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   BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 282/90   

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BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 282/90 (https://dejure.org/1990,2975)
BAG, Entscheidung vom 29.11.1990 - 2 AZR 282/90 (https://dejure.org/1990,2975)
BAG, Entscheidung vom 29. November 1990 - 2 AZR 282/90 (https://dejure.org/1990,2975)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhaltensbedingte Kündigung nach Ablehnung eines Versetzungsangebots - Hinweispflicht des Arbeitgebers bezüglich der bevorstehenden Kündigung - Entscheidend für die soziale Rechtfertigung der Kündigung ist die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung im Zeitpunkt der ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Verhaltensbedingte Kündigung nach Ablehnung eines Versetzungsangebotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 282/90
    Bestätigung der Senatsrechtsprechung zum Erfordernis einer Verknüpfung des Versetzungsangebots mit der Inaussichtstellung einer Beendigungskündigung (2 AZR 62/83 vom 27.09.1984 = BAGE 47, 26 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969); unzulässiger Ausforschungsbeweis.

    Sie war jedenfalls als Beendigungskündigung unter Beachtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht als ultima ratio (vgl. BAGE 47, 26 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969; siehe auch KR-Becker , 3. Aufl.,§ 1 KSchG Rz 144; KR-Hillebrecht , 3. Aufl., § 626 BGB Rz 189, 193; KR-Rost , 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 106 a) geboten.

    Da die Kündigung wegen der betrieblichen Lage "unvermeidbar" sein muß (BAG, aaO), wird durch das Merkmal der Dringlichkeit der betrieblichen Erfordernisse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ( ultima-ratio-Prinzip ) für den Bereich der betriebsbedingten Kündigung konkretisiert (BAGE 47, 26 = AP, aaO).

    Unabhängig von den hierzu vom Landesarbeitsgericht angestellten Überlegungen scheitert die Kündigung daran, daß die Beklagte bei den Verhandlungen mit dem Kläger nicht unmißverständlich klargestellt hat, bei Ablehnung des Änderungsangebotes sei eine Kündigung beabsichtigt, wie dies in der Rechtsprechung des Senats gefordert wird (BAGE 47, 26, 40 = AP, aaO, zu B II 3 c dd der Gründe).

    Darauf, daß dem Kläger eine Überlegungsfrist von einer Woche eingeräumt worden sei, was (vgl. BAGE 47, 26 = AP, aaO) ebenfalls gefordert wird, beruft sich die Beklagte selbst nicht einmal.

  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

    Auszug aus BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 282/90
    Das Landesarbeitsgericht hat demgemäß im Ansatz zu Recht geprüft, ob es der Beklagten möglich gewesen ist, den Kläger nach dem Umstrukturierungskonzept anderweitig einzusetzen (BAGE 25, 278, 282 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 282/90
    Diese weitere Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, der bei Ausspruch der Kündigung bestehenden betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen technischer, organisatorischer oder wirtschaftlicher Art als durch eine ( Beendigungs-) Kündigung zu entsprechen (Senatsurteil vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157, 161 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 17. Oktober 1980 - 7 AZR 675/78 - AP Nr. 10, aaO, zu 3 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 17.10.1980 - 7 AZR 675/78

    Kündigungsschutz - Kurzarbeit - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale

    Auszug aus BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 282/90
    Diese weitere Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, der bei Ausspruch der Kündigung bestehenden betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen technischer, organisatorischer oder wirtschaftlicher Art als durch eine ( Beendigungs-) Kündigung zu entsprechen (Senatsurteil vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157, 161 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 17. Oktober 1980 - 7 AZR 675/78 - AP Nr. 10, aaO, zu 3 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 282/90
    Diese weitere Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, der bei Ausspruch der Kündigung bestehenden betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen technischer, organisatorischer oder wirtschaftlicher Art als durch eine ( Beendigungs-) Kündigung zu entsprechen (Senatsurteil vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157, 161 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 17. Oktober 1980 - 7 AZR 675/78 - AP Nr. 10, aaO, zu 3 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

    Auszug aus BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 282/90
    Deswegen läuft das Beweisangebot der Beklagten auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis (§ 284 ZPO) hinaus (vgl. dazu BAGE 40, 67 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung).
  • BAG, 06.08.1975 - 5 AZR 343/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Einverständnis mit schriftlicher Entscheidung des

    Auszug aus BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 282/90
    Die Bezugnahme des Landesarbeitsgerichts auf den "mündlich vorgetragenen Inhalt der gewechselten Schriftsätze" (S. 9 der Entscheidungsgründe, Mitte) belegt deutlich, daß dieses nachträgliche schriftsätzliche Vorbringen nicht verwertet werden kann, zumal ein schriftliches Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO nicht vereinbart worden ist (siehe dazu BAG Urteil vom 6. August 1975 - 5 AZR 343/74 - AP Nr. 9 zu § 128 ZPO).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Die Beendigungskündigung war unter Beachtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit der Mittel (BAG 29. November 1990 - 2 AZR 282/90 - RzK I 5 a 4; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26) nicht als ultima ratio geboten.
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04

    Änderungskündigung

    Die Beendigungskündigung war unter Beachtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit der Mittel (BAG 29. November 1990 - 2 AZR 282/90 - RzK I 5 a 4; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26) nicht als ultima ratio geboten.

    Das Merkmal der "Dringlichkeit" der betrieblichen Erfordernisse konkretisiert den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (ultima-ratio-Prinzip), aus dem sich ergibt, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer eine beiden Parteien objektiv mögliche und zumutbare Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Bedingungen anbieten muss (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26; ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa 29. November 1990 - 2 AZR 282/90 - RzK I 5 a 4).

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

    Für eine Beendigungskündigung liegen hingegen keine dringenden betrieblichen Erfordernisse iSd. § 1 Abs. 2 KSchG vor (29. November 1990 - 2 AZR 282/90 - RzK I 5 a Nr. 4; 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - BAGE 114, 243).
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 500/06

    Änderungskündigung

    Die ausgesprochene Beendigungskündigung war unter Beachtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Senat 29. November 1990 - 2 AZR 282/90 - RzK I 5a 4, zu II 1 der Gründe; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, zu B II 3 c der Gründe) nicht als ultima-ratio geboten.
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 1109/06

    Betriebsbedingte Kündigung - tarifliche Beschäftigungssicherung

    Für eine Beendigungskündigung liegen dann keine dringenden betrieblichen Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 KSchG vor (29. November 1990 - 2 AZR 282/90 - RzK I 5a Nr. 4; 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - BAGE 114, 243; 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 -).
  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 1028/13

    Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - Vorrang der Änderungskündigung

    Hierzu hatte das BAG im Jahre 1984 die Formel geprägt, es bedürfe förmlicher Änderungskündigung dann nicht mehr, wenn der Arbeitnehmer seine Ablehnung "ohne Vorbehalt und endgültig" 91 S. BAG 27.9.1984 (Fn. 85) [B.II.3 c, bb]; anknüpfend noch LAG Berlin13.1.2000 - 10 Sa 2194/99 - LAGE § 2 KSchG Nr. 37 = NZA-RR 2000, 302 [2.1] [2.1.] mit Hinweis auf BAG 29.11.1990 - 2 AZR 282/90 - RzK I a Nr. 4 [II.].S. BAG 27.9.1984 (Fn. 85) [B.II.3 c, bb]; anknüpfend noch LAG Berlin13.1.2000 - 10 Sa 2194/99 - LAGE § 2 KSchG Nr. 37 = NZA-RR 2000, 302 [2.1] [2.1.] mit Hinweis auf BAG 29.11.1990 - 2 AZR 282/90 - RzK I a Nr. 4 [II.].

    91 ) S. BAG 27.9.1984 (Fn. 85) [B.II.3 c, bb]; anknüpfend noch LAG Berlin13.1.2000 - 10 Sa 2194/99 - LAGE § 2 KSchG Nr. 37 = NZA-RR 2000, 302 [2.1] [2.1.] mit Hinweis auf BAG 29.11.1990 - 2 AZR 282/90 - RzK I a Nr. 4 [II.].

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 154/05

    Arbeitsvertrag eines Pfarrers

    Das Merkmal der "Dringlichkeit" der betrieblichen Erfordernisse konkretisiert den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (ultima-ratio-Prinzip), aus dem sich ergibt, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer eine beiden Parteien objektiv mögliche und zumutbare Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Bedingungen anbieten muss (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26; ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa 29. November 1990 - 2 AZR 282/90 - RzK I 5a Nr. 4; 21. April 2005 - 2 AZR 244/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 80 = EzA KSchG § 2 Nr. 52).
  • LAG Hessen, 10.05.2007 - 19 Sa 1217/06

    Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit

    Dies entsprach auch schon vor der jetzigen Änderung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (so z. B. BAG, Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969 = EzA § 2 KSchG Nr. 5; Urteil vom 29. November 1990 - 2 AZR 282/90 - n. v. - juris) .
  • LAG Baden-Württemberg, 01.06.1999 - 8 Sa 125/98

    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines

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  • LAG Berlin, 13.01.2000 - 10 Sa 2194/99

    Vorrang Änderungskündigung vor Beendigungskündigung; Eindeutigkeit des

    Das Merkmal der "Dringlichkeit" der betrieblichen Erfordernisse konkretisiert den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (ultimaratio-Prinzip), aus dem sich ergibt, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer eine beiden Parteien zumutbare Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Bedingungen anbieten muß (BAG vom 27.9.1984; 2 AZR 62/83 -- EzA Nr. 5 zu § 2 KSchG m.w.N., ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa auch BAG vom 29.11.1990 -- 2 AZR 282/90 -- RzK I 5a 4).

    Lehnt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos und endgültig ab, dann kann der Arbeitgeber eine Beendigungskündigung aussprechen (BAG vom 27.9.1984 -- 2 AZR 62/83 -- a.a.O.; BAG vom 29.11.1990 -- 2 AZR 282/90 -- a.a.O.).

  • LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04

    Änderungskündigung nach vorangegangenem auch nicht unter Vorbehalt angenommenem

  • LAG Niedersachsen, 16.08.2002 - 10 Sa 409/02

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Soziale Rechtfertigung einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 8 Sa 715/06

    Betriebsbedingte Kündigung: Dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung

  • ArbG Düsseldorf, 20.08.2008 - 4 Ca 3598/08
  • LAG Bremen, 13.08.1999 - 3 (2) Sa 305/98

    Betriebsbedingter Kündigung einer Krankenpflegehelferin

  • ArbG Berlin, 20.04.2007 - 28 Ca 1171/07

    Beschäftigungsmöglichkeit bei Betriebsstilllegung für Betriebsratsmitglied in

  • ArbG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 26 Ca 3842/19

    Einzelfallentscheidung zum räümlichen Geltungsbereich des

  • ArbG Zwickau, 17.10.2012 - 9 Ca 632/12

    Arbeitsrecht: Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

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