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   BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 683/97   

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BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 683/97 (https://dejure.org/1998,38155)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1998 - 2 AZR 683/97 (https://dejure.org/1998,38155)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 2 AZR 683/97 (https://dejure.org/1998,38155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kurze Kündigungsfristen für Systemgastronomie

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 697/92

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 683/97
    1. Wie der Senat bereits im Zurückverweisungsurteil vom 21. November 1996 ausgeführt hat, ist § 9 Ziffer 2.1 MTV als konstitutive Regelung der Kündigungsfristen für Arbeiter anzusehen, über deren Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG die Arbeitsgerichte in eigener Kompetenz zu befinden haben (im Anschluß an Senatsurteil vom 16. September 1 9 9 3 - 2 AZR 697/92 - BAGE 74, 167 = AP Nr. 42 zu § 622 BGB, m.w.N.).

    b) Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu unterschiedlichen Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten immer wieder darauf hingewiesen, die Tarifvertragsparteien könnten zwar aus Art. 9 Abs. 3 GG keine weitergehenden Eingriffsbefugnisse herleiten als der Gesetzgeber selbst (kritisch hierzu im Sinne einer weitergehenden Befugnis der Tarif Parteien: Dieterich, Festschrift für Schaub, 1998, S. 117 f., 122), es sei aber nicht Sache der Gerichte zu prüfen, ob sie bei Inanspruchnahme ihrer Gestaltungsfreiheit die jeweils "gerechteste und zweckmäßigste" Regelung gefunden hätten, vielmehr genüge es, daß für die vorgenommenen Differenzierungen sachlich einleuchtende Gründe vorhanden seien; im Rahmen der den Tarifpartnern gewährten Tarifautonomie sei ihnen eine sachverständige Beu rteilungskompetenz einzuräumen; ihnen müsse es auch überlassen bleiben, in eigener Verantwortung unter Umständen Zugeständnisse in einer Hinsicht mit Vorteilen in anderer Hinsicht auszugleichen; es bestehe insoweit wegen der Gleichwertigkeit der Tarifvertragsparteien eine - wenn auch keine uneingeschränkte - materielle Richtigkeitsgewähr für tarifliche Regelungen; diese hätten mit Einschränkungen die Vermutung für sich, daß sie den Interessen beiden Seiten gerecht würden und keiner Seite ein unzumutbares Übergewicht vermittelten (Senatsurteile vom 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - und vom 16. September 1 9 9 3 - 2 AZR 697/92 - AP Nr. 38 und 42 zu § 622 BGB).

  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Chemiearbeiter

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 683/97
    Demgegenüber haben die Arbeitsgerichte, wie der Senat bereits im Urteil vom 4. März 1993 (- 2 AZR 355/92 - AP Nr. 40, aaO) entschieden hat, nach den Grundsätzen des § 293 ZPO von Amts wegen die näheren für die unterschiedlichen Kündigungsfristen maßgeblichen Umstände, die für und gegen eine Verfassungswidrigkeit sprechen, zu ermitteln.
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 171/96

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Lohnzahlung - Differenzierung zwischen Arbeitern

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 683/97
    Diese Entscheidung ist durch Urteil des Senats vom 21. November 1996 - 2 AZR 171/96 - aufgehoben worden; nach Zurückverweisung hat das Landesarbeitsgericht nach Einholung zahlreicher Auskünfte erneut die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und die Revision zugelassen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.1997 - 7 Sa 72/97

    Kurze Kündigungsfrist bis zu der Betriebszugehörigkeit von einem Jahr; Umfang des

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 683/97
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. Juli 1997 - 7 Sa 72/97 - aufgehoben.
  • BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 516/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist (Bauarbeiter)

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 683/97
    b) Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu unterschiedlichen Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten immer wieder darauf hingewiesen, die Tarifvertragsparteien könnten zwar aus Art. 9 Abs. 3 GG keine weitergehenden Eingriffsbefugnisse herleiten als der Gesetzgeber selbst (kritisch hierzu im Sinne einer weitergehenden Befugnis der Tarif Parteien: Dieterich, Festschrift für Schaub, 1998, S. 117 f., 122), es sei aber nicht Sache der Gerichte zu prüfen, ob sie bei Inanspruchnahme ihrer Gestaltungsfreiheit die jeweils "gerechteste und zweckmäßigste" Regelung gefunden hätten, vielmehr genüge es, daß für die vorgenommenen Differenzierungen sachlich einleuchtende Gründe vorhanden seien; im Rahmen der den Tarifpartnern gewährten Tarifautonomie sei ihnen eine sachverständige Beu rteilungskompetenz einzuräumen; ihnen müsse es auch überlassen bleiben, in eigener Verantwortung unter Umständen Zugeständnisse in einer Hinsicht mit Vorteilen in anderer Hinsicht auszugleichen; es bestehe insoweit wegen der Gleichwertigkeit der Tarifvertragsparteien eine - wenn auch keine uneingeschränkte - materielle Richtigkeitsgewähr für tarifliche Regelungen; diese hätten mit Einschränkungen die Vermutung für sich, daß sie den Interessen beiden Seiten gerecht würden und keiner Seite ein unzumutbares Übergewicht vermittelten (Senatsurteile vom 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - und vom 16. September 1 9 9 3 - 2 AZR 697/92 - AP Nr. 38 und 42 zu § 622 BGB).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 619/99

    Kündigungsfrist - Friseurhandwerk

    Soweit die Tarifpartner, für deren Einschätzung der branchenspezifischen Besonderheiten eine materielle Richtigkeitsgewähr besteht, dem sachlich begründeten Flexibilitätsbedürfnis der Branche durch unterschiedliche Grundkündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte Rechnung getragen haben, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung solche Regelungen als unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten unbedenklich angesehen (Senat 23. Januar 1992 - 2 AZR 389/91 - AP BGB § 622 Nr. 35 = EzA BGB § 620 nF Nr. 40; 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 - BAGE 69, 257; 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - AP aaO Nr. 38 = EzA BGB § 620 nF Nr. 43; 15. Oktober 1992 - 2 AZR 296/92 - nv.; 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP aaO Nr. 40 = EzA BGB § 620 nF Nr. 44; 16. September 1993 - 2 AZR 697/92 - BAGE 74, 167; 10. März 1994 - 2 AZR 605/93 - BAGE 76, 111; 10. März 1994 - 2 AZR 633/93 - nv.; 29. Oktober 1998 - 2 AZR 683/97 - EzA-SD 1999, Nr. 2, 3 und 12. November 1998 - 2 AZR 85/98 - nv.).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.04.2002 - 5 Sa 80/01

    Arbeiterkündigungsfrist und Metallindustrie und Verfassungswidrigkeit

    Den Tarifvertragsparteien ist nämlich im Rahmen der ihnen gewährten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) eine sachverständige Beurteilungskompetenz einzuräumen, wobei wegen der Gleichwertigkeit der Tarifvertragsparteien eine - wenn auch keine uneingeschränkte - materielle Richtigkeitsgewähr für tarifliche Regelungen besteht und diese daher die Vermutung für sich haben, dass sie den Interessen beider Seiten gerecht werden und keiner Seite ein unzumutbares Übergewicht vermitteln (vgl. BAG, Urt. v. 29.10.1998 - 2 AZR 683/97 - n.v. mit Nachweisen).
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