Rechtsprechung
   BAG, 29.11.1979 - 3 AZR 404/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1404
BAG, 29.11.1979 - 3 AZR 404/78 (https://dejure.org/1979,1404)
BAG, Entscheidung vom 29.11.1979 - 3 AZR 404/78 (https://dejure.org/1979,1404)
BAG, Entscheidung vom 29. November 1979 - 3 AZR 404/78 (https://dejure.org/1979,1404)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,1404) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hochschullehrer - Forschungsgemeinschaft - Geldmittel - Versorgung - Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Arbeitsvertrag - Zusage - Zusatzversorgung - Persönliche Haftung - Vertrauenshaftung - Verbindlichkeit - Arbeitsvertrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 200
  • VersR 1980, 559
  • VersR 1980, 659
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.06.1969 - 3 AZR 297/68

    Zusage einer Altersversorgung - Rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung -

    Auszug aus BAG, 29.11.1979 - 3 AZR 404/78
    Hat ein Hochschullehrer, dem die Forschungsgemein schaft Geldmittel zur Verfügung gestellt hat, seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter im mit diesem geschlossenen Arbeitsvertrag die Zusatzversorgung durch die VBL zugesagt, so haftet der Hochschul lehrer auf die Verschaffung dieser Versorgung persönlich (BAG 22, 92 [96] = AP Nr. 2 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt-VBL [zu I 2 der Gründe]; AP Nr. 7 zu- § 24-2 BGB Ruhegehalt-VBL [zu 3 a der Gründe]).

    Dabei hat er ihn so zu stellen, wie der Kläger stehen würde, wenn er "bei der VBL versichert wäre (BAG 22, 92 [96] = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL [zu I 2 der Gründe]; AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL [zu 3 a der Gründe]).

  • BAG, 10.05.1955 - 2 AZR 7/54

    Arbeitsentgelt: Verjährung und Kürzung von Ruhegeldansprüchen

    Auszug aus BAG, 29.11.1979 - 3 AZR 404/78
    Dabei hat er ihn so zu stellen, wie der Kläger stehen würde, wenn er "bei der VBL versichert wäre (BAG 22, 92 [96] = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL [zu I 2 der Gründe]; AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL [zu 3 a der Gründe]).
  • BAG, 15.05.1975 - 3 AZR 257/74

    Betriebliche Altersversorgung: Umfang bei Inbezugnahme der Altersversorgung im

    Auszug aus BAG, 29.11.1979 - 3 AZR 404/78
    Dabei hat er ihn so zu stellen, wie der Kläger stehen würde, wenn er "bei der VBL versichert wäre (BAG 22, 92 [96] = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL [zu I 2 der Gründe]; AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL [zu 3 a der Gründe]).
  • OLG Köln, 25.02.1985 - 7 U 50/82

    Schmerzensgeld; Höhe von Schmerzensgeld; Sterilisation; Fehlgeschlagene

    - BGH VersR 1980, 559 ff -.

    - VersR 1980, 559 ff; kritisch dazu: Schiemann, Schmerzensgeld für fehlgeschlagene Sterilisation, JuS 1980, 709 ff -.

  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86

    Einstandspflicht des Arbeitgebers, der eine Zusatzversorgung durch eine

    Verspricht ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Altersversorgung, die eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes erbringen soll, muß er eintreten, wenn der Versicherer nicht leistet, obwohl die Versicherungs- und Leistungsvoraussetzungen gegeben sind (BAG Urteil vom 27. Juni 1969 - 3 AZR 297/68 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, mit zustimmender Anmerkung von Weitnauer; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7, aa0, zu 3 a der Gründe; BAGE 32, 200, 202 = AP Nr. 10, aa0, zu II der Gründe).
  • BAG, 15.09.1992 - 3 AZR 438/91

    Anspruch auf Zusatzversorgung eines ABM-Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst -

    Der Kläger braucht nicht das Prozeßrisiko dafür zu übernehmen, ob seine Versorgung durch eine Nachversicherung bei der VBL möglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 29. November 1979, BAGE 32, 200, 202 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu I der Gründe; Urteil vom 12. Mai 1992 - 3 AZR 226/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • LAG Hamburg, 21.04.2005 - 7 Sa 75/04

    Vertragsauslegung - Versorgungszusage - kein Anspruch auf zusätzliche Alters- und

    Das Bundesarbeitsgericht hat immer nur dann einen Anspruch auf Zusatzversorgung ohne Rücksicht auf Versicherungsmöglichkeiten anerkannt, wenn dem Arbeitsvertrag selbst eine Versorgungszusage zu entnehmen war (BAG AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL; Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 AP Nr. 5; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7; BAGE 32, 200).
  • BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85

    BAT - Zusatzversorgung - Zusatzversorgungskasse - Arbeitsvertrag -

    Sie verkennen, daß der Senat bislang immer nur dann einen Anspruch auf Zusatzversorgung ohne Rücksicht auf Versicherungsmöglichkeiten anerkannt hat, wenn dem' Arbeitsvertrag selbst eine Versorgungszusage zu entnehmen war (BAG 22, 92 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL; Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP Nr. 5, aaO; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7, aaO; BAG 32, 200 = AP Nr. 10, aaO).
  • BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 226/91

    Zulässigkeit eines einheitlichen Alternativantrages - Pflicht zur

    Der Kläger braucht nicht das Prozeßrisiko dafür zu übernehmen, ob seine Versorgung über eine Nachversicherung bei der VBL möglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 29. November 1979, BAGE 32, 200, 202 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu I der Gründe).
  • BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 361/85

    Betriebliche Altersversorgung: Zusatzversorgung bei Teilzeitbeschäftigung

    Aus ihrem Sachvorbringen ergibt sich, daß beide Anträge im Verhältnis von Haupt- und Hilfsantrag gestellt werden, so daß eine alternative Entscheidung nicht in Betracht kommt (vgl. BAGE 32, 200, 202 [BAG 29.11.1979 - 3 AZR 404/78] = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu I der Gründe, mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung von Brox;Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu I 1, 2 der Gründe).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte - Anspruch auf monatliche Rente im

    Der Kläger braucht nicht das Prozeßrisiko dafür zu übernehmen, ob eine Versorgung über eine Nachversicherung bei der ZVK möglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 29. November 1979, BAGE 32, 200, 202 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu I der Gründe).
  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85
    Ebensowenig kann der Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 29, November 1979 - 3 AZR 404/78 - (BAGE 32, 200 = AP Nr, 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL) eine derartige Rechtsfolge entnommen werden.
  • BAG, 04.05.1993 - 3 AZR 564/92

    Anspruch auf Nachversicherung bei der kommunalen Zusatzversorgungskasse

    Der Kläger braucht nicht das Prozeßrisiko dafür zu übernehmen, ob seine Versorgung über eine Nachversicherung bei der ZKW möglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 29. November 1979, BAGE 32, 200, 202 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu I der Gründe).
  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 535/86

    Zustandekommen und Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses -

  • BAG, 11.11.1988 - 7 AZR 603/87

    Befristeter Privatarbeitsvertrag und Weiterbeschäftigungsanspruch für ein

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht