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   BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04   

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BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04 (https://dejure.org/2004,4100)
BAG, Entscheidung vom 29.09.2004 - 10 AZR 89/04 (https://dejure.org/2004,4100)
BAG, Entscheidung vom 29. September 2004 - 10 AZR 89/04 (https://dejure.org/2004,4100)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Lokomotivführers auf Verpflegungspauschale und Fahrentschädigung - Umschreibung des Begiffs " Fahrtätigkeit" - Auslegung des Begriffs " Lokomotivführer" nach den Verhältnissen bei der Bahn - Unterscheidung zwischen Lokrangierführern und ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Zulagentarifvertrag für die Arbeitnehmer der DB AG (ZTV) § 19; ; Zulagentarifvertrag für die Arbeitnehmer der DB AG (ZTV) § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Zulage - Pauschale für Verpflegungs-Mehraufwand; Fahrentschädigung für Lokrangierführer bei der Deutschen Bahn AG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00

    Ob eine Fahrtätigkeit vorliegt, entscheidet sich nicht nach dem Berufsbild,

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04
    Die in Satz 3 genannten Bereiche werden in der Rechtsprechung und Literatur zum Steuerrecht als Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit bezeichnet, dies sind Begriffe, die auch in den Lohnsteuerrichtlinien verwendet worden sind (vgl. BFH 23. Mai 2003 - V B 162/99 - 3. April 2003 - V R 88/01 - BFHE 201, 565; 10. April 2002 - VI R 154/00 - BFHE 198, 559).

    Die Beklagte selbst verweist zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Fahrtätigkeit, wonach dafür nicht die abstrakten Merkmale eines bestimmten Berufsbildes entscheidend sind, sondern der konkrete Einsatz des betreffenden Arbeitnehmers (BFH 10. April 2002 - VI R 154/00 - BFHE 198, 559).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.10.2003 - 9 Sa 214/03

    Kein Anspruch auf Verpflegungspauschale und Fahrentschädigung für im

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 16. Oktober 2003 - 9 Sa 214/03 - wird zurückgewiesen.
  • BFH, 23.05.2003 - V B 162/99

    Kein pauschaler Vorsteuerabzug für Reisekosten bei Fahrtätigkeiten von AN

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04
    Die in Satz 3 genannten Bereiche werden in der Rechtsprechung und Literatur zum Steuerrecht als Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit bezeichnet, dies sind Begriffe, die auch in den Lohnsteuerrichtlinien verwendet worden sind (vgl. BFH 23. Mai 2003 - V B 162/99 - 3. April 2003 - V R 88/01 - BFHE 201, 565; 10. April 2002 - VI R 154/00 - BFHE 198, 559).
  • BFH, 03.04.2003 - V R 88/01

    Vorsteuerabzug bei Verpflegungsmehraufwendungen

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04
    Die in Satz 3 genannten Bereiche werden in der Rechtsprechung und Literatur zum Steuerrecht als Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit bezeichnet, dies sind Begriffe, die auch in den Lohnsteuerrichtlinien verwendet worden sind (vgl. BFH 23. Mai 2003 - V B 162/99 - 3. April 2003 - V R 88/01 - BFHE 201, 565; 10. April 2002 - VI R 154/00 - BFHE 198, 559).
  • BFH, 15.05.1997 - IV R 61/96
    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04
    Daher ist zB der Hamburger Hafen mit 63 km² Gesamtfläche, 43 km² Landfläche und 59 km Kaianlagen nicht als eine solche einheitliche Arbeitsstätte beurteilt worden (BFH 7. Februar 1997 - IV R 61/96 - BFHE 182, 562).
  • BFH, 07.02.1997 - VI R 61/96

    Ein Stauer, der auf Seeschiffen an unterschiedlichen Liegeplätzen in einem

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04
    Daher ist zB der Hamburger Hafen mit 63 km² Gesamtfläche, 43 km² Landfläche und 59 km Kaianlagen nicht als eine solche einheitliche Arbeitsstätte beurteilt worden (BFH 7. Februar 1997 - IV R 61/96 - BFHE 182, 562).
  • BAG, 05.04.2000 - 7 AZR 213/99

    Arbeitsentgelt - Aufwandsentschädigung

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04
    Mit ihr sollen die erheblichen physischen und psychischen Belastungen ausgeglichen werden, die mit der Durchführung von Zugfahrten verbunden sind (BAG 5. April 2000 - 7 AZR 213/99 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 131 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 141).
  • BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01

    Einsatzwechseltätigkeit - Verpflegungspauschale

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04
    Dass die festgesetzten Pauschalen der Höhe nach nicht völlig denjenigen entsprechen, die nach den Steuervorschriften steuerfrei geleistet werden können, ändert an der grundsätzlichen Übereinstimmung der verwendeten Begriffe nichts (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 -).
  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 636/98

    Doppelte Haushaltsführung von Nichtverheirateten

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04
    Zwar definiert der Tarifvertrag den Begriff der Fahrtätigkeit nicht selbst, verwendet aber einen Fachbegriff, so dass anzunehmen ist, dass dieser auch für die Anwendung des Tarifvertrags in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung gelten soll (BAG 30. März 2000 - 6 AZR 636/98 - ZTR 2001, 73; 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 5).
  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97

    Eingruppierung eines Angestellten im Schwimmbrückendienst

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04
    Verwenden die Tarifvertragsparteien in einer Tarifnorm einen Fachbegriff, so ist im Zweifel anzunehmen, dass dieser auch im Geltungsbereich dieses Tarifvertrags in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (BAG 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

  • BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 539/90

    Wärmeverbundsystem und Sozialkassentarifverträge

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17

    Anspruch auf tarifliche Auslösung - Begriffe der "Außenarbeitsstelle" und

    Auch wenn dem in der Überschrift des § 6 LTV und als Leistungsbezeichnung benutzten Begriff "Auslösung" im Allgemeinen auch eine steuerrechtliche Bedeutung zukommt (vgl. BAG 29. September 2004 - 10 AZR 89/04 - zu II 2 c aa der Gründe mwN) , lässt sich dem Tarifwortlaut nicht entnehmen, dass der Begriff "Außenarbeitsstelle" nicht nur den Ort der Arbeitsleistung beschreibt, sondern auch eine ihn in zeitlicher Hinsicht einschränkende Komponente enthält.
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08

    Erschwerniszulage - Arbeiten an heißen Anlageteilen

    Wird ein Fachbegriff verwendet, der in allgemeinen oder in den fachlichen Kreisen eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit diesem Begriff den allgemein üblichen Sinn verbinden wollten, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die aus dem Tarifwortlaut oder anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen erkennbar sein müssen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41; 29. September 2004 - 10 AZR 89/04 - 18. März 2003 - 9 AZR 691/01 - BAGE 105, 259).
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 671/08

    Erschwerniszulage - Behebung von Betriebsstörungen

    Wird ein Fachbegriff verwendet, der in allgemeinen oder in den fachlichen Kreisen eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit diesem Begriff den allgemein üblichen Sinn verbinden wollten, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die aus dem Tarifwortlaut oder anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen erkennbar sein müssen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41; 29. September 2004 - 10 AZR 89/04 - 18. März 2003 - 9 AZR 691/01 - BAGE 105, 259).
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 679/08

    Erschwerniszulage; Behebung von Betriebsstörungen

    Wird ein Fachbegriff verwendet, der in allgemeinen oder in den fachlichen Kreisen eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit diesem Begriff den allgemein üblichen Sinn verbinden wollten, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die aus dem Tarifwortlaut oder anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen erkennbar sein müssen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41; 29. September 2004 - 10 AZR 89/04 - 18. März 2003 - 9 AZR 691/01 - BAGE 105, 259).
  • LAG München, 19.06.2008 - 3 Sa 118/08

    Auslegung eines Tarifvertrags

    Auch die Berufungskammer gelangt auf der Grundlage der vom Arbeitsgericht zutreffend wiedergegebenen, vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Auslegung von Tarifverträgen (aus jüngerer Zeit z. B. BAG 29.08.2001 - 4 AZR 337/00; BAG 29.09.2004 - 10 AZR 89/04; BAG 06.07.2006 - 2 AZR 587/05) zu dem Ergebnis, dass die Arbeiten des Klägers in den Schienenfahrzeugen, insbesondere am Auspuff, Motor und Getriebe, bei einer am wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien orientierten Auslegung (§ 133 BGB) ungeachtet der dabei eintretenden Temperatur-exposition nicht als Arbeiten an heißen Anlagen oder Anlageteilen im Sinne von Ziffer 6.1 der Anlage 3 zum ZTV anzusehen sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2010 - L 3 U 163/07
    So sind "Auslösungen" Zahlungen des Arbeitgebers an private Arbeitnehmer zur Abgeltung von beruflichen Mehraufwendungen für eine Auswärtstätigkeit (vgl hierzu Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 29. September 2004 - 10 AZR 89/04 - mwN).
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