Rechtsprechung
BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Betriebsverfassungsrecht - Versetzung
- IWW
- bag-urteil.com
- rewis.io
Betriebsverfassungsrecht - Versetzung
- Betriebs-Berater
Zu den Voraussetzungen einer Versetzung nach § 95 Abs. 3 BetrVG
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsverfassungsrecht - Versetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 308
Unbegründetheit eines Globalantrags im Beschlussverfahren - datenbank.nwb.de
Betriebsverfassungsrecht - Versetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Begriff der Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kurzzeitiger Einsatz auf anderem Arbeitsplatz: Betriebsratsbeteiligung wegen Versetzung?
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 15.05.2018 - 6 BV 16/17
- LAG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 TaBV 51/18
- BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19
Papierfundstellen
- NJW 2021, 806
Wird zitiert von ... (14)
- BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22
Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion …
Dass von ihm Fallgestaltungen erfasst sein können, in denen die Anordnung bestimmter Testverfahren zulässig ist, führt nicht zur fehlenden Bestimmtheit des Antrags, sondern ist eine Frage seiner Begründetheit (vgl. zum Globalantrag BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 19 ff., BAGE 172, 292) . - BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 448/20
Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Freistellung von als …
Dass der Antrag eine Fülle von Konstellationen erfasst, steht seiner Bestimmtheit nicht entgegen (vgl. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 19 mwN; 22. September 2020 - 3 AZR 303/18 - Rn. 33 mwN) . - ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21
Recht auf Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in der Pandemie
Eine solche Tenorierung hielte sich nicht mehr im Rahmen des Antrags (§ 308 ZPO), da nicht weniger, sondern etwas anderes als beantragt zugesprochen werden würde (BAG, Beschluss vom 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 -, Rn. 22, juris).
- BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20
Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags
Es würde nicht ein "Weniger", sondern etwas Anderes als beantragt zugesprochen werden (BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 22; 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II C 1 der Gründe, BAGE 76, 364) . - OVG Thüringen, 10.09.2022 - 5 PO 525/21
Keine Einführung der sog. Allzuständigkeit der Personalvertretung durch das …
- BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20
Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit
Auch wenn von dem Antrag möglicherweise Fallgestaltungen erfasst werden, bei denen dem Antragsteller die geltend gemachten Beteiligungsrechte für die im Antrag genannten Arbeitnehmer nicht zustehen, führte dies lediglich zur Unbegründetheit des Antrags in Bezug auf das jeweilige Beteiligungsrecht als Globalantrag, nicht aber zu seiner Unzulässigkeit (vgl. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 22; 17. Januar 2019 - 6 AZR 17/18 - Rn. 13, BAGE 165, 48) . - BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 18/20
Verlegung einer betrieblichen Einheit - Versetzung
Um die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs handelt es sich, wenn sich das gesamte Bild der Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters nunmehr als eine "andere" anzusehen ist (vgl. BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 19; 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 24; 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - Rn. 21 mwN; 8. November 2016 - 1 ABR 56/14 - Rn. 13 mwN) .der Art und Weise, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist - folgen und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (…vgl. BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - aaO; 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - aaO; 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 28 mwN, BAGE 131, 145) .
Seine entsprechende tatrichterliche Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 26; 13. August 2019 - 1 ABR 6/18 - Rn. 49, BAGE 167, 230) .
- BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20
Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit
Um die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs handelt es sich, wenn sich das gesamte Bild der Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters nunmehr als eine "andere" anzusehen ist (BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 24; 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - Rn. 21 mwN; 8. November 2016 - 1 ABR 56/14 - Rn. 13 mwN) .der Art und Weise folgen, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist, und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (vgl. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - aaO; 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 28 mwN, BAGE 131, 145) .
- BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 18/21
Zustimmungsersetzung - rechtzeitige Unterrichtung des Betriebsrats
Dies kann sich aus der Änderung des Arbeitsinhalts und einer damit verbundenen geänderten Verantwortung, aus einem Wechsel des Arbeitsorts oder der Art der Tätigkeit oder aus einer Änderung der Stellung des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit ergeben (vgl. BAG 17. November 2021 - 7 ABR 18/20 - Rn. 13; 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 24 mwN, BAGE 172, 292) .Seine tatrichterliche Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob es den jeweiligen Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 17. November 2021 - 7 ABR 18/20 - Rn. 15; 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 26 mwN, BAGE 172, 292) .
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 TaBV 1/20
Leitender Angestellter - Personelle Veränderung - Anspruch auf Vorlage von …
Eine solche Tenorierung hielte sich nicht mehr im Rahmen des Antrags (§ 308 ZPO), da nicht weniger, sondern etwas anderes als beantragt zugesprochen werden würde (BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 22, mwN, zitiert nach juris). - LAG Nürnberg, 10.05.2021 - 1 TaBV 3/21
Versetzung - Arbeitsort
- LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 42/20
Zustimmungsersetzungsverfahren; Versetzung; Nachholung einer Ausschreibung
- LAG Köln, 29.01.2021 - 9 TaBV 31/20
- LAG Köln, 30.11.2021 - 4 Sa 276/21
Auslegung Arbeitsvertrag weitgefasster Antrag