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   BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98   

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https://dejure.org/1998,48594
BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98 (https://dejure.org/1998,48594)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1998 - 2 AZR 6/98 (https://dejure.org/1998,48594)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 2 AZR 6/98 (https://dejure.org/1998,48594)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98
    Der Betriebsbegriff ist damit für die Privatwirtschaft entwickelt (BAGE 3, 155, 157 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG; Löwisch, aaO, § 23 Rz 7).

    In der öffentlichen Verwaltung entspricht dem Betriebsbegriff in der Regel der personalvertretungsrechtliche Begriff der Dienststelle (BAGE 3, 155, 157 = AP, aaO).

  • BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97

    Kündigungsschutz in einem Italienischen Kulturinstitut

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98
    Im gleichen Sinne hat der Senat bereits im Urteil vom 23. April 1998 (- 2 AZR 489/97 - AP Nr. 19 zu § 2 3 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) entschieden.

    Wie der Senat im Urteil vom 23. April 1998 (- 2 AZR 489/97 -, aaO) im Anschluß an die dortigen Feststellungen des Berufungsgerichts ausgeführt hat, kommt den Kuturinstituten der Beklagten keine selbständige Rechtspersönlichkeit zu.

  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 64/97

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98
    Die ses kann zwar vorliegend nicht insgesamt als die für § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG maßgebende Verwaltung angesehen werden, da die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Vorschrift im Inland erfüllt werden müssen (Senatsurteil vom 9. Oktober 1997 - 2 AZR 64/97 - AP Nr. 16 zu § 23 KSchG 1969, zu II 2 der Gründe, m.w.N., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), jedoch ist abzustellen auf die Gesamtheit aller Kulturinstitute auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, da diese jeweils Teil derselben Verwaltung und sämtlich dem Außenministerium zuzuordnen sind.
  • BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 593/82
    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98
    Bereits in seinem Urteil vom 2. Januar 1984 (- 2 AZR 593/82 -, n.v.) hat der Senat aber angenommen, mit Sinn und Zweck der Kleinbetriebsklausel sei es nicht vereinbar, den Kündigungsschutz auf dem Umweg über einen personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriff zu entziehen, und er hat auf den Begriff der "nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG maßgebenden Verwaltung" abgestellt (vgl. ferner LAG Köln Urteil vom 23. Februar 1 9 96- 11 (13) Sa 888/95 - LAGE § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung Nr. 36).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 631/96

    Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht; Kündigung eines ausländischen Staates

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98
    In bezug auf ihre nicht hoheitliche Betätigung unterliegen auch ausländische Staaten der deutschen Gerichtsbarkeit; maßgeblich ist insoweit die Natur der umstrittenen staatlichen Handlung bzw. des streitigen Rechtsverhältnisses (BVerfGE 16, 27, 61; BAG Urteil vom 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 -A P Nr. 1 zu § 18 GVG, zu II 1 der Gründe und BAG Urteil vom 3. Juli 1996 - 2 AZR 513/95 - AP Nr. 1 zu § 20 GVG, zu II 1 der Gründe, jeweils auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 27. Januar 1998 (-1 BvL 15/87 - NJW 1998, 1475) festgestellt hat, ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren, im Einzelfall auch Teile größerer Unternehmen unter § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG zu subsumieren, für die die vom Gesetzgeber angeführten billigenswerten Gesichtspunkte nicht zutreffen, die eine Benachteiligung der Arbeitnehmer von Kleinbetrieben bei der Ausgestaltung des Kündigungsschutzrechts rechtfertigen; im Wege verfassungskonformer Auslegung ist die Anwendbarkeit der Norm auf die Einheiten zu beschränken, für deren Schutz die sog. Kleinbetriebsklausel allein bestimmt ist (ebenso Dieterich, AR-Blattei, ES 1020, gern. Anm. zu Nr. 345, 346; Gragert/ Kreutzfeld, NZA 1998, 567, 569).
  • LAG Köln, 23.02.1996 - 11 (13) Sa 888/95

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung im Öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98
    Bereits in seinem Urteil vom 2. Januar 1984 (- 2 AZR 593/82 -, n.v.) hat der Senat aber angenommen, mit Sinn und Zweck der Kleinbetriebsklausel sei es nicht vereinbar, den Kündigungsschutz auf dem Umweg über einen personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriff zu entziehen, und er hat auf den Begriff der "nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG maßgebenden Verwaltung" abgestellt (vgl. ferner LAG Köln Urteil vom 23. Februar 1 9 96- 11 (13) Sa 888/95 - LAGE § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung Nr. 36).
  • BAG, 09.09.1982 - 2 AZR 253/80

    Vorlage einer Arbeitgeberstellung

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98
    Unter Berücksichtigung des Zwecks der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG und der Gesetzes historie und -Systematik ist im Bereich des öffentlichen Dienstes grundsätzlich nicht auf den Begriff des Betriebes abzustellen, weshalb offenbleiben kann, ob die Kulturinstitute den Betriebsbegriff (vgl. BAGE 40, 145, 155 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Hausmeister, zu II 4 a der Gründe; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 138 ff.) erfüllen.
  • LAG Niedersachsen, 09.07.1997 - 6 Sa 94/97
    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Juli 1997 - 6 Sa 94/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98
    In bezug auf ihre nicht hoheitliche Betätigung unterliegen auch ausländische Staaten der deutschen Gerichtsbarkeit; maßgeblich ist insoweit die Natur der umstrittenen staatlichen Handlung bzw. des streitigen Rechtsverhältnisses (BVerfGE 16, 27, 61; BAG Urteil vom 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 -A P Nr. 1 zu § 18 GVG, zu II 1 der Gründe und BAG Urteil vom 3. Juli 1996 - 2 AZR 513/95 - AP Nr. 1 zu § 20 GVG, zu II 1 der Gründe, jeweils auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 513/95

    Bestandsstreitigkeit zwischen einer ausländischen Konsulatsangestellten und dem

  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89

    Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit Art. 3 GG

  • ArbG Berlin, 04.12.2013 - 56 Ca 9425/13

    Anwendbarkeit der Dreiwochenfrist des § 4 KSchG - einvernehmliche Beendigung der

    Ihre Gleichstellung mit einer Art Betriebsvereinbarung bzw. dann wohl Dienstvereinbarung durch den Beklagten ist hier mangels Aufzeigen einer beteiligten Mitarbeitervertretung fernliegend (zur Problematik der Anwendbarkeit des BPersVG auf ausländische Kulturinstitute vgl. BAG [29.10.1998] - 2 AZR 6/98 - juris Rn. 23).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2023 - 3 Sa 55/22

    Arbeitnehmer - Kleinbetriebsklausel - öffentliche Verwaltung

    Im Rahmen des § 23 Abs. 1 KSchG komme es nicht nur auf die Behörde, sondern auf das Land Baden-Württemberg insgesamt an, wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 29. Oktober 1998 (2 AZR 6/98) entschieden habe.
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