlichen Schutz genießen (vgl. dazu BVerfG 8. September 2010 - 1 BvR 1890/08 - Rn. 25) .
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11
Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
Auch bewusst wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen können - etwa wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen - die Rechte eines Arbeitgebers in gravierender Weise verletzen und eine gedeihliche künftige Zusammenarbeit in Frage stellen (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 22) .b) Arbeitnehmer dürfen unternehmensöffentlich Kritik am Arbeitgeber und den betrieblichen Verhältnissen üben und sich ggf. auch überspitzt oder polemisch äußern (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 22; 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 14, BAGE 138, 312) .
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung …
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
b) Arbeitnehmer dürfen unternehmensöffentlich Kritik am Arbeitgeber und den betrieblichen Verhältnissen üben und sich ggf. auch überspitzt oder polemisch äußern (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 22; 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 14, BAGE 138, 312) .Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die den Betroffenen jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (…vgl. BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - aaO; BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 17, aaO; BGH 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - zu II 4 a der Gründe) .
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
Für die nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG anzustellende Zukunftsprognose ist aber nur der Zeitraum bis zum Eintritt der anderweitigen Beendigung zu berücksichtigen (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 22 ff.) .Das Revisionsgericht kann aber nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag zutreffend erkannt und bei Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt und gewürdigt hat (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 43, BAGE 140, 47; 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 33) .
- BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 299/11
Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber
- BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 431/95
Wahlbewerber, Kündigungsschutz
- BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts
- BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13
Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen …
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
- BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den …
- BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05
Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit - Streitgegenstand
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Meinungsäußerung "Babycaust"
- BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 343/11
Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger
- BAG, 07.12.1972 - 2 AZR 235/72
Betriebsangehöriger - Kündigungsschutzprozeß - Auflösungsantrag - Mitglied des …
- BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07
Anforderungen an die Antragstellung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 377/10
Wahlbewerber - besonderer Kündigungsschutz
- BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 160/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10
Schlechtleistung; Kündigung; Auflösungsantrag, Sonderkündigungsschutz
- ArbG München, 13.07.2010 - 14 Ca 17608/09
Feststellung der Unwirksamkeit zweier außerordentlicher fristloser Kündigungen …
- BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag
Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit gefährdet ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 19; 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 56; 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 42, BAGE 140, 47) .Voraussetzung für eine gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist neben einem Antrag des Arbeitgebers, dass die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz nach Abwägung der wechselseitigen Grundrechtspositionen die Besorgnis rechtfertigt, eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit sei nicht zu erwarten (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 19; 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 56; 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 42, BAGE 140, 47; BVerfG 22. Oktober 2004 - 1 BvR 1944/01 - zu II 2 der Gründe) .
Die Verfahrensbeteiligten dürfen zur Rechtsverteidigung alles vortragen, was rechtserheblich sein kann und sich dabei auch starker, eindringlicher Ausdrücke und Schlagworte bedienen, selbst wenn eine vorsichtigere Formulierung möglich gewesen wäre (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 37; 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 22) .
Bei der Würdigung der in dem Brief enthaltenen Aussagen ist überdies angemessen auf die Meinungsfreiheit der Klägerin Bedacht zu nehmen (vgl. BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 35) .
Hinzukommen muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die den Betroffenen jenseits polemischer und überspitzter Kritik in der Person herabsetzen soll (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 36; 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 17, BAGE 138, 312) .
- BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
Mit diesen muss es in ein ausgeglichenes Verhältnis gebracht werden (vgl. BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 19; 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 94, 1; BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 43, BAGE 149, 1; 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 35; 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - zu B III 2 a cc der Gründe) . - BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13
Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz
Mit diesen muss es in ein ausgeglichenes Verhältnis gebracht werden (BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 19; 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 94, 1; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 35; 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - zu B III 2 a der Gründe) .Die isolierte Betrachtung nur eines Teils der Äußerung wird diesen Anforderungen in der Regel nicht gerecht (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 40; BGH 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - zu II 2 der Gründe) .
Eine dieses Recht regelmäßig verletzende Schmähkritik (vgl. dazu BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - BVerfGE 93, 266; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 36 mwN) liegt hier aber nicht vor.
- BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18
Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag
Falsche Tatsachenbehauptungen sind nicht vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG umfasst (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 35) . - BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
Außerordentliche Kündigung - Drohung
(1) Parteien dürfen zur Verteidigung ihrer Rechte schon im Hinblick auf den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) alles vortragen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann (BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 der Gründe; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 37 mwN) . - BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21
Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag
Andernfalls wäre der Auflösungsantrag schon "unstatthaft" (vgl. BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 25; 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 19, BAGE 140, 47) . - LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
Grundsatz der Trennung von Privatbereich und Arbeitsbereich; Rechtswidriges …
Parteien dürfen nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt ( BAG, Urteil vom 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 -, Rn. 37, juris ). - BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
Mit diesen muss es in ein ausgeglichenes Verhältnis gebracht werden (BVerfG 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 94, 1; 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - [Lüth] zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 7, 198; BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 42; 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 35) .Dafür muss hinzutreten, das bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, die diese jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (…vgl. BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - aaO; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 36; 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 17, BAGE 138, 312; BGH 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - zu II 4 a der Gründe) .
(2) Während für Werturteile die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage kennzeichnend ist, werden Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit charakterisiert (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 40) .
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13
Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitnehmer in einem Gerichtsverfahren mit dem Arbeitgeber leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellt, deren Unhaltbarkeit auf der Hand liegt (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 37; 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 22) .Eine Tatsachenbehauptung zeichnet sich dadurch aus, dass die Erklärung einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 35; BGH 22. Februar 2011 - VI ZR 120/10 - Rn. 22; jeweils mwN) .
Dabei ist freilich zu berücksichtigen, dass jede Äußerung in ihrem Kontext zu sehen ist und nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden darf (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 40; BGH 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - zu II 2 der Gründe) .
Das gilt auch im Rahmen der Beurteilung, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder als Werturteil anzusehen ist (vgl. BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - Rn. 18; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - aaO) .
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.04.2014 - 17 Sa 2200/13
Außerordentliche Kündigung - Veröffentlichen von Patientenfotos in sozialen …
Entscheidend ist, ob die objektive Lage die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit gefährdet ist (BAG, Urteil vom 24.11.2011 - 2 AZR 429/10 - NZA 2012, 610; Urteil vom 29.08.2013 - 2 AZR 419/12 - juris, jeweils m.w.N.). - BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19
Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied
- LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21
Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 5 Sa 55/14
Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- LAG Schleswig-Holstein, 29.06.2017 - 5 Sa 5/17
Kündigung, fristlos, Dienstfahrzeug, Privatnutzung, Verbot, Abmahnung …
- BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 92/22
Auflösungsantrag - Wahlbewerber
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 TaBV 8/16
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und …
- ArbG Berlin, 23.09.2016 - 28 Ca 4975/16
Auflösungsantrag - Sonderkündigungsschutz des § 9 MuSchG
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 85/19
Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied
- ArbG Stuttgart, 15.04.2015 - 26 Ca 947/14
Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers - Diskriminierung - Urlaubsentgelt
- LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zustimmungsersetzungsverfahren …
- LAG Nürnberg, 13.11.2014 - 4 Sa 574/13
Kündigungsrecht
- LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 3 Sa 2/15
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Facharztes für …
- LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 Sa 166/15
Kriterien für die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2017 - 6 Sa 43/17
Krankheitsbedingte Kündigung - Beeinträchtigung betrieblicher Interessen - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten - …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 172/22
Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Auflösungsantrag des …
- LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 57/20
Außerordentliche Kündigung; Verfassungstreue; Ordnungsdienst; Kommune; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 8 Sa 390/17
Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung
- LAG Köln, 01.03.2016 - 12 Sa 835/15
Zulässigkeit und Begründetheit eines Auflösungsantrags im Rahmen eines …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2015 - 5 Sa 89/14
Unwirksamkeit eines mündlichen Aufhebungsvertrages - Kündigung nach geäußertem …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2014 - 3 Sa 556/14
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
- LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2020 - 6 Sa 28/19
Kündigung, Auflösungsantrag des Arbeitgebers, Auflösungsgrund, Täuschung, …
- LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 14 Sa 525/19
Verhaltensbedingte Kündigung bei Störung Betriebsfrieden
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19
Verhaltensbedingte Kündigung wegen wahrheitswidrigen Vortrags im …
- LAG Niedersachsen, 06.10.2021 - 13 Sa 1199/20
Verhältnismäßigkeitsprüfung bei außerordentlicher Kündigung; Unzulässige …
- LAG München, 30.01.2019 - 4 Sa 336/18
Konkludente Aufhebung eines Arbeitsvertrages, Geschäftsführer-Dienstvertrag, …
- VGH Bayern, 08.10.2020 - 17 P 19.2114
Gewerkschaftlicher Antrag auf Ausschluss eines Personalratsmitglieds aus dem …
- LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 10 Sa 628/16
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Müllwerkers wegen …
- LAG Düsseldorf, 22.08.2023 - 3 TaBV 10/23
Passivvertretung des Betriebsrats im Mehrschichtenbetrieb; außerordentliche …
- LAG Köln, 16.05.2023 - 4 Sa 559/22
Verhaltensbedingte Kündigung; Verhältnismäßigkeit; Beleidigung; Meinungsfreiheit; …
- OLG Naumburg, 27.11.2018 - 12 U 76/18
Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages eines Vorstandes einer …
- ArbG Bonn, 10.02.2021 - 4 Ca 1984/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2020 - 2 Sa 340/19
Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
- LAG Köln, 30.01.2020 - 6 Sa 467/19
Kündigung; chaotische Kassenführung
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2022 - 5 Sa 358/21
Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Abmahnung als …
- ArbG Freiburg, 12.06.2018 - 4 Ca 79/18
Freie Meinungsäußerung - Grenze zur Formalbeleidigung oder Schmähkritik - …
- LAG Sachsen, 06.02.2023 - 2 Sa 170/21
Entgeltfortzahlung - gesetzlicher Feiertag - rechtswidriges Dienstplanschema - …
- LAG Hamm, 09.12.2021 - 11 Sa 944/21
Gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Auflösungsgründe i.S.d. §§ 9 , …
- LAG Köln, 25.08.2022 - 8 Sa 462/22
Außerordentliche Kündigung; Auflösungsantrag; Äußerung im Rahmen der …
- LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 4 Sa 933/21
Außerordentliche und ordentliche Kündigung; Entfernung von Abmahnungen; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2021 - 6 Sa 135/21
Tarifgerechte Einstufung - Feststellungsvereinbarung nach tariflichen Vorgaben - …
- LAG Köln, 26.01.2023 - 8 Sa 473/22
Teilweise Unzulässigkeit der Berufung; Kündigung wegen falscher Anschuldigungen …
- LAG München, 17.04.2014 - 4 Sa 846/13
Verhaltensbedingte Kündigung, Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- ArbG Köln, 20.10.2021 - 18 Ca 7804/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2016 - 7 Sa 1318/16
Auflösungsantrag
- ArbG Bonn, 27.09.2023 - 4 Ca 1855/22
- ArbG Mannheim, 01.12.2022 - 14 Ca 114/22
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - Beleidigung - Schmähkritik
- LAG Schleswig-Holstein, 21.01.2015 - 6 Sa 225/14
Kündigung, außerordentlich, Abmahnungserfordernis, Arbeitsmittel, Handy, PC, …
- LAG Köln, 11.01.2023 - 3 Sa 102/22
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens - …